Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code): Eine nachhaltige GLS Invest Digital offensives Portfolio 52990026HQOTT4AJP655 Investition ist eine Investition in eine ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt? vorausgesetzt, dass diese Investition keine ☐ Ja ☒ Nein Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich ☐ Es wurden damit nachhaltige ☒ Es wurden damit ökologische/ beeinträchtigt und die Investitionen mit einem Umweltziel soziale Merkmale beworben und Unternehmen, in die getätigt: % obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 34,0 % investiert wird, ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die an nachhaltigen Investitionen1 Verfahrensweisen einer nach der EU-Taxonomie als guten Unternehmens- ökologisch nachhaltig ☒ mit einem Umweltziel in führung anwenden. einzustufen sind Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die ökologisch nachhaltig nach der EU-Taxonomie nicht einzustufen sind: 17,4 % Die EU-Taxonomie ist als ökologisch nachhaltig einzustufen sind ☒ mit einem Umweltziel ein Klassifikations- in Wirtschaftstätigkeiten, die system, das in der nach der EU-Taxonomie nicht Verordnung (EU) als ökologisch nachhaltig ☐ Es wurden damit nachhaltige 2020/852 festgelegt ist einzustufen sind Investitionen mit einem sozialen Ziel und ein Verzeichnis von getätigt: % ☒ mit einem sozialen Ziel ökologisch nach- haltigen Wirtschafts- tätigkeiten enthält. ☐ Es wurden damit ökologische/soziale Diese Verordnung Merkmale beworben, aber keine umfasst kein nachhaltigen Investitionen getätigt. Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht. 1 Der Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt? Für das Jahr 2025 wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht werden. Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank gebunden. 2025 wurde ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. • Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments wurden fortlaufend auf die Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft. • Für Drittfonds fand eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS Anlageausschuss statt. Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wurde somit einerseits gesteuert durch die Positivkriterien, andererseits wurden Investitionen in nicht- nachhaltige Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden. Zusätzlich wurden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) durch das Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht. Der Mindestanteil von 15 % für nachhaltige Investitionen wurde erreicht. Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten? Mit Nachhaltigkeits- indikatoren wird Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde anhand von gemessen, inwieweit sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die die mit dem Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio waren im Jahr 2025: Finanzprodukt beworbenen Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum ökologischen oder 2025 wurde zu 100 % in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die sozialen Merkmale durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. Das Ziel wurde somit erreicht werden. erfüllt. Somit wurde sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank – wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt wurden. Dies hat u.a. dazu geführt, dass aufgrund der Bewertung der sozialen und ökologischen Werte neue Fonds nicht aufgenommen wurden in das Portfolio und innerhalb der Fonds der GLS IM bestimmte Wertpapiere deinvestiert wurden. Die bereits investierten Fonds sind weiterhin Teil des GLS Anlageuniversums. Ausschlusskriterien Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Anhang I der Offenlegung zur Finanzportfolioverwaltung. Die Investitionen bewegten sich 2025 im Rahmen der festgeschriebenen Ausschlusskriterien sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzeltitelebene. Es wurden jedoch Rückfragen an die Fondsherausgeber zu 11 investierten Unternehmen wegen möglicher Verstöße gegen die Ausschlusskriterien gestellt. Im Rahmen des Portfoliomanagements waren keine Deinvestitionen in Fonds notwendig. Innerhalb der investierten Fonds fanden Re-Allokationen statt. Anzumerken ist, dass das Monitoring der Ausschlusskriterien immer nur für die Unternehmen und Staaten erfolgen kann, für die auch Daten vorliegen. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden für die investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht. Hierfür wurden die standardisierten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind. Es wurde für das Jahr 2025 kein Referenzindex bestimmt. Daher ist kein Vergleich zu anderen Wertpapieren erfolgt. Die Performance der PAI-Indikatoren wurde im Wesentlichen durch den Ausschluss negativ wirkender Geschäftsfelder und -praktiken sowie Investitionen in positive GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Geschäftsfelder gesteuert. Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren waren im zu erwartenden Rahmen. Dadurch waren keine zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen des Portfoliomanagements notwendig. Das Monitoring der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren kann immer nur für die Unternehmen und Staaten erfolgen, für die auch Daten vorliegen. Die Auswertung der PAI-Indikatoren erfolgt im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“. Anteil der nachhaltigen Investitionen Für das Jahr 2025 wurden 15 % nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) Verordnung (EU) 2019/2088 („OffVO“), davon 1 % taxonomiekonforme Investitionen, angestrebt. Das Ziel wurde erreicht mit 34,0 % nachhaltigen Investitionen und 17,4 % taxonomiekonformen Investitionen. Die sozial nachhaltigen Investitionen (31,8 %) waren dabei gegenüber den ökologisch nachhaltigen Investitionen (22,6 %) stärker vertreten, wobei eine Investition zeitgleich zu ökologischen und sozialen Zielen beitragen kann. Taxonomiekonforme Investitionen können zeitgleich ökologisch nachhaltige Investition gemäß Artikel 2 (17) OffVO darstellen. Für die nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde ein Mindestschutz durch den Ausschluss negativ wirkender Geschäftspraktiken gewährleistet, wie im Abschnitt „Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?“ beschrieben. Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurde der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. Die Quote wurde auch durch die Investments in Staatsanleihen beeinflusst, weil hier nachhaltige Investitionen nicht direkt zugeordnet werden können und daher für die Kennzahlen nicht berücksichtigt wurden. ... und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen? Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum Auch in den vorangegangenen Jahren wurde zu 100 % in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. Die Veränderung zum Vorjahr beträgt somit 0 %. Auch im Vorjahr hat das strenge Prüfverfahren u.a. dazu geführt, dass aufgrund der Bewertung der sozialen und ökologischen Werte neue Fonds nicht aufgenommen wurden in das Portfolio und innerhalb der Fonds der GLS IM bestimmte Wertpapiere deinvestiert wurden. Ausschlusskriterien Die Investitionen bewegten sich auch im Vorjahr im Rahmen der festgeschriebenen Ausschlusskriterien sowohl auf Portfolio- als auch auf Einzeltitelebene. Im Rahmen des Portfoliomanagements waren auch im Vorjahr keine Deinvestitionen in Fonds notwendig. In vorangegangenen Jahren ist jedoch eine Deinvestition in einen Drittfonds erfolgt. Negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wurden für die investierten Unternehmen und Staaten auch im Jahr 2024 durch das Portfoliomanagement anhand der standardisierten PAI-Indikatoren überwacht. Auch im Vorjahr wurde kein Referenzindex bestimmt, so dass kein Vergleich zu anderen Wertpapieren erfolgt ist. Die Performance der PAI-Indikatoren war auch im Vorjahr im Rahmen der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dadurch waren auch im Vorjahr keine Maßnahmen im Rahmen des Portfoliomanagements notwendig. Anteil der nachhaltigen Investitionen Im Jahr 2024 wurden 23,9 % nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO erzielt. Somit gab es einen Zuwachs von über 10-Prozent-Punkten im Jahr 2025. Die GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Ergebnisse aus 2024 und 2025 sind jedoch nur bedingt vergleichbar, da 2025 ein Wechsel des Datenanbieters erfolgt ist. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionen kann für 2025 (17,4 %) erstmals ausgewiesen werden. Im Vorjahr wurden noch 0 % ausgewiesen. Für die nachhaltigen Investitionen wurde auch 2024 ein Mindestschutz gewährleistet. Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei? Als „nachhaltige Investition“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten bezeichnet, die zur Erreichung eines sozialen oder ökologischen Ziels beitragen. Vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO wurden im Rahmen des Portfoliomanagements definiert als Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development Goals beitragen. Ökologische Ziele (EU-taxonomiekonform) Im Rahmen der Anlagestrategie wurden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie- Verordnung) getätigt. Diese trugen im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung bei. Ökologische Ziele (nicht-taxonomiekonform) Investitionen in folgende Sustainable Development Goals (SDGs) wurden