PDFbedingungen · 11 Root URLs

Bedingungen für die Datenfernübertragung (PDF)

https://www.commerzbank.de/portal/media/efw-dokumente/bedingungen_dfue.pdf

Analyse

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Tiefenprüfung

8 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Widerspruch (1)

warnungveröffentlichbar Seite 3

Verdacht auf Duplikat/Kopierfehler in Abschnitt 11.2.2 und 11.2.3 (Haftung)

Die Überschrift von 11.2 lautet 'Haftung des Kunden bei missbräuchlicher Nutzung der Legitimations- oder Sicherungsmedien', und 11.2.1 regelt die Haftung des Kunden. Die Unterabschnitte 11.2.2 und 11.2.3 enthalten jedoch nahezu den identischen Wortlaut ('Beruhen nicht autorisierte Vorgänge, die keine Zahlungsvorgänge sind, vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen Legitimations- oder Sicherungsmediums ... haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.'). Dies ist ein belegter Kopierfehler: 11.2.3 ist mit 'Haftung der Bank ab der Sperranzeige' überschrieben, enthält aber denselben Text wie 11.2.2 (der sich ausdrücklich auf Vorgänge VOR der Sperranzeige bezieht). Es ist zu prüfen, ob hier tatsächlich die Haftung der Bank AB der Sperranzeige gemeint ist oder der Textversehen vorliegt.

„11.2.2 Haftung des Kunden bei sonstigen nicht autorisierten Vorgängen vor der Sperranzeige ... Beruhen nicht autorisierte Vorgänge, die keine Zahlungsvorgänge sind, vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen Legitimations- oder Sicherungsmediums ... haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens. 11.2.3 Haftung der Bank ab der Sperranzeige Beruhen nicht autorisierte Vorgänge, die keine Zahlungsvorgänge sind, vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen Legitimations- oder Sicherungsmediums ... haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens."

Der beschriebene Duplikat/Kopierfehler ist direkt im extrahierten Text sichtbar: 11.2.3 ist mit 'Haftung der Bank ab der Sperranzeige' überschrieben, enthält aber exakt denselben Wortlaut wie 11.2.2 ('Beruhen nicht autorisierte Vorgänge ... vor der Sperranzeige ... haften der Kunde und die Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens'). Dies ist ein echter inhaltlicher Widerspruch zwischen Überschrift und Normtext, der im Dokument selbst erkennbar ist und kein Textlayer- oder Extraktionsartefakt darstellt. Für Kunden hochrelevant, da es die Haftungsverteilung betrifft.

Typografie (2)

warnungnur Extraktion Seite 3

Satzanfang mit Komma nach Klammer in Nummer 9 Absatz 2

In Nummer 9 Absatz 2 lautet der Satz 'Der Widerruf von Aufträgen kann außerhalb des DFÜ-Verfahrens oder, wenn mit dem Kunden vereinbart, nach den Vorgaben von Kapi- tel 11 der Anlage 3 erfolgen.' – durch die Zeilenumbrechung ist 'Kapitel' als 'Kapi- tel' getrennt und der Zeilenumbruch liegt offensichtlich ungünstig. Zudem beginnt nach dem Klammerzusatz '(...)' der Satz mit einem Komma, was formal auffällig ist (Satzanfang mit Komma).

„Der Widerruf von Aufträgen kann außerhalb des DFÜ-Verfahrens oder, wenn mit dem Kunden vereinbart, nach den Vorgaben von Kapi- tel 11 der Anlage 3 erfolgen."

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hinweisnur Extraktion Seite 8

Gebrochene Wörter/Silbentrennungsartefakte

Mehrfach erscheinen ungewöhnliche Wortumbrüche innerhalb von Wörtern, z. B. 'Kapital' in 'Kapi- tel', 'Empfängerüber- prüfung', 'abgespei- chert', 'einge setzte' (Anlage 1c). Dies dürfte auf die Extraktion zurückgehen, kann aber für eine automatisierte Weiterverarbeitung problematisch sein – insbesondere 'einge setzte' im Zusammenhang mit 'Betriebssystem' ist falsch getrennt.

„Wenn sicherheitsrelevante Updates für das jeweils einge setzte Betriebssystem ..."

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Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Kein Verweis auf Entgelte/Preise im Dokument enthalten

Das Dokument regelt ausschließlich technische und vertragliche Bedingungen der DFÜ. Es fehlt jeglicher Verweis auf Entgelte oder Preisstrukturen für die Nutzung der DFÜ/EBICS. Falls die DFÜ kostenpflichtig ist, wäre ein Verweis auf das Preis-/Leistungsverzeichnis oder die Entgeltinformation zu erwarten.

