BEDINGUNGEN Classification: Limited AUTOKREDIT STAND: 01.07.2026 1. Art des Kredits 1.1 Bei diesem Kreditvertrag handelt es sich um einen Ratenkredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten, jeweils bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil (Annuitätenkredit). Der Kredit darf durch den Kunden ausschließlich zum Kauf oder zur Finanzierung eines Fahrzeugs verwendet werden, das ein Pkw, Wohnmobil, Campervan oder Caravan ist und, das: a) eine Beförderungskapazität von nicht mehr als 9 Personen hat; b) zu Beginn des Kreditvertrags nicht älter als zehn Jahre ist (berechnet vom Tag der Erstzulassung an); c) ausschließlich zum privaten (nicht geschäftlichen) Gebrauch genutzt oder bestimmt ist; und d) kein Luxusauto (z. B. Ferrari oder Rolls Royce), Sammlerstück oder Oldtimer ist; e) kein Motorrad, Trike oder Quad Bike ist (im Folgenden als „Fahrzeug" bezeichnet). 1.2 Der Kunde muss seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz in Deutschland haben. 2. Abschluss des Vertrags, Auszahlungsvoraussetzungen, Referenzkonto 2.1 Der Kunde ist an seinen Kreditantrag, unbeschadet der Ausübung seines gesetzlichen Widerrufsrechts bei Verträgen mit Verbrauchern, vier Wochen gebunden. Der unterschriebene Kreditantrag des Kunden stellt das Angebot zum Abschluss des Kreditvertrages dar. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Bank of Scotland. Der Kreditvertrag kommt zustande, sobald alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind: a) der Bank of Scotland sind der vollständig ausgefüllte und vom Kunden (im Fall von zwei Kunden von beiden Kunden) unterschriebene Kreditantrag zusammen mit allen vom Kunden geforderten Unterlagen und Informationen zugegangen, b) die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsfeststellung wurde vorgenommen und c) die Bank of Scotland hat das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kreditvertrags angenommen und die Willkommens- E-Mail über die Auszahlung des Kredites versandt. 2.2 Die Bank of Scotland wird die Auszahlung des Kreditbetrages wie folgt vornehmen: a) Hat der Kunde im Kreditantrag der Bank of Scotland angegeben, dass der Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden Einzel- oder Gemeinschafts-Kredites des Kunden (einschließlich des Falles, dass bei zwei Kreditnehmern entweder beide Kreditnehmer, einer der Kreditnehmer allein oder einer der Kreditnehmer gemeinsam mit einem Dritten die Rückzahlung vornehmen will) genutzt werden soll, wird die Bank of Scotland den Kreditbetrag direkt gemäß den Angaben in der/den vom Kunden zur Verfügung gestellten Ablösebescheinigung/en oder dem/den Tilgungsplan/-plänen oder, sofern es sich um einen abzulösenden Kredit/abzulösende Kredite bei der Bank of Scotland handelt, gemäß der von der Bank of Scotland erstellten Ablösebescheinigung/en, und gemäß Zahlungsanweisung des Kunden auf das angegebene Kreditkonto oder die angegebenen Kreditkonten auszahlen (Leistung an Erfüllung statt). Bleibt dabei ein Restbetrag bestehen, so wird dieser auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto ausgezahlt. b) Hat der Kunde im Kreditantrag nicht angegeben, den Kredit zur Rückzahlung eines bestehenden Kredites nutzen zu wollen, wird die Bank of Scotland den gesamten Kreditbetrag auf das im Kreditantrag angegebene Referenzkonto auszahlen. 2.3 Die Vier-Wochen-Frist gemäß Ziffer 2.1 beginnt mit Zugang des unterschriebenen Kreditantrages bei der Bank of Scotland. 2.4 Der Kunde (oder im Fall von zwei Kunden einer von beiden) muss einziger Kontoinhaber oder zumindest Kontomitinhaber des Referenzkontos sein, auf das das Haupteinkommen des Kunden (oder im Fall von zwei Kunden von mindestens einem von beiden) eingezahlt wird. Das Referenzkonto muss in Euro bei einem Kreditinstitut im SEPA-Raum geführt werden. Der Kunde muss das Referenzkonto für die gesamte Laufzeit des Kredits unterhalten. Das Referenzkonto kann geändert werden. Der Kunde muss der Bank of Scotland gesondert ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen per Lastschrift vom Referenzkonto erteilen. 