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Bedingungen für das Sparkonto Plus Seite 1/1
(Stand: 13. September 2024)
1. Bedingungen für das Sparkonto Plus
Die Bank richtet dem Sparkontoinhaber ein auf dessen Namen lautendes Sparkonto ein und erteilt über Gutschriften und Belastungen Sparkontoaus-
züge. In dem Sparkontoauszug vermerkt die Bank Einzahlungen und Auszahlungen, alle übrigen Gutschriften und Belastungen sowie den
jeweiligen Kontostand. Die Bank darf mehrere Buchungen in einem Kontoauszug zusammenfassen. Sie wird mindestens einmal im Jahr einen Konto-
auszug erteilen. Der Sparkontoauszug hat eine fortlaufende Nummer, die am Jahresanfang neu beginnt.
2. Spareinlage
Das Sparkonto dient der Geldanlage und darf nicht für Zwecke des Zahlungsverkehrs (z. B. Scheckeinziehung) verwendet werden.
3. Kündigung
(1) Der Kunde kann Sparguthaben mit einer Frist von drei Monaten kündigen (Kündigungsfrist).
(2) Von Sparkonten mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können innerhalb eines Kalendermonats bis zu EUR 2.000, – ohne Kündigung
abgehoben werden.
(3) Hebt der Kunde den zur Rückzahlung gekündigten Betrag nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit ab oder trifft er mit der Bank bis zum Ablauf
dieser Frist keine neue Vereinbarung, wird der Sparvertrag für den gekündigten Betrag mit der bisher vereinbarten Kündigungsfrist fortgesetzt.
Die Bank wird die Kündigung gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigen und ihn hierbei darauf hinweisen, dass sie von seiner Zustimmung zur
Fortsetzung des Sparvertrages ausgeht, wenn er über den gekündigten Betrag nicht innerhalb eines Monats verfügt.
4. Zinsen und Entgelte
(1) Die Höhe der jeweils maßgeblichen Zinsen und die Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis bzw. Preisaushang.
Diese können Sie jederzeit unter http://www.commerzbank.de/preise oder in der Filiale einsehen.
(2) Zinsen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. Der Kunde kann hierüber ohne Einhaltung von
Kündigungsfristen verfügen. Wird über die Zinsen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift verfügt, werden sie der Spareinlage zugerechnet.
Sie unterliegen ab diesem Zeitpunkt der Kündigungsregelung gemäß Ziffer 3 dieser Bedingungen.
5. Vorschusszinsen
Werden Spareinlagen ausnahmsweise ohne Kündigung zurückgezahlt, so kann die Bank von dem Kunden dafür Vorschusszinsen verlangen.
Der jeweilige Vorschusszinssatz wird im Preisaushang veröffentlicht. Diesen können Sie jederzeit unter http://www.commerzbank.de/preise oder in der
Filiale einsehen. Diese Bestimmung gilt nicht für den in Nr. 3 geregelten Freibetrag.
6. Nachhaltigkeitsversprechen1
Die Commerzbank verwendet die Spareinlagen auf dem Sparkonto Plus exklusiv für die Finanzierung von energieeffizienten Wohngebäuden, die Stand
August 2024 gemäß der EU-Taxonomieverordnung einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz leisten2. Das bedeutet, dass der Summe
der Spareinlagen auf den Sparkonten Plus ein entsprechend hohes Kreditvolumen zur Finanzierung energieeffizienter Wohngebäude gegenübersteht.
Konkret gelten für die finanzierten Wohngebäude folgende Energieeffizienzkriterien:
– Wohngebäude, die vor dem 31.12.2020 gebaut wurden und mindestens die Energieeffizienzklasse A erfüllen oder zu den Top 15% der energieeffi-
zientesten Gebäude in Deutschland gehören.
– Wohngebäude, die nach dem 31.12.2020 gebaut wurden bzw. werden und einen Primärenergiebedarf von mindestens 10% unter dem Anforderungs-
wert für Vergleichsgebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (sogenannte Niedrigstenergiegebäude) gemäß Gebäudeenergiegesetz haben.
Gebäude mit einer Gebäudefläche von über 5.000 m² sind ausgeschlossen.
Die Einhaltung der oben genannten Kriterien für die Verwendung der Spareinlagen auf dem Sparkonto Plus wird jährlich von einem unabhängigen
Dritten verifiziert und von der Commerzbank veröffentlicht.
1
Den Rahmen für das Sparkonto Plus bildet die Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank, welche im Detail im ESG-Rahmenwerk der Bank beschrieben ist.
Weitere Informationen hierzu befinden sich unter https://www.commerzbank.de/nachhaltigkeit/berichte-ratings/berichte-publikationen/esg-rahmenwerk/.
22/46/28 – HD0924-01
2
Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz gemäß Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139, Anhang I Abschnitt 7.7. Erwerb von und Eigentum an Gebäuden.
Die EU-Taxonomieverordnung (EU) 2020/852 bildet in der Europäischen Union den rechtlichen Rahmen zur Nachhaltigkeitsklassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten, u.a.
Finanzprodukten.