seitens der GLS Bank als Beitrag zur Erreichung sozialer Nachhaltigkeitsziele definiert: SDG 06 „Clean Water and Sanitation“, SDG 07 „Affordable and Clean Energy“, SDG 11 “Sustainable Cities and Communities”, SDG 12 “Responsible Consumption and Production”, SDG 13 “Climate Action”, SDG 14 “Life Below Water” oder SDG 15 “Life On Land”. Soziale Ziele Investitionen in folgende Sustainable Development Goals (SDGs) wurden seitens der GLS Bank als Beitrag zur Erreichung sozialer Nachhaltigkeitsziele definiert: SDG 01 “No Poverty”, SDG 02 “Zero Hunger”, SDG 03 „Good health and well-being“, SDG 04 „Quality Education“ oder SDG 08 „Decent Work and Economic Growth“. Details und Verteilung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO können in den Abschnitten „Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konform nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?“ und „Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?“ nachgelesen werden. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt Bei den wichtigsten teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nachteiligen nicht erheblich geschadet? Auswirkungen handelt Nachhaltige Investitionen dürfen dem Grundsatz „Vermeidung erheblicher es sich um die Beeinträchtigungen" („Do no significant harm“ – kurz „DNSH“) entsprechend, bedeutendsten ökologische und soziale Ziele nicht erheblich beeinträchtigen. nachteiligen Für die taxonomiekonformen Investitionen ist dies über die technischen Auswirkungen von Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung sichergestellt. Investitions- entscheidungen auf Für alle anderen sozial und ökologisch nachhaltigen Investitionen im Rahmen der Nachhaltigkeitsfaktoren Anlagestrategie wurde die Einhaltung anhand der Ausschlusskriterien und PAI- Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse, ob durch in den Bereichen Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Korruption und Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Bestechung. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden bei den Investitionen in Fonds berücksichtigt. Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Tabelle 1. Besondere Berücksichtigung (direkter Verstoß gegen DNSH) fanden hierbei folgende verbindliche PAI: • 4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind • 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken • 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen • 11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD- Leitsätze für multinationale Unternehmen • 14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Zudem wurde ein Verstoß gegen DNSH gewertet, wenn das investierte Unternehmen innerhalb des Gesamtdatensatzes vom Datenanbieter Clarity AI bei drei PAI im untersten 5. Perzentil abschneidet bei den verbindlichen PAI- Indikatoren gemäß Anhang I, Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288. Wie die Nachhaltigkeitskennziffer einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leisten, wird im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ beschrieben. Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben: Im Rahmen der Überprüfung der „Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung“ (Good Governance) wurden folgende Kriterien qualitativ berücksichtigt: • Managementstrukturen: Geschäftsleitung, Unabhängigkeit, Missmanagement, sonstiges Fehlverhalten gegenüber Aktionären/Anteilseignern; Unlauterer Wettbewerb • Arbeiter*innen: Gehälter & Arbeitsbedingungen; Diversität; Exzessive Managementvergütung • Steuern: Ordnungsgemäße Buchführung; Steuerbetrug/-vermeidung & Geldwäsche GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen. Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden bei den Investitionen in Fonds berücksichtigt. Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Tabelle 1. • Investitionen in Unternehmen: Indikatoren der Kategorien Treibhausgasemissionen, fossile Energieträger, Energieverbrauch, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. • Investitionen in Wertpapiere von Staaten: Indikatoren der Kategorien Umwelt und Soziales Daten- Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen 2025 abdeckung2 1. Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen, in tCO2e) Scope 1 (direkt) 361 Scope 2 (indirekt) 207 Scope 3 (indirekt) 16.429 Emissionen insgesamt 16.997 96,3 % 2. CO2-Fußabdruck 825 95,8 % (nur Unternehmen, in tCO2e / 1 Mio. EUR Investition) 3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert 1.170 95,5 % wird (gewichteter Mittelwert, in tCO2e / 1 Mio. EUR Umsatz) 4. Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der 1,1 97,2 % fossilen Brennstoffe tätig sind (in Prozent) 5. Anteil des Energieverbrauchs und der Energieerzeugung Verbrauch: Verbrauch: aus nicht erneuerbaren Energiequellen (in Prozent) 56,1 88,1 % Produktion: Produktion: 12,0 94,6 % 6. Intensität des Energieverbrauchs (Energieverbrauch in GWh / 1 Mio. EUR Umsatz) Gesamt 0,43962 100 % NACE-Code A 2,00891 100 % NACE-Code C 0,42390 100 % NACE-Code D 0,38035 100 % NACE-Code E 0,83908 100 % 2 Als gewichteter Anteil, relativ zum Investment im Portfolio. Daten sind zum Teil geschätzt durch den Datenanbieter Clarity AI. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Daten- Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen 2025 abdeckung2 NACE-Code F 0,62034 100 % NACE-Code G 0,02103 100 % NACE-Code H 0,40050 100 % NACE-Code L 0,66333 100 % 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit 0,4 97,9 % schutzbedürftiger Biodiversität auswirken (in Prozent) 8. Emissionen in Wasser 0,00849 18,0 % (in t / 1 Mio. EUR Investition) 9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle 1,41276 97,4 % (in t / 1 Mio. EUR Investition) 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit 0 97,9 % und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (in Prozent) 11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der 0,5 93,9 % OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (in Prozent) 12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 11,0 56,4 % (in Prozent) 13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen 37,2 97,7 % (Anteil Frauen in Führungspositionen oder Board, in Prozent) 14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (in 0 97,2 % Prozent) 15. THG-Emissionsintensität der Länder, in die investiert wird 538 52,0 % (gewichteter Mittelwert, in tCO2e / 1 Mio. EUR BIP) 16. Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Relativ: Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, 0% 52,0 % nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen Absolut: verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle 0 Länder, in die investiert wird) Zusatz: Anteil der Investitionen in Unternehmen ohne 38,8 100 % Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen (in Prozent) Zusatz: Emissionen von Luftschadstoffen (in Tonnen pro investierter 1 Mio. EUR, ausgedrückt als gewichteter 0,48157 19,6 % Durchschnitt) Zusatz: Wasserverbrauch (durchschnittlicher Wasserverbrauch der Unternehmen, in die investiert wird, pro 561 67,5 % 1 Mio. EUR Umsatz; in m³) Zusatz: Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress (Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen 0,5 85,6 % und die keine Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen; in Prozent) GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Daten- Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Auswirkungen 2025 abdeckung2 Zusatz: Investitionen in Unternehmen, die Chemikalien herstellen (Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Tätigkeiten unter die Abteilung 20.2 des 0 99,4 % Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 fallen; in Prozent) Zusatz: Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die investiert wird (ausgedrückt als 0,01185 97,9 % gewichteter Durchschnitt) Zusatz: Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in den Unternehmen, in die investiert wird, zu Sanktionen führten 0 97,9 % (ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt) Zusatz: Anteil der Investitionen in Unternehmen ohne 8,4 97,4 % Menschenrechtspolitik (in Prozent) Zusatz: Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (Gewichteter Durchschnitt der Fälle von schwerwiegenden 0 97,9 % Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen im Zusammenhang mit Unternehmen, in die investiert wird) Zusatz: Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen 0 97,9 % Korruptions- und Bestechungsvorschriften Zusatz: Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- 0 97,9 % und Bestechungsvorschriften (in Mio. EUR) Durch die Beschränkung auf das GLS Anlageuniversum wurden alle Fonds ausgeschlossen, deren investierte Vermögenswerte wesentliche nachteilige Auswirkungen – wie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen beschrieben – haben. Zusätzlich wurde im Rahmen des Portfoliomanagements die Performance der PAI- Indikatoren für die Einzeltitel der investierten Fonds überwacht. Die Überwachung dieser Kennzahlen ergab keine Verstöße bei den investierten Fonds. Somit waren keine Deinvestitionen in Vermögenswerte notwendig. Die Berücksichtigung der PAI-Indikatoren hat bei der Marktanalyse jedoch dazu geführt, dass potenzielle weitere Fonds dem Anlageausschuss für eine Überprüfung zur Aufnahme in das GLS Anlageuniversum nicht vorgeschlagen wurden. