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BEDINGUNGEN Classification: Limited AUTOKREDIT

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BEDINGUNGEN
Classification: Limited AUTOKREDIT
  STAND: 01.07.2026
  1.    Art des Kredits

  1.1 Bei diesem Kreditvertrag handelt es sich um einen Ratenkredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten, jeweils bestehend
      aus Zins- und Tilgungsanteil (Annuitätenkredit). Der Kredit darf durch den Kunden ausschließlich zum Kauf oder zur
      Finanzierung eines Fahrzeugs verwendet werden, das ein Pkw, Wohnmobil, Campervan oder Caravan ist und, das:
      a) eine Beförderungskapazität von nicht mehr als 9 Personen hat;
      b) zu Beginn des Kreditvertrags nicht älter als zehn Jahre ist (berechnet vom Tag der Erstzulassung an);
      c) ausschließlich zum privaten (nicht geschäftlichen) Gebrauch genutzt oder bestimmt ist; und
      d) kein Luxusauto (z. B. Ferrari oder Rolls Royce), Sammlerstück oder Oldtimer ist;
      e) kein Motorrad, Trike oder Quad Bike ist
      (im Folgenden als „Fahrzeug" bezeichnet).

  1.2 Der Kunde muss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland haben.

  2.    Abschluss des Vertrags, Auszahlungsvoraussetzungen, Referenzkonto

  2.1   Der Kunde ist an seinen Kreditantrag, unbeschadet der Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts bei Verträgen mit
        Verbrauchern, vier Wochen gebunden. Der unterschriebene Kreditantrag des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss
        des Kreditvertrages dar. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Bank of Scotland.
        Der Kreditvertrag kommt zustande, sobald alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:

  a)    der Bank of Scotland sind der vollständig ausgefüllte und vom Kunden (im Fall von zwei Kunden von beiden Kunden)
        unterschriebene Kreditantrag zusammen mit allen vom Kunden geforderten Unterlagen und Informationen zugegangen,

  b)    die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung wurde vorgenommen und

  c)    die Bank of Scotland hat das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kreditvertrags angenommen und die Willkommens-
        E-Mail über die Auszahlung des Kredites versandt.

  2.2   Die Bank of Scotland wird die Auszahlung des Kreditbetrages wie folgt vornehmen:

  a)    Hat der Kunde im Kreditantrag der Bank of Scotland angegeben, dass der Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden
        Einzel- oder Gemeinschafts-Kredites des Kunden (einschließlich des Falles, dass bei zwei Kreditnehmern entweder beide
        Kreditnehmer, einer der Kreditnehmer allein oder einer der Kreditnehmer gemeinsam mit einem Dritten die Rückzahlung
        vornehmen will) genutzt werden soll, wird die Bank of Scotland den Kreditbetrag direkt gemäß den Angaben in der/den
        vom Kunden zur Verfügung gestellten Ablösebescheinigung/en oder dem/den Tilgungsplan/-plänen oder, sofern es sich
        um einen abzulösenden Kredit/abzulösende Kredite bei der Bank of Scotland handelt, gemäß der von der Bank of Scotland
        erstellten Ablösebescheinigung/en, und gemäß Zahlungsanweisung des Kunden auf das angegebene Kreditkonto oder
        die angegebenen Kreditkonten auszahlen (Leistung an Erfüllung statt). Bleibt dabei ein Restbetrag bestehen, so wird
        dieser auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto ausgezahlt.
  b)    Hat der Kunde im Kreditantrag nicht angegeben, den Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden Kredites nutzen zu
        wollen, wird die Bank of Scotland den gesamten Kreditbetrag auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto
        auszahlen.

  2.3   Die Vier-Wochen-Frist gemäß Ziffer 2.1 beginnt mit Zugang des unterschriebenen Kreditantrages bei der Bank of Scotland.

  2.4   Der Kunde (oder im Fall von zwei Kunden einer von beiden) muss einziger Kontoinhaber oder zumindest Kontomitinhaber
        des Referenzkontos sein, auf das das Haupteinkommen des Kunden (oder im Fall von zwei Kunden von mindestens einem
        von beiden) eingezahlt wird. Das Referenzkonto muss in Euro bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geführt werden.
        Der Kunde muss das Referenzkonto für die gesamte Laufzeit des Kredits unterhalten. Das Referenzkonto kann geändert
        werden. Der Kunde muss der Bank of Scotland gesondert ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen per
        Lastschrift vom Referenzkonto erteilen.

  3.    Sollzinsen, Zinsberechnung und monatliche Zahlung

  3.1 Der Kredit ist von dem Tag an, der der Auszahlung folgt bis einschließlich des Tages der vollständigen Rückzahlung mit
      dem in diesem Kreditvertrag angegebenen Sollzinssatz zu verzinsen. Vorbehaltlich einer Erhöhung des Zinssatzes nach
      untenstehender Ziffer 3.6, ist der Sollzinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit unveränderlich. Die Zinsberechnung erfolgt
      auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit 12 Monaten zu je 30 Zinstagen. Die während der Laufzeit des Kredits anfallenden
      Zinsen werden nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen als Teil der monatlichen Ratenzahlungen
      gezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.


          Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
           Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
         Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang
     3.2 Die monatlichen Zahlungen sind an dem vom Kunden im Kreditantrag gewählten (oder dem nachträglich zwischen dem
Classification: Limited
          Kunden und der Bank of Scotland vereinbarten) Tag eines jeden Monats fällig oder, falls es in einem Monat keinen
          entsprechenden Tag gibt, am letzten Tag des Monats (im Folgenden jeweils als „Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).

