Sparkassen-­Finanz­gruppe Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanz­instrumenten Weil’s um mehr als Geld geht. Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. © 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. www.s-communication.de Lektorat: Eva Schöck Bilder: Getty images 13. Auflage 2025 610 017 232 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung, unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen, über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations- blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun- gen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege- lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist. Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen Kreissparkasse Böblingen 3 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er- Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und ­Kommunikation unsere Wertpapierdienst­leistungen. Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen A. Informationen über uns zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz- Kreissparkasse Böblingen licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah- Anstalt des öffentlichen Rechts ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis Wolfgang-Brumme-Allee 1 zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen 71034 Böblingen eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung. Telefon: (0 70 31) 77 -10 00 Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen Telefax: (0 70 31) 77 -15 55 Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die- E-Mail: info@kskbb.de sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen Bankerlaubnis Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls. Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­ gesetz. Mitteilungen über getätigte Geschäfte Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab- Zuständige Aufsichtsbehörden rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Hinweise zur Einlagensicherung (Internet: www.ecb.europa.eu). Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­ Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: gruppe an. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und 1. Freiwillige Institutssicherung Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö- (Internet: www.bafin.de). renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Kommunikationsmittel und -sprache Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein- elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden- schränkung fortgeführt werden. aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch, brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte 2. Gesetzliche Einlagensicherung beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B. Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­ das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten. Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit, greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An- diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal- spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschieden haben. entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln. Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche- rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten. 4 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen B. Umgang mit Interessenkonflikten folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­ Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte- instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­bereitschaft ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un- passen. seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-­Finanz­gruppe oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko­ Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun- indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ- gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger­ lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken. informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 Interessenkonflikte“. (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit den fünf Produkt­risikoklassen zusammen. C. Informationen über Dienstleistungen In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla- geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre- die Risikoklasse der Sparkassen-­Finanz­gruppe. ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­ Beratungsfreies Geschäft rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein- Beim beratungsfreien Geschäft treffen Sie Ihre Anlageentschei- schränkungen vorsehen. dung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung unsererseits. Im Falle einer Auftragserteilung zu einem be- Anlageberatung stimmten Finanz­instrument überprüfen wir, ob Sie über die Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Risiken im Zusammenhang mit der Art der Finanz­instrumente Finanz­instrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine angemessen beurteilen zu können (Angemessenheits­prüfung). Prüfung Ihrer persönlichen U ­ mstände. Für diese Prüfung er- Dazu holen wir vorab Informationen über Ihre Kenntnisse fragen wir zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre finanziellen und Erfahrungen ein. Anders als bei der Anlageberatung Verhältnisse. werden Ihre Anlageziele und finanziellen Verhältnisse in Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Anlagebera- diesem Fall nicht berücksichtigt. Gelangen wir bei dieser tung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Angemessenheits­prüfung auf Basis der uns vorliegenden In- Ihre Kundeninteressen bestmöglich berücksichtigt, beziehen formationen/Daten zu der Auffassung, dass das von Ihnen in wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emitten- Betracht gezogene Finanz­instrument im obigen Sinne für Sie ten (Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe und dritte nicht angemessen ist, werden wir Sie hier­über informieren. Anbieter) in die Auswahl ein. Dabei werden aus der weltweit Wünschen Sie dennoch die Ausführung Ihres Auftrags, dürfen inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten unzäh- wir diesen weisungsgemäß ausführen. liger Emittenten vorrangig hauseigene Finanz­instrumente und solche von Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe Vermögensverwaltung (insbesondere der DekaBank und der regionalen Landesbank) Im Rahmen der Vermögensverwaltung wird in Finanz­ angeboten. Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen instrumente angelegtes Vermögen verwaltet. Dabei trifft der Produkt stellt Ihnen gern Ihr Berater zur Verfügung. Gleichfalls Vermögensverwalter auch Anlageentscheidungen im eigenen sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz ver- Ermessen für seine Kunden. Der Vermögensverwalter hält sich öffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche strikt an die mit Ihnen vereinbarte Anlagestrategie. Anlegerinformationen zu Investmentvermögen (Fonds) und Produktinformationsblätter/Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf D. Information über die Art der Anlageberatung hinweisen, dass im Falle der Anlageberatung keine regelmä- ßige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanz­ Wertpapierfirmen, die Anlageberatung erbringen, sind ver- instrumente durch uns erfolgt. Auch weisen wir darauf hin, dass pflichtet, ihre Kunden zu informieren, ob die Anlageberatung wir im Falle der Anlage­beratung – wie auch bei beratungs­freier als sogenannte „Unabhängige Honorar-Anlageberatung“ er- Order­aus­führung – keine Überwachung der Wertentwicklung bracht wird oder nicht (vgl. § 64 Absatz 1 Nr. 1 WpHG, Art. 52 der des Portfolios und der einzelnen Finanz­instrumente vor­ Delegierten Verordnung (EU) 2017/565). nehmen. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir – z. B. bei einer Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlagebera- Fälligkeit – mit Anlageideen auf Sie zukommen. tung – wie schon bislang – nicht als Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung erbringen. Das Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen bedeutet, dass wir Ihnen kein gesondertes Entgelt für unsere Finanz­instrumente Beratungsleistungen berechnen. Im Zusammenhang mit der In der Sparkassen-­Finanz­gruppe werden die im Rahmen der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 Anlageberatung empfohlenen Finanz­instrumente in eine WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Wir setzen die von insgesamt fünf Produktrisikoklassen eingestuft. Bei der erhaltenen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesse- Risiko­bereitschaft des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögli- rung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleis- che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis tungen oder Wertpapiernebendienstleistungen ein. zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der Risiko­bereitschaft gibt es in der Sparkassen-­Finanz­gruppe 5 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen E. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und Nach­ F. Information über gesetzliche Regelungen der haltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung ­Bankensanierung und -abwicklung Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl Wir möchten Sie informieren, dass Bankaktien, Schuldver- entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkt­ schreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere eigenschaften, welche Finanz­instrumente in unser Beratungs- Forderungen gegen Banken und Sparkassen europaweit be- universum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der sonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung Finanz­instrumente, die wir Ihnen in der Anlageberatung als für dieser Institute unterliegen. Hintergrund sind die gesetzlichen Sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeits­risiken Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in ei- und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeit­ nem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese nehmer­belange, die Achtung der Menschen­rechte und die Regelungen (z. B. sogenanntes „Bail-in“) können sich für den Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlage­ Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts beratung ein. Hierfür kooperieren wir eng mit unseren Pro- nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanz­ duktpartnern (Unternehmen der Sparkassen-­Finanz­gruppe und instrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de dritte Anbieter). Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen (unter dem Suchbegriff „Haftungs­kaskade“). . wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Ein- treten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Aus- G. Kosten und Nebenkosten wirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den nachfolgend aufge- Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum ei- führten Preisen für Wertpapierdienstleistungen. Zum besseren nen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind Verständnis finden sich auf den darauffolgenden Seiten exemp- aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards larische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. generell verpflichtet, Nachhaltigkeits­aspekte im Rahmen ih- rer Investitions­entscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berück- H. Information über den Zielmarkt des Produkts sichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanz­ instrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeits­ Für Wertpapiere und sonstige Finanz­instrumente wird ein Ziel- faktoren, wie z. B. Mindest­ausschlüsse auf Basis eines markt festgelegt. Mit dem Zielmarkt werden die Kundengrup- anerkannten Branchenstandards. Dies bedeutet zugleich, dass pen beschrieben, an die sich das Produkt richtet. Im Rahmen bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen inves- der Beratung bzw. der Ordererteilung informiert Sie der Berater tiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufwei- auf Wunsch gerne über den Zielmarkt des empfohlenen bzw. sen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde von Ihnen gewünschten Produkts. Bei beratungsfreien Orders gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanz­instrumente mit werden wir den Zielmarkt nur im Hinblick auf die Zielmarktkri- Nachhaltigkeits­merkmalen für die Anlageberatung aus, die in terien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen nachhaltige Wirtschafts­tätigkeiten investieren (Produkte mit prüfen. Auswirkungs­bezug). Bei Investmentfonds, die wir insbesondere unseren Kundin- I. Hinweis zum sogenannten Day Trading nen und Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfehlen, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften aufgrund regu- Bitte beachten Sie, dass der taggleiche Kauf und Verkauf des- latorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, selben Wertpapiers, Geldmarktinstruments oder Derivats (sog. ob sie Nachhaltigkeits­risiken im Rahmen ihrer Investitions­ Day Trading) nur nach vorheriger Vereinbarung möglich ist. Bit- entscheidungen berücksichtigen. te wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Berater. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzli- J. Datenschutzrechtlicher Hinweis chen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchen­standards berücksichtigt und verstärkt Finanz­instrumente in das Für Wertpapier- und sonstige Finanzdienstleistungen verarbei- Beratungs­universum aufgenommen werden, die keine unange- ten wir Ihre hierfür jeweils erforderlichen personenbezogenen messen hohen Nachhaltigkeits­risiken aufweisen. Daten. Zwecke sind die Erfüllung der mit Ihnen geschlossenen Verträge (z. B. Beratungsverträge, Depotverträge) und die Erfül- Unsere ausführliche Strategie zur Einbeziehung von Nach­ lung uns obliegender rechtlicher Verpflichtungen (z. B. aus dem haltig­keits­risiken und zur Berücksichtigung der wichtigsten Wertpapierhandelsgesetz). nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung haben wir auf der Website unseres Hauses veröffentlicht. 6 Informationen über uns und unsere Dienstleistungen K. Information zum Steuereinbehalt bei Kapital­erträgen sentliche Unrichtigkeit/Ungenauigkeit in Bezug auf die in ei- ohne Liquiditätszufluss nem Prospekt enthaltenen Angaben, welche die Bewertung des Wertpapiers beeinflussen können und die in einem bestimm- Sofern wir den Einbehalt einer Kapitalertragsteuer nicht aus ten Zeitraum (und zwar zwischen der Billigung des Prospekts einem Liquiditätszufluss vornehmen können (z. B. im Fall der und dem Auslaufen der Angebotsfrist oder – falls später – der Vorabpauschale bei Investmentfonds oder bei der Einbuchung Eröffnung des Handels an einem geregelten Markt) auftreten von Bonusaktien), sind wir gesetzlich ermächtigt, die anfal- oder festgestellt werden, unverzüglich genannt werden. Jeder lende Kapitalertragsteuer einem bei uns geführten Konto des Nachtrag wird vom jeweiligen Emittenten auf seiner Website Kunden zu belasten. Die Belastung eines nicht ausgeschöpften veröffentlicht. Kontokorrentkredits (eingeräumte Kontoüberziehung) ist dabei ausgeschlossen, wenn Sie vor dem Zufluss der Kapitalerträge Wenn Sie ein Wertpapier erworben oder gezeichnet haben der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredits widersprechen. und der hierfür maßgebliche Wertpapierprospekt Gegenstand Deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich ei- eines Nachtrags ist, kann Ihnen gemäß Artikel 23 der EU-Pro- nes zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Steuer- spektverordnung ein Widerrufsrecht zustehen. Der Nachtrag betrag nicht oder nicht vollständig ab, sind wir gesetzlich ver- wird (entsprechend der gesetzlichen Vorgaben) Angaben dazu pflichtet, den vollen Kapitalertrag dem Finanzamt anzuzeigen. enthalten unter welchen Umständen Anlegern ein Widerrufsrecht zu- steht, L. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Bedingungen für an wen sich die Anleger wenden können, wenn sie ihr Wider- Wertpapiergeschäfte/Bedingungen für Wertpapier- rufsrecht ausüben wollen und Sparpläne die Frist, innerhalb derer Anleger von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen können (die Frist für den Widerruf beträgt Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen gesetzlich 3 Arbeitstage ab Veröffentlichung des Nachtrags; für Wertpapiergeschäfte, die Bedingungen für Wertpapier- die Frist kann vom Emittenten jedoch auch freiwillig verlän- Sparpläne sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im gert werden). hinteren Teil der Broschüre. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. M. Hinweis auf die Schlichtungsstelle und zum Wir werden Sie über die Veröffentlichung eines Nachtrags zeit- Beschwerdemanagement nah (i. d. R. bis zum Ende des ersten Arbeitstages nach Veröf- fentlichung des Nachtrags) informieren, allerdings nur, Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, wenn Sie das Wertpapier über uns in einem bestimmten sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Zeitraum erworben oder gezeichnet haben (und zwar zwi- zu wenden. schen dem Zeitpunkt der Billigung des Prospekts für das betreffende Wertpapier und dem Ende der Erstausgabefrist Näheres dazu finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäfts- des Wert­papiers; die Erstausgabefrist bezieht sich auf den bedingungen im hinteren Teil der Broschüre. Zeitraum, in dem Emittenten oder Anbieter dem Publikum Wertpapiere gemäß dem Prospekt anbieten und schließt Wir haben ferner Regelungen zum Umgang mit Kunden­ nachfolgende Zeiträume aus, in denen Wertpapiere auf dem beschwerden getroffen und diese in unseren Beschwerde­ Markt weiterverkauft werden), management-Grundsätzen dargestellt. Die Grundsätze sind auf soweit Ihnen ein Widerrufsrecht für das betreffende Wertpa- der Website unseres Hauses veröffentlicht. pier zustehen kann und sofern Sie ein elektronisches Postfach bei uns führen. N. Information zum Widerrufsrecht im Falle eines Nach- Daher empfehlen wir Ihnen die Einrichtung eines elektroni- trags zum Wertpapierprospekt schen Postfachs. Sprechen Sie uns hierzu gerne an. Andern- falls werden wir Sie nicht über einen Nachtrag informieren. Um ein Wertpapier in der Europäischen Union öffentlich an- In diesem Fall sollten Sie die Website des Emittenten selbst bieten zu können, ist der Anbieter (in der Regel der Emittent überwachen und prüfen, ob ein Nachtrag veröffentlicht wird. dieses Wertpapiers) gemäß der EU-Prospektverordnung (Ver- ordnung (EU) 2017/1129) grundsätzlich verpflichtet, einen Wir werden Ihnen bei der Ausübung des Widerrufsrechts gerne Wertpapierprospekt zu veröffentlichen, welcher von der jeweils behilflich sein. zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ­BaFin) gebilligt wurde. Der Wertpapierprospekt enthält eine O. Informationen zur Barrierefreiheit ausführliche Beschreibung des jeweiligen Wertpapiers und wird auf der Website des Emittenten veröffentlicht. Informationen zur barrierefreien Ausgestaltung unserer Dienst- leistungen und weitergehende Hinweise dazu finden Sie auf Es besteht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen unserer Website. die Möglichkeit, dass ein sog. Nachtrag zum Wertpapier­ prospekt vom Emittenten veröffentlicht wird. In einem solchen Nachtrag müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vom Emittenten jeder wichtige neue Umstand sowie jede we- 7 Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotmodelle Depot Classic Abrechnung und Belastung des Depotentgeltes vierteljährlich auf Basis des Depotvolumens zum Quartalsende zzgl. Grundgebühr 25,00 EUR (Wegfall bei mind. einem bestehenden Fondssparplan im Abrechnungsmonat) Depot Comfort Abrechnung und Belastung des Depotentgeltes vierteljährlich auf Basis des Depotvolumens zum Quartalsende Vollständige Auskehr von Zuwendungen Dritter (z.B. Bonifikationen, Vertriebsvergütungen), die die Sparkasse erhält, an den jeweiligen Kunden. Depot Young Für Kunden, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Preise gültig bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kunde das 30. Lebensjahr vollendet hat. Danach automatischer Übergang in das Depotmodell Depot Classic zum dann gültigen Preis. Kein Depotentgelt Depotentgelte Depotmodell Depot Classic Depot Comfort Depot Young Entgelt für die Verwahrung von Wert- Grundgebühr 25,00 EUR inkl. USt. 0,00 EUR – 0,30% inkl. USt. Kostenfrei bis zum 30. Geburtstag. papieren (Girosammelverwahrung, zzgl. 0,1785% p.a. (0,15% zzgl. 100.000,00 EUR pro Quartal, Streifbandverwahrung, Wertpapier- USt) vom Kurswert mind. 125,00 rechnung) vierteljährliche Abrechnung auf EUR Basis des Kurswertes zum Quartal- 100.000,01 EUR – 0,27% inkl. USt. sende 250.000,00 EUR pro Quartal Die Grundgebühr entfällt bei mind. einem bestehendem Ab 250.000,01 0,24% inkl. USt. Investmentfondssparplan zum EUR pro Quartal Abrechnungszeitpunkt Vierteljährliche Abrechnung auf Basis des Kurs- wertes zum Quartals-ende Transaktionskosten Depotmodell Depot Classic Depot Comfort Depot Young Börsliche Transaktionen 0,35% vom Ordervolumen 50 Orders p.a. inklusive 3,50 EUR (unabhängig von der Gattung und unabhängig vom Orderweg (Berater/ ab der 51. Order 0,35% vom Order- Online) volumen Außerbörslicher Erwerb/Rückgabe Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Fonds von der Fondsgesellschaft Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungs- grundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren indivi- duellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. Wertpapiersparpläne Investmentfonds Der Erwerb/die Rückgabe erfolgt Im Preis inkludiert, Zuwendungen Der Erwerb/die Rückgabe erfolgt zum jeweiligen Ausgabe-/ Rück- Dritter werden ausgekehrt zum jeweiligen Ausgabe-/ Rücknah- nahmepreis mepreis Keine Anrechnung auf inkludierte Orders ETF/Aktien/Zertifikate 0,35% vom Kurswert Im Preis inkludiert, keine Anrech- 0,35 EUR nung auf inkludierte Orders Vermögenswirksame Leistungen (VL) Servicepauschale 5,00 EUR p.a. 5,00 EUR p.a. 5,00 EUR p.a. VL Sparen in Investmentfonds zum jeweils gültigen Ausgabe- zum jeweils gültigen Ausgabepreis zum jeweils gültigen Ausgabepreis preis Bearbeitungsentgelt wegen vorzeitiger 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR Auflösung eines VL–Vertrages 8 Preise für Wertpapierdienstleistungen Wiederanlage von Erträgen ETFs/Aktien Kostenlos Kostenlos Kostenlos Investmentfonds zum jeweils gültigen Rück­ zum jeweils gültigen Rücknahme- zum jeweils gültigen Rücknahme- nahmepreis preis preis Sonstiges Limite: Erteilung, Änderung, Verlän- Kostenfrei Kostenfrei Kostenfrei gerung Sonstige Preise Depotübertragung Kostenlos Duplikatserstellung Kostenlos Quellensteuer Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren 40,00 EUR zzgl. fremder Kosten der Lager- stelle (pro Antrag) abhängig von der Ländergruppe Ländergruppe 0 (Belgien, Frank- 63,07 EUR reich, Schweiz) Ländergruppe 1 (Finnland, 313,35 EUR Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn) Ländergruppe 2 (Dänemark, 441,49 EUR Irland, Italien, Polen, Portugal) zzgl. pro Ertragszahlung 71,40 EUR Ausstellung eines TAX-Vouchers 20,00 EUR (Schweiz) pro Ertragsausschüt- tung Antrag auf Quellensteuervorabreduzierung (pro Antrag) 20,00 EUR Effektive Stücke Einlieferung effektiver Urkunden 200,00 EUR zzgl. Kosten Dritter (Werttrans- 100,00 EUR port) zzgl. Kosten Dritter (Verwahrstelle) 196,35 EUR Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen 20,00 EUR zzgl. Kosten Dritter (fremde Zahl- 63,07 EUR stelle), pro Einreichung zzgl. Kosten Dritter (fremde Zahl- 19,87 EUR stelle) pro Kupon/Wertpapier zzgl. Kosten Dritter (fremde Zahl- 57,08 EUR stelle) pro Mantel Auslieferung effektiver Urkunden 200,00 EUR (zzgl. ggf. fremder Kosten) Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) 200,00 EUR (zzgl. ggf. fremder Kosten) Beschaffung Ersatzurkunden 200,00 EUR (zzgl. ggf. fremder Kosten) Stand: 01.10.2025 9 Zum besseren Verständnis der Kosten finden sich nachfolgend einige exemplarische Kostenberechnungen für gängige Geschäftsvorfälle. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um beispielhafte Kostenberechnungen handelt. Die ausgewiesenen Kosten müssen nicht den Kosten entsprechen, die für die von Ihnen gewünschte Transaktion anfallen. 10 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie Kommissionsgeschäft – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 100 Kurs Vortag (Schlusskurs): 10.000,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 35,00 EUR 0,3500 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten2 17,85 EUR 0,1785 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten1 35,00 EUR 0,3500 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten1 159,25 EUR 0,3185 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 159,25 EUR 0,3185 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 159,25 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,3500 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,3500 % Einstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 0,5285 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,5285 % Erläuterungen: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. [Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen.] Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 11 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Anleihe Kommissionsgeschäft – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Anleihe Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Nominal: 10.000,00 EUR Kurs Vortag (Schlusskurs): 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 35,00 EUR 0,3500 % Produktkosten2 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten3 17,85 EUR 0,1785 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten3 Dienstleistungskosten1 35,00 EUR 0,3500 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % 1 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 2 auf den Kurswert 3 Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben. III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 159,25 EUR 0,3185 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 159,25 EUR 0,3185 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 159,50 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Bei Fälligkeit entfallen die Ausstiegskosten. Die tatsächlichen Kosten kön- nen z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 0,3500 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,3500 % Einstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 0,5285 % 0,1785 % 0,1785 % 0,1785 % 0,5285 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Im letzten Jahr machen sich vor allem die Ausstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für die Veräußerung des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. [Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen.] Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. 12 Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster- Aktie1 – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Aktie Art des Geschäfts: Verkauf Kommissionsgeschäft Anzahl Aktien: 200,00 Stück Kurs Vortag (Schlusskurs): 50,00 EUR Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen Ausstiegskosten (einmalig bei Verkauf) Dienstleistungskosten1,2 35,00 EUR 0,35 % Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % 1 Die exemplarische Kostenberechnung bezieht sich auf den Verkauf einer Aktie. Bei anderen Produktgattungen können abweichende Dienstleistungskosten anfallen. III) Kostenzusammenfassung Dienstleistungskosten 35,00 EUR 0,35 % p. a. Produktkosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,00 % p. a. Gesamtkosten 35,00 EUR 0,35 % p. a. 2 Bei Ausführung über in- oder ausländische Börsen oder sonstige Handelsplätze können Fremdkosten in Form unterschiedlicher Gebühren (z. B. Maklercourtage), Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsen-/Handelsplatzes anfallen. 13 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds Kommissionsgeschäft – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Fonds Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Ausgabeaufschlag (vom Ausgabepreis): 3,614 % Abrechnungsbetrag: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten1 361,40 EUR 3,6140 % davon Zuwendung an die Sparkasse 361,40 EUR 3,6140 % Produktkosten1 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1,2 60,07 EUR 0,6007 % davon Zuwendung an die Sparkasse 42,22 EUR 0,4222 % Produktkosten3 129,00 EUR 1,2900 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % 1 auf den Abrechnungsbetrag 2 [Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.] 3 auf den Abrechnungsbetrag abzgl. der einmaligen Produktkosten III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Dienstleistungskosten 661,75 EUR 1,3235 % p. a. Produktkosten 645,00 EUR 1,2900 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 1.306,75 EUR 2,6135 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 572,50 EUR 1,1450 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer von 5 Jahren fallen 1.306,75 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt 5 Jahre gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Einstiegskosten 3,6140 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.4 0,6007 % 0,6007 % 0,6007 % 0,6007 % 0,6007 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Einstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten 1,2900 % 1,2900 % 1,2900 % 1,2900 % 1,2900 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 5,5047 % 1,8907 % 1,8907 % 1,8907 % 1,8907 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 4 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. [Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen.] Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstel- lung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Fonds handelt es sich um einen Aktienfonds. 