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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots
                                                Rechtsanwälte
                                                                                                                              Sparkasse Krefeld
                                                Fassung September 2018                                                        Ostwall 155, 47798 Krefeld

                                                Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten                7. Eine Kontovollmacht darf der Kontoinhaber nur einem Rechtsanwalt,
                                                und Gesellschaften von Rechtsanwälten                                         Notar, Notarassessor, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buch-
                                                                                                                              prüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten erteilen.
                                                Begriffsbestimmungen                                                          8. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Abs. 1 keine
                                                1. (1) Für Rechtsanwälte oder Gesellschaften von Rechtsanwälten (beide        Kenntnis vom Rechtsverhältnis zwischen Kontoinhaber und seinem Man-
                                                im Folgenden der Kontoinhaber genannt) werden Anderkonten und Ander-          danten. Rechte des Mandanten auf Leistung aus einem Anderkonto oder
                                                depots (beide im Folgenden das Anderkonto genannt) eingerichtet. Diese        auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Sparkasse gegenüber
                                                dienen der Verwahrung von Vermögenswerten eines Mandanten, die dem            nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht berechtigt, dem Mandanten Verfü-
                                                Kontoinhaber anvertraut wurden. Der Sparkasse gegenüber ist nur der           gungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über das Ander-
                                                Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet.                                     konto zu erteilen, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Konto im Inte-
                                                (2) Ein Sammelanderkonto dient der Verwahrung von Vermögenswerten             resse des Mandanten errichtet worden ist.
                                                verschiedener Mandanten.                                                      9. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Kontoinha-
                                                                                                                              bers in seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Überwei-
                                                Kontoeröffnung                                                                sungen von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt.
                                                2. (1) Auf Verlangen der Sparkasse ist der Kontoinhaber verpflichtet, ihr     10. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtretbar
                                                unverzüglich den Namen und weitere Identifikationsmerkmale (wie nach          und nicht verpfändbar.
                                                § 154 Abgabenordnung) desjenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlassung         11. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger
                                                er handelt (wirtschaftlich Berechtigter).1                                    im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Anderkonto
                                                (2) Beantragt der Kontoinhaber die Eröffnung eines Sammelanderkontos,         hinweisen.
                                                so ist dieses als "Sammelanderkonto" kenntlich zu machen.1                    12. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Auf-
                                                (3) Auf Wunsch des Kontoinhabers kann die Sparkasse weitere Anderkon-         rechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es
                                                ten auch ohne schriftlichen Kontoeröffnungsantrag einrichten.                 sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst ent-
                                                3. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder Patent-   standen sind.
                                                anwalt, so führt die Sparkasse seine Anderkonten als Rechtsanwalts-
                                                Anderkonten, sofern er nicht beantragt hat, ein Anderkonto als Notar- oder    Rechtsnachfolge
                                                als Patentanwalts-Anderkonto zu führen.                                       13. (1) Wird das Anderkonto als Einzelkonto für einen Rechtsanwalt
                                                                                                                              geführt, so ist im Falle seines Todes die zuständige Rechtsanwaltskammer
                                                Kontoführung                                                                  oder die von ihr bestimmte Person verfügungsberechtigt, bis die zuständige
                                                4. Der Kontoinhaber darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen, nicht      Rechtsanwaltskammer einen Abwickler bestellt.
                                                einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen. Diese           (2) Wird das Anderkonto als Einzelkonto geführt und erlischt die Zulassung
                                                Werte sind auf ein Eigenkonto zu übertragen.                                  des Kontoinhabers zur Rechtsanwaltschaft oder wird gegen ihn ein Berufs-
                                                5. Der Kontoinhaber sorgt dafür, dass auf einem Sammelanderkonto in der       oder Vertretungsverbot verhängt, ist der von der zuständigen Rechtsan-
                                                Regel Werte über 15.000 Euro für einen einzelnen Mandanten nicht länger       waltskammer bestellte Vertreter verfügungsberechtigt.
                                                als einen Monat verbleiben.
                                                6. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben
                                                werden. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder
                                                Patentanwalt, so kann er bestimmen, dass ein Anderkonto in Zukunft als
                                                Notar- oder Patentanwalts-Anderkonto zu führen ist.
                             manuell
182 130.000 D1 (Fassung Sep. 2018) - v2.1 - o
© Deutscher Sparkassenverlag


                                                1 Im Konto-Dokumentationsbogen ist dies zu vermerken.

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Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots Rechtsanwälte · 17.10.26, 22:36