Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Fassung Mai 2023 1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenzahlungen mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzelement) im Online-Handel und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, a) Wird für den Einsatz der physischen Sparkassen-Card (Debitkarte) Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen (z. B. der Ent- oder der Kartendaten der Sparkassen-Card (Debitkarte), die Fernzah- sperrcode) als zweiter Faktor vereinbart. lungsvorgänge im Online-Handel ermöglichen („Kartendaten für den 6. Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber Online-Handel“) (beide zusammen „die Karte“) im Online-Handel nach im Online-Handel den vereinbarten Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte), Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenzahlungen nachfolgend Kartenbedingungen genannt, für die Autorisierung die richtet sich nach den vereinbarten Kartenbedingungen und erfordert Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens verlangt, so – die Eingabe der Kartendaten für den Online-Handel oder die Nutzung erfolgt die Überprüfung entsprechend und in Ergänzung der Kartenbe- hinterlegter Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Pri- dingungen mit den 3-D Secure-Verfahren in Verbindung mit der S- mary Account Number] als Kundenkennung, die Kartenprüfnummer pushTAN-App und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen ver- [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das einbarten Authentifizierungselementen. „Gültig bis“-Datum) in der Bezahlanwendung, b) Die Regelungen aus dem Kartenantrag in Verbindung mit den Karten- – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, bedingungen sowie die hierfür mitgeteilten Informationen einschließlich Währung und Zahlungsempfänger) und Verbraucherinformationen gelten auch für das 3-D Secure-Verfahren, – nach Anforderung die Bestätigung durch die S-pushTAN-App durch die sofern in den Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Ein- nichts Abweichendes vereinbart ist. Vertrags- und Kommunikations- gabe des Entsperrcodes des Geräts. sprache ist Deutsch. Der Kontoinhaber hat das Recht, während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in 7. Verfügungsrahmen für den Online-Handel und Abgrenzung Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zu zum Online-Banking verlangen. Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Karte in Verbindung mit Der Zugang zu diesem Verfahren erfolgt über die auf dem mobilen der S-pushTAN-App nur im Rahmen des für die jeweilige Karte vereinbar- Endgerät des Karteninhabers zu installierende S-pushTAN-App als ten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob weiteres Zahlungsinstrument. Für die Nutzung einer digitalen Debit- der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen mit der karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Sparkassen-Card zugrunde liegenden physischen oder virtuellen Karte oder einer digitali- (Debitkarte), auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät sierten Variante der jeweiligen Karte bereits ausgeschöpft ist. Wird die S- (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen nicht pushTAN-App auch für die Autorisierung von Online-Banking Geschäfts- anwendbar, sondern die „Bedingungen für die digitale Sparkassen- vorfällen genutzt, werden Kartentransaktionen nicht auf das Verfügungsli- Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren“. mit für das Online-Banking (ZV-Tageslimit) angerechnet und Online-Ban- king Transaktionen nicht auf das Karten-Verfügungslimit. c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber oder Karten- inhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder 8. Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hinterlegt Die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App richtet sich nach den ver- werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endge- einbarten Kartenbedingungen. räts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der 9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen werden. 9.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente 2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber seine für die Nutzung der S-pushTAN-App verwendeten biometrischen nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen über Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit der S- Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installa- pushTAN-App und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbe- tion und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den fugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Karte Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert der Sparkasse abrufbar. genutzt wird. Wird die S-pushTAN-App auch für Online-Banking genutzt, können zusätzlich auch Schäden dort entstehen. 