3. Sollzinsen, Zinsberechnung und monatliche Zahlung 3.1 Der Kredit ist von dem Tag an, der der Auszahlung folgt bis einschließlich des Tages der vollständigen Rückzahlung mit dem in diesem Kreditvertrag angegebenen Sollzinssatz zu verzinsen. Vorbehaltlich einer Erhöhung des Zinssatzes nach untenstehender Ziffer 3.6, ist der Sollzinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit unveränderlich. Die Zinsberechnung erfolgt auf Basis eines 360-Tage-Jahres mit 12 Monaten zu je 30 Zinstagen. Die während der Laufzeit des Kredits anfallenden Zinsen werden nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen als Teil der monatlichen Ratenzahlungen gezahlt. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang 3.2 Die monatlichen Zahlungen sind an dem vom Kunden im Kreditantrag gewählten (oder dem nachträglich zwischen dem Classification: Limited Kunden und der Bank of Scotland vereinbarten) Tag eines jeden Monats fällig oder, falls es in einem Monat keinen entsprechenden Tag gibt, am letzten Tag des Monats (im Folgenden jeweils als „Fälligkeitsdatum“ bezeichnet). Die erste monatliche Zahlung wird fällig an dem ersten Fälligkeitsdatum, das mindestens 30 Tage (berechnet nach der 30/360 Methode) nach dem Auszahlungstag des Kredits liegt. Ein auf ein Fälligkeitsdatum fallender Tag, welcher weniger als 30 Tage nach dem Auszahlungstag liegt, bleibt als Fälligkeitsdatum unberücksichtigt (im Folgenden jeweils als „unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum“ bezeichnet). Eine monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum zwischen einem Fälligkeitsdatum und dem Tag, der dem nächsten Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht. Die erste monatliche Zahlungsperiode ist der Zeitraum, der am Auszahlungstag (falls es kein unberücksichtigtes Fälligkeitsdatum gibt) oder am unberücksichtigten Fälligkeitsdatum (falls es ein solches gibt) beginnt und an dem Tag, der dem ersten Fälligkeitsdatum unmittelbar vorangeht, endet. Eine monatliche Zahlung besteht aus zwei Teilen: Der eine Teil dient (verteilt über die Laufzeit) der Rückzahlung des Kredits und der andere Teil der Zahlung der Zinsen. Der Zinsanteil enthält Zinsen für die jeweilige monatliche Zahlungsperiode und, falls es einen unberücksichtigten Fälligkeitstag gibt, beinhaltet die erste Rate die Vorlaufzinsen. Vorlaufzinsen sind die Zinsen für den Zeitraum zwischen dem Auszahlungstag und dem unberücksichtigten Fälligkeitsdatum. 3.3 Die monatliche Zahlung erfolgt durch Einziehung seitens der Bank of Scotland am Fälligkeitsdatum vom Referenzkonto. Sollte ein Fälligkeitsdatum nicht auf einen Bankarbeitstag fallen, wird die Bank of Scotland die monatliche Zahlung am nächsten Bankarbeitstag einziehen, der dem Fälligkeitsdatum unmittelbar folgt. Ein Bankarbeitstag ist jeder Tag außer einem Samstag, einem Sonntag, dem 1. Januar, Karfreitag, Ostermontag, dem 1. Mai sowie dem 25. und dem 26. Dezember. 3.4 Der Betrag jeder monatlichen Zahlung und das betreffende Fälligkeitsdatum wird dem Kunden nach Abschluss des Kreditvertrags im Tilgungsplan mitgeteilt. Dieser ist für den Kunden jederzeit in der PostBox in seinem Onlinebanking- Bereich der Bank of Scotland abrufbar. Der Kunde kann von der Bank of Scotland jederzeit einen aktuellen Tilgungsplan in Textform verlangen. 3.5 Die Angaben zu Laufzeit, Zinsen, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins beruhen auf einer angenommenen, planmäßigen Zahlung der monatlichen Raten jeweils beginnend am vereinbarten, erstmaligen Fälligkeitsdatum. Im Falle von Ratenzahlungen zu früheren oder späteren Terminen ändern sich die Angaben hinsichtlich Laufzeit, Zinsen, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins entsprechend. In diesen Fällen wird je nach dem tatsächlichen Kreditverlauf entweder die letzte Rate entsprechend reduziert oder der sich ergebende Betrag nachgefordert. 