„Dieses Dokument enthält ... 1. Leistungsumfang ... (1) Die Bank steht ihrem Kunden ... zur Verfügung. ... 11. Haftung ..."

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Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Datei/Version - Verweis '168/09/25' und Seitenzahl-/Formatangaben

Jede Seite enthält unten die Angabe '168/09/25 – HD0825-01'. Dies könnte eine interne Dokumentennummer/-version darstellen, ist aber nicht als Quelle für Stand/Ausgabe gekennzeichnet und von externen Lesern nicht auswertbar.

„168/09/25 – HD0825-01"

Die Angabe '168/09/25 – HD0825-01' ist im Dokument sichtbar vorhanden (im pageText auf jeder Seite unten). Sie ist jedoch nicht als Fehler zu bewerten: Es handelt sich um eine interne Dokumentenkennung, die für externe Leser nicht auswertbar zu sein ist zwar korrekt beschrieben, aber das ist ein reiner Metadaten-/Stilhinweis ohne Kundenschaden und damit nicht verkaufbar. Für Kunden nicht relevant.

Extraktion (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 2

Absatznummerierung/Reihenfolge in Abschnitt 4 und 11.1 erscheint auffällig

Abschnitt 4 (Verhaltens- und Sorgfaltspflichten mit Legitimationsmedien) beginnt mit Unterpunkten (1),(2) und Bullet-Punkten; die Aufzählung endet aber in Kapitel 4(2) mit einer weiteren Bedingung ('Die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können'), die keine Fortsetzung der vorherigen Bullet-Struktur zu sein scheint und als Satz ohne Punkt endet.

„– Das Legitimationsmedium muss vor unberechtigtem Zugriff ge- schützt und sicher verwahrt werden. Die Elektronischen Unter- schriften mit den vereinbarten Schlüsseln erfolgreich geprüft wer- den können"

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Rechtlicher Prüffall (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Rechtsfolge bei Verstoß gegen Sorgfaltspflichten/Kausalität ist nicht klar beschrieben

In § 11.2.1(2) heißt es: 'Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens ... verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7 Absatz 1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch vermieden worden wäre.' Der verwendete Konjunktiv/Zeitform und die doppelte Verneinung sind formal komplex; eine präzise rechtliche Überprüfung der Formulierung wird empfohlen.

„Der Kunde ist nicht zum Ersatz des Schadens nach Absatz 1 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige nach Nummer 7 Absatz 1 nicht abgeben konnte, weil die Bank nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch vermieden worden wäre."

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ZKG formal (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fehlender Verweis auf Fassung/Änderungs-/Freigabedatum im Dokumentkopf

Der Stand 9.10.2025 wird im Kopf erwähnt (Stand: 9.10.2025); es fehlt aber eine ausdrückliche Kennzeichnung von Fassung/Versionsstand und eines ersetzten Vorgängerdokuments. In den Bedingungen wird kein Hinweis darauf gegeben, welche Version diese ersetzt.

„Bedingungen für die Datenfernübertragung (Stand: 9.10.2025)"

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Text

TXT
Bedingungen für                                                                               Seite 1/8

                        die Datenfernübertragung
                        (Stand: 9.10.2025)