3. Freischaltung der S-pushTAN-App Dazu hat er Folgendes zu beachten: Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimm- a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf tes Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die Karte mit der insbesondere Zahlungsmarke Debit Mastercard oder Visa Debit wird das 3-D Secure- – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail, Verfahren der jeweiligen Kartenorganisation (Mastercard oder Visa) in Messenger-Dienst) weitergegeben werden, Verbindung mit der S-pushTAN-App genutzt. Sofern der Karteninhaber – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speiche- das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S- rung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät installieren und mit dem erhal- – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem tenen Registrierungsbrief (ggf. auch Aktivierungspasswort) aktivieren. Gerät aufbewahrt werden, in dem die S-pushTAN-App gespeichert Die Sparkasse wird den Karteninhaber weder per E-Mail noch telefonisch ist. zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten b) Das mobile Endgerät mit der S-pushTAN-App ist vor Missbrauch zu auffordern. schützen, insbesondere – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile End- 4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure gerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, 3-D Secure kann für jede Karte genutzt werden, die erfolgreich über Mas- – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobi- tercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure aktiviert wurden. Der Konto- len Endgerät gespeicherte S-pushTAN-App nicht nutzen können, inhaber kann die Karten auswählen und aktivieren, die an dem 3-D – ist die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät zu löschen, bevor Secure-Verfahren teilnehmen sollen, sofern die Sparkasse diese Funktion der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt anbietet. Ansonsten erfolgt die Aktivierung für jede Karte für das 3-D (z. B. durch Verkauf, Entsorgung), Secure-Verfahren automatisiert nach der Zustimmung des Kontoinhabers – muss der Karteninhaber die ihm vom Hersteller des mobilen Endge- zu diesen Bedingungen. rätes mit der S-pushTAN-App jeweils angebotenen Software- 5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Updates installieren, Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel nur nutzen, wenn er – muss der Karteninhaber, falls er einen Code zur Aktivierung der sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist S-pushTAN-App von der Sparkasse erhalten hat, diesen vor dem das Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninha- unbefugten Zugriff anderer Personen sicher verwahren. bers oder die berechtigte Verwendung der Karte überprüfen kann. Dafür c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninha- werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem bers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers mit der Seite 1 von 2 Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App S-pushTAN-App nur dann zur Autorisierung von Zahlungsaufträgen verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine biometri- schen Merkmale anderer Personen gespeichert sind. Etwaige bereits auf dem mobilen Endgerät vorhandene biometrische Merkmale ande- rer Personen sind vor der Speicherung der S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät zu entfernen. 9.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen End- gerätes mit der S-pushTAN-App oder deren missbräuchliche Verwen- dung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, so ist die Spar- kasse unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperran- zeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. Durch die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App bei der Spar- kasse beziehungsweise gegenüber dem Zentralen Sperrannahme- dienst wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. b) Die weiteren Details der Sperre sowie die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft aus- geführten Kartenverfügung richtet sich nach den vereinbarten Kartenbedingungen. 10. Ablehnung der Ausführung des Auftrags ohne erfolgreiche Nutzung des 3-D Secure-Verfahrens Erteilt der Karteninhaber trotz Aufforderung nicht fristgerecht seine Zustimmung und authentifiziert sich nicht, so ist die Sparkasse berechtigt, die Ausführung des Auftrags abzulehnen. 11. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers sowie dessen Haftung für nicht autorisierte Kartenverfügungen Die Ansprüche richten sich nach den jeweils vereinbarten Kartenbedin- gungen. 12. Laufzeit, Änderung, Beendigung von 3-D Secure über die S-pushTAN-App und Kündigungsrecht der Sparkasse a) Die Laufzeit des Kartenvertrages ist nicht befristet. b) Die Möglichkeit zur Autorisierung von Kartenzahlungen über die S-pushTAN-App kann durch die Deinstallation der App und Kündigung dieser Vereinbarung gegenüber der Sparkasse beendet werden (Deregistrierung). Eine erneute Selbstregistrierung der Karten ist dann nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich. c) Änderungen dieser Bedingungen durch die Sparkasse erfolgen gemäß Nummer 2 AGB-Sparkassen. Es besteht eine Vereinbarung zur Ände- rung dieser Bedingungen im Wege der Zustimmungsfiktion gemäß Nummer 2 Absatz 3 AGB-Sparkassen auf Basis von § 675g Abs. 2 BGB. Liegen die Voraussetzungen vor und nutzt die Sparkasse die Zustimmungsfiktion, dann hat der Kontoinhaber nach § 675g Abs. 2 Satz 2 BGB und Nummer 2 Absatz 5 AGB-Sparkassen das Recht zur fristlosen Kündigung des Kartenvertrages vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. d) Die Sparkasse ist berechtigt, auch bei Fortführung des Kartenvertrages die Nutzung von 3-D Secure mit der S-pushTAN-App gemäß Nummer 26 Absatz 1 AGB-Sparkassen zu kündigen. e) Die Kündigung der Nutzung der S-pushTAN-App zur Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Kontoinhaber kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gegenüber dem Zahlungsdienstleister erfolgen. 13. Verweis auf bereits bestehende Regelungen aus dem Kartenvertrag und die Verbraucherinformationen Informationen zur Sparkasse als Zahlungsdienstleister, zu den zuständi- gen Aufsichtsbehörden, zu Ausführungsfristen, Geschäftstage, Entgelte, Zinsen, Wechselkurse, Vertrags-/Kommunikationssprache und zur außer- gerichtlichen Streitschlichtung sind Bestandteil des Preis- und Leistungs- verzeichnisses der Sparkasse. Auf die Geschäftsbeziehung findet deut- sches Recht Anwendung, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Rege- lungen entgegenstehen. Seite 2 von 2