3.6 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte unter dem Kreditvertrag kann die Bank of Scotland den im Kreditvertrag bezeichneten höheren Sollzinssatz verlangen, wenn der Kunde: a) der Bank of Scotland keinen geeigneten Nachweis zum Erwerb eines Fahrzeugs erbringt, aus dem sich ergibt, dass das Fahrzeug den unter Ziffer 1.1 beschriebenen Anforderungen entspricht; oder b) es versäumt eine Sondertilgung, die die Bank of Scotland in Einklang mit Ziffer 8.6 verlangt, zu leisten. 3.7 Falls die Bank of Scotland sich dafür entscheidet, den im Kreditvertrag angegebenen höheren Sollzinssatz anzuwenden, wird die Bank of Scotland dem Kunden mitteilen, ab welchem Zeitpunkt dieser höhere Sollzinssatz Anwendung findet. 4. Sicherheiten 4.1 Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der Bank of Scotland im Zusammenhang mit diesem Kreditvertrag, einschließlich seiner Beendigung und Rückabwicklung, sowie aus ungerechtfertigter Bereicherung tritt der Kunde sein Arbeitseinkommen und seine sonstigen Bezüge gemäß nachstehender Ziffer 4.3 an die Bank of Scotland ab. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, einen gesonderten Sicherungsübereignungsvertrag abzuschließen, in dem das Fahrzeug konkret bezeichnet wird. Der Kunde muss der Bank of Scotland den unterzeichneten Sicherungsübereignungsvertrag innerhalb von 28 Tagen nach Auszahlung des Kredits übergeben. 4.2 Auf Verlangen der Bank of Scotland hat der Kunde einen Nachweis über den Erwerb des Fahrzeuges und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Verfügung zu stellen, um das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziffer 1.1 nachzuweisen. 4.3 Der Kunde tritt hiermit den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitseinkommen jeglicher Art einschließlich Provisionen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Abfindungen (insbesondere aus Sozialabfindungen und Sozialplanabfindungen), Ruhegehalt und Vorruhestandsleistungen, auf Insolvenzausfallgeld, Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Alters-, Erziehungs- und Hinterbliebenenrente sowie Ansprüche auf Lohnsteuerjahresausgleich gegen die jeweiligen Arbeitgeber und Leistungsträger sowie Vergütungen für Aus- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen an die Bank of Scotland ab. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung der Bank of Scotland für diese Sicherungsabtretung. Die Abtretung ist begrenzt auf die ursprüngliche Kreditsumme zzgl. einer Pauschale von 15 %. Der Kunde hat die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche nicht bereits an Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang einen Dritten abgetreten und wird bis zur Befriedigung der durch die Sicherungsabtretung gesicherten Ansprüche keine Classification: Limited erneute Abtretung an Dritte ohne Zustimmung der Bank of Scotland vornehmen. Die Bank of Scotland ist berechtigt, die Sicherungsabtretung offenzulegen und die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder der auszahlenden Stelle einzuziehen, wenn der Kunde mit einem Betrag, der mindestens 2 vollen Raten entspricht, in Verzug ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde nach Kündigung des Kreditvertrags mit Zahlung der gesamtfälligen Kreditschuld in Verzug gerät. Die Bank of Scotland wird dem Kunden die Offenlegung mindestens einen Monat vorher ankündigen, sofern nicht ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Anzeige vorliegt. Ist der Kunde Beamter, Angestellter des öffentlichen Dienstes oder Angehöriger der Bundeswehr, wird er auf Verlangen der Bank of Scotland eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Abtretungsurkunde im Sinne von § 411 BGB über die Abtretung des übertragbaren Teils seiner Dienst- und Versorgungsbezüge aushändigen. Die Bank of Scotland kann die Ankündigung mit einer Mahnung verbinden. Der Kunde verpflichtet sich, die Bank of Scotland über eine Pfändung abgetretener Ansprüche, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder die Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses unverzüglich zu unterrichten. Die Forderungsabtretung entfällt und die abgetretenen Forderungen werden auf den Kunden zurück abgetreten, wenn die mit ihr gesicherten Ansprüche vollständig erfüllt sind. Bei fortschreitender Rückzahlung ist die Bank of Scotland auf Verlangen des