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kundeninfo-wertpapiergeschaefte.pdf

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Kreissparkasse
                                                                                                                                                   Köln


                                         Sparkassen-Finanzgruppe
                                         Kundeninformation zu Geschäften in Wert­papieren
                                         und weiteren Finanzinstrumenten


                                         Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

                                         angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse
                                         und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre ins-
                                         besondere einen Überblick über uns und
                                         • unsere Wertpapierdienstleistungen,
                                         • unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
                                         • unsere Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung,
                                         • unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
                                         • über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten,
                                         • über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne und
                                         • über die Informationen für Aktionäre geben.

                                         Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
                                         eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesse-
                                         rung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz,
                                         eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung
                                         eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der
                                         Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden.

                                         Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professionel-
                                         ler Kunde, geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine
                                         abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge,
                                         dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt
                                         wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen
                                         Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen
                                         Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folg-
                                         lich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finan-
                                         ziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professionel-
                                         ler Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
                                         ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.
© S-Com 610 001 332 (13. Auflage 2025)


                                         Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

                                         Mit freundlichen Grüßen
                                         Kreissparkasse Köln


                                         Thomas Plicht

                                         Bereichsdirektor Vertriebsmanagement Wertpapiere

                                                                                                                                                                  1
Informationen über uns und unsere
Dienstleistungen

Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG,       behördlicher Anordnung im Einzelfall für bis zu sieben
erteilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über   Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen eine
uns und unsere Wertpapierdienst­leistungen.               Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
                                                          Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um
                                                          einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommuni-
A. Informationen über uns                                kation auf diesem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter
Kreissparkasse Köln                                       für Sie tätig werden, gelten die Vorschriften zur telefo-
Anstalt des öffentlichen Rechts                           nischen und elektronischen Kommunikation für den Be-
Neumarkt 18-24                                            vollmächtigten ebenfalls.
50667 Köln                                                Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informa-
Telefon: (02 21) 2 27 -0                                  tionen in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privat-
Telefax: (02 21) 2 27 -39 20                              kunde im Sinne des Wertpapierhandels­gesetzes haben
E-Mail: info@ksk-koeln.de                                 Sie die Möglichkeit, diese Informationen stattdessen in
                                                          schriftlicher Form zu erhalten, soweit sie sich nicht ver-
Bankerlaubnis                                             traglich für die elektronische Form entschieden haben.
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32
Kreditwesen­gesetz.                                       Mitteilungen über getätigte Geschäfte
                                                          Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns
Zuständige Aufsichtsbehörden                              eine Abrechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Aus-
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:            zug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,
60314 Frankfurt am Main                                   Hinweise zur Einlagensicherung
(Internet: www.ecb.europa.eu).                            Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:    Finanz­gruppe an.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Graurhein­dorfer Straße 108, 53117 Bonn,                  1. Freiwillige Institutssicherung
und Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main   Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die
(Internet: www.bafin.de).                                 angehörenden Institute selbst zu schützen und bei die-
                                                          sen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwie-
Kommunikationsmittel und -sprache                         rigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Einlagen-
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform   sicherungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung
oder elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren.     zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkung fortge-
Kundenaufträge können in deutscher Sprache persön-        führt werden.
lich, telefonisch, brieflich oder im Online-Brokerage
übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für be-      2. Gesetzliche Einlagensicherung
stimmte Kommunikationswege, z. B. das Online-Brokera-     Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkas-
ge, gesonderte Vereinbarungen gelten.                     sen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem
                                                          nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich
Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer         anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die
­ ommunikation
 K                                                        Institutssicherung nicht greifen, hat der Kunde gegen
                                                          das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung
Telefonische und elektronische Kommunikation, die         seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG
sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung        bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht entschä-
von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapier-      digungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die im
dienstleistungen und -nebendienstleistungen bezieht,      Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstan-
müssen wir aufgrund gesetzlicher Verpflichtung auf-       den sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Spar-
zeichnen und für fünf Jahre aufbewahren, bei aufsichts-   kasse und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und
                                                          Solawechseln.
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Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/       hin, dass wir im Falle der Anlage­beratung – wie auch bei
sicherungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungs-         beratungs­freier Order­aus­führung – keine Überwachung
einrichtungen der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch          der Wertentwicklung des Portfolios und der einzelnen
nie ein Kunde eines Mitgliedsinstituts einen Verlust sei-   Finanz­instrumente vor­nehmen. Das schließt jedoch nicht
ner Einlagen erlitten.                                      aus, dass wir – z. B. bei einer Fälligkeit – mit Anlageideen
                                                            auf Sie zukommen.

B. Umgang mit Interessenkonflikten                         Information über die Risikoklassen der von uns emp-
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche       fohlenen Finanzinstrumente
Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäfts-        In der Sparkassen-Finanzgruppe werden die im Rahmen
leitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebun-       der Anlageberatung empfohlenen Finanzinstrumente
denen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns        in eine von insgesamt fünf Produktrisikoklassen ein-
direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und    gestuft. Bei der Risiko­bereitschaft des Kunden gibt es
Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht          ebenfalls fünf mögliche Kategorien – von 1 („sehr gerin-
auf die Kundeninteressen, einschließlich deren Nachhal-     ge Risikobereitschaft“) bis zu 5 („sehr hohe Risikobe-
tigkeitspräferenzen, auswirken.                             reitschaft“). Für jede Kategorie der Risiko­bereitschaft
Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung mögli-    gibt es in der Sparkassen-Finanzgruppe folglich eine
cher Interessenkonflikte“.                                  entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch möch-
                                                            ten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen
                                                            Finanz­instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­
C. Informationen über Dienstleistungen                     bereitsc