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Sparkassen-­Finanz­gruppe

Kundeninformation
zu Geschäften in
Wertpapieren und weiteren
Finanz­instrumenten


Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.


Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.


© 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

www.s-communication.de

Lektorat: Eva Schöck
Bilder: Getty images


13. Auflage 2025
610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen

Kreissparkasse Böblingen


                                                                                                                                  3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er-             Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und       ­Kommunikation
unsere Wertpapierdienst­leistungen.
                                                                    Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                    die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
A. Informationen über uns                                          zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
                                                                    -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
Kreissparkasse Böblingen                                            licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-
Anstalt des öffentlichen Rechts                                     ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis
Wolfgang-Brumme-Allee 1                                             zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen
71034 Böblingen                                                     eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
Telefon: (0 70 31) 77 -10 00                                        Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
Telefax: (0 70 31) 77 -15 55                                        Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
E-Mail: info@kskbb.de                                               sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
                                                                    gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
Bankerlaubnis                                                       Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­
gesetz.                                                             Mitteilungen über getätigte Geschäfte
                                                                    Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
Zuständige Aufsichtsbehörden                                        rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                      Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,
60314 Frankfurt am Main                                             Hinweise zur Einlagensicherung
(Internet: www.ecb.europa.eu).                                      Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:              gruppe an.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und                         1. Freiwillige Institutssicherung
Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main                 Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
(Internet: www.bafin.de).                                           renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
                                                                    oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
Kommunikationsmittel und -sprache                                   Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder        die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-            schränkung fortgeführt werden.
aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,
brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte        2. Gesetzliche Einlagensicherung
beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.          Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.             Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen       Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne      entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit,           greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal-     spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form   3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
entschieden haben.                                                  entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
                                                                    im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
                                                                    sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
                                                                    Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.

                                                                    Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
                                                                    rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
                                                                    der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines
                                                                    Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.


4
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


B. Umgang mit Interessenkonflikten                                 folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch
                                                                    möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-         instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­bereitschaft
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-         passen.
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern          Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-­Finanz­gruppe
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch       sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko­
Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-          indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden
den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ-       gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger­
lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken.                   informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden.
Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher         Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1
Interessenkonflikte“.                                               (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer
                                                                    Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit
                                                                    den fünf Produkt­risikoklassen zusammen.
C. Informationen über Dienstleistungen                             In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla-
                                                                    geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-        die Risikoklasse der Sparkassen-­Finanz­gruppe.
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­       Beratungsfreies Geschäft
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-             Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei-
schränkungen vorsehen.                                    

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Sparkassen-­Finanz­gruppe · 17.10.26, 22:34