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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft


                                      Fassung vom 21.02.2025

                                      1.Vertragspartner und Vertragsabschluss
                                      Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von
                                      Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon
                                      und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden
                                      über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich.
                                      Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
                                      nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen
                                      offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene
                                      Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt.
                                      Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
                                      an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande.

                                      2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes
                                      Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt die Sparkasse dem Kunden „Informationen für den
                                      Verbraucher bei außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen und
                                      Fernabsatzverträgen und bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr“ zur Verfügung.
                                      Diese Informationen enthalten Informationen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines
                                      Widerrufsrechts.
                                      Übt der Kunde ein bestehendes Widerrufsrecht aus, ist er verpflichtet, bereits ausgelieferte SE
                                      bei einer Geschäftsstelle der Sparkasse auf seine Kosten abzugeben oder kostenpflichtig und
                                      versichert an die Sparkasse zurückzusenden.


                                      3. Lieferbedingungen
                                      Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert
                                      per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung.
                                      Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten.

                                      Bei Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss dies zu den üblichen
                                      Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der
                                      Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen einem und 10
                                      Bankarbeitstagen variieren.
                                      Die Sparkasse beauftragt die Lieferung von SE im Rahmen der Kundendirektbelieferung an
                                      die vom Kunden benannte Lieferanschrift.

                                      Für die Kundendirektbelieferung gilt:
                                      -  Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag
                                         folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt – außer in den unten
                                         genannten Fällen - keine Auslieferung an Samstagen
SKA01152_PDF (Fassung Februar 2025)


                                      -  Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe.
                                      -  Die Zustellung erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen des
                                         Rechnungsadressaten anwesende Personen („empfangsberechtigte Person oder
                                         Ersatzempfänger“).
Sparkasse Karlsruhe


                                      -  Der Transportdienstleister führt – aus in den unten genannten Fällen -keine
                                         Legitimationsprüfung durch.
                                      -  Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung mit Unterschrift.
                                      -  Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen.


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-    Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der
    Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der
    Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben.
-     Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat der
    Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht hat.


Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL):
    - Der Kunde wird nach Auftragserteilung über eine hinterlegte E-Mailadresse und/oder
      eine Mobilfunknummer über den Status der Sendung durch DHL informiert
          -  Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Kunden eine alternative Zustellung
             zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des Liefertages, der
             Lieferadresse oder die Hinterlegung in eine Packstation oder einem Paketshop
             sein.
Sendungen, deren Zustellung an der Lieferanschrift nicht erfolgt ist, werden für den Kunden
innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit dem
Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer Filiale/Agentur
bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht zumutbar ist.
    - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
      durchgeführt.
    - Als unzustellbar gilt:
          -  Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos
             verstrichen ist
          -  Die Annahme durch den Kunden, verweigert wird oder der nicht ermittelt
             werden kann.

Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte:
   - DG Transporte ist berechtigt den Kunden per E-Mail über den Versand zu informieren.
     Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde per E-Mail informiert und
     erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2. Zustellversuchs.
   - Sollte keine E-Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen
     Zustellversuches wird ein 2. kostenloser Zustellversuch durchgeführt.
    -   Ist der 2.Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Werktagen zurück.


Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik:
   - Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird Go Logistik eine
     Mitteilung mit der Maßgabe der Terminabstimmung für eine Anlieferung am
     folgenden Werktag hinterlassen.
   - Meldet sich der Kunde auf die gewünschte telefonische Rücksprache für eine
     Anlieferung am folgenden Werktag des Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine
     zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe Adresse.
   - Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgenden
     weiteren Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher
     beschriebenen Sinne angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder
     Ersatzempfänger verweigert wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
   - Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
     durchgeführt.

(A) Für die Kundendirektbelieferung durch Prosegur gilt:

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   - Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den
     Zeitrahmen der Zustellung abzustimmen
   - Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine
     Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird
     kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit
     dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt mit dem Kunden
     abzustimmen.
   - Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Zustellung
     der Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu
     identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren.
   - Sollte die empfangsberechtigte Person die Vorlage der Ausweisdokumente zur
     Identifizierung verweigern, wird die Sendung von Prosegur nicht ausgehändigt und dies
     entsprechend vermerkt.
   - Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte
     Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte.
   - Ist die Sendung trotz telefonischer Terminvereinbarung unzustellbar wird die Sendung
     zurückgesandt. Die Sparkasse kann in diesem Fall die Stornierung des Geschäfts
     veranlassen.


4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung


Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt.
Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten.
  Postleitzahl           Ort
  18520 – 18609          Insel Rügen
  25846 – 25849          Insel Pellworm
  25859                  Hallig Hooge
  25863                  Hallig Langeneß
  25869                  Hallig Oland
  25929 – 25999          Inseln Föhr, Amrum, Sylt
  26453 – 26486          Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge
  26533 – 26548          Insel Norderney
  26557 – 26579          Inseln Juist, Baltrum
  26737 – 26757          Insel Borkum
  27483 – 27499          Helgoland
  30521                  Hannover Messe
  78266                  Büsingen
  82475                  Schneefernerhaus

5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

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