PS-LOS-SPAREN Auslosungsbedingungen für das PS-LOS-SPAREN der hessischen Sparkassen Stand: 01.01.2026 Zur Pflege des Spargedankens führen die hessischen öffentlichen Sparkassen das PS-LOS-SPAREN durch. Dabei wird das Sparen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden. Am PS-LOS-SPAREN können alle natürlichen Personen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme von Minderjähri- gen ist ausgeschlossen. Träger und Lotterieveranstalter des PS-LOS-SPARENS ist der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen. 1. Das PS-Los Für jedes PS-Los sind innerhalb einer Sparperiode 4,80 Euro als Sparanteil und 1,20 Euro als Losanteil bei einer teilnehmenden hessischen Sparkasse einzuzahlen. Eine Sparperiode umfasst einen Kalendermonat. 12 Sparperioden gelten als ein Sparjahr. Sparanteil und Losanteil sind in einer Summe zu entrichten. Gläubiger der Sparanteile ist bis zur Gutschrift auf einem Sparkonto der Inhaber des Belastungskontos. Die Sparanteile des jeweiligen Loses werden der Losnummer als Einzelanspruch zugeordnet. Gläubiger der Losanteile und Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen. Die Losanteile nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen entgegen. Schuldnerin der Sparanteile ist die Sparkasse, bei der die Sparanteile entrichtet wurden. 2. Erwerb von PS-Losen 2.1 Dauerauftragsverfahren Die Teilnahme am PS-LOS-SPAREN erfolgt regelmäßig durch Erteilen eines Dauerauftrages. Der PS-LOS-Sparer kann mit Zustimmung der Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, wonach Sparanteile und Losanteile laufend von einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. Bei fehlender Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauftrag auszuführen. a) Die Erteilung des Dauerauftrags ist dem PS-LOS-Sparer von der Sparkasse schriftlich zu bestätigen. Bis zur 1. Auslosung ist dem PS- LOS-Sparer die ihm zugeordnete Losnummer mitzuteilen. Diese Bedingung ist dann erfüllt, wenn im Kontoauszug des Kunden die Nummer bei der ersten Ausführung des Dauerauftrags angedruckt wird. Von einer weitergehenden Benachrichtigung kann abgesehen werden. Mit dieser Losnummer nimmt der PS-LOS-Sparer in gleicher Weise an den Auslosungen teil, wie Sparer, die ein Los gem. Ziff. 2.2 erhalten haben. Einen Anspruch auf eine Losnummer mit einer bestimmten Endziffer bzw. Ziffernfolge hat der PS-LOS-Sparer nicht. Der Lotteriever- anstalter ist jederzeit berechtigt, bestehende und spielberechtigte PS-Daueraufträge aus organisatorischen Gründen mit neuen (anderen) Losnummern zu versehen. b) Nach jeder Auslosung ist zu ermitteln, welche Gewinne auf die unter a) bezeichneten Losnummern entfallen sind. Diese Gewinne sind dem vom PS-LOS-Sparer benannten Konto gutzuschreiben. c) Die angesammelten Sparanteile sind ebenfalls dem vom PS-LOS-Sparer angegebenen Konto gutzuschreiben. Die Gutschrift der Spar- anteile wird bei Erreichen von 12 Ausführungen auf das angegebene Konto vorgenommen. Soweit im Laufe des Kalenderjahres Sparan- teile noch nicht zur Gutschrift gelangt sind, werden diese auf das nächste Jahr übertragen. d) Ausführung, Änderung und Kündigung von Daueraufträgen Der Dauerauftrag wird monatlich ausgeführt. Wenn der Ausführungstermin auf einen geschäftsfreien Tag der Sparkasse fällt, erfolgt die Buchung am darauf folgenden Geschäftstag. Änderungen und Kündigungen von Daueraufträgen sind spätestens 1 Woche vor dem Aus- führungstermin bekannt zu geben. Später eingehende Änderungswünsche werden erst zum nächstfolgenden Ausführungstermin berücksichtigt. 2.2 Onlineerwerb Der PS-LOS-Sparer kann im Rahmen des Online-Bankings seiner Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, wonach Sparanteil und Losanteil laufend von einem bei der Sparkasse geführten Konto abzubuchen sind. Die Identifizierung erfolgt mittels Legitimations-ID, Anmeldename und PIN. Der eigentliche Losverkauf erfolgt mittels PIN und TAN. Ziff. 2.1a-d gelten entsprechend. 