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Bedingungen für die Commerzbank ­Business Card Classic und Premium (Kreditkarte)

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bed_business_card_clasic_premium.pdf

Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

16 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Widerspruch (3)

hinweisnur Extraktion Seite 6

Runderneuertes Inlandsentgelt für Auslandseinsatz in Schwedischen Kronen trotz fehlender EWR-Währungszuordnung

Im Preis- und Leistungsverzeichnis wird für das Auslandseinsatzentgelt ausdrücklich „Schwedischen Kronen“ als zusätzliche Währung genannt, obwohl Schweden EU-Mitglied und die SEK eine EWR-Währung ist. Die gesonderte Nennung von SEK neben 'einer anderen Währung als in Euro' ist redundant bzw. uneindeutig, da gemäß Ziffer 13 AGB für EWR-Währungen der Euro-Referenzwechselkurs zuzüglich prozentualem Entgelt gilt. Mögliche Inkonsistenz zwischen AGB (Ziffer 13) und Preis-/Leistungsverzeichnis.

„Auslandseinsatzentgelt für Zahlungen im Ausland und innerhalb der EU1 und der anderen EWR-Staaten2 in einer anderen Währung als in Euro, in Schwedischen Kronen oder in umänischen Leu."

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

warnungnicht reportfähig Seite 1

Bulgarien im EWR/EU-Länderverzeichnis ohne Berücksichtigung des möglicherweise geänderten Währungs-/EU-Status

Das Dokument nennt Bulgarien in den EWR-/EU-Länderlisten. Da Bulgarien ggf. zwischenzeitlich den Euro eingeführt hat oder zeitabhängige EU-/Währungsfakten relevant sind, ist der aktuelle Stand (Stand 31.08.2023 des PLV bzw. Stand 01.10.2025 der Bedingungen) in Bezug auf Bulgariens Währungsstatus (BGN/LEW vs. EUR) zu prüfen. Die Währungsumrechnungsregelungen hängen vom Währungsstatus ab.

„Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, ..."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 6

Auseinanderfallende Stände von Bedingungen und Preis- und Leistungsverzeichnis

Die Bedingungen haben Stand 01.10.2025, das Preis- und Leistungsverzeichnis einen Stand von 31.08.2023 (über 2 Jahre älter). Ziffer 14 a) der Bedingungen verweist auf das 'Preis- und Leistungsverzeichnis für die Commerzbank Business Card'. Ein veraltetes PLV kann zu Widersprüchen zwischen geltenden Entgelten und dem Anhang führen.

„Stand: 31. August 2023 ... Stand: 1. Oktober 2025"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Extraktion (3)

fehlernur Extraktion Seite 6

OCR-Extraktionsartefakt „umänischen Leu“ (fehlendes 'r' für Rumänischen Leu)

Im Preis- und Leistungsverzeichnis wurde die Währung Rumäniens als „umänischen Leu“ extrahiert. Dabei fehlt offenkundig das Anfang-⟨R⟩, es muss „Rumänischen Leu“ heißen. Dies ist ein reines Extraktions-/OCR-Artefakt, das die automatische Weiterverarbeitung gefährden könnte.

„in Schwedischen Kronen oder in umänischen Leu."

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fehlernur Extraktion Seite 1

OCR-Extraktionsartefakt 'gesondert mit der Bank vereinbarten Bedingungen für die digitale Nutzung'

Die Zeile 'besonderen ­Regeln.' und 'gesondert' enthalten ein Soft-Hyphen- bzw. Bindestrich-Artefakt (­) am Zeilenanfang von 'Regeln' bzw. bei 'verbunden sind, richtet sich dies ...' (im Text: 'verb ­ unden sind'). Dies ist ein OCR-/Silbentrennungsartefakt, das die Weiterverarbeitung beeinträchtigt.

„Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z.B. Hilfe in Notfällen, Versicherungen) verb unden sind"

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hinweisnur Extraktion Seite 6

OCR-Artefakt bei der Währungsaufzählung mit 'Akzent' bzw. Sonderzeichen

Die Zeile 'Àlle Abrechnungen der letzten 12 Monate werden ... kostenlos ... zur Verfügung gestellt' enthält das Sonderzeichen 'Àlle' mit unbedingtem Akzent, das im Original wahrscheinlich 'Alle' (ohne Akzent) ist. Dies ist ein typisches OCR-Artefakt.

„Àlle Abrechnungen der letzten 12 Monate werden dem Karteninhaber kostenlos"

'Àlle' with a grave accent is a classic OCR/ligature-substitution artifact for the capital 'Alle'. There is no reason to believe the printed document contains an accented capital 'À'. This is an ocr_substitution artifact, so text_extraction_only, not publishable as a real document defect.

Typografie (7)

hinweisnur Extraktion Seite 6

Tipp-/OCR-Fehler in Entgeltzeile „R umänischen Leu“ (Zeilenumbruch) und Schwedischen Kronen

In der Zeile 'in Schwedischen Kronen oder in umänischen Leu.' bricht das Wort 'Rumänischen' nach dem Anfangs-R um, was als Extraktionsartefakt erscheint. Zudem fehlt der Punkt hinter 'Leu' in der Original-Beschreibung nicht, aber die Zeile steht mit 'R' am Zeilenanfang gespalten.

„in Schwedischen Kronen oder in umänischen Leu."

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hinweisveröffentlichbar Seite 4

Schreibfehler 'Unternehme/dem Arbeitgeber' (fehlendes 'n')

In Ziffer 22 (Folgen der Kündigung) steht 'Unternehme/dem Arbeitgeber' statt 'Unternehmen/dem Arbeitgeber'. Das fehlende 'n' ist ein belegbarer Tippfehler im Text.

„unaufgefordert vom Antragsteller oder dem Unternehme/dem Arbeitgeber an die Bank zurückzugeben"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Schreibfehler 'innerhalb desr finanziellen Nutzungsgrenze' (fehlendes 'e')

In Ziffer 4 (Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags) steht 'innerhalb desr finan-zielle' statt 'innerhalb der finanziellen'. Es fehlt das 'e' bei 'desr' und bei 'finan-zielle' wird ggf. 'finanziellen' verkürzt. Dies ist ein belegbarer Tippfehler bzw. Extraktionsartefakt.

„innerhalb desr finan- ziellen Nutzungsgrenze"

'innerhalb desr finan-ziellen' — the double-broken word 'finan-/ziellen' across a line boundary and the odd 'desr' immediately preceding suggest a text-layer spacing/line-wrap artifact rather than a genuine typo visible in the printed document. The author of the finding themselves notes confidence 0.5 and reports it as 'ggf. Extraktionsartefakt'. Word-break across line fall could be normal hyphenation, and 'desr' is likely a text-extraction issue in the columnar layout. Categorized as text_extraction_only.

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Schreibfehler 'SEPA-Lastschriftschriftmandat' (doppeltes 'schrift')

In Ziffer 8 (Kartenkonto) wird 'die Erteilung eines SEPA-Lastschriftschriftmandats' gesetzt. Das doppelte 'schrift' (Lastschrift + Schriftmandat) ist störend, korrekt wäre 'SEPA-Lastschriftmandat' oder 'SEPA-Lastschrift-Einzugsmandat'.

„ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftschriftmandats obligatorisch"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

hinweisveröffentlichbar Seite 2

Schreibfehler 'Registereingetragen' (fehlendes Leerzeichen)

In Ziffer 11 f) (5) steht 'in dieses Registereingetragen wird' statt 'in dieses Register eingetragen wird'. Es fehlt ein Leerzeichen bzw. die Wortgrenze ist im OCR verloren gegangen.