                        1.   Leistungsumfang                                                               gen anhand der vom Nutzer angegebenen Kundenkennungen aus.
                        (1) Die Bank steht ihrem Kunden (Kontoinhaber) für die Datenfernübertra-          Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Geld auf ein Zahlungs-
                             gung auf elektronischem Wege – nachfolgend „Datenfernübertragung“             konto eingeht, dessen Inhaber nicht der vom Nutzer namentlich ange-
                             oder „DFÜ“ genannt – zur Verfügung. Die Datenfernübertragung um-              gebene Zahlungsempfänger ist.
                             fasst die Einreichung und den Abruf von Dateien (insbesondere die             Reicht der Nutzer eine Datei mit nur einer einzigen SEPA-Überwei-
                             Übermittlung von Aufträgen und den Informations- abruf).                      sung oder SEPA-Echtzeitüberweisung ein, so ist die Bank unabhängig
                        (2) Die Bank gibt dem Kunden die Dienstleistungsarten bekannt, die er im          von der Entscheidung des Nutzers verpflichtet, die Empfängerüber-
                             Rahmen der Datenfernübertragung nutzen kann. Zur Nutzung der Da-              prüfung durchzuführen. Im Falle einer Übereinstimmung oder nahezu
                             tenfernübertragung gelten die mit der Bank vereinbarten Verfügungsli-         Übereinstimmung der eingetragenen Empfängerdaten (Name und
                             mite.                                                                         IBAN) mit den abgeglichenen Daten des Empfängers erklärt der Nut-
                                                                                                           zer seine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass die Bank die autori-
                        (3) Die Datenfernübertragung ist über die EBICS-Anbindung (Anlagen 1a             sierte Zahlung ohne weitere Rückfrage auszuführt. Sollte es bei der
                             bis 1c) möglich.                                                              Überprüfung des Empfängernamens zu keiner Übereinstimmung kom-
                        (4) Der Satz- und Dateiaufbau für die Übermittlung von Aufträgen und              men oder ist die Überprüfung aus technischen Gründen nicht möglich,
                             den Informationsabruf wird in der Spezifikation der Datenformate (An-         ist die Bank verpflichtet nach [Nr. 1.7] der Allgemeine Bedingungen für
                             lage 3) beschrieben oder gesondert vereinbart                                 Zahlungsdienste die Ausführung des Auftrags abzulehnen. In diesem
                                                                                                           Fall wird die Bank dem Nutzer über die nicht erfolgte Ausführung mit-
                        2.   Nutzer und Teilnehmer, Legitimations- und Sicherungsmedien                    tels der bereitgestellten Protokolle informieren.
                        (1) Aufträge können über die EBICS-Anbindung nur vom Kunden oder                  Dieser Absatz gilt nicht für per DFÜ übermittelte Auftragsdaten mit un-
                             seinen Kontobevollmächtigten erteilt werden. Kunde und Kontobevoll-           terschriebenem Begleitzettel/Sammelauftrag.
                             mächtigte werden im Folgenden einheitlich als „Nutzer“ bezeichnet.
                             Zur Autorisierung von per DFÜ übermittelten Auftragsdaten mittels         (5) Vor der Übertragung von Auftragsdaten an die Bank ist eine Aufzeich-
                             Elektronischer Unterschrift benötigt jeder Nutzer jeweils individuelle,        nung der zu übertragenden Dateien mit deren vollständigem Inhalt so-
                             von der Bank freigeschaltete Legitimationsmedien. Die Anforderungen            wie der zur Prüfung der Legitimation übermittelten Daten zu erstellen.
                             an die Legitimationsmedien sind in Anlage 1a definiert. Wenn mit der           Diese ist von dem Kunden mindestens für einen Zeitraum von 30 Ka-
                             Bank vereinbart, können per DFÜ übermittelte Auftragsdaten mit un-             lendertagen ab dem in der Datei angegebenen Ausführungstermin (für
                             terschriebenem Begleitzettel/Sammelauftrag autorisiert werden.                 Überweisungen) bzw. Fälligkeitstermin (Lastschriften) oder bei mehre-
                                                                                                            ren Terminen dem spätesten Termin in der Form nachweisbar zu hal-
                        (2) Für den Datenaustausch über die EBICS-Anbindung kann der Kunde                 ten, dass die Datei auf Anforderung der Bank kurzfristig erneut zur
                             zusätzlich zu den Bevollmächtigten „Technische Teilnehmer“ benen-              Verfügung gestellt werden kann, sofern nichts Abweichendes verein-
                             nen, die lediglich befugt sind, den Datenaustausch durchzuführen.              bart wird.
                             Nutzer und Technische Teilnehmer werden im Folgenden unter dem
                             Begriff „Teilnehmer“ zusammengefasst. Für die Absicherung des Da-         (6) Außerdem hat der Kunde für jede Einreichung und jeden Abruf von
                             tenaustauschs benötigt jeder Teilnehmer jeweils individuelle, von der          Dateien ein maschinelles Protokoll, das inhaltlich den Bestimmungen
                             Bank freigeschaltete Sicherungsmedien. Die Anforderungen an die Si-            von Kapitel 10 der Spezifikation für die EBICS-Anbindung (Anlage 1b)
                             cherungsmedien sind in Anlage 1a beschrieben.                                  entspricht, zu erstellen, zu seinen Unterlagen zu nehmen und auf Anfor-
                                                                                                            derung der Bank zur Verfügung zu stellen.
                        3.   Verfahrensbestimmungen                                                    (7) Soweit die Bank dem Kunden Daten über Zahlungsvorgänge zur Ver-
                        (1) Für das zwischen Kunde und Bank vereinbarte Übertragungsverfah-                fügung stellt, die noch nicht endgültig bearbeitet sind, stellen diese le-
                             ren gelten die in Anlage 1a sowie die in der Dokumentation der techni-         diglich eine unverbindliche Information dar. Die Daten sind jeweils be-
                             schen Schnittstelle (Anlage 1b) und der Spezifikation der Datenforma-          sonders gekennzeichnet.
                             te (Anlage 3) beschriebenen Anforderungen.                                (8) Die per DFÜ eingelieferten Auftragsdaten sind wie mit der Bank ver-
                        (2) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Teilnehmer das           einbart entweder mit Elektronischer Unterschrift oder dem unterschrie-
                             DFÜ-Verfahren und die Spezifikationen beachten.                                benen Begleitzettel/Sammelauftrag zu autorisieren. Diese Auftragsda-
                        (3) Die Belegung der Datenfelder richtet sich nach den Belegungs- und              ten werden als Auftrag wirksam:
                             Kontrollrichtlinien des jeweils genutzten Formats (Anlage 3).                 a.   bei Einreichung mit Elektronischer Unterschrift, wenn
                        (4) Reicht der Nicht-Verbraucher eine Datei mit mehreren SEPA-Überwei-                 –   alle erforderlichen Elektronischen Unterschriften der Nutzer
                             sungen oder SEPA-Echtzeitüberweisungen ein, entscheidet er durch                       per Datenfernübertragung innerhalb des vereinbarten Zeit-
                             Verwendung der vereinbarten Auftragsart, ob die Empfängerüberprü-                      raums eingegangen sind und
                             fung gemäß Nummer 2.1.3 der Bedingungen für den Überweisungs-                      –   die Elektronischen Unterschriften mit den vereinbarten
                             verkehr durchgeführt werden soll.                                                      Schlüsseln erfolgreich geprüft werden können
                             Verzichtet der Nutzer, der kein Verbraucher ist, auf die Empfänger-           oder
                             überprüfung, führt die Bank die in der Datei enthaltenen Überweisun-
                                                                                                           b.   bei Einreichung mit Begleitzettel/Sammelauftrag, wenn
168/09/25 – HD0825-01
                        Bedingungen für                                                                                Seite 2/8

