Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)
2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten
Finanzprodukten
HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL
Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Eine nachhaltige GLS Invest Digital offensives Portfolio 52990026HQOTT4AJP655
Investition ist eine
Investition in eine ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE
Wirtschaftstätigkeit, die
zur Erreichung eines
Umweltziels oder
sozialen Ziels beiträgt,
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
vorausgesetzt, dass
diese Investition keine ☐ Ja ☒ Nein
Umweltziele oder
sozialen Ziele erheblich ☐ Es wurden damit nachhaltige ☒ Es wurden damit ökologische/
beeinträchtigt und die Investitionen mit einem Umweltziel soziale Merkmale beworben und
Unternehmen, in die getätigt: % obwohl keine nachhaltigen Investitionen
angestrebt wurden, enthielt es 34,0 %
investiert wird, ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die an nachhaltigen Investitionen1
Verfahrensweisen einer nach der EU-Taxonomie als
guten Unternehmens- ökologisch nachhaltig ☒ mit einem Umweltziel in
führung anwenden. einzustufen sind Wirtschaftstätigkeiten, die nach
der EU-Taxonomie als
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die ökologisch nachhaltig
nach der EU-Taxonomie nicht einzustufen sind: 17,4 %
Die EU-Taxonomie ist als ökologisch nachhaltig
einzustufen sind ☒ mit einem Umweltziel
ein Klassifikations- in Wirtschaftstätigkeiten, die
system, das in der nach der EU-Taxonomie nicht
Verordnung (EU) als ökologisch nachhaltig
☐ Es wurden damit nachhaltige
2020/852 festgelegt ist einzustufen sind
Investitionen mit einem sozialen Ziel
und ein Verzeichnis von getätigt: % ☒ mit einem sozialen Ziel
ökologisch nach-
haltigen Wirtschafts-
tätigkeiten enthält.
☐ Es wurden damit ökologische/soziale
Diese Verordnung
Merkmale beworben, aber keine
umfasst kein nachhaltigen Investitionen getätigt.
Verzeichnis der sozial
nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten.
Nachhaltige
Investitionen mit einem
Umweltziel könnten
taxonomiekonform sein
oder nicht.
1
Der Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit
Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.
GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder
sozialen Merkmale erfüllt?
Für das Jahr 2025 wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit
dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht
werden.
Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank
gebunden. 2025 wurde ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds
investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden.
• Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments wurden fortlaufend auf die
Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut
Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft.
• Für Drittfonds fand eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS
Anlageausschuss statt.
Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wurde somit einerseits
gesteuert durch die Positivkriterien, andererseits wurden Investitionen in nicht-
nachhaltige Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden
Verstößen gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden.
Zusätzlich wurden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) durch das
Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht.
Der Mindestanteil von 15 % für nachhaltige Investitionen wurde erreicht.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde anhand von
gemessen, inwieweit
sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch
Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die
die mit dem Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio waren im Jahr 2025:
Finanzprodukt
beworbenen Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum
ökologischen oder
2025 wurde zu 100 % in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die
sozialen Merkmale durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. Das Ziel wurde somit
erreicht werden. erfüllt.
Somit wurde sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank
– wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei
allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt wurden.
Dies hat u.a. dazu geführt, dass aufgrund der Bewertung der sozialen und
ökologischen Werte neue Fonds nicht aufgenommen wurden in das Portfolio und
innerhalb der Fonds der GLS IM bestimmte Wertpapiere deinvestiert wurden. Die
bereits investierten Fonds sind weiterhin Teil des GLS Anlageuniversums.
Ausschlusskriterien
Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen
im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Anhang I der
Offenlegung zur Finanzportfolioverwaltung.
Die Investitionen bewegten sich 2025 im Rahmen der festgeschriebenen
Ausschlusskriterien sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzeltitelebene. Es wurden
jedoch Rückfragen an die Fondsherausgeber zu 11 investierten Unternehmen
wegen möglicher Verstöße gegen die Ausschlusskriterien gestellt.
Im Rahmen des Portfoliomanagements waren keine Deinvestitionen in Fonds
notwendig. Innerhalb der investierten Fonds fanden Re-Allokationen statt.
Anzumerken ist, dass das Monitoring der Ausschlusskriterien immer nur für die
Unternehmen und Staaten erfolgen kann, für die auch Daten vorliegen.
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden für die
investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS
Invest Digital überwacht. Hierfür wurden die standardisierten Indikatoren für
nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet,
wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind.
Es wurde für das Jahr 2025 kein Referenzindex bestimmt. Daher ist kein Vergleich
zu anderen Wertpapieren erfolgt.
Die Performance der PAI-Indikatoren wurde im Wesentlichen durch den Ausschluss
negativ wirkender Geschäftsfelder und -praktiken sowie Investitionen in positive
GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26
Geschäftsfelder gesteuert. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
waren im zu erwartenden Rahmen. Dadurch waren keine zusätzlichen Maßnahmen
im Rahmen des Portfoliomanagements notwendig.
Das Monitoring der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren kann
immer nur für die Unternehmen und Staaten erfolgen, für die auch Daten vorliegen.
Die Auswertung der PAI-Indikatoren erfolgt im Abschnitt „Wie wurden bei diesem
Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.
Anteil der nachhaltigen Investitionen
Für das Jahr 2025 wurden 15 % nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17)
Verordnung (EU) 2019/2088 („OffVO“), davon 1 % taxonomiekonforme Investitionen,
angestrebt.
Das Ziel wurde erreicht mit 34,0 % nachhaltigen Investitionen und 17,4 %
taxonomiekonformen Investitionen.
Die sozial nachhaltigen Investitionen (31,8 %) waren dabei gegenüber den
ökologisch nachhaltigen Investitionen (22,6 %) stärker vertreten, wobei eine
Investition zeitgleich zu ökologischen und sozialen Zielen beitragen kann.
Taxonomiekonforme Investitionen können zeitgleich ökologisch nachhaltige
Investition gemäß Artikel 2 (17) OffVO darstellen.
Für die nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde ein
Mindestschutz durch den Ausschluss negativ wirkender Geschäftspraktiken
gewährleistet, wie im Abschnitt „Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den
OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?“ beschrieben.
Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde
der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der Anteil nachhaltiger Investitionen
bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die
zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen.
Die Quote wurde auch durch die Investments in Staatsanleihen beeinflusst, weil hier
nachhaltige Investitionen nicht direkt zugeordnet werden können und daher für die
Kennzahlen nicht berücksichtigt wurden.
... und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Anteil der Investitione