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Europäische Standardinformationen
                 für Verbraucherkredite
                 1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers

                 Kreditgeber                                             Openbank Deutschland AG
                 Anschrift                                               Santander-Platz 1
                                                                         41061 Mönchengladbach

                 (falls zutreffend)

                 Kreditvermittler
                 Anschrift

                 2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kredits

                 Kreditart                                               Der Rahmenkredit ist ein Darlehensvertrag, mit dem Ihnen das Recht eingeräumt wird,
                                                                         das Darlehen bis zu der im Darlehensvertrag vereinbarten Höhe ganz oder teilweise ohne
                                                                         vorherige Rücksprache mit uns einmalig oder auch wiederholt in Anspruch zu nehmen. Sie
                                                                         entrichten während der gesamten Vertragslaufzeit eine vereinbarte (Mindest-) Rückzah-
                                                                         lungsrate. Sollzinsen werden nur für die Dauer und den Betrag der tatsächlichen Inan-
                                                                         spruchnahme in Rechnung gestellt.

                                                                         Einschränkung des Verwendungszwecks: Der Darlehensnehmer darf das Darlehen
                                                                         nicht für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (auch
                                                                         Wohnungseigentum), an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden (auch Erwerb
                                                                         eines Fertighauses) oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen
                                                                         Rechten (auch Erbbaurechte und selbständiges Gebäudeeigentum) verwenden. Hierunter
                                                                         fällt auch die Verwendung des Darlehens zur Abwendung einer Zwangs- oder Teilungsver-
                                                                         steigerung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen jedoch zur Renovierung oder zum
                                                                         Substanzerhalt einer Immobilie verwenden.

                 Gesamtkreditbetrag                                      Der Gesamtkreditbetrag ist der Nettodarlehensbetrag und beträgt 500,00 Euro.

                 Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf­
                 grund des ­Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird

                 Bedingungen für die Inanspruchnahme                     Der Kreditrahmen kann wie folgt in Anspruch genommen werden:

                 Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten         • Kreditkarteneinsatz (Kreditkartenverfügung)
                                                                         • Überweisung auf das Referenzkonto


                 Laufzeit des Kreditvertrags                             Das Darlehen wird Ihnen bis auf weiteres zur Verfügung gestellt.

                 Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in        Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
                 der die ­Teilzahlungen angerechnet werden
                                                                         • Mindestrate: 5,00 % des Gesamtbetrages der Monatsrechnung/ des in Anspruch genom-
                                                                           menen Betrages, mindestens jedoch 25,00 Euro, höchstens den offenen Saldo.
                                                                         • Monatlich fällig, frühestens 10 Tage nach Rechnungsabschluss. Die Zinsen und/ oder
                                                                           Kosten sind wie folgt zu entrichten:

                                                                         In den Mindestraten sind die bei vertragsgemäßer Bedienung entstehenden Zinsen und
                                                                         Kosten anteilig enthalten.

                 Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag                     Der Gesamtbetrag ist die Summe aus dem Betrag des Kreditrahmens und den Gesamt-
                                                                         kosten. Die Gesamtkosten sind die Zinsen und sonstigen Kosten, die Sie bei regulärem
                 Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen         Vertragsverlauf im Zusammenhang mit Ihrem Kredit zu tragen haben. Die genaue Höhe
                 und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem           des Gesamtbetrags kann im Zeitpunkt der Erteilung dieser Information nicht angegeben
                 Kredit                                                  werden, da sie von der jeweiligen Inanspruchnahme des Kreditrahmens und der jeweiligen
                                                                         Rückzahlung abhängt.

                 Verlangte Sicherheiten

                 Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit          1. AGB Pfandrecht
                 dem ­Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten           2. Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Stand: 07.2026


                                                                                                                                                        Seite 1 von 4
                 3. Kreditkosten

                 Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen     Der Sollzinssatz von 15,56 % jährlich ist veränderlich.
                 Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
                                                                        Der ausgewiesene Sollzinssatz ist veränderlich. Bezugsgröße für Veränderungen ist der
                                                                        Zinssatz für die Spitzen­refinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (EZB) (SRF-
                                                                        Satz*).