„oder ihre Änderung in dieses Registereingetragen wird"

Finding matches a concrete spelling, grammar, duplicate-word, punctuation, or malformed-term pattern that is usually visible in the source document.

hinweisnur Extraktion Seite 6

Schreibfehler 'R umänischen' und Folgeschreibfehler im Preisverzeichnis Laenderliste (fehlendes Komma bzw. Bindestrich)

Innerhalb des Preis-/Leistungsverzeichnisses ist 'R umänischen Leu' ein offensichtliches OCR-/Layout-Artefakt. Ein zusätzlicher Aufzählungspunkt in der Laenderliste weist Formatierungsin-Umregelmäßigkeiten auf (z.B. 'Tschechische Republik,').

„Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern."

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hinweisnur Extraktion Seite 4

Paragrafen-/Doppelbestimmungen in Ziffer 16 a) (2) grammatikalisch holprig

In Ziffer 16 a) (2) fehlt in der Aufzählung der Tatbestände für grobe Fahrlässigkeit ein Verb am Ende ('er den Verlust oder den Diebstahl ... schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt'), was aber vermutlich nur ein Extraktions-/Kehlenartefakt ist. Rechtsinhaltlich ist der Passus nicht eindeutig als Fehler zu bewerten.

„stiftlageer versichten unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht haben"

The quoted evidence 'stiftlageer versichten unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht haben' is a badly mangled fragment that is clearly a text-extraction artifact, not the actual document wording. The page text elsewhere contains the proper phrasing 'unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht haben'. The finding itself has low confidence (0.4) and describes the concern as a possible extraction artifact / 'Kehlenartefakt'. The concern about a missing verb is not substantiated by visible text. text_extraction_only, not publishable.

Preis/Entgelt (1)

warnungnur Extraktion Seite 6

Auslandseinsatzentgelt umfasst EWR-Währungen – Überschneidung mit Währungsumrechnungsentgelt unklar

Im PLV wird ein 'Auslandseinsatzentgelt' von 1,5 % für Zahlungen 'in einer anderen Währung als in Euro, in Schwedischen Kronen oder in Rumänischen Leu' erhoben UND separat ein 'Währungsumrechnungsentgelt' von 0,59 % für andere EWR-Währungen. Es ist nicht zweifelsfrei klar, ob beide Entgelte kumulativ anfallen oder ob sich die Anwendungsbereiche widerspruchsfrei trennen lassen (SEK ist eine EWR-Währung, unterliegt aber laut Formulierung auch dem Auslandseinsatzentgelt).

„Auslandseinsatzentgelt für Zahlungen im Ausland und innerhalb der EU1 und der anderen EWR-Staaten2 in einer anderen Währung als in Euro, in Schwedischen Kronen oder in umänischen Leu. ... Währungsumrechnungsentgelt für Zahlungen und Bargeldauszahlungen in anderen EWR-Währungen innerhalb des EWR 0,59 %"

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Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 7

Einlagensicherungs-Sicherungsgrenzen (5 Mio/3 Mio/1 Mio; 50 Mio/30 Mio/10 Mio Euro) hängen von zeitabhängigen Fakten ab

Das Dokument nennt spezifische Sicherungsgrenzen der Einlagensicherung ab 2023/2025/2030. Da das aktuelle Prüfdatum 2026-08-17 ist, liegt der 01.01.2025 bereits in der Vergangenheit. Die Gültigkeit und Höhe der genannten Grenzen (insbesondere für die Zeit nach 01.01.2025) sollte gegen die aktuelle Statut-/Rechtslage des Einlagensicherungsfonds bzw. gesetzliche Vorgaben geprüft werden.

„Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt ... ab dem 1. Januar 2025 3 Mio. Euro und ab dem 1. Januar 2030 1 Mio. Euro."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Metadaten (1)

hinweisnur Extraktion

Dateiname enthält Rechtschreibfehler 'clasic' statt 'classic'

Der Dateiname 'bed_business_card_clasic_premium.pdf' und damit auch der Source-URL enthalten den Tippfehler 'clasic' (ein 's' fehlt). Dies ist eine reine Namenskonvention-/Metadatenauffälligkeit.

