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PS-LOS-SPAREN · 16.10.26, 22:24
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PS-LOS-SPAREN
Auslosungsbedingungen für das PS-LOS-SPAREN
der hessischen Sparkassen
Stand: 01.01.2026
Zur Pflege des Spargedankens führen die hessischen öffentlichen Sparkassen das PS-LOS-SPAREN durch. Dabei wird das Sparen mit der
Teilnahme an einer Lotterie verbunden.
Am PS-LOS-SPAREN können alle natürlichen Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Minderjähri-
gen ist ausgeschlossen.
Träger und Lotterieveranstalter des PS-LOS-SPARENS ist der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen.
1. Das PS-Los
Für jedes PS-Los sind innerhalb einer Sparperiode 4,80 Euro als Sparanteil und 1,20 Euro als Losanteil bei einer teilnehmenden hessischen
Sparkasse einzuzahlen.
Eine Sparperiode umfasst einen Kalendermonat. 12 Sparperioden gelten als ein Sparjahr.
Sparanteil und Losanteil sind in einer Summe zu entrichten.
Gläubiger der Sparanteile ist bis zur Gutschrift auf einem Sparkonto der Inhaber des Belastungskontos.
Die Sparanteile des jeweiligen Loses werden der Losnummer als Einzelanspruch zugeordnet. Gläubiger der Losanteile und Schuldner aller
Gewinnforderungen ist der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen.
Die Losanteile nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen entgegen.
Schuldnerin der Sparanteile ist die Sparkasse, bei der die Sparanteile entrichtet wurden.
2. Erwerb von PS-Losen
2.1 Dauerauftragsverfahren
Die Teilnahme am PS-LOS-SPAREN erfolgt regelmäßig durch Erteilen eines Dauerauftrages.
Der PS-LOS-Sparer kann mit Zustimmung der Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, wonach Sparanteile und Losanteile laufend von einem
bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind.
Bei fehlender Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauftrag auszuführen.
a) Die Erteilung des Dauerauftrags ist dem PS-LOS-Sparer von der Sparkasse schriftlich zu bestätigen. Bis zur 1. Auslosung ist dem PS-
LOS-Sparer die ihm zugeordnete Losnummer mitzuteilen. Diese Bedingung ist dann erfüllt, wenn im Kontoauszug des Kunden die Nummer
bei der ersten Ausführung des Dauerauftrags angedruckt wird. Von einer weitergehenden Benachrichtigung kann abgesehen werden. Mit
dieser Losnummer nimmt der PS-LOS-Sparer in gleicher Weise an den Auslosungen teil, wie Sparer, die ein Los gem. Ziff. 2.2 erhalten
haben. Einen Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw. Ziffernfolge hat der PS-LOS-Sparer nicht. Der Lotteriever-
anstalter ist jederzeit berechtigt, bestehende und spielberechtigte PS-Daueraufträge aus organisatorischen Gründen mit neuen (anderen)
Losnummern zu versehen.
b) Nach jeder Auslosung ist zu ermitteln, welche Gewinne auf die unter a) bezeichneten Losnummern entfallen sind. Diese Gewinne sind dem
vom PS-LOS-Sparer benannten Konto gutzuschreiben.
c) Die angesammelten Sparanteile sind ebenfalls dem vom PS-LOS-Sparer angegebenen Konto gutzuschreiben. Die Gutschrift der Spar-
anteile wird bei Erreichen von 12 Ausführungen auf das angegebene Konto vorgenommen. Soweit im Laufe des Kalenderjahres Sparan-
teile noch nicht zur Gutschrift gelangt sind, werden diese auf das nächste Jahr übertragen.
d) Ausführung, Änderung und Kündigung von Daueraufträgen
Der Dauerauftrag wird monatlich ausgeführt. Wenn der Ausführungstermin auf einen geschäftsfreien Tag der Sparkasse fällt, erfolgt die
Buchung am darauf folgenden Geschäftstag. Änderungen und Kündigungen von Daueraufträgen sind spätestens 1 Woche vor dem Aus-
führungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche werden erst zum nächstfolgenden Ausführungstermin
berücksichtigt.
