PDFbedingungen Revision 2

Informationen ohne personenbezogene Daten, durch die die Werberin bzw. der Werber

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Teilnahmebedingungen zum Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“


1. Die Werberin bzw. der Werber ist volljährig und führt zum Zeitpunkt der Werbung ein privates
   Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe mit Teilnahme am Online-Banking.

2. Zur Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm „Kunden werben Kunden“ versendet die
   Werberin bzw. der Werber an die zu werbende Person einen sog. persönlichen digitalen
   Empfehlungslink. Dieser ist einen Monat gültig. Der Empfehlungslink enthält verschlüsselte
   Informationen ohne personenbezogene Daten, durch die die Werberin bzw. der Werber
   identifiziert werden kann. Den Empfehlungslink kann die Werberin bzw. der Werber als Linkkopie
   bzw. QR-Code weiterleiten. Für den Versand des Links wird ein Textvorschlag zur Verfügung
   gestellt.

3. Die Werberin bzw. der Werber erhält für eine erfolgreiche Empfehlung eine Prämie und kann
   unter anderem zwischen folgenden Prämien im Empfehlungslink wählen:
       a. 12 Monate in der höchsten Bonusstufe im Hausbank-Treuebonus-Programm
       b. eine Brutto-Geldprämie in Höhe von 40 Euro mit Auszahlung auf ein Privatgirokonto der
           Sparkasse Karlsruhe.
    Die Prämie kann im Nachgang nicht mehr verändert werden.

4. Eine erfolgreiche Empfehlung durch die Werberin bzw. den Werber liegt vor, wenn die bzw. der
   Geworbene den Empfehlungslink nutzt und sein erstes Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe
   eröffnet.

5. Wird die höchste Bonusstufe im Hausbank-Treuebonus bereits genutzt, erhält die Werberin bzw.
   der Werber die Geldprämie.

6. Die Prämienauszahlung erfolgt bei Erfüllung aller vorgenannten Voraussetzungen in der Regel ein
   Monat nach Eröffnung des Girokontos der geworbenen Person, sofern das Konto noch besteht.

7. Die Sparkasse Karlsruhe ist berechtigt, die Prämien im Zeitablauf zu ändern. Die Änderungen
   werden auf der Internetseite der Sparkasse Karlsruhe veröffentlicht.

8.
     Wir weisen darauf hin, dass Geldprämien für die Werberin bzw. den Werber Einkünfte aus
     sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) darstellen, sofern sie nicht einer anderen Einkunftsart
     zugeordnet werden können.
9.
     Hat die bzw. der Geworbene dem Hausbank-Treuebonusmodell zugestimmt, erhält die bzw. der
     Geworbene für maximal 12 Monate die höchste Bonusstufe sowie die Sparkassen-Card
     (Debitkarte) für ein Jahr kostenlos. Sollte die bzw. der Geworbene am Hausbank-
     Treuebonusmodell nicht teilnehmen, wird keine Prämie in Form der Bonusstufe gewährt.
     Voraussetzung ist, dass die bzw. der Geworbene zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung volljährig ist
     und kein Girokonto zur Sparkasse Karlsruhe unterhält. Es wird max. der Kontoführungspreis des
     jeweiligen Girokontos als Prämienvergünstigung gewährt.
10. Die Sparkasse Karlsruhe behält sich das Recht vor, einzelne Werberinnen und Werber sowie
    Geworbene bei unberechtigten Mehrfacheröffnungen von Privatgirokonten, bei Missbrauch oder
    Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass ein geschäftliches Handeln des
    Teilnehmenden erkennbar oder naheliegend ist, von der Teilnahme an diesem Angebot
    auszuschließen und die Prämie zurückzufordern.

11. Die Sparkasse Karlsruhe behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm „Kunden werben
    Kunden“ jederzeit vorzeitig zu beenden oder abzubrechen, insbesondere wenn eine
    ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr
    gewährleistet werden kann. Im Falle einer Beendigung wird die Sparkasse Karlsruhe auf der
    Internetseite über das Beendigungsdatum informieren. Prämien für bis zum Zeitpunkt des
    Abbruchs bereits erfolgte Empfehlungen werden noch gemäß diesen Teilnahmebedingungen
    ausgegeben.

12. Im Rahmen des Empfehlungsprogramms „Kunden werben Kunden“ verarbeitet die Sparkasse
    Karlsruhe personenbezogene Daten der Werberin bzw. des Werbers sowie der geworbenen
    Person, soweit dies zur Durchführung des Programms erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere
    die Bereitstellung und Zuordnung des Empfehlungslinks bzw. QR-Codes, die Prüfung der
    Teilnahme- und Prämienvoraussetzungen, die Prüfung der Neukundeneigenschaft, die
    Prämienabwicklung, die Bearbeitung von Rückfragen sowie Maßnahmen zur
    Missbrauchsvermeidung. Die Daten werden für die Teilnahme und Prämienberechnung
    gespeichert.

13. Das Angebot ist nicht mit anderen Prämienprogrammen und Aktionen der Sparkasse Karlsruhe
    kombinierbar. Von der Teilnahme am „Kunden werben Kunden“-Programm sind Mitarbeitende
    der Sparkasse Karlsruhe, der Tochtergesellschaften und der Stiftungen der Sparkasse Karlsruhe
    ausgeschlossen. Mit der Teilnahme werden die Bedingungen in der aktuellen Fassung anerkannt.


Karlsruhe, im September 2026