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Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten

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Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card
                                            (Debitkarte) mit individualisierten
                                            Authentifizierungsverfahren
                                            Fassung Januar 2025

                                            1. Anwendungsbereich
                                            Die von der Sparkasse ausgegebene digitale Sparkassen-Card ist eine Debitkarte (nachfolgend digitale Debitkarte genannt), die dem Karten-
                                            inhaber digital zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahl-
                                            verfahren bereitgestellt wird. Eine virtuelle Debitkarte wird zur Speicherung als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät ausgegeben.
                                            Eine physische Debitkarte kann zusätzlich als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Es gelten die „Bedingun-
                                            gen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“, sofern in den „Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten
                                            Authentifizierungsverfahren“ nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenaus-
                                            gebenden Sparkasse und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgeräteherstel-
                                            ler, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertrag-
                                            liche Leistung der Sparkasse betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von Bezahlplattformen wie
                                            Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen die digitale Debitkarte hinterlegt werden kann.
                                            2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
                                            Der Karteninhaber kann die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Spar-
                                            kasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die
                                            berechtigte Verwendung der digitalen Debitkarte überprüfen kann.
                                            Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Debitkarte auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besit-
                                            zelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des
                                            mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Debitkarte geltenden per-
                                            sönlichen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Jedoch ist bei
                                            Bargeldauszahlungen am Geldautomaten zur Autorisierung der Bargeldauszahlung zusätzlich auch die Eingabe der persönlichen Geheimzahl
                                            (PIN) des Karteninhabers erforderlich.
                                            3. Verwendungsmöglichkeiten
                                            Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte, soweit diese und die Terminals, die Geldautomaten bzw. die Bezahlanwendungen im Online-
                                            Handel entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                            a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-
                                               Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
                                            b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)
                                               im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Debit-
                                               karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Debitkarte an allen girocard-Terminals und im Online-Handel ein-
                                               gesetzt werden, die an dem girocard-Logo und dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.
                                            c) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie im Online-Handel im Rahmen
                                               eines fremden Systems, soweit die digitale Debitkarte entsprechend ausgestattet ist. Die Akzeptanz der digitalen Debitkarte im Rahmen
                                               eines fremden Systems erfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo.
                                            d) Zu Zahlungsdiensten nach Maßgabe der „Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“ in Verbindung mit der persönlichen Geheim-
                                               zahl (PIN), insbesondere zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten, soweit die Debitkarte und der jeweilige Geldautomat entsprechend
                                               ausgestattet sind.
                                            Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse in den jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Sparkassen-Card mit individualisierten
                                            Authentifizierungsverfahren.
                                            4. Autorisierung von Kartenverfügungen (z. B. Kartenzahlungen oder Bargeldauszahlungen) durch den Karteninhaber
                                            Mit dem Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an das Kontaktlos-Terminal
                                            bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der
                                            Kartenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des
                                            Geräts jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt.
                                            Bei Bargeldauszahlungen am Geldautomaten erteilt der Karteninhaber seine Zustimmung (Autorisierung) zur Bargeldauszahlung mit dem Ein-
                                            satz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an den Kontaktlosleser des Geldautoma-
                                            ten und der Eingabe seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) am Geldautomaten. Auch hierbei ist beim Einsatz des mobilen Endgerätes mit der
                                            digitalen Debitkarte zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder die Eingabe des Entsperrcodes des
                                            Gerätes mit den auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich.
                                            In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung not-
                                            wendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der
                                            Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
                                            5. Finanzielle Nutzungsgrenze und Verfügungsrahmen
                                            a) Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Debitkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Konto-
                                               überziehung vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse
                                               berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der digitalen Debitkarte entstehen. Die Buchung solcher Ver-
127 151.010 D1 (Fassung Jan. 2025) - v3.0
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                                               fügungen führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
                                            b) Sofern die Nutzungsgrenze nicht vorher erreicht ist, darf der Karteninhaber Verfügungen mit seiner digitalen Debitkarte nur im Rahmen des
                                               für die physische oder virtuelle Debitkarte vereinbarten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob der Verfü-
                                               gungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen (mit der digitalen oder der zugrunde liegenden physischen Debitkarte bzw. der virtuel-
                                               len Debitkarte sowie der Kartendaten für den Online-Handel) bereits ausgeschöpft ist. Verfügungen, mit denen der Verfügungsrahmen der
                                               digitalen Debitkarte überschritten würde, können unabhängig vom aktuellen Kontostand und einem etwa vorher zum Konto eingeräumten
                                               Kredit abgewiesen werden. Der Kontoinhaber kann mit der kontoführenden Stelle eine Änderung des Verfügungsrahmens der jeweiligen
                                               Debitkarte und für alle zu seinem Konto ausgegebenen Debitkarten vereinbaren.


                                                                                                                                                                                Seite 1 von 4
                                            Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren


                                            6. Sperre der digitalen Debitkarte
                                            a) Die Sparkasse darf die digitale Debitkarte und/oder die Kartendaten, die für Fernzahlungsvorgänge im Online-Handel eingesetzt werden
                                               können („Kartendaten für den Online-Handel“) sperren (z. B. durch Löschung), wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem
                                               Grund zu kündigen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der individualisierten Authentifizierungselemente des
                                               Karteninhabers oder der digitalen Debitkarte dies rechtfertigen oder wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Ver-
                                               wendung eines Authentifizierungselements oder der digitalen Debitkarte besteht. Darüber wird die Sparkasse den Karteninhaber unter
                                               Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre unterrichten. Die Angabe von
                                               Gründen darf unterbleiben,