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kundeninfo-wertpapiergeschaefte.pdf
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Kreissparkasse
Köln
Sparkassen-Finanzgruppe
Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren
und weiteren Finanzinstrumenten
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse
und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre ins-
besondere einen Überblick über uns und
• unsere Wertpapierdienstleistungen,
• unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
• unsere Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung,
• unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
• über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten,
• über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne und
• über die Informationen für Aktionäre geben.
Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesse-
rung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz,
eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung
eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der
Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden.
Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professionel-
ler Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine
abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge,
dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt
wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen
Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen
Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folg-
lich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finan-
ziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professionel-
ler Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.
© S-Com 610 001 332 (13. Auflage 2025)
Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.
Mit freundlichen Grüßen
Kreissparkasse Köln
Thomas Plicht
Bereichsdirektor Vertriebsmanagement Wertpapiere
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Informationen über uns und unsere
Dienstleistungen
Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, behördlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben
erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen eine
uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um
einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommuni-
A. Informationen über uns kation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter
Kreissparkasse Köln für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefo-
Anstalt des öffentlichen Rechts nischen und elektronischen Kommunikation für den Be-
Neumarkt 18-24 vollmächtigten ebenfalls.
50667 Köln Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informa-
Telefon: (02 21) 2 27 -0 tionen in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privat-
Telefax: (02 21) 2 27 -39 20 kunde im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes haben
E-Mail: info@ksk-koeln.de Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in
schriftlicher Form zu erhalten, soweit sie sich nicht ver-
Bankerlaubnis traglich für die elektronische Form entschieden haben.
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32
Kreditwesengesetz. Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns
Zuständige Aufsichtsbehörden eine Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Aus-
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: zug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,
60314 Frankfurt am Main Hinweise zur Einlagensicherung
(Internet: www.ecb.europa.eu). Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzgruppe an.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, 1. Freiwillige Institutssicherung
und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die
(Internet: www.bafin.de). angehörenden Institute selbst zu schützen und bei die-
sen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwie-
Kommunikationsmittel und -sprache rigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen-
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform sicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung
oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortge-
Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön- führt werden.
lich, telefonisch, brieflich oder im Online-Brokerage
übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für be- 2. Gesetzliche Einlagensicherung
stimmte Kommunikationswege, z. B. das Online-Brokera- Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkas-
ge, gesonderte Vereinbarungen gelten. sen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die
ommunikation
K Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen
das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung
Telefonische und elektronische Kommunikation, die seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG
sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschä-
von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier- digungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im
dienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht, Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstan-
müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung auf- den sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Spar-
zeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichts- kasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und
Solawechseln.
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Informationen über uns und unsere Dienstleistungen
Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/ hin, dass wir im Falle der Anlageberatung – wie auch bei
sicherungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungs- beratungsfreier Orderausführung – keine Überwachung
einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch der Wertentwicklung des Portfolios und der einzelnen
nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust sei- Finanzinstrumente vornehmen. Das schließt jedoch nicht
ner Einlagen erlitten. aus, dass wir – z. B. bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen
auf Sie zukommen.
B. Umgang mit Interessenkonflikten Information über die Risikoklassen der von uns emp-
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche fohlenen Finanzinstrumente
Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäfts- In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen
leitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebun- der Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente
denen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen ein-
direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und gestuft. Bei der Risikobereitschaft des Kunden gibt es
Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht ebenfalls fünf mögliche Kategorien – von 1 („sehr gerin-
auf die Kundeninteressen, einschließlich deren Nachhal- ge Risikobereitschaft“) bis zu 5 („sehr hohe Risikobe-
tigkeitspräferenzen, auswirken. reitschaft“). Für jede Kategorie der Risikobereitschaft
Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung mögli- gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe folglich eine
cher Interessenkonflikte“. entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möch-
ten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen
Finanzinstrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko
C. Informationen über Dienstleistungen bereitsc