„bed_business_card_clasic_premium.pdf"

The typo 'clasic' (missing 's') is in the filename/URL metadata, not in the rendered document content. The finding itself classifies it as a 'reine Namenskonvention-/Metadatenauffälligkeit' (metadata_fragment). Not a visible document error; not customer-relevant. text_extraction_only (metadata_fragment).

Text

TXT
Bedingungen für die Commerzbank                                                                                       Seite 1/7

                         ­Business Card Classic und Premium
                          (Kreditkarte) 1
                         Stand: 1. Oktober 2025

                         1.      Verwendungsmöglichkeiten                                                                   4.    Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                         Die von der Bank ausgegebene Business Card „Classic“ und „Premium“ sind Kredit­                    Die Bank ist berechtigt, auf dem Konto des Kontoinhabers einen innerhalb desr finan­
                         karten, die der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland             ziellen Nutzungsgrenze (vgl. Ziffer 9) verfügbaren Geldbetrag zu sperren, wenn
                         im Rahmen des Mastercard®-Verbundes                                                                –	der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                         –	zum Bezahlen bei Vertragsunternehmen und vor Ort an automatisierten Kassen                      –	der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geld­betrags zuge­
                              oder Online und                                                                                     stimmt hat 2
                         –	darüber hinaus als weitere Dienstleistung zur Bargeldauszahlung an Geldauto­maten               Den gesperrten Geldbetrag gibt die Bank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder ver­
                              sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweis­            traglicher Rechte unverzüglich frei, nachdem ihr der genaue Zahlungs­betrag mitgeteilt
                              papiers (Bargeldservice)                                                                      worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.
                         einsetzen kann.
                                                                                                                            5.    Ablehnung von Kartenzahlungen durch die Bank
                         Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldautomaten im Rahmen
                                                                                                                            Die Bank ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn
                         des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu er­kennen, die auf der Kredit­
                                                                                                                            –	sich der Karteninhaber nicht mit seiner PIN, einem sonstigen Authentifizierungs­
                         karte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistungen (z.B. Hilfe in
                                                                                                                                 element oder mittels Unterschrift legitimiert hat,
                                                       ­ unden sind, richtet sich dies nach den insoweit geltenden
                         Notfällen, Versicherungen) verb
                                                                                                                            –	der für die Kartenzahlung geltende Verfügungsrahmen der Kredit­karte oder die
                         besonderen ­Regeln.
                                                                                                                                 ­finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten ist, oder
                         Die Business Card „Classic und Premium“ sind als Firmenkreditkarten ausschließlich
                                                                                                                            –     die Kreditkarte gesperrt ist.
                         für geschäftliche bzw. dienstliche Ausgaben zu verwenden.
                                                                                                                            Hierüber wird der Karteninhaber über das Terminal, an dem die Kreditkarte eingesetzt
                         Die Karte kann als physische Karte oder als digitale Karte zur Speicherung auf einem               wird, oder beim online-Einsatz unterrichtet.
                         Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles Endgerät) ausgegeben werden.
                         Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist                 6. Geschäftstag
                         ausdrücklich etwas anderes geregelt. Für die digitale Karte gelten ergänzend die                   Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorganges
                         ­gesondert mit der Bank vereinbarten Bedingungen für die digitale Nutzung der Karte.               beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erfor­
                                                                                                                            derlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von
                         2.      Persönliche Geheimzahl (PIN)
                                                                                                                            Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen mit folgenden Aus­nahmen:
                         Für die Nutzung von automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen und von Geld­                   –     Sonnabende,
                         automaten kann dem Karten­inhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheimzahl                –     24. und 31. Dezember,