3. Auslosungsfonds Der Auslosungsfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1, Satz 1) gebildet. Zu seinen Lasten werden nach Abzug eines nach Auflage der Lotteriegenehmigungsbehörde für wohlfahrtspflegerische und gemeinnützige Aufgaben zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlen- den Steuern und Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) in zwölf Monatsauslosungen und Sonderauslosungen die Gewinne an die PS-LOS-Sparer gezahlt. Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt. Der genaue Auslosungstermin wird vorher durch Aushang in den Geschäftsstellen der Sparkassen bzw. im Internet bekannt gegeben. 4. Auslosung Grundlage für die Auslosung sind die der Lotteriebehörde vorgelegten Auslosungsbestimmungen und der nachfolgend dargestellte 157 355.000 D0 (Fassung Feb. 2026) - v6.0 Gewinnplan. © S-Management Services • DSV Gruppe Für jede Sparperiode findet zwischen dem 11. und 15. des jeweiligen Monats eine öffentliche Monatsauslosung statt. Teilnahmeberechtigt sind PS-LOS-Sparer, die sich am Dauerauftragsverfahren gemäß Ziff. 2.1 bzw. Ziffer 2.2 beteiligen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich solche Lose, deren Losnummern bis zum Einleseschlusstag von der Sparkasse eingelesen wurden. Der technische Ablauf der Auslosungen ergibt sich aus den Auslosungsbestimmungen. Darüber hinaus finden Sonderauslosungen statt. PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Losnummer der Monats- auslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind. 5. Auslosungsplan Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt. Seite 1 von 2 Auslosungsbedingungen für das PS-LOS-SPAREN der hessischen Sparkassen Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf 1 Million Lose abgestellt. Hierauf können maximal 111.112 Gewinne entfallen. Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. Die Höhe der Gewinne kann 2,50 Euro bis 100.000,– Euro in der Monatsauslosung betragen. Anzahl der Gewinne Gewinnstückelung Gewinnsumme 100.000 Gewinne zu 2,50 Euro 250.000,– Euro 10.000 Gewinne zu 5,– Euro 50.000,– Euro 1.000 Gewinne zu 25,– Euro 50.000,– Euro 100 Gewinne zu 500,– Euro 50.000,– Euro 10 Gewinne zu 5.000,– Euro 50.000,– Euro 1 Gewinn zu 50.000,– Euro 50.000,– Euro 1 Gewinn zu 100.000,– Euro 100.000,– Euro Rückstellung *) 24.000,– Euro 111.112 Gewinne insgesamt 624.000,– Euro *) Anteil der Sonderauslosung sowie zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Die Gewinnwahrscheinlichkeit auf den Hauptgewinn von 100.000,– Euro liegt je Los bei 1:4.000.000. Der Verlust des Spieleinsatzes je Los beträgt 1,20 Euro. Das zusätzlich zur Verfügung stehende Spielkapital wird als Gewinne in auf das Spieljahr folgenden Sonderauslosungen ausgeschüttet. Dieses Spielkapital kann als Bargeldgewinne oder als Sachgewinne ausgelost werden. Eine Barablösung der Sachgewinne ist ausgeschlossen. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne der Sonderauslosungen ist abhängig von der Höhe des zur Verfügung stehenden Spielkapitals und der zu diesem Termin teilnehmenden PS-Lose. Evtl. durch nicht verkaufte Lose bzw. wegen unterbrochener Nummernfolge hervorgerufene Mehr- oder Mindergewinne werden in den Son- derauslosungen verrechnet. Ein Spitzenbetrag in den Sonderauslosungen sowie die verfallenen Gewinne der Sonderauslosungen werden ins nächste Jahr fortgeschrieben und bei einer der nächsten Sonderauslosungen ausgelost. Alle Gewinne werden durch Ziehung von Endziffern ermittelt. Die Auslosungen beginnen mit der Ziehung der kleinsten Gewinne. Danach erfolgt die Auslosung der übrigen Gewinne in der Reihenfolge des Auslosungsplanes, d. h., mit dem höchsten Betrag endend. 