Kunden verpflichtet, abgetretene Forderungen durch Herabsetzung des haftenden Höchstbetrags freizugeben, soweit sie die gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigen. Hat der Kunde der Bank of Scotland weitere Sicherheiten bestellt, wird die Bank of Scotland diese nach ihrer Wahl freigeben. Sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Die Bank of Scotland ist bevollmächtigt, Auskünfte über die unter dieser Ziffer 4.3 zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche bei dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. den jeweiligen Leistungsverpflichteten/-trägern einzuholen. 5. Unterrichtungspflichten des Kunden, Vorlage von Unterlagen 5.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Bank of Scotland seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, die Bank of Scotland über eine Änderung seiner persönlichen Daten (z. B. Namen, Wohnort oder Arbeitgeber) sowie über eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise zu unterrichten. Ist der Kunde selbstständig tätig, hat er der Bank of Scotland unverzüglich unter Vorlage geeigneter Nachweise mitzuteilen, sobald sich die Art seiner Geschäftstätigkeit ändert oder er seine gesamte oder einen Teil seiner Geschäftstätigkeit einstellt. 6. Mehrere Kunden Mehrere Kunden haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Jeder Kunde ist berechtigt, mit Wirkung für den anderen Kunden, Erklärungen der Bank of Scotland im Zusammenhang mit dem Vertrag entgegenzunehmen und gegenüber der Bank of Scotland abzugeben. Die Auszahlung des Kredits durch die Bank of Scotland gemäß Ziffer 2.2 erfolgt mit befreiender Wirkung gegenüber jedem Kunden. Wird der Kreditvertrag von einem Kunden gegenüber der Bank of Scotland gekündigt, so wirkt die Kündigung auch für und gegen den anderen Kunden. Der Kredit wird dann gegenüber beiden Kunden mit Ablauf der Kündigungsfrist zur Rückzahlung fällig. Bei mehreren Kunden steht das Widerrufsrecht jedem einzelnen Kunden zu. Sollte einer der Kunden den Kreditvertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, so gilt der Widerruf auch für und gegen den anderen Kunden. Der Kreditvertrag ist mit Zugang des Widerrufs bei der Bank of Scotland rückabzuwickeln. Die Bank of Scotland wird den betreffenden Kunden über den Widerruf durch den anderen Kunden informieren. 7. Vorzeitige Rückzahlung durch den Kunden 7.1 Der Kunde darf den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine vertragliche Mindestlaufzeit besteht nicht. Für den Fall der teilweisen, vorzeitigen Rückzahlung, vereinbaren der Kunde und die Bank of Scotland, dass die monatlichen Zahlungen des Kunden unverändert bleiben und lediglich die Schlussrate verringert wird. Sollte die teilweise, vorzeitige Rückzahlung groß genug sein, wird sich die Laufzeit des Kredits entsprechend verkürzen. 7.2 Im Falle einer vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank of Scotland eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird sie den ihr entstandenen Schaden nach den von der Rechtsprechung für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau, die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme, den der Bank of Scotland entgangenen Gewinn, den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand, sowie die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Kosten für den Risiko- und Verwaltungsaufwand berücksichtigen. Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird auf den niedrigeren der beiden Beiträge reduziert: - 1 Prozent bzw., wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung ein Jahr nicht übersteigt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages, - Den Betrag der Sollzinsen, den der Kunde in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung zu entrichten gehabt hätte. Wenn und soweit eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, wird von den Zahlungseingängen, die über gemäß dem Tilgungsplan fällige Beträge und vorfälligkeitsentschädigungsfreie Sondertilgungen hinausgehen, zunächst die Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang Vorfälligkeitsentschädigung