                                                                        Veränderungen des SRF-Satzes prüft die Bank jeweils halbjährlich am 30.06. und 31.12.
                                                                        eines jeden Kalenderjahres, im Folgenden jeweils Stichtag genannt. Die Bank vergleicht
                                                                        an einem Stichtag den jeweils letzten für eine Veränderung maßgeblichen SRF-Satz, im
                                                                        Folgenden Vergleichszinssatz genannt, mit dem SRF-Satz am Stichtag. Den maßgebli-
                                                                        chen Vergleichszinssatz veröffentlicht die Bank in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis.

                                                                        Ist der am jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichs-
                                                                        zinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gestiegen, so ist die Bank berechtigt, den
                                                                        Vertragszinssatz im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes zu erhöhen. Ist der am
                                                                        jeweiligen Stichtag veröffentlichte SRF-Satz im Vergleich zum Vergleichszinssatz um min-
                                                                        destens 0,25 Prozentpunkte vermindert, so ist die Bank verpflichtet, den Vertragszinssatz
                                                                        im Umfang der Veränderung des SRF-Satzes herabzusetzen. Zinsänderungen erfolgen
                                                                        spätestens zur übernächsten Abrechnungsperiode nach einem Stichtag durch entspre-
                                                                        chende Unterrichtung des Darlehensnehmers. Die Unterrichtung über Zinsanpassungen
                                                                        kann auch in Form eines Ausdrucks auf einem Kontoauszug erfolgen.

                                                                        Wird der SRF-Satz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt, benennt die Bank
                                                                        nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als neue Bezugsgröße
                                                                        für Veränderungen. Bei der Ausübung ihres billigen Ermessens orientiert sich die Bank
                                                                        gemäß Artikel 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1011 (über Indizes als Referenzwerte
                                                                        bei Finanzinstrumenten) an den Maßnahmenplänen, die sie gegenüber den zuständigen
                                                                        Behörden führt.

                                                                        *Hinweis: Der für die Spitzenrefinanzierungsfazilität erhobene Zinssatz hat die Funk­
                                                                        tion eines Leitzinses der EZB. Der SRF-Satz sowie dessen Änderungen werden in der
                                                                        Tagespresse und anderen öffentlichen Medien bekannt gegeben. Darüber hinaus ist
                                                                        der aktuelle SRF-Satz („Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzen­
                                                                        refinanzierungsfazilität / Stand am Monatsende“) auf der Internetseite der Deutschen
                                                                        Bundesbank (www.bundesbank.de) angegeben.

                 Effektiver Jahreszins                                  Der effektive Jahreszins beträgt 16,72 % p.a.

                 Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher                Dieser effektive Jahreszins wurde berechnet auf der Grundlage der von Ihnen gemachten
                  P
                 ­ rozentsatz des ­Gesamtkreditbetrags.                 Angaben und den für das Darlehen derzeit üblicherweise geltenden Bedingungen. Für die
                  Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche      Berechnung des effektiven Jahreszinses wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in
                  ­Angebote zu vergleichen.                             der Preisangabenverordnung (PAngV) zusätzlich folgende Annahmen zugrunde gelegt:

                                                                        Ist dem Verbraucher nach dem Verbraucherdarlehensvertrag freigestellt, wann er das
                                                                        Verbraucherdarlehen in Anspruch nehmen will, so gilt das gesamte Verbraucherdarlehen
                                                                        als sofort in voller Höhe in Anspruch genommen.

                                                                        Bei einem unbefristeten Verbraucherdarlehensvertrag, der weder eine Überziehungs-
                                                                        möglichkeit noch ein Überbrückungsdarlehen beinhaltet, wird angenommen, dass das
                                                                        Verbraucherdarlehen für einen Zeitraum