          Die erste monatliche Zahlung wird fällig an dem ersten Fälligkeitsdatum, das mindestens 30 Tage (berechnet nach der
          30/360 Methode) nach dem Auszahlungstag des Kredits liegt. Ein auf ein Fälligkeitsdatum fallender Tag, welcher weniger
          als 30 Tage nach dem Auszahlungstag liegt, bleibt als Fälligkeitsdatum unberücksichtigt (im Folgenden jeweils als
          „unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum“ bezeichnet).

          Eine monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum zwischen einem Fälligkeitsdatum und dem Tag, der dem nächsten
          Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht. Die erste monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum, der am Auszahlungstag
          (falls es kein unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum gibt) oder am unberücksichtigten Fälligkeitsdatum (falls es ein solches
          gibt) beginnt und an dem Tag, der dem ersten Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht, endet.

          Eine monatliche Zahlung besteht aus zwei Teilen: Der eine Teil dient (verteilt über die Laufzeit) der Rückzahlung des
          Kredits und der andere Teil der Zahlung der Zinsen. Der Zinsanteil enthält Zinsen für die jeweilige monatliche
          Zahlungsperiode und, falls es einen unberücksichtigten Fälligkeitstag gibt, beinhaltet die erste Rate die Vorlaufzinsen.
          Vorlaufzinsen sind die Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Auszahlungstag und dem unberücksichtigten
          Fälligkeitsdatum.

     3.3 Die monatliche Zahlung erfolgt durch Einziehung seitens der Bank of Scotland am Fälligkeitsdatum vom Referenzkonto.
         Sollte ein Fälligkeitsdatum nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, wird die Bank of Scotland die monatliche Zahlung am
         nächsten Bankarbeitstag einziehen, der dem Fälligkeitsdatum unmittelbar folgt. Ein Bankarbeitstag ist jeder Tag außer
         einem Samstag, einem Sonntag, dem 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, dem 1. Mai sowie dem 25. und dem 26.
         Dezember.

     3.4 Der Betrag jeder monatlichen Zahlung und das betreffende Fälligkeitsdatum wird dem Kunden nach Abschluss des
         Kreditvertrags im Tilgungsplan mitgeteilt. Dieser ist für den Kunden jederzeit in der PostBox in seinem Onlinebanking-
         Bereich der Bank of Scotland abrufbar. Der Kunde kann von der Bank of Scotland jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan
         in Textform verlangen.

     3.5 Die Angaben zu Laufzeit, Zinsen, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins beruhen auf einer angenommenen,
         planmäßigen Zahlung der monatlichen Raten jeweils beginnend am vereinbarten, erstmaligen Fälligkeitsdatum. Im Falle
         von Ratenzahlungen zu früheren oder späteren Terminen ändern sich die Angaben hinsichtlich Laufzeit, Zinsen,
         Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins entsprechend. In diesen Fällen wird je nach dem tatsächlichen Kreditverlauf
         entweder die letzte Rate entsprechend reduziert oder der sich ergebende Betrag nachgefordert.

     3.6 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte unter dem Kreditvertrag kann die Bank of Scotland den im Kreditvertrag bezeichneten
         höheren Sollzinssatz verlangen, wenn der Kunde:
         a) der Bank of Scotland keinen geeigneten Nachweis zum Erwerb eines Fahrzeugs erbringt, aus dem sich ergibt, dass
            das Fahrzeug den unter Ziffer 1.1 beschriebenen Anforderungen entspricht; oder
         b) es versäumt eine Sondertilgung, die die Bank of Scotland in Einklang mit Ziffer 8.6 verlangt, zu leisten.

     3.7 Falls die Bank of Scotland sich dafür entscheidet, den im Kreditvertrag angegebenen höheren Sollzinssatz anzuwenden,
         wird die Bank of Scotland dem Kunden mitteilen, ab welchem Zeitpunkt dieser höhere Sollzinssatz Anwendung findet.

     4.   Sicherheiten

     4.1 Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank of Scotland im Zusammenhang mit diesem
         Kreditvertrag, einschließlich seiner Beendigung und Rückabwicklung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung tritt der
         Kunde sein Arbeitseinkommen und seine sonstigen Bezüge gemäß nachstehender Ziffer 4.3 an die Bank of Scotland ab.
         Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, einen gesonderten Sicherungsübereignungsvertrag abzuschließen, in dem das
         Fahrzeug konkret bezeichnet wird. Der Kunde muss der Bank of Scotland den unterzeichneten
         Sicherungsübereignungsvertrag innerhalb von 28 Tagen nach Auszahlung des Kredits übergeben.

     4.2 Auf Verlangen der Bank of Scotland hat der Kunde einen Nachweis über den Erwerb des Fahrzeuges und/oder die
         Zulassungsbescheinigung Teil II zur Verfügung zu stellen, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1
         nachzuweisen.

     4.3 Der Kunde tritt hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf
         Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich Provisionen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen (insbesondere
         aus Sozialabfindungen und Sozialplanabfindungen), Ruhegehalt und Vorruhestandsleistungen, auf Insolvenzausfallgeld,
         Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Renten
         wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Alters-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrente sowie Ansprüche auf
         Lohnsteuerjahresausgleich gegen die jeweiligen Arbeitgeber und Leistungsträger sowie Vergütungen für Aus- und
         Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen an die Bank of Scotland ab. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer
         Annahmeerklärung der Bank of Scotland für diese Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist begrenzt auf die ursprüngliche
         Kreditsumme zzgl. einer Pauschale von 15 %. Der Kunde hat die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nicht bereits an


            Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin
             Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433
           Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsicht

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