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang oder Auslegen in den Geschäftsstellen der Sparkassen oder auf den Internet-Seiten der Sparkassen sowie unter www.ps-los-sparen.de bekannt gegeben. 7. Verfügung über die Gewinne Sofern der Gewinn in Geld ausgelost wurde, erhält der PS-LOS-Sparer eine Gutschrift auf dem von ihm angegebenen Konto. Sachgewinne werden dem Gewinner übergeben. In diesem Fall wird der PS-LOS-Sparer von seiner Sparkasse über die jeweiligen Übergabemodalitäten informiert. Eine Barabgeltung von Sachpreisgewinnen ist ausgeschlossen. 8. Rückzahlung der Sparanteile Die Sparanteile werden vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Spareinlagenzinssätzen verzinst. Über gutgeschriebene Sparanteile kann nach den für Spareinlagen geltenden Vorschriften verfügt werden. 9. Verpfändung der Ansprüche Eine Verpfändung der Forderungen des PS-LOS-Sparers ist in seinem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf das Konto des PS-LOS-Sparers ausgeschlossen. 10. Spielsucht Informationen zur Spielsucht, Prävention und Behandlung erhalten Sie bei allen beteiligten Sparkassen, beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen unter www.ps-los-sparen.de, unter www.bundesweit-gegen-gluecksspielsucht.de oder am kostenlosen und anonymen Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit, Tel.: 0800 1372700. 11. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Sparkasse, bei der der PS-LOS-Sparer spart. Diese Bedingungen werden für die PS-LOS-Sparer nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmigungsbehörde und Bekanntmachung über die Geschäftsstellen der Sparkassen verbindlich. Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten; auf sie wird ebenfalls über die Geschäftsstellen der Sparkassen hingewiesen. 157 355.000 D0 (Fassung Feb. 2026) - v6.0 Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen Seite 2 von 2 PS-LOS-SPAREN Auslosungsbestimmungen für das PS-LOS-SPAREN der hessischen Sparkassen Stand: 01.01.2026 Für die nach Ziffer 4 ff. der Auslosungsbedingungen für das PS-LOS-SPAREN durchzuführenden Auslosungen gelten folgende Auslosungs- bestimmungen: 1. Teilnahme an den Ziehungen Die Gewinnzahlen werden öffentlich unter Aufsicht einer Urkundsperson der beteiligten Sparkassen (oder eines Beamten des Gewährträgers der beteiligten Sparkassen), die (der) die Befähigung zum Richteramt haben muss, oder eines Notars unter Mitwirkung von zwei Angehörigen der Sparkassenorganisation ermittelt. 2. Auslosungsplan Der in Ziffer 5 der Auslosungsbedingungen enthaltene Auslosungsplan ist auf Endnummernziehungen für je 1 Million Lose abgestellt. Die Anzahl der tatsächlich teilnehmenden Lose ergibt sich aus den Meldungen der beteiligten Sparkassen. 3. Ziehungsgerät Die Auslosung wird durch Lostrommeln, die sich automatisch drehen, vorgenommen. Über ein Touchpanel werden die einzelnen Ziehungen gesteuert. Das Ziehungsgerät enthält 7 getrennte Trommeln. 6 Trommeln mit je 10 Kugeln, die die Ziffern 0-9 tragen und 1 Trommel die je 2x die Kugeln 0-3 enthält. Die Vollzähligkeit der Kugeln wird vor jeder Auslosung von der Urkundsperson geprüft und festgestellt. Jede Trommel hat einen Ballfänger, mit dem automatisch eine Kugel gegriffen werden kann. Außerdem lässt sich jeder nicht benötigte Ballfänger sperren, so dass wahlweise ein- bis siebenstellige Zahlen gezogen werden können. 4. Monatsauslosung 4.1 Reihenfolge der Ziehung in der Monatsauslosung Die Ziehung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Endziffer für die Gewinne zu 2,50 Euro, anschließend laut Auslosungsplan (Ziffer 5 der Auslosungsbedingungen) die Endziffern für die Gewinne zu 5,– Euro, 50,– Euro, 500,– Euro, 5.000,– Euro, 50.000,– Euro und 100.000,– Euro gezogen werden. 