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Bedingungen für die Nutzung von Digitalen Karten (PDF)

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Bedingungen für die Nutzung
                      von digitalen Karten
                      Stand 19.11.2024


                       1. Leistungsgegenstand
                           Ergänzend zu den Bestimmungen des Kartenvertrages kann der Karteninhaber die von der Commerzbank aus-
                           gegebenen Mastercard- und Visa-Karten (Kreditkarten, Debitkarten, Prepaid-Kreditkarten und Firmenkarten) und
                           die Girocard (Debitkarte) für die in Anlage 1 genannten digitalen Bezahlverfahren anmelden und die digitalen
                           Kartendaten in der „Commerzbank Banking-App“ der Commerzbank oder den digitalen Geldbörsen (Wallets) bzw.
                           Apps von Drittanbietern (nachfolgend „App-Anwendungen“ genannt) hinterlegen. Der Nutzer kann damit über
                           seine digitalen Endgeräte und die App-Anwendungen von Drittanbietern kontaktlose Zahlungen bei Vertragsun-
                           ternehmen (z.B. Händler) vor Ort an automatisierten Kassen veranlassen. Diese Vertragsunternehmen können
                           eine Betragsobergrenze für Zahlungen vorsehen.

                           Die Bezahlung im Online-Handel ist mit digitalen Karten dann zulässig, wenn der Drittanbieter (siehe Anlage 1)
                           diese in seinem Bezahlverfahren ermöglicht. Hierzu muss der Karteninhaber die Karte einer App-Anwendung eines
                           Drittanbieters hinzufügen. Voraussetzung ist eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zwischen Karteninhaber
                           und Drittanbieter. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des
                           digitalen Endgerätes, sowie von App-Anwendungen, in denen die digitale Karte hinterlegt werden kann. Ferner
                           können Bargeldauszahlungen an Geldautomaten erfolgen, wenn die Automaten die kontaktlose Nutzung vorsehen.

                       2. Zulässige Apps; Endgeräte
                           Um ein digitales Bezahlverfahren nutzen zu können, benötigt der Karteninhaber die „Commerzbank Banking App“
                           und/oder eine App-Anwendung eines Drittanbieters gemäß Anlage 1 Alle App-Anwendungen sind ausschließlich
                           über die in Anlage 2 genannten Downloadmöglichkeiten zu beziehen. Das vom Karteninhaber zu verwendende
                           digitale Endgerät, z.B. Smartphone, Tablet, Smartwatch oder Wearable, muss in der Lage sein, eine App-Anwen-
                           dung für digitale Kartenzahlungen zu verarbeiten und über eine NFC-Anwendung (Near Field Communication)
                           zur kontaktlosen Nutzung verfügen.

                       3. Datenverarbeitung
                           Datenpunkte                                           Zweck der Verarbeitung

                           Adressdaten                                           Prüfung der Identität des Kunden

                           Transaktionsdaten (Betragshöhe sowie Ort und          Durchführung und Autorisierung der Kartenzahlung
                           Zeit der Transaktion, Transaktionsart, Angaben        und Anzeige der Transaktion in der Transaktionsliste
                           zum Händler; Autorisierungsdaten; Rabattdaten;
                           verwendetes Endgerät)

                                             Sobald die 11. Transaktion autorisiert wurde, wird die 1. Transaktion gelöscht.

                       4. Autorisierung von Kartenzahlungen
                           Die Autorisierung einer Kartenzahlung erfolgt an kontaktlosen automatisierten Kassen oder an kontaktlosen
                           Geldautomaten dadurch, dass der Karteninhaber die Transaktion durch Entsperren des digitalen Endgerätes mit
                           den gerätespezifischen Entsperrmechanismen des Karteninhabers und durch das Halten des digitalen Endgerätes
                           an die Kasse oder den Geldautomaten freigibt.

                           Entsperrmechanismen sind die Eingabe einer PIN, eines Passcodes oder der Einsatz eines biometrischen Merk-
                           mals (Seinselemente), die dem Karteninhaber zugeordnet sind. Als biometrisches Merkmal kann der Kartenin-
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                           haber z.B. seinen Fingerabdruck über den Fingerabdruckscanner oder seinen Iris- oder Gesichtsscan über die
                           Kamerafunktion verwenden.

                           Beim Karteneinsatz an unbeaufsichtigten automatisierten Kassen und bei der kontaktlosen Bezahlung von Klein-
                           beträgen kann von der Entsperrung des digitalen Endgerätes abgesehen werden. Es gelten die von der Bank
                           festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen.


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                      von digitalen Karten
                      Stand 19.11.2024


                           Bei Online-Bezahlvorgängen im Bezahlsystem des Drittanbieters erfolgt die Autorisierung einer Kartenzahlung
                           durch Entsperren des digitalen Endgerätes mit dem gerätespezifischen Entsperrmechanismus und Freigabe der
                           Zahlung auf dem registrierten digitalen Endgerät.

