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HÄNDLERBEDINGUNGEN
                                                                                            Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft

                                                                                            1 ��������� �� ��������-S����� ��� D�������� K���������������                             5 ������������������� ����� ��� ����������������� Z��������������������
                                                                                            Das Unternehmen ist berechtigt, am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft         Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen
                                                                                            nach Maßgabe dieser Bedingungen teilzunehmen. Das girocard-System ermöglicht die          ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die
                                                                                            bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen - girocard-Terminals. Vertragspartner       Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz)
                                                                                            des Unternehmens im Zusammenhang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungs-          begleicht.
                                                                                            transaktion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. 5). Die
                                                                                                                                                                                      Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System eines Koope-
                                                                                            Gesamtheit der an das girocard-System angeschlossenen Zahlungsdienstleister wird im
                                                                                                                                                                                      rationspartners von einem Zahlungsdienstleister ausgegebene Debitkarte, so gibt der
                                                                                            Folgenden als Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnet.
                                                                                                                                                                                      kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der
                                                                                            Weitere Informationen zum girocard-System werden von der Deutschen Kreditwirt-            positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe
                                                                                            schaft über das girocard-Portal bekanntgegeben (abrufbar unter http://girocard.eu/        des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraus-
                                                                                            Händler).                                                                                 setzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Terminal ge-
                                                                                                                                                                                      genüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber vereinbarten
                                                                                            Neben der Zahlungsfunktion kann die girocard für sonstige Funktionen („Zusatzfunk-
                                                                                                                                                                                      Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und 7 genannten Anforderungen vom Un-
                                                                                            tionen“) eingesetzt werden. Dies kann z.B. der Einsatz der girocard an girocard-Termin-
                                                                                                                                                                                      ternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleister dem
                                                                                            als zu Zwecken der Online-Altersverifikation oder der Unterstützung von mit der
                                                                                                                                                                                      girocard-System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der girocard-Umsatz
                                                                                            jeweiligen girocard verknüpften Kundenbindungsprogrammen sein. Für Leistungen im
                                                                                                                                                                                      einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens („Inkasso-Zahlungsdienstleister“)
                                                                                            Zusammenhang mit Zusatzfunktionen können im Rahmen der jeweiligen Leistungsbe-
                                                                                                                                                                                      innerhalb von acht Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes
                                                                                            ziehungen Entgelte vereinbart werden.
                                                                                                                                                                                      durch das Unternehmen bei seinem Inkasso-Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil
                                                                                            2 ���������������                                                                         der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister
                                                                                                                                                                                      gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Umsatzes entfällt
                                                                                            An den girocard-Terminals des Unternehmens sind die von Zahlungsdienstleistern
                                                                                                                                                                                      die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters.
                                                                                            emittierten Debitkarten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 des Technischen
                                                                                            Anhangs versehen sind (nachfolgend „girocard“), zu akzeptieren. Zahlungsdienstleister     Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Deutschen Kreditwirtschaft auf
                                                                                            können die girocard als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf       Anforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen
                                                                                            einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät („mobiles Endgerät“) ausgeben.          bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) un-
                                                                                                                                                                                      verzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage
                                                                                            Die girocard kann auch an Unternehmen oder öffentliche Stellen oder selbständige
                                                                                                                                                                                      zur Verfügung zu stellen.
                                                                                            natürliche Personen ausgegeben werden, sofern deren Nutzung auf geschäftliche bzw.
                                                                                            dienstliche Ausgaben beschränkt ist („Firmenkarte“). Die Akzeptanzpflicht nach Satz 1      6 ��������
                                                                                            gilt nicht für Firmenkarten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.                 Für den Betrieb des girocard-Systems und die Genehmigung der girocard-Umsätze
                                                                                                                                                                                      in den Autorisierungssystemen der Deutschen Kreditwirtschaft oder im Autorisie-
                                                                                            Die Aktivierung der Kontaktlos-Funktion und damit einhergehend die Akzeptanz              rungssystem eines Kooperationspartners schuldet das Unternehmen bzw. ein von
                                                                                            digitaler Karten ist optional. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu           diesem Beauftragter dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister das mit diesem
                                                                                            gewähren. Auf eine Nichtakzeptanz von girocards von Zahlungsdienstleistern mangels        vereinbarte Entgelt. Bei der Vereinbarung individueller Entgelte werden beide die
                                                                                            Entgeltvereinbarung wird der Karteninhaber vom Unternehmen vor einer Zahlung mit-
                                                                                                                                                                                      technischen Anforderungen des girocard-Systems beachten. Für stornierte Umsätze
                                                                                            tels Aufkleber, elektronisch oder auf sonstige geeignete Art und Weise hingewiesen.
                                                                                                                                                                                      wird kein Entgelt erhoben.
                                                                                            Soweit die Deutsche Kreditwirtschaft mit in anderen Staaten ansässigen Betreibern
                                                                                            oder Teilnehmern garantierter und PIN-gestützter Debitkartensysteme („Koopera-            Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das Bestehen seiner Entgeltver-
                                                                                            tionspartner“) ents

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HÄNDLERBEDINGUNGEN · 16.10.26, 22:36