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MBS-MiFID-Broschuere.pdf

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Sparkassen-­Finanz­gruppe

Kundeninformation
zu Geschäften in
Wertpapieren und weiteren
Finanz­instrumenten


Weil’s um mehr als Geld geht.
Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen
des DSGV-Projektes „MiFID-Revision“.
Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen
beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V.


Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann
jedoch keine Gewähr übernommen werden.


© 2025 S-Communication Services GmbH, Berlin
Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes
ist ohne Zustimmung des Anbieters unzulässig und strafbar.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen,
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Lektorat: Eva Schöck
Bilder: Getty images


12. Auflage 2025
610 017 232
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem
nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre insbesondere einen Überblick
über uns und
   unsere Wertpapierdienstleistungen,
   unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten,
   unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung,
   unsere Preise für Wertpapierdienstleistungen sowie exemplarische Kostenberechnungen,
   über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, und
   über die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte sowie die Bedingungen für Wertpapier-Sparpläne geben.

Verschiedene gesetzliche Neuregelungen der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt
worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes
zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung
der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformations-
blattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistun-
gen erreicht werden.

Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunde, professioneller Kunde,
geeignete Gegenpartei). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Rege-
lung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus
dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der
Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte
Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch
mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a.
auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als
professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn
ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.

Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam


                                                                                                                                  3
Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


Gemäß gesetzlicher Vorgaben, insbesondere dem WpHG, er-             Aufzeichnung von telefonischer und elektronischer
teilen wir Ihnen hiermit ­folgende Informationen über uns und       ­Kommunikation
unsere Wertpapierdienst­leistungen.
                                                                    Telefonische und elektronische Kommunikation, die sich auf
                                                                    die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Aufträgen
A. Informationen über uns                                          zu Finanz­instrumenten oder Wertpapierdienstleistungen und
                                                                    -nebendienstleistungen bezieht, müssen wir aufgrund gesetz-
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam                         licher Verpflichtung aufzeichnen und für fünf Jahre aufbewah-
Anstalt des öffentlichen Rechts                                     ren, bei aufsichtsbehördlicher Anordnung im Einzelfall für bis
Saarmunder Str. 61                                                  zu sieben Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums stellen wir Ihnen
14478 Potsdam                                                       eine Kopie der Aufzeichnungen auf Wunsch zur Verfügung.
Telefon: (03 31) 89 89 89                                           Sofern Sie keine Aufzeichnung wünschen, bitten wir um einen
Telefax: (03 31) 89 89 85                                           Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf die-
E-Mail: kontakt@mbs.de                                              sem Wege aus. Sollte ein Bevollmächtigter für Sie tätig werden,
                                                                    gelten die Vorschriften zur telefonischen und elektronischen
Vermittler                                                          Kommunikation für den Bevollmächtigten ebenfalls.
Wir bedienen uns im Zusammenhang mit der Erbringung unse-
rer Dienstleistungen vertraglich gebundener Vermittler, die im      Mitteilungen über getätigte Geschäfte
Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland registriert          Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Ab-
sind.                                                               rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den
                                                                    Inhalt Ihres Wertpapierdepots.
Bankerlaubnis
Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesen­             Hinweise zur Einlagensicherung
gesetz.                                                             Wir gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-­Finanz­
                                                                    gruppe an.
Zuständige Aufsichtsbehörden
Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde:                      1. Freiwillige Institutssicherung
Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20,                        Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehö-
60314 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu).              renden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende
Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde:              oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,                    Auf diese Weise soll ein Einlagensicherungsfall vermieden und
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und                         die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Ein-
Marie-Curie-Straße 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main                 schränkung fortgeführt werden.
(Internet: www.bafin.de).
                                                                    2. Gesetzliche Einlagensicherung
Kommunikationsmittel und -sprache                                   Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-­
Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder        Finanz­gruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem
elektronisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kunden-            Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Sollte
aufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch,       entgegen Absatz 1 ausnahmsweise die Institutssicherung nicht
brieflich oder im Online-Brokerage übermittelt werden. Bitte        greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen An-
beachten Sie, dass für bestimmte Kommunikationswege, z. B.          spruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne des § 2 Absätze
das Online-Brokerage, gesonderte Vereinbarungen gelten.             3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen des § 8 EinSiG. Nicht
Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Informationen       entschädigungsfähig nach § 6 EinSiG sind u. a. Einlagen, die
in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne      im Zusammenhang mit Geldwäschetransaktionen entstanden
des Wertpapierhandels­gesetzes haben Sie die Möglichkeit,           sind, sowie Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse und
diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhal-     Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
ten, soweit sie sich nicht vertraglich für die elektronische Form
entschieden haben.                                                  Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/siche-
                                                                    rungssystem. Seit dem Bestehen der Sicherungseinrichtungen
                                                                    der Sparkassen-­Finanz­gruppe hat noch nie ein Kunde eines
                                                                    Mitgliedsinstituts einen Verlust seiner Einlagen erlitten.


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Informationen über uns und unsere Dienstleistungen


B. Umgang mit Interessenkonflikten                                 che Kategorien – von 1 („sehr geringe Risikobereitschaft“) bis
                                                                    zu 5 („sehr hohe Risikobereitschaft“). Für jede Kategorie der
Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Inte-         Risiko­bereitschaft gibt es in der Sparkassen-­Finanz­gruppe
ressenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, un-         folglich eine entsprechende Produktrisikoklasse. Hierdurch
seren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern          möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanz­
oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch       instrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risiko­bereitschaft
Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kun-          passen.
den untereinander nicht auf die Kundeninteressen, einschließ-       Die Produktrisikoklassen der Sparkassen-­Finanz­gruppe
lich deren Nachhaltigkeitspräferenzen, auswirken.                   sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risiko­
Details dazu finden Sie im Abschnitt „Darstellung möglicher         indikatoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden
Interessenkonflikte“.                                               gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger­
                                                                    informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden.
                                                                    Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1
C. Informationen über Dienstleistungen                             (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko). Im Rahmen einer
                                                                    Anlageberatung führen wir die sieben Risikoindikatoren mit
Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kre-        den fünf Produkt­risikoklassen zusammen.
ditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und        In der Geeignetheitserklärung, die wir Ihnen nach einer Anla-
Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.), soweit die sparkassen­       geberatung zur Verfügung stellen, beziehen wir uns jeweils auf
rechtlichen/landesbankrechtlichen Regelungen keine Ein-