14 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Kommissionsgeschäft – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Kommissionsgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 100,00 EUR 1,0000 % davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 1,0000 % Produktkosten1 60,00 EUR 0,6000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1, 2 17,85 EUR 0,1785 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % 1 auf den Kurswert 2 [Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.] III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 135,70 EUR 0,6785 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,3000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 195,70 EUR 0,9785 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 100,00 EUR 0,5000 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 195,70 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,1785 % 0,1785 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % Einstiegskosten 0,6000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 1,7785 % 0,1785 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. [Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen.] Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 15 Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Zertifikats Festpreisgeschäft – Depot Classic I) Auftragsdaten Produkt: Muster-Zertifikat Art des Geschäfts: Kauf Festpreisgeschäft Zeichnungsphase Nominal: 10.000,00 EUR Kurs: 100,00 % Kurswert: 10.000,00 EUR II) Aufstellung der Kostenpositionen und Vertriebsvergütungen (Zuwendungen und Margen) Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 100,00 EUR 1,0000 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % davon Margen an die Sparkasse 100,00 EUR 1,0000 % Produktkosten1 60,00 EUR 0,6000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten1, 2 17,85 EUR 0,1785 % davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten (Rückgabe an Emittenten) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % 1 auf den Kurswert 2 [Die Dienstleistungskosten (Depotentgelt) werden abhängig von der Höhe des Depotbestandes erhoben.] III) Kostenzusammenfassung bei einer angenommenen Haltedauer bis Fälligkeit (Laufzeit 2 Jahre) Dienstleistungskosten 135,70 EUR 0,6785 % p. a. Produktkosten 60,00 EUR 0,3000 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 195,70 EUR 0,9785 % p. a. davon Margen an die Sparkasse 100,00 EUR 0,5000 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Erläuterung: Bei einer Haltedauer bis zur Endfälligkeit fallen 195,70 EUR an Kosten und Gebühren an. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass das Produkt über die gesamte empfohlene Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten können z. B. in Abhängigkeit der Haltedauer sowie der Wertentwicklung des Produkts variieren. Die Zahlen sind Schätzungen und können in der Zukunft anders ausfallen. IV) Auswirkungen der Kosten auf die Rendite Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage während der angenommenen Haltedauer wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr Einstiegskosten 1,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a.3 0,1785 % 0,1785 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % Einstiegskosten 0,6000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 1,7785 % 0,1785 % Erläuterung: Die obige Tabelle zeigt die Auswirkungen der Kosten auf die Rendite. Hierbei werden sowohl Kosten berücksichtigt, die direkt aus dem Produkt entnommen werden, als auch Kosten, die von der Sparkasse in Rechnung gestellt werden: • Im ersten Jahr machen sich vor allem die Einstiegskosten bemerkbar, d. h. die Kosten für den Erwerb des Produkts. • Die laufenden Kosten fallen in jedem Jahr in gleicher Höhe an. Die Darstellung beschränkt sich auf die Auswirkungen der Kosten und enthält keine Aussage über die Höhe der Rendite, da diese nicht prognostiziert werden kann. 3 Jährliches Depotentgelt in Höhe von 17,85 EUR. Umrechnung in % auf Basis des Anlagebetrages. [Depotentgelt wird in Abhängigkeit vom Depotbestand erhoben, d.h. sofern weitere Produkte im Depot gebucht sind und höhere Depotvolumen erreicht werden, kann sich das Depotentgelt erhöhen.] Eventuelle Mindestentgelte (z. B. bei den Depotgebühren) sind in der beispielhaften Darstellung nicht berücksichtigt. Hinweis: Bei diesem Muster-Zertifikat handelt es sich um eine Aktienanleihe mit zweijähriger Laufzeit. 16 Kostenausweis für ein OTC-Derivat I) Auftragsdaten Produkt: Zinsswap Art des Geschäfts: Vermittlungsgeschäft Nominal in Euro: 400.000,00 EUR Wechselkurs: nicht relevant Laufzeit in Tagen: 1080 Zahlung: Die Kosten werden über den anfänglichen negativen Marktwert abgegolten. II) Aufstellung der Kostenpositionen Einstiegskosten (einmalig) Dienstleistungskosten 4.000,00 EUR 1,0000 % davon Zuwendungen an die Sparkasse 4.000,00 EUR 1,0000 % Produktkosten 820,00 EUR 0,2050 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Laufende Kosten (p. a.) Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,0000 % davon Zuwendungen an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % Ausstiegskosten Dienstleistungskosten 0,00 EUR 0,0000 % davon Zuwendungen an die Sparkasse 0,00 EUR 0,0000 % Produktkosten 0,00 EUR 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % III) Kostenzusammenfassung für die gesamte Laufzeit Dienstleistungskosten 4.000,00 EUR 0,3333 % p. a. Produktkosten 820,00 EUR 0,0683 % p. a. Fremdwährungskosten 0,00 EUR 0,0000 % p. a. Gesamtkosten 4.820,00 EUR 0,4016 % p. a. davon Zuwendung an die Sparkasse 4.000,00 EUR 0,3333 % p. a. (Bestandteil der Dienstleistungskosten) IV) Auswirkungen der Kosten im Zeitverlauf Die Kosten reduzieren die Rendite der Anlage wie folgt: 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Einstiegskosten 1,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Dienstleistungskosten lfd. Kosten p. a. 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Einstiegskosten 0,2050 % 0,0000 % 0,0000 % Produktkosten lfd. Kosten p. a. 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Ausstiegskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Fremdwährungskosten 0,0000 % 0,0000 % 0,0000 % Gesamtkosten 1,2050 % 0,00 % 0,00 % Hinweis: Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um eine bestmögliche Schätzung. Die tatsächlichen Kosten können aufgrund von Marktschwankungen abwei- chen. Wird das Geschäft vor Ende der Laufzeit terminiert (glattgestellt), können weitere Kosten für den Kunden anfallen. Die Kosten müssen nicht bezahlt werden, jedoch startet der Vertrag mit einem anfänglichen negativen Marktwert. Während der Laufzeit fallen keine weiteren Kosten an. 17 Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unse- von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unter- rer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich nehmenszusammenschlüssen, gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapier- uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und dienstleistungen stehen, Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanz­ die Kun­deninteressen, einschließlich deren Nachhaltigkeits­ analysen/Anlageempfehlungen oder anderen Informationen präferenzen, auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. über Finanz­instrumente oder deren Emittenten, die direkt bis III. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt IV. die oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlage- von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen ­Maßnahmen entscheidung enthalten, dar. Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emis- sionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf I. In unserem Haus können Interessenkonflikte auftreten einen Basiswert im Sinne von § 2 Absatz 3 Nr. 2 oder 5 WpHG zwischen unseren Kunden und unserem Haus, den in unse- beziehen. rem Haus beschäftigten oder mit diesen verbundenen rele- vanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, II. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen die durch Kontrolle mit unserem Haus verbunden sind und relevanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder anderen Kunden bei folgenden Wertpapierdienstleistungen mit diesen verbundene Personen) unseres Hauses mit Emit- und Wertpapiernebendienstleistungen: tenten von Finanz­instrumenten, z. B. über die Mitwirkung Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräuße- in Aufsichts-/Verwaltungs- oder Beiräten, bzw. von Emit- rung von Finanz­instrumenten im eigenen Namen für fremde tenten von Finanz­instrumenten mit unserem Haus (z. B. als Rechnung), Kunden unseres Hauses) sowie aus Beziehungen unseres Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­ Hauses zu Emittenten von Finanz­instrumenten dadurch, instrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unseres andere), Hauses ist oder unser Haus an dem jeweiligen Emittenten Eigengeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­ von Finanz­instrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. instrumenten für eigene Rechnung jedoch nicht als Dienst- Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn leistung für andere), unser Haus an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanz­instrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des Finanz­instrumenten in fremdem Namen für fremde Rech- jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten ist, an der nung), Erstellung einer Finanzanalyse/Anlageempfehlung zum Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die jeweiligen Emittenten von Finanz­instrumenten beteiligt Anschaffung und die Veräußerung von Finanz­instrumenten ist, Zahlungen an/von den/dem jeweiligen Emittenten von oder deren Nachweis), Finanz­instrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanz­instrumenten Emittenten von Finanz­instrumenten Kooperationen einge- für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanz­ gleichwertiger Garantien), instrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochter- Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanz­instrumenten unternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. ohne feste Übernahmeverpflichtung), Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder III. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass mehrerer in Finanz­instrumenten angelegter Vermögen für a. unserem Haus oder einzelnen relevanten Personen unse- andere mit Entscheidungsspielraum), res Hauses Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte sind, mit bestimmten Finanz­instrumenten beziehen, sofern die b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanz­ Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände instruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt oder Auftragsausführung vorliegen. wird und nicht ausschließlich über Informationsverbrei- c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen tungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung wird), empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar be- Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanz­ treffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. instrumenten für andere und damit verbundene Dienstleis- tungen), IV. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die ist unser Haus Teil einer mehrstufigen Organisation mit Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das entsprechender Aufgabenverteilung zwischen Sparkassen, Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, Landesbanken und Dienstleistern. an diesen Geschäften beteiligt ist, Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflich- industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot tet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen 18 Darstellung möglicher Interessenkonflikte und Wertpapiernebendienstleistungen ehrlich, redlich und g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und sonstigen Vorteilen. Interessenkonflikte soweit möglich zu vermeiden. h. Schulung unserer Mitarbeiter. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-­Organisation i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen um- Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. fassen kann: j. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit soge- Einrichtung, sachgerechten Ausgestaltung und Umset- nannten „Chinese Walls“, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche zung des Vergütungssystems. Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. k. Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit In- Produktüberwachung. teressenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanz­instrumenten verpflichtet. V. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compli- Finanz­instrumente, in denen es zu Interessenkonflik- ance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden ten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden Finanz­instrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. Finanz­instrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung einer Insiderliste. In diese Liste werden anlass- VI. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen bezogen alle relevanten Personen unseres Hauses, die möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (u. a. mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserem Haus tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausfüh- rung (im hinteren Teil der Broschüre) bzw. der Weisung Stand: 03/2022 des Kunden. 19 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine Finanz­instrumenten bieten wir Ihnen eine umfassende Infor- Informationen zu Vertriebsvergütungen (Zuwendungen oder mation und individuelle Beratung an. Insbesondere unter- Margen), mit denen wir eine größtmögliche Transparenz als stützen wir Sie fachkundig, eine Anlageentscheidung unter Grundlage für Ihre Anlageentscheidung schaffen wollen. Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Ge- schäften mit Finanz­instrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnis- 1. Anteile an Investmentvermögen se, Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Auch im Einmalige Zuwendung: Fondsgesellschaften erheben bei Nachgang Ihrer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. Auf der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag, Wunsch überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines Beratungs- der uns bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als gesprächs, ob Ihre Finanz­instrumente weiterhin für Sie geeig- einmalige Zuwendung zufließen kann. Die Höhe des Ausga- net sind. Dieser Service ist für uns mit einem kostenintensiven beaufschlages beträgt in der Regel beispielsweise bei Ren- personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zur tenfonds zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts Deckung dieses Aufwandes erhalten wir Vertriebsvergütungen des Anteils und bei Aktienfonds, offenen Immobilienfonds in Form von Zuwendungen unserer Vertriebspartner oder in und Misch- bzw. Dachfonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Form von Margen, die wir aus der Differenz von Einkaufs- und Nettoinventarwerts des Anteils. Verkaufspreisen generieren. Zuwendungen können in Form von Laufende Zuwendung: Bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen gewährt wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fonds- werden. Werden Zuwendungen in Form von Geldzahlungen vermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleis- erbracht, ist zwischen einmaligen und laufenden Zahlungen zu tungserbringung eine laufende Zuwendung entnommen. unterscheiden. Einmalige Zuwendungen werden an uns von Diese laufende Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in unseren Vertriebspartnern als einmalige, umsatzabhängige dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Vergütung geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns Teilweise erhalten wir auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag von unseren Vertriebspartnern als wiederkehrende, bestands- eine laufende Zuwendung, die typischerweise geringer aus- abhängige Vergütung geleistet. Zuwendungen in Form von fällt als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der lau- geldwerten Vorteilen (teilweise auch nur als geringwertiger fenden Zuwendung beträgt in der Regel beispielsweise bei Vorteil) können wir von Produkt- und Dienstleistungsanbietern Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., bei Aktienfonds erhalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um: zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Immobilienfonds Mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. Dachfonds – technische Unterstützungsleistungen, zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. – Informationsmaterial zu Produkten und Markt, – allgemeine Vertriebsunterstützung. 2. Verzinsliche Wertpapiere Mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Sofern wir Ihnen verzinsliche Wertpapiere (Anleihen) im – Schulungsmaßnahmen, Wege des Festpreisgeschäfts verkaufen, vereinbaren wir – Vorträge, Fachtagungen, mit Ihnen einen Kaufpreis und vereinnahmen daraus eine – Beratungsleistungen. Marge. Liegt dem Erwerb durch Sie kein Festpreisgeschäft Kundenorientierte Sach- und Dienstleistungen, z. B. zugrunde, so erhalten wir für den Vertrieb von verzinslichen – Vertriebsmaterial, Wertpapieren eine einmalige Zuwendung vom Emittenten – Kundenveranstaltungen und -vorträge, oder Vertriebspartner. Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung – Give-aways. variiert je nach Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers und Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese Zu- beträgt in der Regel zwischen 0,1 und 3,5 % des Kurswerts wendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, oder des Nennwerts. sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapierneben- 3. Zertifikate und strukturierte Anleihen dienstleistungen aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Einmalige Vertriebsvergütung: Sofern wir Ihnen Zertifikate Unabhängig hiervon informieren wir Sie jeweils über die oder strukturierte Anleihen im Wege des Festpreisgeschäfts aktuellen Vertriebsvergütungen bzgl. empfohlener Finanz­ verkaufen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Kaufpreis und instrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbeson- vereinnahmen daraus eine Marge. Liegt dem Erwerb durch dere Sie kein Festpreisgeschäft zugrunde, so erhalten wir für den beim Vertrieb von Anteilen an Investmentvermögen, Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen eine beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere, einmalige Zuwendung vom Emittenten oder Vertriebspart- beim Vertrieb von Zertifikaten und strukturierten Anleihen ner. Die Höhe der Marge bzw. Zuwendung variiert je nach oder Produktausgestaltung (Aktienanleihen, Bonus-Zertifikate, bei Zeichnung von Aktienneuemissionen 20 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Express-Zertifikate, Kapital­schutzzertifikate, Zinsanleihen 5. Andere Finanz­instrumente usw.) und Laufzeit und beträgt in der Regel zwischen 0,1 Soweit wir Zuwendungen bezüglich anderer Finanz­ und 5 % des Kurswerts oder des Nennwerts. instrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall Laufende Zuwendung: In Ausnahmefällen fallen auch im Zu- gesondert mitteilen. sammenhang mit dem Vertrieb von Zertifikaten oder struk- turierten Anleihen laufende Zuwendungen an, solange sich die entsprechenden Zertifikate oder strukturierte Anleihen in Ihrem Depot befinden. Sofern auch bei dem Vertrieb von Stand: 01/2024 Zertifikaten oder strukturierten Anleihen laufende Zuwen- dungen gezahlt werden, beträgt die laufende Zuwendung in der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. 4. Aktienneuemissionen Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergü- tung auf die Gesamtzuteilungssumme. Die Rahmenbedin- gungen werden vom Emittenten bzw. dem Emissionskon- sortium festgelegt. Ob und in welcher Höhe Zuwendungen fließen, teilt Ihnen Ihr Kundenberater mit. 21 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Fassung Januar 2025 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf so- die Sparkasse geleistet. Die Höhe der einmaligen Vertriebsver- wie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, gütung beträgt in der Regel beispielsweise bei Rentenfonds wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend zwischen 0,1 und 5,5 % des Nettoinventarwerts des Anteils, bei „Wertpapiere“). Aktienfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- bzw. Dach- fonds zwischen 0,1 und 5,75 % des Nettoinventarwerts des An- teils, bei Zertifikaten und strukturierten Anleihen zwischen 0,1 Geschäfte in Wertpapieren und 5 % des Nennbetrages und bei verzinslichen Wertpapieren zwischen 0,1 und 3,5 % des Nennbetrages. 1. Formen des Wertpapiergeschäfts/Verzicht des Kunden Laufende Vertriebsvergütungen fallen im Zusammenhang auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen mit dem Verkauf von Anteilen an Investmentvermögen und in 1.1 Kommissions-/Festpreisgeschäfte Ausnahmefällen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Zer- Sparkasse und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form tifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wert- von Kommissionsgeschäften (1.2) oder Festpreisgeschäften papieren an. Sie werden von dem Dritten als wiederkehrende, (1.3) ab. bestandsabhängige Vergütung an die Sparkasse geleistet. Die 1.2 Kommissionsgeschäfte Höhe der laufenden Vertriebsvergütung beträgt in der Regel Führt die Sparkasse Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver- beispielsweise bei Rentenfonds zwischen 0,1 und 1,2 % p. a., kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie bei Aktienfonds zwischen 0,1 und 1,5 % p. a., bei offenen Im- für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer mobilienfonds zwischen 0,1 und 0,6 % p. a. und bei Misch- bzw. oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsge- Dachfonds zwischen 0,1 und 1,7 % p. a. Sofern auch bei dem schäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauftragt einen Vertrieb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausfüh- ver­zinslichen Wertpapieren laufende Vertriebsvergütungen rungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen gezahlt werden, beträgt die laufende Vertriebsvergütung in Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch der Regel zwischen 0,1 und 1,5 % p. a. Einzelheiten zu den Ver- gegen die Sparkasse oder den Zwischenkommissionär unmit- triebsvergütungen teilt die Sparkasse dem Kunden jeweils vor telbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsen- dem Abschluss eines Wertpapiergeschäfts mit. handels dies zulassen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Sparkasse 1.3 Festpreisgeschäfte die von dem Dritten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen Vereinbaren Sparkasse und Kunde miteinander für das einzelne behält, vorausgesetzt, dass die Sparkasse die Vertriebsvergü- Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisge- tungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes schäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend (insbesondere § 70 WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen übernimmt die Sparkasse vom Kunden die Wertpapiere als der Kunde und die Sparkasse die von der gesetzlichen Rege- Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. lung des Rechts der Geschäftsbesorgung (§§ 675, 667 BGB, Die Sparkasse berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufe- Kunden gegen die Sparkasse auf Herausgabe der Vertriebs- ner Zinsen (Stückzinsen). vergütungen nicht entsteht. Ohne diese Vereinbarung müsste 1.4 Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebs­ die Sparkasse – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäfts- vergütungen besorgung auf alle zwischen der Sparkasse und dem Kunden Die Sparkasse erhält im Zusammenhang mit Wertpapierge- geschlossenen Wertpapiergeschäfte unterstellt – die Vertriebs- schäften, die sie mit Kunden über Anteile an Investmentver- vergütungen an den Kunden herausgeben. mögen, Zertifikate oder strukturierte Anleihen, verzinsliche Wertpapiere und andere Finanzinstrumente abschließt, um- 2. Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung für satzabhängige Zahlungen von Dritten (z. B. Kapitalverwaltungs- ­Wertpapiergeschäfte gesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften, ausländischen Die Sparkasse führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils Verwaltungsgesellschaften, Zertifikate-/Anleiheemittenten, an- geltenden Allgemeinen Grundsätzen der Auftrags­ausführung deren Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einschließlich aus. Diese Grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingun- Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe), die diese an die gen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Allgemeinen Grundsätze Sparkasse für den Vertrieb der Wertpapiere leisten („Vertriebs- der Auftrags­ausführung entsprechend den aufsichtsrechtlichen vergütungen“). Vertriebsvergütungen werden als einmalige Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Allgemeinen und als laufende Vertriebsvergütungen gezahlt. Grundsätze der Auftragsausführung wird die Sparkasse den Einmalige Vertriebsvergütungen fallen beim Vertrieb von An- Kunden jeweils informieren. teilen an Investmentvermögen, Zertifikaten oder strukturierten Anleihen und verzinslichen Wertpapieren an. Sie werden von dem Dritten als einmalige, umsatzabhängige Vergütung an 22 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Besondere Regelungen für das Kommissions­geschäft Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. 3. Usancen/Unterrichtung/Preis Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des 3.1 Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäfts­ Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, bedingungen gilt 15. Abs. 1. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapier­ handel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften 8. Erlöschen laufender Aufträge und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die 8.1 Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der ­Einräumung von Bezugsrechten, Kapital­erhöhung aus Sparkasse. Gesellschaftsmitteln 3.2 Unterrichtung Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien Über die Ausführung des Auftrags wird die Sparkasse den Kun- an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividenden- den unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden zahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Be- im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Sparkasse zugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmit- oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, be- teln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig darf es keiner gesonderten Benachrichtigung. einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, 3.3 Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/­ sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Aufwendungen Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote Die Sparkasse rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge Rechnung zu stellen. Der Ersatz von Aufwendungen der Spar- mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien kasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet notiert werden. 4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/­ 8.2 Kursaussetzung Depotbestandes Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfest- Die Sparkasse ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Aus- stellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emit- übung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das tenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kundenaufträge Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung aus- für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des reichen. Führt die Sparkasse den Auftrag ganz oder teilweise Ausführungsplatzes dies vorsehen. nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. 8.3 Ausführung von Kundengeschäften an aus­ländischen Ausführungsplätzen 5. Festsetzung von Preisgrenzen Bei der Ausführung von Kundengeschäften an ausländischen Der Kunde kann der Sparkasse bei der Erteilung von Aufträgen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländi- Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich schen Ausführungsplätze. limitierte Aufträge). 8.4 Benachrichtigung Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Sparkasse 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kunden­aufträgen den Kunden unverzüglich benachrichtigen. 6.1 Preislich unlimitierte Aufträge Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Aus- 9. Haftung der Sparkasse bei Kommissions­geschäften führungsgrundsätzen (2.) nur für einen Handelstag; ist der Die Sparkasse haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Ab- ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist, so wird er für schluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Sparkasse bei den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen ausgeführt, so wird die Sparkasse den Kunden hiervon unver- sorgfältige Auswahl und Unterweisung. züglich benachrichtigen. 6.2 Preislich limitierte Aufträge Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag Erfüllung der Wertpapiergeschäfte des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er 10. Erfüllung im Inland als Regelfall nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Aus- Die Sparkasse erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit führungsgrundsätzen (2.) für den nächsten Monat vorgemerkt. nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Die Sparkasse wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer sei- Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. nes Auftrags unverzüglich unterrichten. 11. Anschaffung im Inland 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Sparkasse dem Kun- oder Verkauf von Bezugsrechten den, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbe- gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von stand – Girosammel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. 23 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Diese Wertpapiere verwahrt die Sparkasse für den Kunden ge- für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der (­ Streifbandverwahrung). Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt 12. Anschaffung im Ausland gutgeschrieben, dass die Sparkasse den Betrag erhält, und 12.1 Anschaffungsvereinbarung zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Sparkasse selbst Die Sparkasse schafft die Wertpapiere im Ausland an, wenn zahlbar sind. Die Sparkasse besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder auslän­ und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). dischen Wertpapieren im Ausland ausführt oder 14.2 Auslandsverwahrte Wertpapiere sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts auslän- Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapie- dische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich ren dem ausländischen Verwahrer. noch außerbörslich gehandelt werden oder 14.3 Auslosung und Kündigung von Schuldver­ sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wert- schreibungen papieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wert­ Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht papiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar die Sparkasse den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslo- im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicher- sung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den weise aber im Ausland angeschafft werden. „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer Auslosung von im Aus- 12.2 Einschaltung von Zwischenverwahrern land verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die an- Die Sparkasse wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere hand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen wird die Sparkasse nach ihrer Wahl dem Kunden für die ihm in in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungs- den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsortes bestand entfallenden Betrages auf die Kunden vornehmen. Die- und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden se interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prü- Allgemeinen Geschäftsbedingungen. fungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz 12.3 Gutschrift in Wertpapierrechnung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt Die Sparkasse wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Mitei- 14.4 Einlösung in fremder Währung gentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungsein- Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hier­ heiten eingelöst, wird die Sparkasse den Einlösungsbetrag auf über erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Anderenfalls dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, 12.4 Deckungsbestand sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Sparkasse braucht die Auslieferungsansprüche des Kun- den aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr 15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/ im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Wandelschuldverschreibungen Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden 15.1 Bezugsrechte und für die Sparkasse aufbewahrten Wertpapieren derselben Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Sparkasse Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntma- trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nach- chung in den „Wertpapier-Mitteilungen“ erschienen ist. Soweit teile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von hö- die Sparkasse bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugs- herer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch rechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, sonstige von der Sparkasse nicht zu vertretende Zugriffe Dritter wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von ho- inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische her Hand des In- oder Auslandes treffen sollten. Bezugsrechte darf die Sparkasse gemäß den im Ausland gel- 12.5 Behandlung der Gegenleistung tenden Usancen bestens verwerten lassen. Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am De- 15.2 Options- und Wandlungsrechte ckungsbestand zu tragen, so ist die Sparkasse nicht verpflich- Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wand- tet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. lungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Spar- kasse den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den „Wertpapier-Mitteilungen“ hin- Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung gewiesen worden ist. 13. Depotauszug 16. Weitergabe von Nachrichten Die Sparkasse erteilt mindestens einmal jährlich einen Depot­ Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröf- auszug. fentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen oder wer- den der Sparkasse solche Informationen vom Emittenten oder 14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer über- 14.1 Inlandsverwahrte Wertpapiere mittelt, so wird die Sparkasse dem Kunden diese Informationen Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Sparkasse zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition 24 Bedingungen für Wertpapiergeschäfte des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrich- buchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche tigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die ist. So wird sie insbesondere Informationen über Sparkasse die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Mona- gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, ten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten. freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, Sanierungsverfahren 19. Haftung zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, 19.1 Inlandsverwahrung wenn die Information bei der Sparkasse nicht rechtzeitig einge- Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die gangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen Sparkasse für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Per- wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kos- sonen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. ten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Kunden stehen. Sparkasse auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. 17. Prüfungspflicht der Sparkasse 19.2 Auslandsverwahrung Die Sparkasse prüft anhand der Bekanntmachungen in den Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von sich die Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Op­ Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwah- position), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die rers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländi- Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. schen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Sparkasse für 18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung ­von deren Verschulden. ­Urkunden 18.1 Urkundenumtausch 20. Sonstiges Die Sparkasse darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kun- 20.1 Auskunftsersuchen den einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt gemach- Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder ten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapier­urkunden veräußert werden oder die ein Kunde von der Sparkasse im In- Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kun- land oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig deninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der Emittentin mit ei- Sparkasse oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach ner anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. des Kunden vorsehen kann. Die Sparkasse wird entsprechende 18.2 Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu Wertpapiereigenschaft verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden 20.2 Einlieferung/Überträge ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin ver- Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der brieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung Sparkasse in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Ver- verwahrte Urkunden werden, soweit möglich, dem Kunden auf wahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Aus- im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. 25 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne Fassung Dezember 2020 1. Leistungsangebot vom Kunden angegebenen Verrechnungskonto gutschreiben. Die Sparkasse bietet für bestimmte Wertpapiere („ansparplan­ Der Wert­papier-Sparplan bleibt von diesem Verkauf unberührt. fähige Anlagen“) die Möglichkeit an, Wertpapier-Sparpläne abzuschließen. 3.2 Übertragung Der Kunde beauftragt die Sparkasse, Anteile in ansparplanfähi- Der Kunde kann die teilweise oder vollständige Übertragung gen Anlagen in zeitlich wiederkehrenden Abständen (Sparperi- der im Depot befindlichen ansparplanfähigen Anteile verlan- ode) zum vereinbarten Ausführungstermin zu einem im Vorhin- gen. Anteilsbruchteile, die im Rahmen des Wertpapier-Spar- ein vereinbarten Gegenwert (Spar­rate) zu erwerben. Die Anlage plans erworben wurden, können gegebenenfalls nicht übertra- kann nur in Verbindung mit einem bei der Sparkasse geführten gen werden und verbleiben auf dem Depot des Kunden. Depot erfolgen. Erfolgt die Übertragung aufgrund der Beendigung des Depot- vertrags, ist die Sparkasse berechtigt, die auf dem Depot ver- 2. Zuführung zum Depot bleibenden Anteilsbruchteile zu veräußern. Die Regelung aus 2.1 Ansparung 3.1 gilt entsprechend. Die erworbenen Anteile und gegebenenfalls Bruchteile von Anteilen der ansparplanfähigen Anlage werden dem Depot des 4. Aussetzung/Änderung/Kündigung des Wertpapier-­ Kunden gutgeschrieben. Anteilsbruchteile werden bis zu vier Sparplans Dezimalstellen errechnet und kaufmännisch gerundet. 4.1 Aussetzung Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan aussetzen. Die Spar- 2.2 Zahlungsmodalitäten kasse kann eine Aussetzung des Wertpapier-Sparplans nur Die Sparkasse wird die vereinbarte Sparrate dem vom Kunden dann zum nächsten Ausführungstermin berücksichtigen, wenn angegebenen Verrechnungskonto zum vereinbarten Ausfüh- ihr die Erklärung zur Aussetzung spätestens einen Geschäfts- rungstermin gemäß den Abwicklungs­modalitäten der anspar- tag1 vor dem nächsten Ausführungstermin zugegangen ist. planfähigen Anlage belasten. Diese wird durch Lastschrift ein- Der Wertpapier-Sparplan bleibt trotz Aussetzung bestehen; der gezogen, wenn das Konto bei einem Drittinstitut geführt wird. Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit fortsetzen. Die Der Kunde ist verpflichtet, zu jedem Ausführungstermin für ausgesetzten Sparraten werden nach Fortsetzung des Wert­ eine ausreichende Deckung (Guthaben oder Verfügungsrah- papier-Sparplans nicht nachträglich investiert. men) auf dem Verrechnungskonto zu sorgen. Sollte nicht genü- Die Sparkasse hat das Recht, die Ausführung des Wertpa- gend Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein, ist pier-Sparplans auszusetzen, wenn der Erwerb von Anteilen die Sparkasse berechtigt, den Ausführungstermin unberück- der ansparplanfähigen Anlage aus Gründen, die die Sparkasse sichtigt zu lassen (Aus­setzung oder Rückabwicklung). nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist (Beispiel: vorüberge- hende Fondsschließung). 2.3 Umgang mit Ausschüttungen/Erträgen Die Sparkasse wird den Wertpapier-Sparplan erst fortführen, Soweit die ansparplanfähigen Anlagen ausschütten und keine sobald ein Erwerb von Anteilen der ansparplanfähigen Anlage Vereinbarung zur Wiederanlage getroffen wurde, werden die wieder möglich ist. nach Abzug etwaiger einzubehaltender Steuern und Abgaben verbleibenden Ausschüttungen dem vom Kunden angegebe- 4.1.1 Börsengehandelte Wertpapiere nen Verrechnungskonto gutgeschrieben. Sofern zum Zeitpunkt der Übermittlung der Order an den Aus- Für Bruchteile erfolgt eine anteilige Gutschrift der Erträge. führungsplatz am relevanten Ausführungsplatz (gemäß den Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde mit jeweiligen Ausführungsgrundsätzen) für das an einer Wert- der Sparkasse auch die Wiederanlage der Erträge, die nach Ab- papierbörse gehandelte Wertpapier kein gültiger Kaufkurs zug etwaiger einzubehaltender Steuern und Abgaben verblei- (Beispiel: Vorübergehende Handels- oder Kursaussetzung) ben, vereinbaren. Ex­change Traded Funds (ETFs) sind hiervon festgestellt werden kann, findet keine Ausführung zu diesem ausgenommen. Ausführungstermin statt. 2.4 Börsengehandelte Wertpapiere 4.2 Änderung Für Sparpläne in börsengehandelten Wertpapieren gelten die Der Kunde kann nach Maßgabe der von der Sparkasse vorge- diesbezüglichen Ausführungsgrundsätze mit der Einschrän- gebenen Parameter die Sparrate des Wert­papier-Sparplans kung, dass der Kunde keine Weisung erteilen kann. erhöhen oder reduzieren sowie die Sparperiode und den Aus- führungstermin ändern. 3. Entnahmen aus dem Depot Die Sparkasse kann den Auftrag zur Änderung des Wert­papier- 3.1 Verkauf/Teilverkauf Spar­plans nur dann zum nächsten Ausführungstermin berück- Der Kunde kann der Sparkasse den Auftrag erteilen, die bereits sichtigen, wenn ihr der Auftrag spätestens einen Geschäftstag angesparten Anteile teilweise oder vollständig zu verkaufen. vor dem nächsten Ausführungs­termin zugegangen ist. Die Än- Den Verkaufs­erlös wird die Sparkasse nach Abzug etwaiger ein- derung wird ab der nächst­folgenden Sparrate berücksichtigt. zubehaltender Steuern und Abgaben und gegebenenfalls Aus- führungskosten (gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) dem 26 Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne 4.3 Änderung von Gattungsmerkmalen bei ­Wertpapieren 5. Abrechnungen Bei Fusionen von Investmentfonds oder Wertpapieremittenten, Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens halbjähr- Umbenennung oder Änderung der Wertpapierkennnummer/ lich über die Ausführung regelmäßiger Anteilkäufe im Rahmen ISIN von ansparplanfähigen Anlagen wird die Sparkasse den des Wertpapier-­Sparplans. Kunden unverzüglich nach Kenntnis­erlangung unterrichten. Der Wertpapier-Sparplan kann in diesem Fall in ansparplan­ 6. Sonstige Regelungen fähigen Anlagen der bestehenden Wert­papierkennnummer/ Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ISIN nicht mehr fortgeführt werden und wird daher gelöscht. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie das Preis- und Sofern der Kunde den Wertpapier-Sparplan in ansparplanfä- Leistungs­verzeichnis der Sparkasse. higen Anlagen mit einer neuen Wertpapierkennnummer/ISIN oder eines fusionierten Investmentfonds oder Wertpapiers 7. Besondere Regelungen zum Aktiensparplan fortsetzen möchte, so muss ein neuer Wertpapier-Sparplan hie- 7.1 Kapitalmaßnahmen rüber abgeschlossen werden. Weisungen für Kapitalmaßnahmen können nur für ganze Stü- cke und nicht für Bruchstücke erteilt werden. Erfolgt aus einer 4.4 Auflösung einer ansparplanfähigen Anlage Kapitalmaßnahme eine monetäre Vergütung, werden hierbei Ansparplanfähige Anlagen können aus unterschiedlichen anteilige Bruchstücke berücksichtigt. Gründen enden (z. B. Zeitablauf, Liquidation). Endet eine an- sparplanfähige Anlage, so ist die Sparkasse berechtigt, die An- 7.2 Stimmrechte aus Aktienbesitz teile oder Anteilsbruchteile der ansparplanfähigen Anlage am Stimmrechte für die Hauptversammlung können nur für ganze letzten Bewertungstag zu veräußern und den Gegenwert dem Stücke ausgeübt werden. Verrechnungskonto gutzuschreiben, sofern keine gegenteilige Weisung des Kunden vorliegt. 