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? In % der Die Liste umfasst die Größte Investitionen Sektor Land Vermögenswerte folgenden Investitionen, auf die der größte Vereinigte Anteil der im Bezugs- FIRST SOLAR INC Industrieunternehmen 1,44 % Staaten zeitraum getätigten Investitionen des ASML HOLDING NV Informationstechnologie 1,25 % Niederlande Finanzprodukts entfiel: 01.01.25 bis 31.12.25 MILLICOM INTL Kommunikationsdienste 1,13 % Luxemburg CELLULAR S.A. DEUTSCHE TELEKOM Kommunikationsdienste 1,06 % Deutschland AG-REG SAP SE Informationstechnologie 0,96 % Deutschland KION GROUP AG Industrieunternehmen 0,94 % Deutschland KURITA WATER Industrieunternehmen 0,93 % Japan INDUSTRIES LTD NORDEX SE Industrieunternehmen 0,93 % Deutschland HANNON ARMSTRONG Vereinigte Finanzen 0,90 % SUSTAINABLE Staaten INFINEON Informationstechnologie 0,90 % Deutschland TECHNOLOGIES AG TELECOM ITALIA SPA Kommunikationsdienste 0,84 % Italien ALSTOM Industrieunternehmen 0,81 % Frankreich Vereinigte AUTODESK INC Informationstechnologie 0,81 % Staaten SIGNIFY NV Industrieunternehmen 0,74 % Niederlande ROCKWOOL A/S-B SHS Industrieunternehmen 0,73 % Dänemark GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? Die nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen umfassen alle Investitionen, die zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale). Im Jahr 2025 betrug der Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen im offensiven Portfolio von GLS Invest Digital 92,8 %. Details zur Vermögensallokation sind dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen. Wie sah die Vermögensallokation aus? Die Vermögens- allokation gibt den Die im Rahmen der verbindlichen Anlagestrategie garantierten Mindestanteile für jeweiligen Anteil der nachhaltigkeitsbezogene und nachhaltige Investitionen wurden eingehalten. Investitionen in Nachfolgend werden die Mindestanteile und tatsächlich erreichten Anteile im Jahr bestimmte 2025 je Anlageklasse für das offensive Portfolio von GLS Invest Digital aufgelistet. Vermögenswerte an. Anlageklasse Anteil 2025 Mindestanteil #1 Ausgerichtet auf ökologische oder 92,8 % 80 % soziale Merkmale davon: #1A Nachhaltige Investitionen 34,0 % 15 % davon: Taxonomiekonforme 17,4 % 1% Umweltziele Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wurde auch in #2 Andere Investitionen investiert. Dies umfasst • Vermögensstände zu Absicherungszwecken, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen sowie • Investitionen, für die keine Daten zur Bewertung gemäß der Offenlegungsverordnung vorliegen. Des Weiteren wurden innerhalb der Fonds, in die das Finanzprodukt investiert, Barmittel zu Liquiditätszwecken gehalten. Auch für diese Investitionen fand eine Überprüfung gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen statt. Außerdem erfolgte eine differenzierte Bewertung von Kontroversen. So wurde der ökologische und soziale Mindestschutz gewährleistet. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Taxonomie- konforme Umweltziele* 17,4 % #1A Nachhaltige Investitionen* Andere #1 Ausgerichtet 34,0 % Umweltziele* auf ökologische 22,6 % oder soziale Merkmale #1B Andere 92,8 % ökologische/ Soziale Ziele* Investitionen soziale Merkmale 31,8 % 58,9 % #2 Andere Investitionen 7,2 % *Der Anteil nachhaltiger Investitionen wird aggregiert ermittelt. Investitionen können gleichzeitig auf Umwelt- als auch Sozialziele einzahlen. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden. #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien: Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt? Sektor In % der Vermögenswerte Industrieunternehmen 23,55 % Finanzen 15,07 % Informationstechnologie 12,32 % Gesundheitsversorgung 11,41 % Kein Sektor zugewiesen 9,51 % Kommunikationsdienste 9,29 % Versorgungsunternehmen 8,84 % Staatsanleihen 3,81 % Nicht-Basiskonsumgüter 2,89 % Materialien 1,32 % Basiskonsumgüter 1,05 % Immobilien 0,93 % Gesamt 100 % GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU- Taxonomie konform? Im Rahmen der Anlagestrategie wurden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) Ermöglichende getätigt. Tätigkeiten wirken unmittelbar Diese trugen zu 17,4 % im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur ermöglichend darauf Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung bei. hin, dass andere Die investierten Unternehmen berichten selbst den Anteil EU-taxonomiekonformer Tätigkeiten einen Wirtschaftstätigkeiten. Dafür muss diese einen wesentlichen Beitrag zu einem wesentlichen Beitrag zu Umweltziel gemäß Artikel 10 bis 16 der Taxonomie-Verordnung entsprechen. Zudem ist den Umweltzielen eine positive Prüfung des Grundsatzes zur „Vermeidung erheblicher leisten. Beeinträchtigungen" gemäß Artikel 17 der Taxonomie-Verordnung und ein vorhandener Mindestschutz gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung notwendig. Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die Nur ein Teil der investierten Unternehmen ist berichtspflichtig für die EU-Taxonomie. Für Staatsanleihen gibt es keine geeignete Methode, um die Taxonomiekonformität zu es noch keine C02- ermitteln. armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas- Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im emissionswerte Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie3 investiert? aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen. ☐ Ja: ☐ In fossiles Gas ☐ In Kernenergie ☒ Nein 3 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz") beitragen und kein Ziel der EU- Taxonomie erheblich beeinträchtigen - siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission festgelegt. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Taxonomie konforme Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU- taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Tätigkeiten, Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste ausgedrückt durch den Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Anteil der: Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die - Umsatzerlöse, die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen. den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundliehen 1. Taxonomie-Konformität der Investitionen Aktivitäten der einschließlich Staatsanleihen* Unternehmen, in die investiert wird, 17,4% widerspiegeln Umsatzerlöse 17,4% 83% - Investitions- 0,0% ausgaben (CapEx), die 0,0% die umweltfreundlichen 14,0% Investitionen der Unternehmen, in die CapEx 14,0% 86% 0,0% investiert wird, 0,0% aufzeigen, z. B. für den 8,8% Übergang zu einer grünen Wirtschaft OpEx 8,8% 91% 0,0% - Betriebsausgaben 0,0% (OpEx), die die umweltfreundlichen Taxonomiekonform: Fossiles Gas betrieblichen Aktivitäten Taxonomiekonform: Kernenergie der Unternehmen, in die investiert wird, Taxonomiekonform (ohne fossiles Gas und Kernenergie) widerspiegeln Nicht taxonomiekonform 2. Taxonomie-Konformität der Investitionen ohne Staatsanleihen* 18,4% Umsatzerlöse 18,4% 82% 0,0% 0,0% 14,7% CapEx 14,7% 85% 0,0% 0,0% 9,3% OpEx 9,3% 91% 0,0% 0,0% Taxonomiekonform: Fossiles Gas Taxonomiekonform: Kernenergie Taxonomiekonform (ohne fossiles Gas und Kernenergie) Nicht taxonomiekonform *Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Nachfolgend wird die Verteilung EU-taxonomiekonformer Investitionen (einschließlich Staatsanleihen) auf die entsprechenden Umweltziele tabellarisch dargestellt. Umweltziel gemäß Artikel 10 bis 15 (TaxonomieVO) Umsatz CapEx OpEx Klimaschutz 16,73 % 13,53 % 8,62 % Anpassung an den Klimawandel 0,13 % 0,04 % 0,01 % Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 0,59 % 0,41 % 0,18 % Vermeidung und Verminderung der 0,00 % 0,00 % 0,00 % Umweltverschmutzung Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und 0,00 % 0,00 % 0,00 % Meeresressourcen Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ökosysteme Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind? Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten 0,27 % Anteil der Investitionen in ermöglichende Tätigkeiten 7,22 % Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt? Jahr Anteil EU-taxonomiekonforme Investitionen Veränderung 2025 17,4 % + 17,4 % 2024 0,0 % - 2023 0,0 % - GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konform nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel? Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. sind nachhaltige Investitionen in folgende SDGs wurden seitens der GLS Bank als Beitrag zur Erreichung Investitionen mit einem ökologischer Nachhaltigkeitsziele definiert: SDG 06 „Clean Water and Sanitation“, SDG Umweltziel, die die 07 „Affordable and Clean Energy“, SDG 11 “Sustainable Cities and Communities”, SDG 12 “Responsible Consumption and Production”, SDG 13 “Climate Action”, SDG 14 “Life Kriterien für ökologisch Below Water” oder SDG 15 “Life On Land”. Es wird jedoch nur der aggregierte Anteil an nachhaltige nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel Wirtschaftstätigkeiten ausgewiesen. Somit findet keine Aufteilung nach SDGs statt. gemäß der EU- Taxonomie nicht Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konform nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel betrug 22,6 %. berücksichtigen. Für die Auswertung wurde nur der Umsatzanteil eines Unternehmens berücksichtigt, der einem ökologischen Ziel dient und somit nicht die gesamten Investitionen in ein Unternehmen. Ökologisch nachhaltige Investitionen können zur Erreichung mehrerer ökologischer Ziele beitragen. Taxonomiekonforme sowie sozial nachhaltige Investitionen können zeitgleich ökologisch nachhaltige Investition gemäß Artikel 2 (17) OffVO darstellen. Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen? Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs) gemessen. Investitionen in folgende SDGs wurden seitens der GLS Bank als Beitrag zur Erreichung sozialer Nachhaltigkeitsziele definiert: SDG 01 “No Poverty”, SDG 02 “Zero Hunger”, SDG 03 „Good health and well-being“, SDG 04 „Quality Education“ oder SDG 08 „Decent Work and Economic Growth“. Es wird jedoch nur der aggregierte Anteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel ausgewiesen. Somit findet keine Aufteilung nach Kategorien statt. Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen betrug 31,8 %. Für die Auswertung wurde nur der Umsatzanteil eines Unternehmens berücksichtigt, der einem sozialen Ziel dient und somit nicht die gesamten Investitionen in ein Unternehmen. Sozial nachhaltige Investitionen können zur Erreichung mehrerer sozialer Ziele beitragen. Ökologisch nachhaltige Investitionen können zeitgleich sozial nachhaltige Investition gemäß Artikel 2 (17) OffVO darstellen. Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen", welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz? Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie wurde auch in „#2 Andere Investitionen“ investiert. Dies umfasst • Vermögensstände zu Absicherungszwecken, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen sowie • Investitionen, für die keine Daten zur Bewertung gemäß der Offenlegungsverordnung vorliegen. Des Weiteren wurden innerhalb der Fonds, in die das Finanzprodukt investiert, Barmittel zu Liquiditätszwecken gehalten. Auch für diese Investitionen fand eine Überprüfung gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen statt. Außerdem erfolgte eine differenzierte Bewertung von Kontroversen. So ist ein ökologischer und sozialer Mindestschutz gewährleistet. Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen? Im GLS Anlageuniversum unterliegen alle Emittenten und Finanzprodukte einem fortlaufenden sozial-ökologischen Prüfprozess. Die Kontrollen umfassen Nachhaltigkeitsrisiken gemäß der EU-Offenlegungsverordnung. Die GLS Bank analysiert Informationen zu Principal Adverse Impacts und prüft Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Ein strenger Investitionsprozess sichert die Erreichung ökologischer und sozialer Merkmale der Anlagestrategie. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten? Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht werden. GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Änderungshistorie Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 02.01.2026 Alle Aktualisierung der Daten für Bezugszeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 Umbenennung GLS onlineInvest → GLS Invest Digital Inhaltliche Überarbeitung aller Abschnitte Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten Entfernung des Ersatzindikators „Unternehmen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ohne Biodiversitätsstrategie“ für PAI 7 berücksichtigt? (Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken) Hinzufügen zusätzlicher optionaler PAI- Indikatoren • Emissionen von Luftschadstoffen • Wasserverbrauch • Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress • Investitionen in Unternehmen, die Chemikalien herstellen • Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die investiert wird • Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in den Unternehmen, in die investiert wird, zu Sanktionen führten • Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen • Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften • Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 07.02.2025 Alle Aktualisierung der Daten für Bezugszeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 Anpassung des Layouts (Farben, Schriftart & - größe) an das GLS Corporate Design Formularnummer hinzugefügt Inhaltliche Überarbeitung aller Abschnitte 28.10.2024 Alle Umsetzung der Vorlage gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2023/363 Anhang III Korrektur des Bezugszeitraums der Hauptinvestitionen auf 01.01.2023 bis 31.12.2023 (statt 30.09.2023) Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Aufnahme der Frage „Wurde mit dem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert?“ Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen", Ergänzungen welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz? GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Herausnahme des Kastens Investitionen? „Taxonomiekonform“ aus dem Schaubild zur Frage „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ 25.01.2024 Erstveröffentlichung Jahresbericht GRWP-11279 • Version 04 • Stand 01.26