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Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card
(Debitkarte) mit individualisierten
Authentifizierungsverfahren
Fassung Juli 2026
1. Anwendungsbereich
(1) Die von der Sparkasse ausgegebene digitale Sparkassen-Card ist eine Debitkarte (nachfolgend digitale Debitkarte genannt), die dem Kar-
teninhaber digital zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen
Bezahlverfahren bereitgestellt wird. Eine virtuelle Debitkarte wird zur Speicherung als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät ausge-
geben. Eine physische Debitkarte kann zusätzlich als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Es gelten die
„Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“, sofern in den „Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individuali-
sierten Authentifizierungsverfahren“ oder den „Bedingungen für die Nutzung der Sparkassen-Card (Debitkarte) für In-App-Zahlungen“ nichts
Abweichendes vereinbart ist.
(2) Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Sparkasse und dem Kontoinhaber. Vertragliche Ver-
einbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in
denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Sparkasse betrifft nicht die Funktionsfähig-
keit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets) oder von Unterneh-
mens-Apps, in denen die digitale Debitkarte hinterlegt werden kann.
2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
Der Karteninhaber kann die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Spar-
kasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die
berechtigte Verwendung der digitalen Debitkarte überprüfen kann.
Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Debitkarte auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besit-
zelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des
mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Debitkarte geltenden per-
sönlichen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Jedoch ist bei
Bargeldauszahlungen am Geldautomaten zur Autorisierung der Bargeldauszahlung (vgl. Nummer 4) zusätzlich auch die Eingabe der persönli-
chen Geheimzahl (PIN) des Karteninhabers erforderlich.
3. Verwendungsmöglichkeiten / Bereitstellung von Karten- und Transaktionsdaten
(1) Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte, soweit diese und die Terminals, die Geldautomaten bzw. die Bezahlanwendungen im
Online-Handel oder die Unternehmens-Apps entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-
Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)
im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Debit-
karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Debitkarte an allen girocard-Terminals und im Online-Handel ein-
gesetzt werden, die an dem girocard-Logo und dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.
c) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie im Online-Handel im Rahmen
eines fremden Debitkartensystems, soweit die digitale Debitkarte entsprechend ausgestattet ist. Die Akzeptanz der digitalen Debitkarte im
Rahmen eines fremden Debitkartensystems erfolgt unter dem für das fremde Debitkartensystems geltenden Akzeptanzlogo.
d) Zu Zahlungsdiensten nach Maßgabe der „Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“ in Verbindung mit der persönlichen Geheim-
zahl (PIN), insbesondere zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten, soweit die digitale Debitkarte und der jeweilige Geldautomat entspre-
chend ausgestattet sind.
e) In Verbindung mit Unternehmens-Apps für In-App-Zahlungen nach Maßgabe der „Bedingungen für die Nutzung der Sparkassen-Card
(Debitkarte) für In-App-Zahlungen“ zum Einsatz an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen zur Auslösung
von elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet im Rahmen des girocard-Systems unter dem girocard-Logo oder im Rahmen
eines vom girocard-System anerkannten fremden Debitkartensystems unter dem für das fremde Debitkartensystem geltenden Akzeptanz-
logo, sofern die digitale Debitkarte in einer von Handels- oder Dienstleistungsunternehmen angebotenen oder akzeptierten Unternehmens-
App für In-App-Zahlungen hinterlegt ist.
f) In Verbindung mit Unternehmens-Apps für In-App-Zahlungen nach Maßgabe der „Bedingungen für die Nutzung der Sparkassen-Card
(Debitkarte) für In-App-Zahlungen“ zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen im E- und M-Commerce außerhalb der
manuell
Website des Handels oder Dienstleistungsunternehmens zur Auslösung von elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet im
Rahmen des girocard-Systems unter dem girocard-Logo oder im Rahmen eines vom girocard-System anerkannten fremden Debitkarten-
systems unter dem für das fremde Debitkartensystem geltenden Akzeptanzlogo, sofern die digitale Debitkarte in einer von Handels- oder
Dienstleistungsunternehmen angebotenen oder akzeptierten Unternehmens-App für In-App-Zahlungen hinterlegt ist.
Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse in den jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Sparkassen-Card mit individualisierten
Authentifizierungsverfahren.
(2) Soweit der Karteninhaber eine App einer Bezahlplattform für die digitale Geldbörse (Wallet) oder eine Unternehmens-App zur Hinterlegung
seiner digitalen Debitkarte auswählt, wird die Sparkasse für eine solche digitale Geldbörse (Wallet) oder für eine solche Unternehmens-App
Karten- und Transaktionsdaten bereitstellen, die für den Betrieb der digitalen Geldbörse (Wallet) oder der Unternehmens-App erforderlich sind
(z. B. für die Anzeige der digitalen Debitkarte oder eine Transaktionsübersicht in der digitalen Geldbörse (Wallet)). Nähere Informationen
127 151.010 D1 (Fassung Juli 2026) - v4.0
erteilt die Sparkasse in ihren einschlägigen Datenschutzhinweisen.
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4. Autorisierung von Kartenverfügungen (z. B. Kartenzahlungen oder Bargeldauszahlungen) durch den Karteninhaber / Zustimmung
zur Datenverarbeitung, -übermittlung und -speicherung / Unwiderruflichkeit der Kartenzahlung
(1) Mit dem Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an das Kontaktlos-Termi-
nal bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung
der Kartenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes
des Geräts jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich. Die Zustimmung (Autorisierung) wird mit deren Ein-
satz erteilt.
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Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
(2) Bei Bargeldauszahlungen am Geldautomaten erteilt der Karteninhaber seine Zustimmung (Autorisierung) zur Bargeldauszahlung mit dem
Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an den Kontaktlosleser des Geldauto-
maten und der Eingabe seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) am Geldautomaten. Auch hierbei ist beim Einsatz des mobilen Endgerätes mit
der digitalen Debitkarte zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder die Eingabe des Entsperrcodes des
Gerätes mit den auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich.
(3) In der Zustimmung (Autorisierung) ist zugleich di