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Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088
                                        und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten


                               Name des Produktes:                                   Unternehmenskennung (LEI-Code):
Eine nachhaltige Investi-
tion ist eine Investition in   saxx anlage                                           529900XN0CY83GJGZO54
eine Wirtschaftstätigkeit,
die zur Erreichung eines       Anlagestrategie:
Umweltziels oder sozialen      Select ESG 50
Ziels beiträgt, vorausge-
setzt, dass diese Investiti-
on keine Umweltziele oder
sozialen Ziele erheblich
beeinträchtigt und die                   Ökologische und/oder soziale Merkmale
Unternehmen, in die inves-
tiert wird, Verfahrenswei-      Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
sen einer guten Unterneh-
mensführung anwenden.                        Ja                                              Nein

Die EU-Taxonomie ist ein              Es wird damit ein Mindestanteil an                 Es werden damit ökologische/soziale
Klassifikationssystem, das            nachhaltigen Investitionen mit                     Merkmale beworben und obwohl keine
in der Verordnung (EU)                einem Umweltziel getätigt: _%                      nachhaltigen Investitionen angestrebt wer-
2020/852 festgelegt ist                                                                  den, enthält es einen Mindestanteil von 5%
und ein Verzeichnis von                                                                  an nachhaltigen Investitionen.
ökologisch nachhaltigen
Wirtschaftstätigkeiten
enthält. Diese Verordnung                      in Wirtschaftstätigkeiten, die                   mit einem Umweltziel in Wirt-
umfasst kein Verzeichnis                       nach der EU-Taxonomie als öko-                   schaftstätigkeiten, die nach der
der sozial nachhaltigen                        logisch nachhaltig einzustufen                   EU-Taxonomie als ökologisch
Wirtschaftstätigkeiten.                        sind                                             nachhaltig einzustufen sind
Nachhaltige Investitionen
mit einem Umweltziel                           in Wirtschaftstätigkeiten, die                   mit einem Umweltziel in Wirt-
könnten taxonomiekon-                          nach der EU-Taxonomie nicht als                  schaftstätigkeiten, die nach der
form sein oder nicht.                          ökologisch nachhaltig einzustu-                  EU-Taxonomie nicht als ökolo-
                                               fen sind                                         gisch nachhaltig einzustufen sind


                                                                                                mit einem sozialen Ziel


                                      Es wird damit ein Mindestanteil an nach-           Es werden damit ökologische/soziale Merk-
                                      haltigen Investitionen mit einem sozi-             male beworben, aber keine nachhaltigen
                                      alen Ziel getätigt: _%                             Investitionen getätigt.


                               Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben?


                               Mindestens 80 Prozent der Anlagen innerhalb der Vermögensverwaltung werden nach der nachfolgend
                               beschriebenen ESG-Strategie verwaltet. Darüber hinaus wird eine Ausweitung auf das weitere Anlagever-
                               mögen angestrebt.

                               Im Rahmen dieser Vermögensverwaltung erfolgen Investitionen in Investmentanteile (im Folgenden
                               „Fonds“), die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Investitionen
                               werden sowohl ökologische als auch soziale und die verantwortungsvolle Unternehmens- und/oder Staats-
                               führung betreffende Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigt. Hierzu werden bei den Anlageentscheidungen
                               im Rahmen der ESG-Strategie Ausschlusskriterien angewendet. Damit wird beabsichtigt, dass innerhalb der

                                                                                                                                          1
                            Vermögensverwaltung nicht in Fonds investiert wird, die in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Fonds
                            investieren, die mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und Soziales verbunden sind.

                            Im Rahmen der ESG-Strategie werden Fonds ausgeschlossen, die die Mindeststandards der Vermögensver-
                            waltung in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht einhalten.

                            Eine detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Welche Anlagestrategie wird
                            mit diesem Finanzprodukt verfolgt?“.

                            Darüber hinaus erfolgen innerhalb der Vermögensverwaltung nachhaltige Investitionen, die einen Beitrag zur
                            Erreichung eines oder mehrerer der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen leisten. Die
                            Sustainable Development Goals - kurz SDGs - umfassen 17 Zielsetzungen, die darauf ausgerichtet sind, durch
                            eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung weltweit Armut zu reduzieren und Wohlstand zu fördern. Dabei
                            werden gleichzeitig soziale Bedürfnisse wie Bildung, Gesundheit und Beschäftigung wie auch Klimawandel
                            und Umweltschutz berücksichtigt.

                            Es wurde kein Referenzwert definiert, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökolo-
                            gischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.


                               Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologi-
Mit Nachhaltigkeitsindi-
                               schen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezo-
katoren wird gemessen,
                               gen?
inwieweit die mit dem
Finanzprodukt beworbe-
                               Die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung herangezogen:
nen ökologischen oder so-
zialen Merkmale erreicht
                               1. Einhaltung der in der Anlagestrategie vereinbarten Ausschlusskriterien
werden.

