Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots Rechtsanwälte Sparkasse Krefeld Fassung September 2018 Ostwall 155, 47798 Krefeld Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten 7. Eine Kontovollmacht darf der Kontoinhaber nur einem Rechtsanwalt, und Gesellschaften von Rechtsanwälten Notar, Notarassessor, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buch- prüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten erteilen. Begriffsbestimmungen 8. Die Sparkasse nimmt unbeschadet der Regelung in Nr. 2 Abs. 1 keine 1. (1) Für Rechtsanwälte oder Gesellschaften von Rechtsanwälten (beide Kenntnis vom Rechtsverhältnis zwischen Kontoinhaber und seinem Man- im Folgenden der Kontoinhaber genannt) werden Anderkonten und Ander- danten. Rechte des Mandanten auf Leistung aus einem Anderkonto oder depots (beide im Folgenden das Anderkonto genannt) eingerichtet. Diese auf Auskunft über ein Anderkonto bestehen der Sparkasse gegenüber dienen der Verwahrung von Vermögenswerten eines Mandanten, die dem nicht; die Sparkasse ist demgemäß nicht berechtigt, dem Mandanten Verfü- Kontoinhaber anvertraut wurden. Der Sparkasse gegenüber ist nur der gungen über ein Anderkonto zu gestatten oder Auskunft über das Ander- Kontoinhaber berechtigt und verpflichtet. konto zu erteilen, selbst wenn nachgewiesen wird, dass das Konto im Inte- (2) Ein Sammelanderkonto dient der Verwahrung von Vermögenswerten resse des Mandanten errichtet worden ist. verschiedener Mandanten. 9. Die Sparkasse prüft die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Kontoinha- bers in seinem Verhältnis zu Dritten nicht, auch wenn es sich um Überwei- Kontoeröffnung sungen von einem Anderkonto auf ein Eigenkonto handelt. 2. (1) Auf Verlangen der Sparkasse ist der Kontoinhaber verpflichtet, ihr 10. Ansprüche gegen die Sparkasse aus Anderkonten sind nicht abtretbar unverzüglich den Namen und weitere Identifikationsmerkmale (wie nach und nicht verpfändbar. § 154 Abgabenordnung) desjenigen mitzuteilen, auf dessen Veranlassung 11. Im Falle der Pfändung wird die Sparkasse den pfändenden Gläubiger er handelt (wirtschaftlich Berechtigter).1 im Rahmen der Drittschuldnererklärung auf die Eigenschaft als Anderkonto (2) Beantragt der Kontoinhaber die Eröffnung eines Sammelanderkontos, hinweisen. so ist dieses als "Sammelanderkonto" kenntlich zu machen.1 12. Die Sparkasse wird bei einem Anderkonto weder das Recht der Auf- (3) Auf Wunsch des Kontoinhabers kann die Sparkasse weitere Anderkon- rechnung noch ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es ten auch ohne schriftlichen Kontoeröffnungsantrag einrichten. sei denn wegen Forderungen, die in Bezug auf das Anderkonto selbst ent- 3. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder Patent- standen sind. anwalt, so führt die Sparkasse seine Anderkonten als Rechtsanwalts- Anderkonten, sofern er nicht beantragt hat, ein Anderkonto als Notar- oder Rechtsnachfolge als Patentanwalts-Anderkonto zu führen. 13. (1) Wird das Anderkonto als Einzelkonto für einen Rechtsanwalt geführt, so ist im Falle seines Todes die zuständige Rechtsanwaltskammer Kontoführung oder die von ihr bestimmte Person verfügungsberechtigt, bis die zuständige 4. Der Kontoinhaber darf Werte, die seinen eigenen Zwecken dienen, nicht Rechtsanwaltskammer einen Abwickler bestellt. einem Anderkonto zuführen oder auf einem Anderkonto belassen. Diese (2) Wird das Anderkonto als Einzelkonto geführt und erlischt die Zulassung Werte sind auf ein Eigenkonto zu übertragen. des Kontoinhabers zur Rechtsanwaltschaft oder wird gegen ihn ein Berufs- 5. Der Kontoinhaber sorgt dafür, dass auf einem Sammelanderkonto in der oder Vertretungsverbot verhängt, ist der von der zuständigen Rechtsan- Regel Werte über 15.000 Euro für einen einzelnen Mandanten nicht länger waltskammer bestellte Vertreter verfügungsberechtigt. als einen Monat verbleiben. 6. Die Eigenschaft eines Kontos als Anderkonto kann nicht aufgehoben werden. Ist der Rechtsanwalt auch Notar (Anwaltsnotar, Notaranwalt) oder Patentanwalt, so kann er bestimmen, dass ein Anderkonto in Zukunft als Notar- oder Patentanwalts-Anderkonto zu führen ist. manuell 182 130.000 D1 (Fassung Sep. 2018) - v2.1 - o © Deutscher Sparkassenverlag 1 Im Konto-Dokumentationsbogen ist dies zu vermerken.