4.2 Ziehung der Gewinne zu 2,50 Euro Die Gewinne zu 2,50 Euro werden durch das Ziehen einer einstelligen Endziffer ermittelt. Die 1. Trommel des Ziehungsgerätes, die die Einer- stelle darstellt, wird zum Mischen über ein Touchpanel in Bewegung gesetzt. Nach mehreren Umdrehungen hält die Lostrommel automatisch und macht anschließend eine Umdrehung in umgekehrter Richtung. Dabei wird eine der 10 Kugeln gegriffen und im Ballfänger festgehalten. Die gezogene Zahl wird verlesen und unter Aufsicht der Urkundsperson in ein Protokoll eingetragen. Auf alle verkauften Lose mit der Endzif- fer entfällt ein Gewinn zu 2,50 Euro. 4.3 Ziehung der Gewinne zu 5,– Euro Da die Gewinne zu 5,– Euro durch zweistellige Endziffern ermittelt werden, muss auch der Ballfänger der 2. Trommel geöffnet werden. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang enthalten beide Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen eine zweistellige Endziffer dar, auf die die Gewinne zu 5,– Euro entfallen. 4.4 Ziehung der übrigen Gewinne Die übrigen Gewinne werden in der gleichen Weise ermittelt. Je nach erforderlicher Stellenzahl werden die entsprechenden Ballfänger geöff- net. Nach jeder Ziehung erfolgt die Eintragung ins Protokoll. Im Einzelnen werden für die Gewinne zu 50,– Euro eine dreistellige Endziffer, Gewinne zu 500,– Euro eine vierstellige Endziffer, Gewinne zu 5.000,– Euro eine fünfstellige Endziffer, Gewinne zu 50.000,– Euro eine sechsstellige Endziffer, Gewinne zu 100.000,– Euro eine siebenstellige Endziffer ermittelt. Insgesamt ergeben sich für ein Los 8 Endziffern. Alle DA-Lose beginnen mit der Ziffer 1. Danach sind die Ziehungsvorgänge in der Monatsauslosung beendet. 5. Sonder-/Sachpreisauslosungen Nach Ziffer 5 der Auslosungsbedingungen ist das nach Abschluss eines Spieljahres restliche Rückstellungskapital im Folgejahr im Rahmen einer Monatsauslosung als zusätzliche Sach- und Geldgewinne an die PS-LOS-Sparer auszuschütten. Und zwar können unter allen teilneh- menden PS-Losen in Hessen Personenkraftwagen (oder andere Sachgewinne) und Geldgewinne ausgelost werden. Die tatsächliche Stückelung der Gewinne ist abhängig vom Restauslosungskapital und den teilnehmenden PS-Losen. Nach Ziffer 8 der Auslo- sungsbedingungen sind die verfallenen Gewinne ebenfalls im Rahmen der Sonderauslosungen auszuschütten. Der technische Ablauf ist der Gleiche wie in der Monatsauslosung. Die Überwachung erfolgt ebenfalls durch die Urkundsperson. 157 355.000 D0 (Fassung Feb. 2026) - v6.0 © S-Management Services • DSV Gruppe 6. Mehrfachgewinne Da bei dieser Lotterie keine Einzelziehung erfolgt, sondern Endziffern ermittelt werden, kann jedes Los mehrfach gewinnen. Dies ist in folgen- den Fällen möglich: – wenn eine Gewinnzahl innerhalb einer Auslosung bei gleichen oder verschiedenen Gewinnbeträgen mehrfach gezogen wird, –wenn die in einer gezogenen Gewinnzahl enthaltene Endziffer bzw. enthaltenen Endziffern innerhalb einer Auslosung als vollständige Gewinnzahl für einen anderen Gewinnbetrag ebenfalls ermittelt wurde(n). Seite 1 von 2 Auslosungsbestimmungen für das PS-LOS-SPAREN der hessischen Sparkassen 7. Protokoll Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungsraumes ein von der zu Ziffer 1 bestellten Urkundsperson beglaubigtes oder ein notariell beglaubigtes Protokoll aufzusetzen. Die für die Auslosung zur Verfügung stehenden Listen werden bei der Finanz Informatik GmbH u. Co. KG archiviert. Sie können jederzeit über einen PC bzw. Terminal eingesehen und bei Bedarf auf Papier ausgedruckt werden. Die gedruckte Ziehungsliste gilt in Verbindung mit dem Protokoll als Beweismaterial, das zwei Jahre aufzubewahren ist. In der Ziehungsliste sind alle Losnummern für die Gewinne von 50,– Euro bis 100.000,– Euro sowie die Endziffern der Gewinne zu 5,– Euro und der Gewinne zu 2,50 Euro erfasst. 8. Änderungen Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen bleibt vorbehalten. Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 157 355.000 D0 (Fassung Feb. 2026) - v6.0 Seite 2 von 2