                               Der Indikator „Einhaltung Ausschlusskriterien“ misst, ob die Vermögensverwaltung die definierten Aus-
                               schlusskriterien einhält. Er bewertet, ob keine Investitionen in gemäß der Anlagestrategie ausgeschlos-
                               sene Fonds erfolgt sind. Eine Beschreibung der Ausschlusskriterien findet sich im Abschnitt „Welche
                               Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt?“

                               2. Ökologische Wirkung

                               Der Indikator „ökologische Wirkung“ misst den Umfang, in dem Investitionen über Fonds in Wertpapiere
                               von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu Umweltzielen (basierend auf den SDGs)
                               beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen in den
                               Geschäftsfeldern alternative Energien, Energieeffizienz, nachhaltiges Bauen, nachhaltige Land- und Was-
                               serwirtschaft und Vermeidung von Umweltverschmutzung durch eine Minimierung der Abfallerzeugung
                               pro 1.000 Euro investiertes Kapital.

                               Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters, wie z.B. MSCI Solutions LLC. Durch den
                               Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Umwelt und durch die
                               Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit Umweltzielen wird eine hohe ökologische Wir-
                               kung angestrebt.

                               3. Soziale Wirkung

                               Der Indikator „soziale Wirkung“ misst den Umfang, in dem indirekte Investitionen über Fonds in Wertpa-
                               piere von Unternehmen erfolgen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten zu sozialen Zielen (basierend auf den
                               SDGs) beitragen. Der Indikator berechnet sich aus den gewichteten Gesamtumsätzen der Unternehmen
                               in den Geschäftsfeldern Ernährung, erschwingliche Immobilien, Behandlung von Krankheiten, Zugang zu
                               Sanitärprodukten, Konnektivität/Verringerung der digitalen Kluft, Finanzierung von kleineren und mittle-
                               ren Unternehmen und Zugang zu hochwertiger Bildung.


                                                                                                                                         2
Der Indikator basiert auf Daten eines externen Researchanbieters, wie MSCI Solutions LLC. Durch den
Ausschluss von Unternehmen mit hohen negativen Auswirkungen im Bereich Soziales und durch die
Anlage des Vermögens in nachhaltige Investitionen mit sozialen Zielen wird eine hohe soziale Wirkung
angestrebt.

4. Durchschnittlicher MSCI Government ESG Score des Portfolios

Der Indikator „MSCI Government ESG Score“ misst den durchschnittlichen MSCI Government ESG Score
der Wertpapiere staatlicher und staatsnaher Emittenten im Portfolio. Der MSCI Government ESG Score
ist ein Indikator für Staaten und wird von dem Researchanbieter MSCI Solutions LLC bereitgestellt. Mit
dem errechneten Score wird die Fähigkeit von Staaten bemessen, zentrale mittel- bis langfristige Risiken
und Chancen zu steuern, die mit ESG-Faktoren zusammenhängen. Er wird zum einen auf Basis von Indi-
katoren berechnet, die die Gefährdung der Staaten gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund natürli-
cher und institutioneller Gegebenheiten (z.B. deren Anfälligkeit für Umweltereignisse, wirtschaftliche
Rahmenbedingungen und Strafrechtssysteme) ausdrücken. Zum anderen werden zur Ermittlung des
Scores Indikatoren herangezogen, die den Umgang der Staaten mit Nachhaltigkeitsrisikofaktoren (z.B.
deren Umgang mit Energie- und Wasserressourcen, deren Fähigkeit soziale Grundbedürfnisse zu decken
und deren Umgang mit politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten) bewerten. Der Wert kann zwi-
schen 0 (schlechtester Wert) und 10 (bester Wert) liegen. Je höher der Wert, desto besser wird die lang-
fristige Nachhaltigkeit des jeweiligen Staates bewertet. Durch den Ausschluss von Staaten, die beispiels-
weise politische Rechte und bürgerliche Freiheiten einschränken sowie über die Anlage des Vermögens
in Staaten, die nachhaltige Investitionen mit Umweltziel und sozialem Ziel tätigen, wird ein hoher durch-
schnittlicher MSCI Government ESG Score angestrebt.


Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getä-
tigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die nachhaltigen Investitionen streben an, einen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der 17 Ziele
für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen zu leisten. Dazu investiert die Vermögens-
verwaltung indirekt über Fonds in Unternehmen und/oder Staaten, die mit ihren (Geschäfts-)Aktivitäten
zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs beitragen.

Der Beitrag der Unternehmen wird an den Umsätzen gemessen, die die Unternehmen mit ihren Produk-
ten und Dienstleistungen in den Ber

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