getilgt. Der verbleibende Betrag wird zur (vollständigen oder teilweisen) Tilgung des Classification: Limited Kreditsaldos angerechnet und stellt die Berechnungsgrundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung dar. 7.3 Der Kunde kann pro Kalenderjahr ganz oder teilweise Beträge bis 20% des ursprünglichen Kreditbetrags ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen. 8. Kündigung und Verfahren bei Kündigung, Sondertilgung 8.1 Sowohl der Kunde als auch die Bank of Scotland können den Kreditvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Für die Entbehrlichkeit der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und für die Entbehrlichkeit einer Abmahnung findet § 323 Absatz 2 Nummer 1 und 2 BGB entsprechende Anwendung. Die Bestimmung einer Frist zur Abhilfe und eine Abmahnung sind auch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Ziffer 11.3 bleibt unberührt. 8.2 Ein wichtiger Grund für eine Kündigung der Bank of Scotland gemäß § 314 BGB liegt insbesondere vor, wenn: a) der Kunde vor oder nach Abschluss des Kreditvertrags falsche Angaben gemacht hat, die für das Kreditverhältnis oder für andere mit Risiken für die Bank of Scotland verbundene Geschäfte von erheblicher Bedeutung sind; b) die Bank of Scotland den Sicherungsübereignungsvertrag über das Fahrzeug nicht innerhalb von 28 Tagen nach Auszahlung des Kredits erhalten hat; c) die Bank of Scotland nicht innerhalb von 28 Tagen nach Verlangen einen Nachweis über den Erwerb des Fahrzeuges erhalten hat, aus dem sich ergibt, dass das Fahrzeug die in Ziffer 1.1 geforderten Merkmale aufweist; d) das Fahrzeug nicht alle nach Ziffer 1.1 geforderten Merkmale aufweist; e) das Fahrzeug sich dauerhaft außerhalb Deutschlands befindet; f) der Kunde (oder im Fall von zwei Kunden mindestens einer von beiden) seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat; g) es der Bank of Scotland aus rechtlichen Gründen nicht mehr gestattet ist, dem Kunden weiterhin den Kredit zu gewähren; h) eine der Sicherheiten, die der Bank of Scotland im Zusammenhang mit dem Autokredit zur Verfügung gestellt wird, vom Kunden zurückgezogen oder unwirksam wird; oder i) der Kunde gesetzeswidrig gehandelt hat, als er den Autokredit beantragt hat. 8.3 Befindet sich der Kunde mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten für den Autokredit ganz oder teilweise und mit mindestens 10 % – bzw. bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren 5 % – des Kreditbetrags in Verzug und hat die Bank of Scotland dem Kunden erfolglos eine 2-wöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt und dabei darauf hingewiesen, dass bei Nichtzahlung innerhalb dieser Frist die gesamte Restschuld verlangt wird, kann die Bank of Scotland den Kredit zur sofortigen Rückzahlung des Restsaldos kündigen (§ 498 Absatz 1 BGB). Die Bank of Scotland wird dem Kunden spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeit einer einverständlichen Regelung anbieten. 8.4 Die Bank of Scotland kann den Kreditvertrag vor Auszahlung des Kredits im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden oder in der Werthaltigkeit einer für den Kredit gestellten Sicherheit (sofern eine solche Sicherheit von der Bank of Scotland angefordert worden ist) eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Kredits, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird (§ 490 Absatz 1 BGB). 8.5 Die Kündigung seitens der Bank of Scotland bedarf der Textform und wird mit Zugang bei dem Kunden – bzw. bei Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Ablauf der Kündigungsfrist – wirksam. Die Kündigung seitens des Kunden bedarf keiner Form und wird mit Zugang bei der Bank of Scotland – bzw. bei Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Ablauf der Kündigungsfrist – wirksam. 