                        die Datenfernübertragung
                        (Stand: 9.10.2025)


                                 –   der Begleitzettel/Sammelauftrag im vereinbarten Zeitraum bei      6.   Sicherheit des Kundensystems
                                     der Bank eingegangen ist und                                           Der Kunde hat für einen ausreichenden Schutz der von ihm für die
                                 –   der Begleitzettel/Sammelauftrag der Kontovollmacht entspre-            Datenfernübertragung eingesetzten Systeme Sorge zu tragen. Die für
                                     chend unterzeichnet worden ist.                                        das EBICS-Verfahren geltenden Sicherheitsanforderungen sind in An-
                                                                                                            lage 1c beschrieben.
                             Entscheidet sich der Nutzer nach Nummer 3 Absatz 4 für die Empfän-
                             gerüberprüfung, ist in Abweichung von Satz 2 der Auftrag erst dann        7.   Sperre der Legitimations- und Sicherungs- medien
                             wirksam, wenn der Nutzer in Kenntnis des Ergebnisses der Empfän-          (1) 
                                                                                                           Gehen die Legitimations- oder Sicherungsmedien verloren, werden
                             gerüberprüfung den Auftrag endgültig zur Ausführung [mit dem verein-          sie anderen Personen bekannt oder besteht der Verdacht ihrer miss-
                             barten Verfahren] freigibt (siehe auch Nummer 8 Absatz 4).                    bräuchlichen Nutzung, so hat der Teilnehmer unverzüglich seinen
                        4.   Verhaltens- und Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Legitimati-             DFÜ-Zugang bei der Bank zu sperren oder sperren zu lassen. Nähe-
                              onsmedien für die Autorisierung des Auftrags                                 res regelt die Anlage 1a. Der Teilnehmer kann der Bank eine Sperran-
                                                                                                           zeige jederzeit auch über die gesondert mitgeteilten Kontaktdaten auf-
                        (1) Der Kunde ist in Abhängigkeit von dem mit der Bank vereinbarten               geben.
                             Übertragungsverfahren verpflichtet sicherzustellen, dass alle Nutzer
                             die Pflichten aus diesen Bedingungen und die in Anlage 1a beschrie-       (2) Der Kunde kann außerhalb des DFÜ-Verfahrens die Verwendung der
                             benen Legitimationsverfahren einhalten.                                        Legitimations- und 

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Bedingungen für die Datenfernübertragung (PDF) · 16.10.26, 22:17