Ihre Hilfe in Notfällen:
Bewahren Sie diese Notruf-Karte zusammen
mit Ihren persönlichen Unterlagen auf.
Vergessen Sie nicht, die Visa Card Gold
Kartennummer einzutragen.
Notfall-Service:
+ 49 (0) 89 6 24 24 - 548
In Notfällen verständigen Sie bitte umgehend
Versicherungsbestätigung die Assistance, die Tag und Nacht erreichbar ist.
Bitte geben Sie die Nummer Ihrer Visa Card Gold
Visa Card Gold Kreditkarte an:
Ihre Hilfe bei Fragen und in Notfällen
Wenn Sie Fragen zu den Versicherungsleistungen
haben…
helfen wir Ihnen gerne. Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-
Zeiten von montags bis freitags von 08:30 bis 19:00 Uhr
und samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr (Feiertage jeweils
ausgenommen). Sie erreichen unser Service-Center unter
Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 5 48
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 2 44
E-Mail: service-reise@allianz.com
Wenn Sie Hilfe im Notfall benötigen…
…ist die Assistance für Sie da. Unser 24-Stunden-Notfall-
Service bietet Ihnen rund um die Uhr schnelle und fach-
kundige Hilfe weltweit!
Im Notfall wichtig: Telefon +49 (0) 89 6 24 24 - 548
Telefax +49 (0) 89 6 24 24 - 246
• Halten Sie die genaue und vollständige Anschrift und
Telefonnummer Ihres derzeitigen Aufenthaltsorts bereit.
• Notieren Sie sich die Ansprechpartner von amtlichen Wenn Sie uns einen Schaden melden möchten...
Stellen, wie z.B. Arzt, Krankenhaus, Polizei. … geht das schnell, bequem und rund um die Uhr unter
• Schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt und www.allianz-reiseversicherung.de/schadenmeldung
teilen Sie uns alle notwendigen Angaben mit. (alternativ auch per Post an unsere Schadenabteilung):
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Deutschland
Schadenabteilung
Bahnhofstraße 16
85609 Aschheim (bei München)
Telefonisch oder per Fax können Sie uns unter den oben
genannten Service-Nummern erreichen.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
3 Ihre Leistungen im Überblick
4 Anschrift der Versicherungsgesellschaft
5 Vertragsdaten
8 Versicherungsbedingungen
8 Allgemeine Bestimmungen
10 Reise-Service-Versicherung
13 Auslandsreise-Krankenversicherung
15 Reiserücktritt-Versicherung
17 Reiseabbruch-Versicherung
19 Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung
21
Ergänzende Bestimmungen
für alle Versicherungen
22 Allgemeine Hinweise für den Schadenfall
24 Datenschutzhinweise
Ihre Leistungen im Überblick
Reise-Service-Versicherung
Bietet Ihnen weltweite Soforthilfe bei Notfällen im Ausland. Unter einer zentralen Ruf-
nummer steht die Assistance der versicherten Person 24 Stunden täglich zur Seite.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Erstattet die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und
Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
• Arzt- und Krankenhauskosten;
• Medikamente.
Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz
hat.
Stornoberatung und Hilfe im Notfall
Die Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Erfahrene Reise-
mediziner beraten Sie, ob Ihre Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder
abgewartet werden kann, ob Sie doch reisen können. Das Risiko von eventuell höheren
Stornokosten übernehmen wir.
Reiserücktritt-Versicherung
Ersetzt die
• vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei
Nichtantritt der Reise, wahlweise bis zur Höhe der Stornokosten die Mehrkosten der
Umbuchung der Reise aus versichertem Grund in eine Reisesaison mit höherem Preis;
• Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.
Reiseabbruch-Versicherung
Ersetzt
• die zusätzlich entstandenen Rückreisekosten nach Art und Qualität der versicherten
Reise;
• den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistung vor Ort bei nicht planmäßi-
ger Beendigung der Reise zum Beispiel wegen unerwarteter schwerer Erkrankung.
Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung
Bietet Versicherungsschutz für Reisefahrzeuge der versicherten Person:
• organisatorische Hilfe bei Panne und Unfall, Fahrzeugdiebstahl und Fahrerausfall;
Kostenerstattung für Pannenhilfe;
• Ersatzteilversand ins Ausland, Zoll, Verschrottung;
• bei Fahrzeugausfall Kostenerstattung für Übernachtungen oder Mietwagen zur
Weiterfahrt; bei Fahrerausfall Rückführung des Fahrzeugs samt mitreisender Personen
und Gepäck.
3
Anschrift der Versicherungsgesellschaft Vertragsdaten
AWP P&C S.A. Die Vertragsdaten beziehen sich auf die Versicherungsbedingungen. Zusammen
Niederlassung für Deutschland mit den Versicherungsbedingungen legen sie den genauen Versicherungsumfang
Bahnhofstraße 16 fest.
D - 85609 Aschheim (bei München)
Hauptbevollmächtigter: Olaf Nink
Registergericht: München HRB 4605
Allgemeine Bestimmungen
AWP P&C S.A.
Aktiengesellschaft französischen Rechts
Sitz der Gesellschaft: Saint-Ouen (Frankreich) Versicherungsnehmer:
Handelsregister: R.C.S. Bobigny 519 490 080
Vorstand: Rémi Grenier (Vorsitzender), Dan Assouline, Fabio de Ferrari, First Data Deutschland GmbH
Ulf Lange, Claudius Leibfritz, Lidia Luka-Lognoné, Mike Nelson, Sylvie Ouziel Konrad-Adenauer-Allee 1
61118 Bad Vilbel
Hauptgeschäftstätigkeit: Die Gesellschaft ist ein Versicherungsunternehmen und
betreibt vor allem Reiseversicherungen. Versicherte Personen (§ 1):
Im Rahmen der Reise-Service-Versicherung, der Reiserücktritt-Versicherung, der
Reiseabbruch-Versicherung und der Auslandsreise-Autoschutzbrief-Versicherung
• der berechtigte Inhaber einer gültigen Visa Card Gold (im Folgenden Kreditkarte
genannt). Auf gemeinsamen Reisen mit dem Karteninhaber außerdem:
• Partner / in des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend;
• minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des Karteninhabers oder
des / der Partners / Partnerin;
• volljährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin bis zur Voll
endung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung
befinden.
Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung der berechtigte Inhaber einer
gültigen Visa Card Gold (im Folgenden Kreditkarte genannt); außerdem:
• Partner / in des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend;
• minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des Karteninhabers oder
des / der Partners / Partnerin;
• volljährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin bis zur Vollen-
dung des 21. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung
befinden.
Geltungsbereich (§ 2):
Im Rahmen der Reise-Service-Versicherung besteht Versicherungsschutz für alle Reisen
weltweit außerhalb des Landes, in dem der Karteninhaber seinen ständigen Wohnsitz hat.
Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz für
alle privaten / beruflichen Reisen weltweit außerhalb des Landes, in dem die versicherte
Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
Der Versicherungsschutz gilt ab Reiseantritt für bis zu maximal 62 Tage je Reise. Für Auf-
wendungen, die im Wohnsitzland der versicherten Person entstehen, besteht aus dieser
Versicherung kein Versicherungsschutz, auch dann nicht, wenn es sich um Folgen von
Erkrankungen und Unfällen handelt, die während der Auslandsreise entstanden sind.
Sofern der ständige Wohnsitz aus beruflichen Gründen vorübergehend (z.B. bei
mehrjähriger beruflicher Tätigkeit) ins