8.6 Wenn die ausstehende Kreditsumme den Wert des Fahrzeugs übersteigt, darf die Bank of Scotland den Kunden bitten, die ausstehende Kreditsumme innerhalb von 30 Tagen durch Sondertilgungen so zu reduzieren, dass diese entweder dem Wert des Fahrzeugs oder einem höheren, von der Bank of Scotland festgelegten Wert entspricht. Dies schließt eine Sondertilgung für den Fall ein, dass der Kunde der Bank of Scotland ein Fahrzeug übereignet, dessen Wert schon bei Übereignung niedriger ist als die ausstehende Kreditsumme. Eine gemäß dieser Ziffer 8.6 erbrachte Sondertilgung führt nicht dazu, dass der Kunde eine Vorfälligkeitsentschädigung gemäß Ziffer 7.2 zu leisten hat. 9. Verzugszinssatz und -kosten, Kostenerstattung, Folgen ausbleibender Zahlungen 9.1 Für ausbleibende Zahlungen berechnet die Bank of Scotland dem Kunden den gesetzlichen Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgelegt. Der aktuelle Basiszinssatz sowie Classification: Limited Verzugszinssatz sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank of Scotland angegeben (www.bankofscotland.de/agb). Der Basiszinssatz am 01. Juli 2026 betrug 1,52 %, der Verzugszinssatz betrug damit 6,52 %. Im Falle einer Titulierung oder Zwangsvollstreckung sind der Bank of Scotland für Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten die gesetzlich anfallenden Gebühren zu ersetzen. 9.2 Wichtiger Hinweis: Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kunden haben (z. B. Offenlegung von Lohn- und Gehaltsabtretung, Kündigung des Kredits) und die Erlangung eines Kredits erschweren (z. B. aufgrund eines negativen SCHUFA-Eintrags). 10. Onlinebanking Die Bedingungen für das Online-Banking (Abschnitt C der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) finden uneingeschränkt Anwendung auf diesen Kreditvertrag. 11. Übertragung von Rechten und Pflichten 11.1 Der Kunde darf seine Ansprüche und sonstigen Rechte aus dem Kreditvertrag einschließlich Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht abtreten. 11.2 Die Bank of Scotland hat das Recht, zum Zwecke der Refinanzierung, der Eigenkapitalentlastung, der Risikodiversifizierung, des Verkaufes aller oder einzelner Vermögensgegenstände der Bank of Scotland oder im Rahmen einer Übertragung des Kreditvertrags innerhalb des Konzerns, dem die Bank of Scotland zum Zeitpunkt der Übertragung angehört, den Kreditvertrag mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten, insbesondere auch die Rechte im Zusammenhang mit der Gehaltsabtretung, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen (Vertragsübernahme) oder einzelne oder alle Forderungen aus dem Kreditvertrag ganz oder teilweise an einen Dritten abzutreten oder zu verpfänden. Die Bank of Scotland wird den Kunden von einer Vertragsübernahme bzw. einer Abtretung in Kenntnis setzen. Der Kunde willigt ein, dass die Bank of Scotland zu diesen Zwecken unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben persönliche Daten des Kunden an den jeweiligen Dritten sowie an in die Abwicklung eingebundene Gesellschaften (z. B. Ratingagenturen, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte) weiterleiten darf. Insofern befreit der Kunde die Bank of Scotland auch vom Bankgeheimnis. Dritter kann in diesem Zusammenhang jedes mit der Bank of Scotland verbundene Unternehmen, ein Mitglied des europäischen Systems der Zentralbanken, ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut, ein Finanzunternehmen, ein Versicherungsunternehmen, ein Versorgungswerk, eine Pensionskasse, eine Kapitalanlagegesellschaft, eine Kapitalsammelstelle oder eine Gesellschaft oder andere Rechtsperson sein, welche für den Zweck gegründet wurde, oder deren regelmäßiger Zweck darin besteht, Forderungen zu erwerben. 11.3 Im Falle der Übertragung des Kreditvertrags auf einen Dritten im Wege der Vertragsübernahme gemäß Ziffer 11.2 ist der Kunde berechtigt, den Kreditvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ziffer 8.5 gilt entsprechend. 12. Allgemeine Bestimmungen 12.1 Wenn der Kunde ausstehende Zahlungen aus dem Vertrag auf eine andere Art als durch Lastschrift begleichen will, hat die Bank of Scotland dieser anderen Zahlungsart vorher zuzustimmen. Hiermit können weitere Kosten für den Kunden verbunden sein. Barzahlungen, Zahlungen per Scheck oder in anderen Währungen als in Euro sind nicht möglich. 