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AGB Hamburger Sparkasse AG bis mai 2025 · 17.10.26, 22:19
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse
Hamburger Sparkasse AG
Fassung Januar 2024 Dammtorstraße 1, 20354 Hamburg
Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die
Schlichtungsstelle und die Europäische
Online-Streitbeilegungsplattform
Allgemeines Entgelte und Aufwendungen
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung Nr. 17 Zinsen und Entgelte
Nr. 2 Änderungen Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen
Nr. 3 Bankauskünfte Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
Nr. 5 Legitimationsurkunden Nr. 19 Haftung der Sparkasse
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe
Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften Einzugspapiere
Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften Auflösung der Geschäftsbeziehung
in ausländischer Währung Nr. 26 Kündigungsrecht
Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nr. 15 Wechselkurs Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes
Nr. 16 Einlagengeschäft Einlagensicherungssystem
Allgemeines – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zustän-
digen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesanstalt
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank)
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Sparkasse
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist in Einklang zu bringen ist
durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Ver-
und
trauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass
die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorge-
manns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt. schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt
hat.
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen
Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für seines Schweigens hinweisen.
einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des Sparver- Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
kehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsab- – bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen
schluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von Aufträ- Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den
gen mit dem Kunden vereinbart. besonderen Bedingungen oder
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die
Nr. 2 Änderungen
Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
(1) Änderungsangebot – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der beson- für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerich-
deren Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor tet sind, oder
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom-
angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts- men, oder
beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und
das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben würden.
Wege angeboten werden. In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den
(2) Annahme durch den Kunden Änderungen auf andere Weise einholen.
Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfol- Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der
gend geregelten Zustimmungsfiktion. Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlage-
(3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungs- kostenfrei kündigen.
182 104.000 D1 (Fassung Jan. 2024) - v14.0
angebotes (Zustimmungsfiktion), wenn Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem
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Änderungsangebot besonders hinweisen.
a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstim-
mung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage Nr. 3 Bankauskünfte
wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbe- (1) Inhalt von Bankauskünften
dingungen oder der besonderen Bedingungen Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkun-
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar gel- gen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kreditwür-
tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der digkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Konto-
Rechtslage entspricht oder stände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anvertraute
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet
werden darf oder
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(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung (3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss
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