                           Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.


                       5. Sorgfaltspflichten
                           Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Kartenvertrag hat der Karteninhaber insbesondere
                           sicherzustellen, dass
                           • er die Gerätesperre des digitalen Endgerätes eingeschaltet hat
                           • er nur Entsperrmechanismen zum Entsperren des digitalen Endgerätes nutzt,
                              die dem Karteninhaber ausschließlich selbst zugeordnet sind
                           • er das digitale Endgerät mit dem digitalen Bezahlverfahren sorgfältig aufbewahrt und
                              kein Dritter Zugriff auf das digitale Bezahlverfahren hat
                           • er insbesondere die Entsperrmechanismen des digitalen Endgerätes keinem Dritten bekannt gibt
                           • k eine biometrischen Merkmale (Seinselemente) eines Dritten zum Entsperren
                              des digitalen E
                                            ­ ndgerätes gespeichert sein dürfen
                           • eine App mit der Funktion eines digitalen Bezahlverfahren nur über
                              die in Anlage 2 genannten ­Downloadmöglichkeiten auf das digitale Endgerät geladen wird
                           • er im Falle des Diebstahls des digitalen Endgerätes oder eines unberechtigten
                              Zugriffs auf das digitale Bezahlverfahren unverzüglich die Sperrung
                           • der digitalen Karte veranlasst
                           • er das Betriebssystem des Endgerätes unverzüglich auf dem neuesten Stand hält und
                           • er bei der Überlassung des digitalen Endgerätes an Dritte (z. B. bei Veräußerung oder Schenkung) sicherstellt,
                              dass der Dritte die digitale Karte nicht nutzen kann, z.B. indem der Kunde vor der Übergabe an den Dritten die
                              dem Endgerät zugeordnete digitale Karte aus der App des jeweiligen Drittanbieters löscht oder das Endgerät
                              auf Werkseinstellungen zurücksetzt.

                       6. Sperrmöglichkeiten des Kunden
                           Die Sperre einer digitalen Karte und einer physischen Karte kann über die von der Bank
                           mitgeteilte Sperrannahme- oder Mobile Payment-Hotline erfolgen.

                           Weiterhin können die Bank oder der Drittanbieter folgende Möglichkeiten anbieten:
                                    a) D
                                        eaktivierung/Sperre oder Entfernung der digitalen Karte in der App-Anwendung oder dem
                                       Online-Zugang des jeweiligen Drittanbieters nur für das jeweilige Bezahlverfahren des Drittanbieters.
                                    b) Deaktivierung/Sperre oder Entfernung der digitalen Karte in der App-Anwendung oder
                                        dem Online-Zugang des jeweiligen Drittanbieters nur für ein spezifisches digitales Endgerät.
                                    c) D
                                        eaktivierung/Sperre oder Entfernung der digitalen Karte in der App-Anwendung oder
                                       dem Online-Zugang des jeweiligen Drittanbieters nur für ein spezifisches digitales Endgerät.

                       7. Kündigung des Kartenvertrags
                           Bei Wirksamwerden einer Kündigung des Kartenvertrages können die digitalen Karten nicht mehr zur Bezahlung
                           genutzt werden.
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                           Eine Deaktivierung/Sperre bzw. Entfernung der digitalen Karte in der App-Anwendung eines Drittanbieters oder die
                           Deaktivierung bzw. Entfernung eines digitalen Bezahlverfahrens über die Commerzbank Banking-App führt nicht
                           zu einer Kündigung des Kartenvertrags. Sowohl physische Karten als auch digitale Karten in den Bezahlverfahren
                           von anderen Drittanbietern können in diesem Fall uneingeschränkt weiter genutzt werden.


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                      von digitalen Karten
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                       8. Mitteilung von Bedingungs- und Entgeltänderungen
                            Änderungen der Bedingungen und Entgelte dürfen dem Kunden auch über die App-Anwendung von Drittanbietern
                            mitgeteilt werden.


                      Anlage 1:
                      Digitale Bezahlverfahren und deren Anbieter

                       Bezahlverfahren                         Anbieter

                       Apple Pay                               Apple Distribution International

                       Google Pay                              Google Ireland Limited

                       Garmin Connect Mobile                   Garmin Deutschland GmbH

                       Fitbit                                  Fitbit Inc.

                       SwatchPAY                               Swatch Inc.


                      Anlage 2:
                      Zulässige Downloadmöglichkeiten – Apps für das mobile Bezahlen dürfen
                      ausschließlich über folgende Internetanwendungen heruntergeladen werden:

                       Downloadmöglichkeiten                   Anbieter

                       App Store                               Apple

                       Google Play Store                       Google


                      Commerzbank AG
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