12.2 Der Kunde hat der Bank of Scotland auf Verlangen Kosten Dritter, Auslagen oder Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erstatten. 12.3 Der Kunde trägt in allen Fällen die Kosten für alle von ihm geleisteten Zahlungen. Sonstige eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche oder Portokosten) hat der Kunde selbst zu tragen. 12.4 Der Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank of Scotland nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde gegenüber der Bank of Scotland nur geltend machen, soweit dieses Recht auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 12.5 Die Bedingungen des Vertrags gelten auch bei Änderungen des Tilgungsplans. 12.6 Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank of Scotland während der Laufzeit des Kredits ist Deutsch. Für den Kreditvertrag und die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank of Scotland gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist der Gerichtsstand das für Berlin zuständige Gericht. Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang 12.7 Sollte ein Dritter Gelder an die Bank of Scotland zahlen, so dass dadurch der Kredit vollständig getilgt wird, oder sollte die Classification: Limited Bank of Scotland von einem Dritten Zahlungen erhalten, nachdem der Kredit bereits vollständig zurückgeführt wurde, darf die Bank of Scotland einen durch Zahlung Dritter etwaig entstehenden Überschuss an das Referenzkonto auszahlen. Der Kunde wird die Bank of Scotland von allen Ansprüchen freistellen, die dieser Dritten gegenüber der Bank of Scotland im Hinblick auf derartige Zahlungen geltend macht. 12.8 Auf die dem Vertrag beigefügten "Europäischen Standardinformationen für Verbraucherdarlehen" wird ausdrücklich hingewiesen. 13. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main. 14. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren 14.1 Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank of Scotland wenden. Die Bank of Scotland wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten, bei Zahlungsdiensteverträgen erfolgt dies in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail). Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. 14.2 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank of Scotland im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (§§ 312c ff. BGB), Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen (§§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d BGB) sowie Zahlungsdienstverträge (§§ 675 c bis 676 c BGB) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zu wenden. Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten können auch von Kunden, die keine Verbraucher sind, beantragt werden, ansonsten beschränkt sich das Verfahren auf Verbraucherverträge. Näheres regelt das Merkblatt „Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank“, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird, oder auf der Webseite der Deutschen Bundesbank www.bundesbank.de abrufbar ist. Das Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. Schreiben, E-Mail) an die Deutsche Bundesbank -Schichtungsstelle- Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main oder per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de zu richten. 14.3 Ferner besteht für den Kunden jederzeit die Möglichkeit, Verstöße der Bank of Scotland bei sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG), oder Finanzdienstleistungen nach § 1 Absatz 1a Satz 2 des KWG betreffen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Die Beschwerde ist in Schrift-, oder Textform bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einzureichen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter www.bafin.de. Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Bank of Scotland ist eine Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH • Lloyds Bank GmbH • Karl-Liebknecht-Str. 5 • 10178 Berlin Sitz Berlin • Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 190317 B; Ust-IdNr.: DE315264433 Geschäftsführer: Bertil Bos (Vorsitzender) • Jelle Elderkamp • Oliver Schreiber • Vorsitzender des Aufsichtsrats: Christiaan Vogelzang