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www.gls.de/media/PDF/Broschueren/Angebote/Zahlungsverkehr/haendlerbedingungen-girocard-und-technischer-anhang-deutsche-kreditwirtschaft.pdf
HÄNDLERBEDINGUNGEN · 16.10.26, 22:36
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HÄNDLERBEDINGUNGEN
Bedingungen für die Teilnahme am girocard-System der deutschen Kreditwirtschaft
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Das Unternehmen ist berechtigt, am girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft Der kartenausgebende Zahlungsdienstleister, der dem girocard-System angeschlossen
nach Maßgabe dieser Bedingungen teilzunehmen. Das girocard-System ermöglicht die ist, gibt mit der positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die
bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen - girocard-Terminals. Vertragspartner Forderung in Höhe des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz)
des Unternehmens im Zusammenhang mit der Autorisierung jeder einzelnen Zahlungs- begleicht.
transaktion ist der jeweilige kartenausgebende Zahlungsdienstleister (siehe Nr. 5). Die
Akzeptiert das Unternehmen an seinem girocard-Terminal die im System eines Koope-
Gesamtheit der an das girocard-System angeschlossenen Zahlungsdienstleister wird im
rationspartners von einem Zahlungsdienstleister ausgegebene Debitkarte, so gibt der
Folgenden als Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnet.
kartenausgebende Zahlungsdienstleister im System des Kooperationspartners mit der
Weitere Informationen zum girocard-System werden von der Deutschen Kreditwirt- positiven Autorisierung des Umsatzes die Erklärung ab, dass es die Forderung in Höhe
schaft über das girocard-Portal bekanntgegeben (abrufbar unter http://girocard.eu/ des am girocard-Terminal autorisierten Betrages (girocard-Umsatz) begleicht. Voraus-
Händler). setzung für die Begleichung des girocard-Umsatzes ist, dass das girocard-Terminal ge-
genüber dem Netzbetreiber zugelassen, nach den mit dem Netzbetreiber vereinbarten
Neben der Zahlungsfunktion kann die girocard für sonstige Funktionen („Zusatzfunk-
Verfahren betrieben wurde und die in Nr. 2 und 7 genannten Anforderungen vom Un-
tionen“) eingesetzt werden. Dies kann z.B. der Einsatz der girocard an girocard-Termin-
ternehmen eingehalten wurden. Ist der kartenausgebende Zahlungsdienstleister dem
als zu Zwecken der Online-Altersverifikation oder der Unterstützung von mit der
girocard-System angeschlossen, ist weiterhin Voraussetzung, dass der girocard-Umsatz
jeweiligen girocard verknüpften Kundenbindungsprogrammen sein. Für Leistungen im
einem Zahlungsdienstleister des Unternehmens („Inkasso-Zahlungsdienstleister“)
Zusammenhang mit Zusatzfunktionen können im Rahmen der jeweiligen Leistungsbe-
innerhalb von acht Tagen eingereicht wurde. Die Einreichung des girocard-Umsatzes
ziehungen Entgelte vereinbart werden.
durch das Unternehmen bei seinem Inkasso-Zahlungsdienstleister ist nicht Bestandteil
2 ��������������� der Autorisierung des Umsatzes durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister
gegenüber dem Unternehmen. Durch eine Stornierung des girocard-Umsatzes entfällt
An den girocard-Terminals des Unternehmens sind die von Zahlungsdienstleistern
die Zahlungsverpflichtung des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters.
emittierten Debitkarten, die mit einem girocard-Logo gemäß Kap. 2.3 des Technischen
Anhangs versehen sind (nachfolgend „girocard“), zu akzeptieren. Zahlungsdienstleister Das angeschlossene Unternehmen ist verpflichtet, der Deutschen Kreditwirtschaft auf
können die girocard als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf Anforderung, die über den Netzbetreiber geleitet wird, näher spezifizierte Unterlagen
einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät („mobiles Endgerät“) ausgeben. bezüglich des reklamierten girocard-Umsatzes (z. B. Belegkopie, Händlerjournal) un-
verzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Anfrage
Die girocard kann auch an Unternehmen oder öffentliche Stellen oder selbständige
zur Verfügung zu stellen.
natürliche Personen ausgegeben werden, sofern deren Nutzung auf geschäftliche bzw.
dienstliche Ausgaben beschränkt ist („Firmenkarte“). Die Akzeptanzpflicht nach Satz 1 6 ��������
gilt nicht für Firmenkarten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Für den Betrieb des girocard-Systems und die Genehmigung der girocard-Umsätze
in den Autorisierungssystemen der Deutschen Kreditwirtschaft oder im Autorisie-
Die Aktivierung der Kontaktlos-Funktion und damit einhergehend die Akzeptanz rungssystem eines Kooperationspartners schuldet das Unternehmen bzw. ein von
digitaler Karten ist optional. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu diesem Beauftragter dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister das mit diesem
gewähren. Auf eine Nichtakzeptanz von girocards von Zahlungsdienstleistern mangels vereinbarte Entgelt. Bei der Vereinbarung individueller Entgelte werden beide die
Entgeltvereinbarung wird der Karteninhaber vom Unternehmen vor einer Zahlung mit-
technischen Anforderungen des girocard-Systems beachten. Für stornierte Umsätze
tels Aufkleber, elektronisch oder auf sonstige geeignete Art und Weise hingewiesen.
wird kein Entgelt erhoben.
Soweit die Deutsche Kreditwirtschaft mit in anderen Staaten ansässigen Betreibern
oder Teilnehmern garantierter und PIN-gestützter Debitkartensysteme („Koopera- Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Netzbetreiber das Bestehen seiner Entgeltver-
tionspartner“) ents1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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