                         (PIN) zur Verfügung gestellt werden.                                                               –	alle gesetzlichen Feiertage, auch wenn diese auf einen Werktag fallen,
                         Die Kreditkarte kann an automatisierten Kassen sowie an Geldautomaten, an denen im                 –	Werktage, an denen die kontoführende Stelle der Bank wegen örtlicher Besonder­
                         Zusammenhang mit der Verwendung der Kreditkarte die PIN eingegeben werden muss,                          heiten (z.B. Karneval, Betriebsversammlung oder andere Gründe) geschlossen hat
                         nicht mehr eingesetzt werden, wenn die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben                      und diese im Außenbereich der Geschäftsstelle rechtzeitig vorher bekannt ­gemacht
                         wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit dem                   wurden.
                         Karten­inhaber­service, in Verbindung setzen.
                                                                                                                            7.    Ausführungsfrist
                         3. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber                                       Der Zahlungsvorgang wird vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Nach Zugang des
                         a)Bei Nutzung der Kreditkarte ist entweder                                                         Zahlungs­auftrages bei der Bank ist diese verpflichtet sicherzustellen, dass der Karten­
                           –	ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Karten­                      zahlungsbetrag innerhalb der Ausführungsfrist von einem Geschäftstag beim Zahlungs­
                                daten übertragen hat, oder                                                                  dienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Bei Kartenzahlungen innerhalb Deutsch­
                           –	an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN ­ein­zugeben.                             lands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 3 (EWR) in Währungen
                         	Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen                        eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie Karten­zahlungen, bei
                           kann der Karteninhaber – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls                 denen der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers außerhalb des EWR (Dritt­
                           im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten,                       staaten) gelegen ist, werden Kartenzahlungen baldmöglichst bewirkt. Geht der Zah­
                           den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seine Kreditkarten-Nummer                   lungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der
                           angeben.                                                                                         Ausführungsfrist ein (Verspätung), kann der Zahlungsempfänger von seinem Zahlungs­
                         	Beim Karteneinsatz an automatisierten Kassen kann von der Eingabe der PIN ab­                    dienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Zahlungsbetrages auf dem Konto
                           gesehen werden:                                                                                  des Zahlungsempfängers so vornimmt, als sei die Kartenzahlung ordnungsgemäß aus­
                           –	Zur Bezahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbe­                        geführt worden.
                                aufsichtigten automatisierten Kassen.
                           –	Zur kontaktlosen Bezahlung von Kleinbeträgen. Hierbei ist die Kreditkarte mit                 8.    Kartenkonto
                                Kontaktlosfunktion an ein Kartenlesegerät zu halten. Es gelten die von der                  Die Bank richtet für den Karteninhaber ein Kartenkonto ein, das in laufender Rechnung
                                Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen.                                             in Euro geführt wird. Alle mittels der Karte(n) getätigten Umsätze und im Rahmen der
                         	Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des Karteninhabers, indem               Durchführung dieses Vertrages veranlassten und sonstigen Aufwendungen und Ent­gelte
                           er auf Anforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt.               der Bank werden über dieses Konto von der Bank monatlich abgerechnet. Diese Kredit­
                           Authentifizierungselemente sind:                                                                 karten­abrechnung ist gleichzeitig der Rechnungsabschluss. Das Kartenkonto darf vom
                           –	Wissenselemente (etwas, das der Karteninhaber weiß, zum Beispiel Online-                      Karteninhaber nicht zur Abwicklung des allgemeinen Zahlungsverkehrs genutzt werden.
                                Passwort),                                                                                  Zulässig sind nur Verfügungen mit der Kreditkarte und die Umbuchung von Guthaben
                           –	Besitzelemente (etwas, das der Karteninhaber besitzt, zum Beispiel mobiles                    zugunsten des Referenzkontos (vgl. unten Ziffer 10). Die Aus­stellung von Schecks und
                                Endgerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren Trans­                      Wechseln sowie Lastschriften zugunsten Dritter und Überweisungen zulasten des Karten­
                                aktionsnummern [TAN] als Besitznachweis) oder                                               kontos auf andere Konten sind nicht zulässig. Die Kartenumsätze werden dem Karten­
                  

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