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Bedingungen fuer die MasterCard Visa Card · 16.10.26, 22:20
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Bedingungen für die Mastercard/Visa Card
(Kreditkarte)
Hamburger Sparkasse AG
Fassung Februar 2021 Ecke Adolphsplatz / Gr. Burstah, 20457 Hamburg
1 Ausgabe der Kreditkarte – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der
Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard/Visa Card Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
ist eine Kreditkarte (nachfolgend Kreditkarte genannt). Die Kreditkarte
5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent-
kann als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speiche-
halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar-
rung auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät (mobiles
tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers
Endgerät) ausgegeben werden. Diese Kundenbedingungen gelten für
verarbeitet, übermittelt und speichert.
beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich
etwas anderes geregelt. Für die digitale Kreditkarte gelten ergänzend die 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah-
Nutzungsvoraussetzungen und Hinweise für die digitale Kreditkarte. lungsauftrag nicht mehr widerrufen.
2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/
Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- Landesbank
nen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh-
ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: nen, wenn
Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber (Haupt- oder Zusatzkartenin- – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß
haber) im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Nummer 5.1 erteilt hat,
Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen oder die
Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bar- finanzielle Nutzungsgrenze nicht eingehalten wurde oder
– die Kreditkarte gesperrt ist.
geldservices an Geldautomaten Bargeldauszahlungen vornehmen.
Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über
Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar-
das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der
Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistun- 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
gen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hier- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel-
über gesondert informiert. len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kredit-
Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor Waren – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist
oder Dienstleistungen mit der Kreditkarte bezahlt hat, aktualisierte Kar- und
tendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufda- – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe-
tum) zur Verfügung stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen trags zugestimmt hat.
für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet
sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach-
- nicht archivieren -
einer Aktualisierung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.
dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.
3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent-
wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheim- standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen
zahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. den Karteninhaber bezahlen. Der Karteninhaber ist seinerseits verpflich-
3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten tet, der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten.
Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit- Entsprechendes gilt für im Rahmen des Bargeldservices entstandene
karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, Forderungen.
wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen
beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank berech-
sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der tigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der
kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Kreditkarte entstehen.
4 Verfügungsrahmen 9 Kreditkartenabrechnung
Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte ausgelösten
monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt Zahlungsaufträge, die angefallenen Entgelte sowie die sonstigen
für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Umsätze im Zusammenhang mit der Kreditkarte erfolgt in der mit dem
Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Änderung Karteninhaber vereinbarten Weise (z. B. Abrechnung über das elektroni-
des Verfügungsrahmens oder des täglichen Verfügungslimits vereinbaren. sche Postfach, im Online-Banking oder am Kontoauszugsdrucker) einmal
im Monat kostenlos zum vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit erteilter
5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag
5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustim- sofort fällig. Dieser Betrag wird zeitnah dem vom Karteninhaber angege-
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