Revision 114.07.25HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet
Zinsanpassung.pdf
www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Zinsanpassung.pdf
1 Fassungen in dieser Dokumentgruppe
Zinsanpassung.pdf
www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Zinsanpassung.pdf
Verfahren der Zinsanpassung bei variabel verzinsten Sparverträgen
Hier erhalten Sie Informationen zum Verfahren der Zinsanpassung bei den variabel verzinsten
Sparverträgen Vorsorgesparen, Zielsparen und VL-Sparen.
Die Zinsanpassung richtet sich nach einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Der Referenzzinssatz ist der
am Quartalsende ermittelte gewichtete und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundete
Wert. Der aktuelle Referenzzinssatz und rechnerische Produktzins werden im Preisaushang veröffentlicht.
Der Referenzzinssatz wird gemäß der folgenden Basiswerte und Gewichtungen errechnet:
Für Verträge ab dem 01.01.2018:
50 % gleitender 3-Monatszins (EURIBOR)
50 % gleitender 10-Jahreszins
Für Verträge vor dem 01.01.2018:
15% gleitender 3-Monatszins (EURIBOR)
40% gleitender 3-Jahreszins
10% gleitender 4-Jahreszins
35% gleitender 10-Jahreszins
Die Sparkasse wird die Entwicklung des Referenzzinssatzes regelmäßig ab dem ersten bis spätestens
zehnten Bankarbeitstag des Quartals unter Einbeziehung der Zahlen des Vorquartals überprüfen.
Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,5 Prozentpunkte gegenüber seinem
maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Zinsanpassung verändert, sinkt oder steigt der
rechnerische Produktzins um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum 15. des jeweiligen Monats
unter Berücksichtigung folgender Punkte:
• Die Sparkasse kann vorübergehend und unverbindlich zugunsten des Sparers auf die Senkung des
aktuellen Produktzinssatzes verzichten.
• Basis für künftige Zinsanpassungen ist jedoch ausschließlich der sich aus der Entwicklung des
Referenzzinssatzes ergebende rechnerische Produktzins; der Verzicht der Sparkasse bleibt
unberücksichtigt.
• Die Sparkasse ist berechtigt, diesen Verzicht jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung
für die Zukunft aufzugeben.
• Im Falle einer dauernden Niedrigzinsphase kann sich ein negativer rechnerischer Produktzins
errechnen. Aus diesem Grund wird dem Kunden eine Mindestverzinsung in Höhe von 0,001 % p. a.
garantiert. Die quartalsweise Überprüfung des Referenzzinssatzes wird dabei nach dem zuvor
beschriebenen Verfahren weitergeführt.
Seite 1 von 3
Ermittlung des Referenzzinssatzes
Basiswerte der Deutschen Bundesbank
Für die Berechnung des Referenzzinssatzes werden seit Juli 2006 folgende Basiswerte der Deutschen
Bundesbank zugrunde gelegt:
3-Monate
EURIBOR Dreimonatsgeld / Monatsdurchschnitt
3 Jahre
Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 3 Jahre /
Monatswerte
4 Jahre
Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 4 Jahre /
Monatswerte
10-Jahre
Aus der Zinsstruktur abgeleitete Renditen für Bundeswertpapiere mit jährl. Kuponzahlungen / RLZ 10 Jahre
/ Monatswerte
Bis Juni 2006 wurde der Referenzzinssatz auf Basis der Umlaufrenditen börsennotierter Bundeswertpapiere
(ehemalige Tabelle 7e der Kapitalmarktstatistik) ermittelt. Die Deutsche Bundesbank hat Ende Juni 2006 die
Berechnung der bisherigen Renditestruktur am Rentenmarkt eingestellt. Ab Juli 2006 erfolgt die
Berechnung über die Zinsstruktur aus den abgeleiteten Renditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit
jährlichen Kuponzahlungen.
Berechnung gleitender Durchschnittszinssätze
Für die Berechnung des Referenzzinssatzes wird nicht nur ein Basiswert der Deutschen Bundesbank
verwendet, sondern der Durchschnitt aus mehreren Basiswerten der vorangegangenen Monate. Das
Ergebnis ist ein Mittelwert oder der gleitende Durchschnitt.
Die gleitenden Durchschnitte errechnen sich bei einer Restlaufzeit von:
• 3 Monaten aus den Monatswerten der letzten 3 Monate
• 3 Jahren aus den Monatswerten der letzten 36 Monate
• 4 Jahren aus den Monatswerten der letzten 48 Monate
• 10 Jahren aus den Monatswerten der letzten 120 Monate
Diese Monatswerte werden dann jeweils addiert und die Summe durch die Anzahl der Monate dividiert.
Beispiel: Ermittlung des gleitenden 3-Monatszinses per 01.07.2005
= (Monatswert Juni 2005 + Monatswerts Mai 2005 + Monatswert April 2005) / 3
= (2,11 + 2,13 + 2,14) / 3 = 2,13
Seite 2 von 3
Prozentuale Gewichtung der gleitenden Durchschnittszinssätze
Für die Ermittlung des Referenzzinssatzes ist die prozentuale Gewichtung der einzelnen gleitenden
Durchschnittszinssätze notwendig.
Die gewichteten Zinsanteile werden addiert und das Ergebnis kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet.
Die Veränderung des auf dieser Grundlage ermittelten Referenzzinssatzes ist die Basis für die Veränderung
des rechnerischen Produktzinssatzes.
Beispiel: Ermittlung des Referenzzinssatzes per 01.07.2005
= 15% * gleitender 3-Monatszins + 40% * gleitender 3-Jahreszins + 10% * gleitender 4-Jahreszins +
35% * gleitender 10-Jahreszins
= 15% * 2,13 + 40% * 2,98 + 10% * 3,49 + 35% * 4,87 = 3,57
Historische Referenzzinssätze und rechnerische Produktzinsen
Für Verträge ab dem 01.01.2018
Referenzzins Produktzins
01.01.2018 0,770 0,010
15.10.2020 0,200 -0,560
15.01.2023 1,110 0,350
15.07.2023 1,930 1,170
15.07.2025 1,430 0,670
Für Verträge vor dem 01.01.2018
Referenzzins Produktzins
01.07.2005 3,570 2,000
15.10.2008 4,110 2,540
15.04.2009 3,580 2,010
15.04.2010 3,040 1,470
15.10.2011 2,440 0,870
15.10.2012 1,850 0,280
15.07.2014 1,320 -0,250
15.07.2016 0,790 -0,780
15.10.2018 0,250 -1,320
15.01.2022 -0,260 -1,830
15.01.2023 0,320 -1,250
15.07.2023 0,840 -0,730
15.04.2024 1,340 -0,230
Seite 3 von 3