bedingungen70%
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www.sparkasse-leipzig.de/content/dam/myif/sksk-leipzig/work/dokumente/regional/pdf/vertragsbedingungen/vertragsunterlagen-unfallversicherung-svs.pdf
Vertragsgrundlagen · 08.10.26, 22:33
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Vertragsgrundlagen
zum
Sparkassen-
(Un-)Glücksraben-
Schutz
Ausgabe Juli 2020
991Ne-0720
Übersicht der Vertragsgrundlagen
Hinweise und Verbraucherinformationen 378B-0320
Datenschutzhinweise 378Bp-0720
Schweigepflichtentbindungserklärung zur Verwendung von Daten, die dem 378Jc-0119
Schutz des § 203 StGB unterliegen
IPID Sparkassen-(Un-)Glücksraben-Schutz 501Ab-0218
Allgemeine Informationen (SAS) 500B-0818
Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB), 610E-0118
Ausgabe Januar 2018
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Unfällen mit Zusatzleistungen 864Ae-0116
(BB Unfälle mit Zusatzleistungen), Ausgabe Januar 2016
Besondere Bedingungen für die Versicherung von schweren Unfällen mit 864Af-0116
Zusatzleistungen (BB Schwere Unfälle mit Zusatzleistungen), Ausgabe Januar 2016
Besondere Bedingungen für die Familien-Vorsorgeversicherung in der 820C-0108
Allgemeinen Unfallversicherung (BB FamVors), Ausgabe Januar 2008
Sanktionsklausel 378C-0112
Hinweise und Verbraucherinformationen der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine
Versicherung AG
Allgemeine Hinweise
Eine Ausfertigung des Versicherungsantrages wird Ihnen unverzüglich nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung zur Verfügung gestellt.
Die einzelnen Versicherungsverträge sind rechtlich selbständig und voneinander unabhängig. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten
regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein sowie den Vertragsgrundlagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nicht, wenn die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages weniger als einen Monat beträgt.
Widerrufsbelehrung nach § 8 VVG
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider-
rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung
mit den §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG Widerruf per Fax: 0351 4235-555
An der Flutrinne 12 Widerruf per E-Mail: e-mail@sv-sachsen.de
01139 Dresden
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des
Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufs-
frist beginnt. Den Teil der Prämie , der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;
dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Ist eine jährliche
Zahlungsweise vereinbart, errechnet sich dieser Betrag aus 1/360 der Jahresprämie. Bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder
monatlicher Zahlungsweise sind dementsprechend die Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, mit 1/180,
1/90 bzw. 1/30 der Halbjahres-, Vierteljahres- bzw. Monatsprämie zu multiplizieren. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge
erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der
Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen
(z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Einwilligungserklärung zur Einlösung des Erstbeitrages
Ich stimme zu, dass der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) unverzüglich nach Aushändigung des Versicherungs-
scheines fällig wird, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Es besteht somit sofortiger
Versicherungsschutz nach Zahlung des Einlösungsbeitrages. Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht
gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Sind wir zum Einzug der Beiträge durch Lastschrift ermächtigt, gilt die Versicherung
als eingelöst, wenn das Konto am Fälligkeitstag des Einlösebeitrages ausreichend gedeckt ist.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Erstübermittlung an den Vermittler
Damit Sie jederzeit optimal betreut werden können, werden Ihre Antrags- und Vertragsdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Art und Inhalt des Versicherungsvertrages) dem jeweils betreuenden Vermittler zur Verfügung gestellt und von ihm verwendet,
soweit dies zum ordnungsgemäßen Durchführen der Versicherungsangelegenheiten (Zweck: z. B. Beantworten von Anfragen,
Erfüllen von Beratungspflichten, Entgegennahme von Vertragserklärungen, Bearbeiten von Vertragsänderungen, Unterstützung im
Versicherungsfall, Abwickeln des Versicherungsvertrags) erforderlich ist. Eventuell erhobene Gesundheitsdaten werden nicht über-
mittelt, es sei denn hierzu liegt eine Einwilligung vor. Gesetzliche Übermittlungsbefugnisse bleiben hiervon unberührt.
Die Einwilligung schließt vom Vermittler beschäftigte angestellte und selbständige Mitarbeiter ein, soweit sie mit der Versiche-
rungsvermittlung befasst sind. Im Falle des Wechsels eines betreuenden Vermittlers werden wir Sie grundsätzlich vorab infor-
mieren.
Widerspruchsrecht zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Erstübermittlung an den Vermittler
Sie können dem Übermitteln und Verwenden Ihrer Antrags- und Vertragsdaten an Vermittler mit Wirkung für die Zukunft ganz oder
teilweise widersprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte schriftlich, mündlich oder in Textform an: Sparkassen-Versicherung
Sachsen Allgemeine Versicherung AG, An der Flutrinne 12, 01139 Dresden, Tel. 0351 4235-0, Fax: 0351 4235-555,
E-Mail: e-mail@sv-sachsen.de. Das Widerspruchsrecht steht auch einer versicherten Person zu.
378B-0320
Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Ansprechpartner bei Beschwerden
Sind Sie mit unseren Leistungen, Produkten oder Services nicht zufrieden? Bei Anregungen, Problemen oder Beschwerden wenden Sie
sich bitte an Ihren Berater oder direkt an die Sparkassen-Versicherung Sachsen:
Telefonisch 0351 4235-680
Fax 0351 4235-555
E-Mail beschwerde@sv-sachsen.de
Internet www.sv-sachsen.de/beschwerde
Brief An der Flutrinne 12, 01139 Dresden
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:
Unser Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie das
kostenlose, außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann in Anspruch nehmen. Es gilt die
Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns.
Den Versicherungsombudsmann können Sie erreichen:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Die Möglichkeit, Ihrerseits den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt von der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens unberührt.
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Belehrung zu den Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 5 VVG
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahr-
heitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber
der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG, An der Flutrinne 12, 01139 Dresden in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertrags-
annahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir
dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos
verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil.
Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestand-
teil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertrags-
änderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
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Vertragsgrundlagen · 08.10.26, 22:33