Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

Text

TXT
Ihre Hilfe in Notfällen:

                           Bewahren Sie diese Notruf-Karte zusammen
                           mit Ihren persönlichen Unterlagen auf.

                           Vergessen Sie nicht, die Visa Card Gold
                           Kartennummer einzutragen.


                           Notfall-Service:
                           + 49 (0) 89 6 24 24 - 548
                           In Notfällen verständigen Sie bitte umgehend
Versicherungsbestätigung   die Assistance, die Tag und Nacht erreichbar ist.
                           Bitte geben Sie die Nummer Ihrer Visa Card Gold
Visa Card Gold             Kreditkarte an:
                                                            Ihre Hilfe bei Fragen und in Notfällen

                                                            Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen
                                                            haben…
                                                            helfen wir Ihnen gerne. Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-
                                                            Zeiten von montags bis freitags von 08:30 bis 19:00 Uhr
                                                            und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr (Feiertage jeweils
                                                            aus­genommen). Sie erreichen unser Service-Center unter

                                                            Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 5 48
                                                            Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 2 44
                                                            E-Mail: service-reise@allianz.com


                                                            Wenn Sie Hilfe im Notfall benötigen…
                                                            …ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-
                                                            Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fach­-
                                                            kundige Hilfe weltweit!

Im Notfall wichtig:                                         Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548
                                                            Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 246
• Halten Sie die genaue und vollständige Anschrift und
  Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit.
• Notieren Sie sich die Ansprechpartner von amtlichen       Wenn Sie uns einen Schaden melden möchten...
  Stellen, wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Polizei.             … geht das schnell, bequem und rund um die Uhr unter
• Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und         www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung
  teilen Sie uns alle notwendigen Angaben mit.              (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung):

                                                            AWP P&C S.A.
                                                            Niederlassung für Deutschland
                                                            Schadenabteilung
                                                            Bahnhofstraße 16
                                                            85609 Aschheim (bei München)

                                                            Telefonisch oder per Fax können Sie uns unter den oben
                                                            genannten Service-Nummern erreichen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen


Inhaltsverzeichnis


 3   Ihre Leistungen im Überblick

 4   Anschrift der Versicherungsgesellschaft

 5   Vertragsdaten

 8   Versicherungsbedingungen

 8   Allgemeine Bestimmungen

10   Reise-Service-Versicherung

13   Auslandsreise-Krankenversicherung

15   Reiserücktritt-Versicherung

17   Reiseabbruch-Versicherung

19   Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung

21
	Ergänzende     Bestimmungen
   für alle Versicherungen

22   Allgemeine Hinweise für den Schadenfall

24   Datenschutzhinweise
Ihre Leistungen im Überblick
Reise-Service-Versicherung
Bietet Ihnen weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland. Unter einer zentralen Ruf-
nummer steht die Assistance der versicherten Person 24 Stunden täglich zur Seite.

Auslandsreise-Krankenversicherung
Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und
Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
• Arzt- und Krankenhauskosten;
• Medikamente.
Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz
hat.

Stornoberatung und Hilfe im Notfall
Die Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Erfahrene Reise-
mediziner beraten Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder
abgewartet werden kann, ob Sie doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren
Stornokosten übernehmen wir.

Reiserücktritt-Versicherung
Ersetzt die
• vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei
  Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der
  Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis;
• Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.

Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt
• die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versicherten
  Reise;
• den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßi-
  ger Beendigung der Reise zum Beispiel wegen unerwarteter schwerer Erkrankung.

Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung
Bietet Versicherungsschutz für Reisefahrzeuge der versicherten Person:
• organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall;
  Kostenerstattung für Pannenhilfe;
• Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung;
• bei Fahrzeugausfall Kostenerstattung für Übernachtungen oder Mietwagen zur
  Weiterfahrt; bei Fahrerausfall Rückführung des Fahrzeugs samt mitreisender Personen
  und Gepäck.


                                                                                           3
Anschrift der Versicherungsgesellschaft                                          Vertragsdaten
AWP P&C S.A.                                                                     Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusammen
Niederlassung für Deutschland                                                    mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versicherungsumfang
Bahnhofstraße 16                                                                 fest.
D - 85609 Aschheim (bei München)
Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink
Registergericht: München HRB 4605
                                                                                 Allgemeine Bestimmungen
AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich)                                   Versicherungsnehmer:
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Dan Assouline, Fabio de Ferrari,          First Data Deutschland GmbH
Ulf Lange, Claudius Leibfritz, Lidia Luka-Lognoné, Mike Nelson, Sylvie Ouziel    Konrad-Adenauer-Allee 1
                                                                                 61118 Bad Vilbel
Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen und
betreibt vor allem Reiseversicherungen.                                          Versicherte Personen (§ 1):
                                                                                 Im Rahmen der Reise-Service-Versicherung, der Reiserücktritt-Versicherung, der
                                                                                 Reiseabbruch-Versicherung und der Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung
                                                                                 • der berechtigte Inhaber einer gültigen Visa Card Gold (im Folgenden Kreditkarte
                                                                                   genannt). Auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber außerdem:
                                                                                 • Partner / in des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend;
                                                                                 • minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des Karteninhabers oder
                                                                                   des / der Partners / Partnerin;
                                                                                 • volljährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin bis zur Voll­
                                                                                   endung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung
                                                                                   befinden.


                                                                                 Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung der berechtigte Inhaber einer
                                                                                 gültigen Visa Card Gold (im Folgenden Kreditkarte genannt); außerdem:
                                                                                 • Partner / in des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend;
                                                                                 • minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des Karteninhabers oder
                                                                                   des / der Partners / Partnerin;
                                                                                 • volljährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin bis zur Vollen-
                                                                                   dung des 21. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung
                                                                                   befinden.


                                                                                 Geltungsbereich (§ 2):
                                                                                 Im Rahmen der Reise-Service-Versicherung besteht Versicherungsschutz für alle Reisen
                                                                                 weltweit außerhalb des Landes, in dem der Karteninhaber seinen ständigen Wohnsitz hat.


                                                                                 Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz für
                                                                                 alle privaten / beruflichen Reisen weltweit außerhalb des Landes, in dem die versicherte
                                                                                 Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
                                                                                 Der Versicherungsschutz gilt ab Reiseantritt für bis zu maximal 62 Tage je Reise. Für Auf-
                                                                                 wendungen, die im Wohnsitzland der versicherten Person entstehen, besteht aus dieser
                                                                                 Versicherung kein Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn es sich um Folgen von
                                                                                 Erkrankungen und Unfällen handelt, die während der Auslandsreise entstanden sind.


                                                                                 Sofern der ständige Wohnsitz aus beruflichen Gründen vorübergehend (z.B. bei
                                                                                 mehrjähriger beruflicher Tätigkeit) ins 

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://frankfurter-sparkasse.de/

www.frankfurter-sparkasse.de/content/dam/myif/sk-frankfurt/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/KK-Versicherungsbestaetigung/versicherungsbestaetigung_visa_gold.pdf

versicherungsbestaetigung visa gold · 16.10.26, 22:24