7.3 Keine Übertragungsmöglichkeiten für ­Bruchstücke Im Depot befindliche Bruchstücke an Aktien können nicht über- 4.5 Kündigung tragen werden. Der Kunde kann den Wertpapier-Sparplan jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Auftrag zur Kündigung 7.4 Mitteilung über Ausführungen des Wertpapier-­Sparplans muss der Spar­kasse spätestens Die Sparkasse übermittelt dem Kunden schnellstmöglich, spä- einen Geschäftstag vor dem nächsten Ausführungstermin zu- testens aber am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des gegangen sein. Andernfalls wird der Wertpapier-Sparplan zum Auftrags auf einem dauerhaften Datenträger eine Mitteilung nächsten Termin noch einmal ausgeführt und erst im Anschluss zur Bestätigung der Auftragsausführung. beendet. Die Sparkasse wird nach dem rechtzeitigen Zugang der Kündi- gung die vereinbarte Sparrate nicht weiter belasten und nicht 1 Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der in die vertraglich vereinbarte ansparplanfähige Anlage inves- Sparkasse. tieren. Die bereits angesparten Anteile bleiben von der Kündi- gung unberührt. 27 Allgemeine Geschäftsbedingungen Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse Fassung Mai 2025 Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle Nr. 17 Zinsen und Entgelte Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen Allgemeines Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde Nr. 2 Änderungen Nr. 19 Haftung der Sparkasse Nr. 3 Bankauskünfte Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse Nr. 5 Legitimationsurkunden AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss Einzugspapiere Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden Nr. 12 Konten in ausländischer Währung Auflösung der Geschäftsbeziehung Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Nr. 26 Kündigungsrecht Währung Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung bedingungen Nr. 15 Wechselkurs Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagen­ Nr. 16 Einlagengeschäft sicherungssystem Entgelte und Aufwendungen Allgemeines (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungs- Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung fiktion (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Än- Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Spar- derungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn kasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Über- besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich einstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer verän- darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der derten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführt und das Bank- der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen geheimnis wahrt. Bedingungen (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich un- Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelver- mittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen traglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedin- Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder gungen (AGB). Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Berei- durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht che des Zahlungsverkehrs, des Sparverkehrs und der Wertpa- mehr verwendet werden darf oder piergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Spar- der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von Aufträgen mit kasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde dem Kunden vereinbart. (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den auf- Nr. 2 Änderungen sichtsrechtlichen Verpflichtungen der Sparkasse in Einklang (1) Änderungsangebot zu bringen ist Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätes- b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor tens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Wirksam­werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ­Änderungen abgelehnt hat. Sparkasse im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro­ Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die nischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektro­ Folgen seines Schweigens hinweisen. nische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion Wege angeboten werden. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung (2) Annahme durch den Kunden bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allge­ Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur meinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Regelungen in den besonderen Bedingungen oder Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertra- bekannt. Dies gilt auch, wenn die Befugnisse in einem öffent­ ges und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder lichen Register eingetragen sind und eine Änderung veröffent- bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das verein- licht ist. barte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung (2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters des Verbrauchers gerichtet sind, oder Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages dass die Sparkasse von einem eintretenden Mangel in der Ge- gleichkommen, oder schäftsfähigkeit seines Vertreters unverschuldet keine Kennt- bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von nis erlangt. Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Spar- kasse verschieben würden. Nr. 5 Legitimationsurkunden In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kun- (1) Erbnachweis den zu den Änderungen auf andere Weise einholen. Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungs­ der Sparkasse auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der fiktion Sparkasse seine erbrechtliche Berechtigung nachzuweisen. Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, (2) Leistungsbefugnis der Sparkasse kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag Werden der Sparkasse eine Ausfertigung oder eine beglaubigte vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) ­Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsver- Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in handlung vorgelegt, darf die Sparkasse denjenigen, der darin ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen. als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Be- (6) Zustimmungsfiktion für Kunden, die keine Verbraucher rechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit sind befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die vorgenannten Sparkasse die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkun- Regelungen ebenfalls. Abweichend von den Absätzen 3a und 4 den bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt gewor- gilt allerdings sein Schweigen auf jedes Änderungsangebot der den ist. Sparkasse als Zustimmung (Zustimmungsfiktion). (3) Sonstige ausländische Urkunden Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderungen dem Ab- Werden der Sparkasse ausländische Urkunden als Ausweis der schluss eines neuen Vertrages gleichkommen. In diesem Fall Person oder zum Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Ände- wird sie prüfen, ob die Urkunden zum Nachweis geeignet sind. rungen auf andere Weise einholen. Sie haftet jedoch für deren Eignung, Wirksamkeit und Vollstän- digkeit sowie für deren richtige Übersetzung und Auslegung Nr. 3 Bankauskünfte nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde insgesamt ge- (1) Inhalt von Bankauskünften fälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann die Sparkasse die Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kun- berechtigt ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit den, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betrags- befreiender Wirkung an sie leisten. mäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anvertraute Vermögenswerte so- Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort wie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (1) Deutsches Recht (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwen- Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Personen dung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern entgegenstehen. sich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und (2) Erfüllungsort der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vor- Erfüllungsort für die Sparkasse und den Kunden ist der Sitz der liegt. In allen anderen Fällen darf die Sparkasse Bankauskünfte Sparkasse. nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall (3) Gerichtsstand ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffent- eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene lichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der kann die Sparkasse an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Auskunft glaubhaft darlegt. (3) Schriftliche Bestätigung Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zah- Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss lungsfähigkeit behält sich die Sparkasse eine unverzügliche (1) Kontokorrent schriftliche Bestätigung vor, deren Inhalt von diesem Zeitpunkt Die Sparkasse führt ein Konto zur Abwicklung des laufenden an maßgeblich ist. Geschäfts- und Zahlungsverkehrs (Girokonto) als Kontokorrent im Sinne des § 355 des Handelsgesetzbuches (Konto in laufen- Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse der Rechnung). (1) Bekanntgabe (2) Rechnungsabschluss Der Sparkasse bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfü- Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die Sparkasse gungsbefugnisse gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlö- jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsab- schen oder eine Änderung zugeht, es sei denn, diese Umstände schluss. Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einer der sind der Sparkasse bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht 29 Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsparteien wird der Rechnungsabschluss auch zu sonsti- ten sowie bei nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die gen Terminen erteilt. Sparkasse die unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor (3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss Auftragsausführung vor. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der Spar- kasse zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Ist der Kunde kein Verbraucher, kann er gegen Forderungen der Absatz 1 Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen Sparkasse nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestrit- nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rech- ten oder rechtskräftig festgestellt sind. Satz 1 gilt nicht, wenn nungsabschlusses widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist die Voraussetzungen des § 513 BGB (Existenzgründer) vorlie- genügt die rechtzeitige Absendung. Die Sparkasse wird den gen. Gesetzliche Aufrechnungsverbote bleiben unberührt. Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf diese Folgen besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Un- Nr. 12 Konten in ausländischer Währung richtigkeit heraus, so können sowohl der Kunde als auch die Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur Sparkasse eine Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprü- bargeldlosen Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und che verlangen. von Verfügungen des Kunden in ausländischer Währung. Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in aus­ländischer (1) Stornobuchung vor Rechnungsabschluss Währung Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht Die Verpflichtung der Sparkasse zur Ausführung einer Verfü- werden (z. B. wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die Spar- gung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung oder kasse bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch einfache zur Erfüllung einer Verbindlichkeit in ausländischer Währung Buchung rückgängig machen (Stornobuchung), soweit ihr ein ist in dem Umfang und solange ausgesetzt, wie die Sparkasse Rückforderungsanspruch gegen den Kunden zusteht. in der Währung, auf die das Guthaben oder die Verbindlichkeit (2) Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die Spar- im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt ver- kasse auch noch nach Rechnungsabschluss durch Korrektur- fügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen buchung geltend machen, wenn sie die fehlerhafte Gutschrift oder Ereignisse andauern, ist die Sparkasse auch nicht zu ei- nicht mehr rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt festgestellt hat. ner Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Bei Widerspruch des Kunden wird die Sparkasse die Korrektur- Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder buchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung machen. der Sparkasse zur Ausführung einer Verfügung zulasten eines (3) Kennzeichnung Guthabens in ausländischer Währung ist dagegen nicht ausge- Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug ge- setzt, wenn die Sparkasse diese vollständig im eigenen Haus kennzeichnet. ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Sparkasse, fäl- lige gegenseitige Forderungen in derselben Währung mitein- Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugs­papieren ander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen (1) Gutschriften „Eingang vorbehalten“ unberührt. Schreibt die Sparkasse den Gegenwert von Schecks, Lastschrif- ten oder anderen Einzugspapieren schon vor ihrer Einlösung Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung gut, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Einlösung und Geldbeträge in ausländischer Währung darf die Sparkasse man- des Einganges des Gegenwertes (E. v.-Gutschrift). Das gilt auch gels ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro dann, wenn die Schecks, Lastschriften oder anderen Einzugs- gutschreiben, sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der papiere bei der Sparkasse selbst zahlbar sind. Werden Schecks betreffenden Währung führt. oder Lastschriften nicht eingelöst oder geht der Sparkasse der Gegenwert aus einem Einzugspapier nicht zu, so macht sie die Nr. 15 Wechselkurs Gutschrift gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB rückgängig, und Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in auslän- zwar auch nach einem zwischenzeitlich erfolgten Rechnungs- discher Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsver- abschluss. zeichnis. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungs- (2) Einlösung diensterahmenvertrag. Schecks und andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht bis zum Ablauf des übernächsten Nr. 16 Einlagengeschäft Bankarbeitstages1 rückgängig gemacht wird. Sie sind auch Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen ohne eingelöst, wenn die Sparkasse ihren Einlösungswillen schon Kündigung fällig (täglich fällige Gelder). Die jeweils gültigen vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat (z. B. durch Zinssätze für täglich fällige Gelder werden durch Aushang be- Bezahltmeldung). Für Lastschriften gelten die Einlösungsregeln kannt gemacht. Für die Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder in den hierfür vereinbarten besonderen Bedingungen. Über die Monat zu 30 Tagen gerechnet. Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren Geschäftsbedin- Entgelte und Aufwendungen gungen nicht mehr zurückgegeben werden können. Barschecks Nr. 17 Zinsen und Entgelte sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. (1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit ­ erbrauchern V Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteil- mit Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich 30 Allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und (7) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Leistungsverzeichnis. Wenn ein Verbraucher einen dort aufge- Anspruch genommenen Leistungen für Kunden, die keine führten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch Verbraucher sind nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen Ist der Kunde kein Verbraucher gelten die vorgenannten Rege- wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder lungen des Absatzes 6 Satz 1 und 2 ebenfalls. Die von der Spar- Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Ent- kasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der gelte. Kunde diese annimmt. Das Schweigen des Kunden gilt als An- (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäfts­verkehrs nahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn mit Verbrauchern der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestim- vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- men sich die Zinsen und Entgelte für in Anspruch genommene gen abgelehnt hat. Die Sparkasse wird den Kunden im Ände- Kredite und Leistungen nach der getroffenen Vereinbarung, er- rungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen. gänzend nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis in der zum Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Fassung. kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag (3) Entgelte für sonstige Leistungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses im Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis auf- Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem Än- geführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen derungsangebot besonders hinweisen. mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung für Änderun- Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten gen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und sind, kann die Sparkasse ein nach Maßgabe der gesetzlichen Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. würden. (4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kun- Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die Sparkasse bereits den zu den Änderungen auf andere Weise einholen. gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht ver- (8) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehens­verträgen pflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, wird die Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und Sparkasse kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen so- zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen wie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. erhoben. (9) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit (5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des ­Kunden bei ­ erbrauchern V Erhöhung Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränder­ die Entgelte nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen lichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditverein- und besonderen Bedingungen. Soweit dort keine Regelung ge- barungen mit dem Kunden. Die Sparkasse wird dem Kunden troffen ist, gelten die Absätze 1 und 4 sowie – für die Änderung Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der jeglicher Entgelte bei Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betrof- Girovertrag) – Absatz 6. fene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die ge- Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach kündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Eine Kün- den gesetzlichen Vorschriften. digung des Kunden gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschul- deten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde der Kündigung zurückzahlt. Nr. 19 Haftung der Sparkasse (6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in (1) Haftung für Verschulden Anspruch genommenen Leistungen Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden sowie das Ver- Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die von Kun- schulden von Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Ver- den im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise pflichtung gegenüber dem Kunden bedient, soweit sich nicht dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und aus den folgenden Absätzen, den besonderen Bedingungen Depot­führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate oder aus einzelvertraglichen Regelungen etwas Abweichendes vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in ergibt. Haftet die Sparkasse und ist ein Schaden nicht aus- Textform angeboten. schließlich von der Sparkasse verursacht oder verschuldet, so Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts­ richtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetz- bart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen buch. auch auf diesem Wege angeboten werden. (2) Haftung für Dritte Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur Die Sparkasse darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Weisung ganz oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf Erledigung übertragen, soweit dies unter Berücksichtigung der eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Art des Auftrages und der Interessen von Sparkasse und Kunde Verbrauchers gerichtet ist, kann die Sparkasse mit dem Ver­ erforderlich erscheint. In diesen Fällen beschränken sich die braucher nur ausdrücklich treffen. Verpflichtung und Haftung der Sparkasse auf die Weiterleitung des Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterwei- sung des Dritten. 31 Allgemeine Geschäftsbedingungen (3) Haftung bei höherer Gewalt g) Unverzügliche Reklamation Die Sparkasse haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Betriebs (z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere Kontoauszüge, Wertpapieraufstellungen oder sonstige Mit- infolge von höherer Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignis- teilungen der Sparkasse sowie Einwendungen gegen die Ord- sen) sowie infolge von sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden nungsmäßigkeit von der Sparkasse gelieferter Wertpapiere Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) oder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben werden. verursacht sind oder die durch Verfügungen von hoher Hand Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungen dem des In- und Auslands eintreten. Kunden nicht zugehen, muss er die Sparkasse unverzüglich be- nachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des ­Kunden Ausbleiben anderer Anzeigen, Mitteilungen oder Sendungen, (1) Grundsatz deren Eingang der Kunde erwarten oder mit deren Eingang er Die Sparkasse führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt rechnen muss. eines ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen h) Kontrolle von Bestätigungen der Sparkasse seinerseits besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfalts- Soweit Bestätigungen der Sparkasse von Aufträgen oder Wei- pflichten, insbesondere folgende Pflichten: sungen des Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen beanstanden. Der Sparkasse sind unverzüglich alle für die Geschäftsbezie- (2) Haftung bei Pflichtverletzungen hung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Än- Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von derungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, Mitwirkungs- und sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zulasten der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. des Kunden. Bei schuldhafter Mitverursachung des Schadens Eheschließung, Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Ände- durch die Sparkasse richtet sich die Haftung nach den Grund- rung des Güterstandes) oder der für ihn zeichnungsberechtig- sätzen des Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch. ten Personen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähig- keit eines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungen AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe des wirtschaftlich Berechtigten oder der der Sparkasse bekannt Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. (1) Umfang Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und Werten jeder Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch veröffentlicht werden. Die Namen der für den Kunden vertre- den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren tungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der Sparkasse Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen. Zu den mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der erfassten Werten zählen sämtliche Sachen und Rechte jeder Sparkasse bekannt zu geben. Darüber hinaus können sich wei- Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere einschließlich der tergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine, Sammeldepotanteile, dem Geldwäschegesetz ergeben. Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente, Lager- und b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des gegen die Sparkasse (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Kunden gegen Dritte sind an die Sparkasse abgetreten, wenn Bestätigungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Bei über die Forderungen ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Zahlungsaufträgen hat der Kunde insbesondere auf richtige, Geschäftsverkehr in die Verfügungsmacht der Sparkasse gelan- vollständige, unmissverständliche und leserliche Angaben, vor gen. allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 (2) Ausnahmen zu achten. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen c) Sorgfalt bei besonderer Auftragsübermittlung Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Ver- Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteil- fügungsmacht der Sparkasse (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung ten Aufträgen oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, eines Schecks, Wechsels oder Ausführung einer bestimmten dass sich keine Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Miss- Überweisung), so erstreckt sich das Pfandrecht der Sparkasse bräuche und Irrtümer ergeben. nicht auf diese Werte. Im Ausland verwahrte Wertpapiere un- d) weggefallen terliegen – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung – nicht e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der Sparkasse selbst Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für Ansprü- der Kunde der Sparkasse gesondert mitzuteilen, bei formular- che des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachrangig mäßig erteilten Aufträgen außerhalb des Formulars. Dies gilt haftende Inhaberschuldverschreibung). insbesondere, wenn Zahlungen auf bestimmte Forderungen (3) Gesicherte Ansprüche der Sparkasse verrechnet werden sollen. Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch f) Hinweis auf Fristen und Termine bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hin- Sparkasse gegen den Kunden, die sie im Zusammenhang mit zuweisen, wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder der Geschäftsverbindung erwirbt. Ansprüche gegen Kunden zu bestimmten Terminen ausgeführt sein sollen oder wenn bei aus von diesen für Dritte übernommenen Bürgschaften werden nicht ordnungsgemäßer, insbesondere nicht fristgemäßer Aus- erst ab deren Fälligkeit gesichert. führung von Aufträgen außergewöhnliche Schäden drohen. Auf (4) Geltendmachung des Pfandrechts die besondere Hinweispflicht bei knappen Scheckvorlegungs- Die Sparkasse darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden fristen nach Nr. 24 wird verwiesen. Werte nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zurück- halten. Ein solches besteht insbesondere unter den Vorausset- zungen des Nachsicherungsrechts gemäß Nr. 22. 32 Allgemeine Geschäftsbedingungen (5) Verwertung die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse nicht oder Die Sparkasse ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn nicht rechtzeitig vorgelegt werden können oder der Kunde seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht bekann- Mahnung mit angemessener Nachfrist und einer Androhung ten unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist der Verwertung entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches oder Gesetzbuch nicht nachkommt. Unter mehreren Sicherheiten hat in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein Mora- die Sparkasse die Wahl. Bei der Auswahl und Verwertung wird torium ergangen ist. die Sparkasse auf die berechtigten Belange des Kunden Rück- Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Sparkasse sicht nehmen. Die Sparkasse hat das Recht, Verwertungserlöse, Einzugspapiere auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. Die die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen ausreichen, Rückbelastung ist auch zulässig, wenn die Papiere nicht zu- nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die Sparkasse rückgegeben werden können. Ist dies von der Sparkasse zu wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse vertreten, so trägt sie einen sich hieraus ergebenden Schaden so gestalten, dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatz- des Kunden. steuerrechts anzusehen sind. Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe Wenn Schecks, die am Bankplatz der Sparkasse zahlbar sind, (1) Nachsicherungsrecht nicht spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf aus- Die Sparkasse kann vom Kunden die Bestellung oder Verstär- wärtige Bankplätze nicht spätestens am vierten Geschäftstag kung von Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, vor Ablauf der Vorlegungsfrist (Artikel 29 Scheckgesetz) ein- wenn sich aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gereicht werden bzw. bei Übersendung nicht innerhalb dieser gewordener Umstände, z. B. aufgrund einer Verschlechterung Fristen vor Geschäftsschluss bei der Sparkasse eingehen, so oder drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhält- hat der Kunde auf den Ablauf der Vorlegungsfrist und die even- nisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen oder des tuelle Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen. Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risiko- lage ergibt. Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf (1) Sicherungseigentum die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln zum Einzug die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind. Übersteigt überträgt der Kunde der Sparkasse das Sicherungseigentum an der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch den Papieren für den Fall, dass das Einzugspapier nicht einge- auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor löst wird und der Sparkasse aufgrund von Vorausverfügungen dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehens- des Kunden im Hinblick auf das Einzugsgeschäft Ansprüche ge- vertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen gen den Kunden zustehen, und zwar bis zum Ausgleich dieser Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Ansprüche. Mit dem Erwerb des Sicherungseigentums gehen Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Si- auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Sparkasse cherheiten enthalten sind. über. (2) Freigabe-Verpflichtung (2) Sicherungsabtretung Die Sparkasse ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten Werden andere Papiere zum Einzug eingereicht (z. B. Lastschrif- nach ihrer Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller ten, kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde Sicherheiten den Gesamtbetrag aller Forderungen der Spar- liegenden Forderungen unter den Voraussetzungen des Absat- kasse nicht nur vorübergehend um mehr als 10 v. H. übersteigt. zes 1 auf die Sparkasse über. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die Sparkasse im Verwertungsfall Auflösung der Geschäftsbeziehung mit der Abführung der Umsatzsteuer aus Verwertungserlösen Nr. 26 Kündigungsrecht belastet ist. Die Sparkasse wird bei der Auswahl der freizuge- (1) Ordentliche Kündigung benden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündi- Rücksicht nehmen. gungsregelung vereinbart sind, können der Kunde und bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes auch die Sparkasse die Einzugspapiere gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. (1) Inkasso-Vereinbarung Kündigt die Sparkasse, so wird sie den berechtigten Belangen Schecks, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere werden des Kunden angemessen Rechnung tragen, insbesondere nicht von der Sparkasse nur zum Einzug (Inkasso) hereingenommen, zur Unzeit kündigen. wenn die Sparkasse eine gesonderte Inkasso-Vereinbarung Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages abschließt. (z. B. Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die Sparkasse be- (2) Rückbelastung trägt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Hat die Sparkasse den Gegenwert von Einzugspapieren schon (2) Kündigung aus wichtigem Grund vor Eingang gutgeschrieben, so kann sie den Gegenwert bei Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Nichteinlösung der Papiere rückbelasten, und zwar auch nach Kunde als auch die Sparkasse die gesamte Geschäftsbezie- einem zwischenzeitlichen Rechnungsabschluss. Das Gleiche hung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit fristlos kündi- gilt, wenn gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem ihr der Gegenwert nicht zugeht oder Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht die freie Verfügung über den Gegenwert durch Gesetz oder zugemutet werden kann. Dabei sind die berechtigten Belange behördliche Maßnahmen beschränkt ist oder des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen. Für die Spar- 33 Allgemeine Geschäftsbedingungen kasse ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben, Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäfts­ wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Um- bedingungen stände die Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kun- Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder den oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche der Sparkasse – einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in auch unter Verwertung etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird: dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die All- a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebli- gemeinen Geschäftsbedingungen weiter. che Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherhei- Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagen­ ten eintritt, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen ein- sicherungssystem stellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder wenn von dem (1) Freiwillige Institutssicherung Kunden angenommene Wechsel zu Protest gehen; Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssys- b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur tem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssys- Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforde- tem) an. Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, rung durch die Sparkasse nicht innerhalb angemessener Frist die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen nachkommt; drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung verhältnisse gemacht hat; auch die Einlagen der Kunden. Hierzu zählen im Wesentlichen d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingelei- Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen tet wird; und Schuldverschreibungen. e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichte- (2) Gesetzliche Einlagensicherung ten oder des persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach verschlechtert haben oder erheblich gefährdet sind, sowie bei dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Tod oder Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssiche- Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus rung nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Ab- Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. mahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur, wenn der Kunde die Nicht entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind unter anderem Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Leistung Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer entstanden sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die Sparkasse den Sparkasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Fortbestand ihres Leistungsinteresses vertraglich an die Recht- Solawechseln. zeitigkeit der Leistung gebunden hat, oder wenn besondere (3) Informationsbefugnisse Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Die Sparkasse ist befugt, dem Sicherungssystem oder einem Interessen eine sofortige Kündigung rechtfertigen. von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforder- (3) Kündigung bei Verbraucherdarlehens­verträgen lichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderrege- stellen. lungen für die Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen (4) Forderungsübergang vorsieht, kann die Sparkasse nur nach Maßgabe dieser Rege- Soweit das Sicherungssystem oder ein von ihm Beauftragter lungen kündigen. Zahlungen an den Kunden leistet, gehen dessen Forderungen (4) Rechtsfolgen bei Kündigung gegen die Sparkasse in entsprechender Höhe mit allen Neben- Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder ein- rechten Zug um Zug auf das Sicherungssystem über. zelner Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten geschuldeten Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die Sparkasse insoweit von allen für ihn oder in 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. seinem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu befreien. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Die Sparkasse ist berechtigt, die für den Kunden oder in sei- 3 Business Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code). nem Auftrag übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen, insbesondere solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen den Kunden auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofort zurückzubelas- ten; die wechsel- oder scheckrechtlichen Ansprüche gegen den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des vollen Betrages der Wechsel und Schecks mit Nebenfor- derungen verbleiben der Sparkasse jedoch bis zur Abdeckung eines etwaigen Schuldsaldos. 34 Allgemeine Geschäftsbedingungen Hinweis auf die Schlichtungsstelle Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-­ Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Böblingen sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an folgende Adresse zu Verbraucher­schlichtungsstelle teil. richten: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg unter Am Hauptbahnhof 2 https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreit 70173 Stuttgart schlichtung­/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node. www.sv-bw.de/schlichtung html schlichtung@sv-bw.de Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte ­ nternehmen bereit. U 35 Allgemeine Grundsätze der Auftrags­ausführung Fassung September 2024 Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Kauf Eine Weiterleitung von Kundenaufträgen an die dwpbank er- oder Verkauf von Finanz­instrumenten nach einem schriftlich folgt in folgenden Klassen von Finanz­instrumenten: fixierten Verfahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungs­scheine das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden zu erzielen. Schuldtitel (z. B. Staatsanleihen, Unternehmen­sanleihen) Verbriefte Derivate Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des Börsengehandelte Produkte einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt wird. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren typischerwei- Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht se zum bestmöglichen Ergebnis für unsere Kunden führt. Gegenstand der dargestellten Grundsätze. Die Ausgabe oder Rücknahme erfolgt über die Verwahrstelle. Möchte der Kunde Wir ermöglichen die Ausführung eines Kauf- oder Verkaufs- einen Kauf- oder Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt auftrages von Finanz­instrumenten (Wertpapiere und sonstige (Börse) oder an einem multilateralen Handelssystem im Sinne Finanz­instrumente) nach folgenden Grundsätzen: des § 2 Absatz 8 Nr. 8 WpHG tätigen, so erteilt er uns eine ent- sprechende Weisung. I. Geltungsbereich Kundenaufträge in anderen Klassen von Finanz­instrumenten Die vorliegenden Grundsätze beschreiben unser generelles nehmen wir aufgrund der überwiegend individuellen Ausge- Vorgehen für Privatkunden und professionelle Kunden im Sinne staltung der Produkte nur mit Weisung entgegen. des Wertpapierhandelsgesetzes. 2. Festpreisgeschäfte Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf im Rahmen eines Fest- II. Vorrang von Kundenweisungen preisgeschäfts erfolgen, stellen wir organisatorisch sicher, dass Eine Weisung des Kunden ist stets vorrangig. Bei der Aus- diese zu marktgerechten Bedingungen ausgeführt werden. führung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages werden wir einer Kaufaufträge zu Zertifikaten und sonstigen Inhaberschuldver- Weisung des Kunden Folge leisten. In diesem Fall finden die schreibungen in der Zeichnungsphase (Zeichnungsprodukte), nachfolgend dargestellten Grundsätze keine Anwendung. bei denen wir nicht selbst Emittent sind, erfolgen ab dem Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses ent- 01.10.2025 stets als Festpreisgeschäfte. sprechend dem Umfang der Weisung gilt damit als erfüllt. Der beim Festpreisgeschäft über ein Zeichnungsprodukt abge- schlossene Kaufvertrag zwischen Kunde und uns steht unter III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung von der aufschiebenden Bedingung der Zuteilung einer entspre- Kundenaufträgen chenden Anzahl (eines entsprechenden Nennbetrages) der ge- 1. Kommissionsgeschäfte wünschten Zeichnungsprodukte an uns. Im Fall einer entspre- Bei Kommissionsgeschäften gemäß Ziffer 1.2 der Bedingungen chenden Zuteilung werden wir den Kunden durch Buchung der für Wertpapiergeschäfte beauftragen wir die Deutsche Wertpa- gewünschten Anzahl (des gewünschten Nennbetrages) in das pierService Bank AG (dwpbank) als Zwischenkommissionärin, Wertpapierdepot des Kunden informieren. Erfolgt aufgrund von ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Hierbei kommen die Überzeichnungen oder aus sonstigen Gründen keine oder nur von der dwpbank aufgestellten Ausführungsgrundsätze zur eine teilweise Zuteilung zu unseren Gunsten, wird der Kaufver- Anwendung. Diese Ausführungsgrundsätze sowie weitere In- trag zwischen Kunde und uns nicht bzw. nur in der zugeteilten formationen sind über die Website www.dwpbank.de abrufbar. Quote wirksam. Auf Wunsch des Kunden händigen wir diese Informationen in Sind wir Emittentin der Finanz­instrumente, so erfolgen der Filiale in Papierform aus. Kauf- und Verkaufsaufträge des Kunden zu diesen Finanz­ Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Ausführung instrumenten grundsätzlich als Festpreisgeschäfte. Auf Wunsch an die dwpbank verfolgen wir das Ziel, dass bei der Ausfüh- des Kunden ist eine Ausführung an einem anderen Ausfüh- rung gleich bleibend das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. rungsplatz möglich, soweit diese Finanz­instrumente dort ge- Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf uns handelt werden. abgestimmten, standardisierten Prozessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von IV. Vermögensverwaltung Wertpapiergeschäften. Durch die Bündelung dieser Faktoren Aufträge für ein Vermögensverwaltungsdepot werden durch bei der dwpbank werden insbesondere Kostenvorteile für den den Vermögensverwalter gemäß dessen eigenen Grundsätzen Kunden erzielt. zur bestmöglichen Ausführung erteilt. V. Überprüfung der Grundsätze Wir überprüfen unsere Grundsätze, die die Weiterleitung von Aufträgen an die dwpbank begründen und die Wirksamkeit der Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich. 36 Information für Aktionäre im Hinblick auf ­ auptversammlungen H Wir informieren Sie als Aktionär einer Aktiengesellschaft mit Handelt es sich bei Ihrem Aktienbesitz hingegen um Namens- Sitz in der EU über die Einberufung der Hauptversammlung. aktien einer inländischen Aktiengesellschaft, erhalten Sie die Die Unterlagen zur Hauptversammlung (z. B. Tages­ordnung) Information über die Einberufung und alle Unterlagen zur stellt die jeweilige Aktiengesellschaft auf ihrer Internetseite be- Hauptversammlung im Regelfall direkt von der Aktiengesell- reit. In unserer Mitteilung über die Einberufung der Hauptver- schaft. sammlung finden Sie dementsprechend eine Internet-Adresse, unter der Sie die Unterlagen zur Hauptversammlung abrufen können. 37 Wir informieren Sie gerne über unser Produktangebot in unseren Geschäftsstellen oder im Internet. 603 501 30