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Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App · 16.10.26, 22:30
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Bedingungen für 3-D Secure mit der
S-pushTAN-App
Fassung Mai 2023
1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenzahlungen mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzelement)
im Online-Handel und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck,
a) Wird für den Einsatz der physischen Sparkassen-Card (Debitkarte) Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen (z. B. der Ent-
oder der Kartendaten der Sparkassen-Card (Debitkarte), die Fernzah- sperrcode) als zweiter Faktor vereinbart.
lungsvorgänge im Online-Handel ermöglichen („Kartendaten für den
6. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber
Online-Handel“) (beide zusammen „die Karte“) im Online-Handel nach
im Online-Handel
den vereinbarten Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte),
Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenzahlungen
nachfolgend Kartenbedingungen genannt, für die Autorisierung die
richtet sich nach den vereinbarten Kartenbedingungen und erfordert
Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens verlangt, so
– die Eingabe der Kartendaten für den Online-Handel oder die Nutzung
erfolgt die Überprüfung entsprechend und in Ergänzung der Kartenbe-
hinterlegter Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Pri-
dingungen mit den 3-D Secure-Verfahren in Verbindung mit der S-
mary Account Number] als Kundenkennung, die Kartenprüfnummer
pushTAN-App und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen ver-
[Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das
einbarten Authentifizierungselementen.
„Gültig bis“-Datum) in der Bezahlanwendung,
b) Die Regelungen aus dem Kartenantrag in Verbindung mit den Karten- – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag,
bedingungen sowie die hierfür mitgeteilten Informationen einschließlich Währung und Zahlungsempfänger) und
Verbraucherinformationen gelten auch für das 3-D Secure-Verfahren, – nach Anforderung die Bestätigung durch die S-pushTAN-App durch die
sofern in den Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Ein-
nichts Abweichendes vereinbart ist. Vertrags- und Kommunikations- gabe des Entsperrcodes des Geräts.
sprache ist Deutsch. Der Kontoinhaber hat das Recht, während der
Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in 7. Verfügungsrahmen für den Online-Handel und Abgrenzung
Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu zum Online-Banking
verlangen. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte in Verbindung mit
Der Zugang zu diesem Verfahren erfolgt über die auf dem mobilen der S-pushTAN-App nur im Rahmen des für die jeweilige Karte vereinbar-
Endgerät des Karteninhabers zu installierende S-pushTAN-App als ten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob
weiteres Zahlungsinstrument. Für die Nutzung einer digitalen Debit- der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen mit der
karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Sparkassen-Card zugrunde liegenden physischen oder virtuellen Karte oder einer digitali-
(Debitkarte), auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät sierten Variante der jeweiligen Karte bereits ausgeschöpft ist. Wird die S-
(mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen nicht pushTAN-App auch für die Autorisierung von Online-Banking Geschäfts-
anwendbar, sondern die „Bedingungen für die digitale Sparkassen- vorfällen genutzt, werden Kartentransaktionen nicht auf das Verfügungsli-
Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren“. mit für das Online-Banking (ZV-Tageslimit) angerechnet und Online-Ban-
king Transaktionen nicht auf das Karten-Verfügungslimit.
c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber oder Karten-
inhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder 8. Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App
Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hinterlegt Die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App richtet sich nach den ver-
werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endge- einbarten Kartenbedingungen.
räts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Software
Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der 9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers
S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen werden.
9.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente
2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um
Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber seine für die Nutzung der S-pushTAN-App verwendeten biometrischen
nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen über Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit der S-
Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installa- pushTAN-App und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbe-
tion und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den fugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Karte
Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert
der Sparkasse abrufbar. genutzt wird. Wird die S-pushTAN-App auch für Online-Banking genutzt,
können zusätzlich auch Schäden dort entstehen.
3. Freischaltung der S-pushTAN-App Dazu hat er Folgendes zu beachten:
Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimm- a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf
tes Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die Karte mit der insbesondere
Zahlungsmarke Debit Mastercard oder Visa Debit wird das 3-D Secure- – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail,
Verfahren der jeweiligen Kartenorganisation (Mastercard oder Visa) in Messenger-Dienst) weitergegeben werden,
Verbindung mit der S-pushTAN-App genutzt. Sofern der Karteninhaber – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche-
das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S- rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und
pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät installieren und mit dem erhal- – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem
tenen Registrierungsbrief (ggf. auch Aktivierungspasswort) aktivieren. Gerät aufbewahrt werden, in dem die S-pushTAN-App gespeichert
Die Sparkasse wird den Karteninhaber weder per E-Mail noch telefonisch ist.
zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten b) Das mobile Endgerät mit der S-pushTAN-App ist vor Missbrauch zu
auffordern. schützen, insbesondere
– ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile End-
4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure gerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können,
3-D Secure kann für jede Karte genutzt werden, die erfolgreich über Mas- – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi-
tercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure aktiviert wurden. Der Konto- len Endgerät gespeicherte S-pushTAN-App nicht nutzen können,
inhaber kann die Karten auswählen und aktivieren, die an dem 3-D – ist die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät zu löschen, bevor
Secure-Verfahren teilnehmen sollen, sofern die Sparkasse diese Funktion der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt
anbietet. Ansonsten erfolgt die Aktivierung für jede Karte für das 3-D (z. B. durch Verkauf, Entsorgung),
Secure-Verfahren automatisiert nach der Zustimmung des Kontoinhabers – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge-
zu diesen Bedingungen. rätes mit der S-pushTAN-App jeweils angebotenen Software-
5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Updates installieren,
Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel nur nutzen, wenn er – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der
sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist S-pushTAN-App von der Sparkasse erhalten hat, diesen vor dem
das Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninha- unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren.
bers oder die berechtigte Verwendung der Karte überprüfen kann. Dafür c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha-
werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem bers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers mit der
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Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
S-pushTAN-App nur dann zur Autorisierung von Zahlungsaufträgen
verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine biometri-
schen Merkmale anderer Personen gespeichert sind. Etwaige bereits
auf dem mobilen Endgerät vorhandene biometrische Merkmale ande-
rer Personen sind vor der Speicherung der S-pushTAN-App auf dem
mobilen Endgerät zu entfernen.
9.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen End-
gerätes mit der S-pushTAN-App oder deren missbräuchliche Verwen-
dung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, so ist die Spar-
kasse unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperran-
zeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen
Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +49 116
116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben.
Durch die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App bei der Spar-
kasse beziehungsweise gegenüber dem Zentralen Sperrannahme-
dienst wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine
Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann
nur gegenüber dem jeweiligen Anbiet1 archivierte Vorkommen dieser Datei
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