2.2 Onlineerwerb
Der PS-LOS-Sparer kann im Rahmen des Online-Bankings seiner Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, wonach Sparanteil und Losanteil
laufend von einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. Die Identifizierung erfolgt mittels Legitimations-ID, Anmeldename
und PIN. Der eigentliche Losverkauf erfolgt mittels PIN und TAN. Ziff. 2.1a-d gelten entsprechend.
3. Auslosungsfonds
Der Auslosungsfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1, Satz 1) gebildet. Zu seinen Lasten werden nach Abzug eines nach Auflage
der Lotteriegenehmigungsbehörde für wohlfahrtspflegerische und gemeinnützige Aufgaben zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlen-
den Steuern und Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) in zwölf Monatsauslosungen und Sonderauslosungen die Gewinne an
die PS-LOS-Sparer gezahlt. Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt. Der genaue Auslosungstermin wird
vorher durch Aushang in den Geschäftsstellen der Sparkassen bzw. im Internet bekannt gegeben.
4. Auslosung
Grundlage für die Auslosung sind die der Lotteriebehörde vorgelegten Auslosungsbestimmungen und der nachfolgend dargestellte
157 355.000 D0 (Fassung Feb. 2026) - v6.0
Gewinnplan.
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Für jede Sparperiode findet zwischen dem 11. und 15. des jeweiligen Monats eine öffentliche Monatsauslosung statt.
Teilnahmeberechtigt sind PS-LOS-Sparer, die sich am Dauerauftragsverfahren gemäß Ziff. 2.1 bzw. Ziffer 2.2 beteiligen. Teilnahmeberechtigt
sind ausschließlich solche Lose, deren Losnummern bis zum Einleseschlusstag von der Sparkasse eingelesen wurden. Der technische Ablauf
der Auslosungen ergibt sich aus den Auslosungsbestimmungen.
Darüber hinaus finden Sonderauslosungen statt. PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Losnummer der Monats-
auslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind.
5. Auslosungsplan
Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt.
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Auslosungsbedingungen für das PS-LOS-SPAREN der hessischen Sparkassen
Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf 1 Million Lose abgestellt. Hierauf können maximal 111.112 Gewinne entfallen. Die
genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig.
Die Höhe der Gewinne kann 2,50 Euro bis 100.000,– Euro in der Monatsauslosung betragen.
Anzahl der Gewinne Gewinnstückelung Gewinnsumme
100.000 Gewinne zu 2,50 Euro 250.000,– Euro
10.000 Gewinne zu 5,– Euro 50.000,– Euro
1.000 Gewinne zu 25,– Euro 50.000,– Euro
100 Gewinne zu 500,– Euro 50.000,– Euro
10 Gewinne zu 5.000,– Euro 50.000,– Euro
1 Gewinn zu 50.000,– Euro 50.000,– Euro
1 Gewinn zu 100.000,– Euro 100.000,– Euro
Rückstellung *) 24.000,– Euro
111.112 Gewinne insgesamt 624.000,– Euro
*) Anteil der Sonderauslosung sowie zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne.
Die Gewinnwahrscheinlichkeit auf den Hauptgewinn von 100.000,– Euro liegt je Los bei 1:4.000.000. Der Verlust des Spieleinsatzes je Los
beträgt 1,20 Euro.
Das zusätzlich zur Verfügung stehende Spielkapital wird als Gewinne in auf das Spieljahr folgenden Sonderauslosungen ausgeschüttet.
Dieses Spielkapital kann als Bargeldgewinne oder als Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachgewinne ist
ausgeschlossen.
Die tatsächliche Stückelung der Gewinne der Sonderauslosungen ist abhängig von der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und
der zu diesem Termin teilnehmenden PS-Lose.
Evtl. durch nicht verkaufte Lose bzw. wegen unterbrochener Nummernfolge hervorgerufene Mehr- oder Mind2 archivierte Vorkommen dieser Datei
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PS-LOS-SPAREN · 16.10.26, 22:24
https://www.naspa.de/
www.naspa.de/content/dam/myif/nassauische-spk/work/dokumente/regional/pdf/vertragsbedingungen/pk-ps-bedingungen-und-bestimmungen-hessen.pdf
PS-LOS-SPAREN · 16.10.26, 22:28