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Nutzungsbedingungen Finanzplaner
Stadt- und Kreissparkasse Leipzig
Stand: März 2025 Humboldtstr. 25, 04105 Leipzig
Informationen zur Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Die Sparkasse verarbeitet zum Zwecke der Durchführung des Finanzplaners auch personenbezogene Daten, die zu den besonderen Kategorien
personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO zählen (z. B. Mitgliedsbeiträge für Parteien oder Gewerkschaften, Zahlungen an Gesund-
heitsdienstleister). Dies ist für den Finanzplaner erforderlich, damit auch diese Kontoumsätze einer passenden Kategorie zugeordnet werden und
dem Kontoinhaber hierauf basierende Übersichten (z. B. Gesamtsicht, Ansicht einzelner Kategorien) angezeigt werden können. Der Kontoinhaber
kann seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten aus dem Finanzplaner in den Einstellungen des Finanzplaners im
Online-Banking der Sparkasse jederzeit widerrufen. Wird die Einwilligung nicht erteilt oder vom Kontoinhaber widerrufen, kann der Finanzplaner
nicht genutzt werden.
1. Leistungsangebot 4.3 Personenbezogene Daten des/der Kontoinhaber(s) übermittelt die
1.1 Der Finanzplaner ist eine optional nutzbare Service-Funktion für Sparkasse nur dann an Dritte, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung
Online-Banking-Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“) der Sparkasse. Die besteht oder der/die Kontoinhaber der Sparkasse hierzu seine Einwilli-
Funktionen des Finanzplaners basieren auf den durch die Sparkasse ver- gung erteilt hat.
arbeiteten Daten der für den Finanzplaner freigeschalteten Konten des 5. Haftung
Teilnehmers.
Die Sparkasse haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf
Der Finanzplaner dient der strukturierten Unterstützung des Teilnehmers
einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf ihrem vor-
bei seiner Finanzplanung.
sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, das ihrer gesetzlichen Ver-
1.2 Der Finanzplaner analysiert dafür die Daten über Zahlungsein- und treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht
-ausgänge auf den vom Teilnehmer für den Finanzplaner freigeschalteten ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Konten und bildet diese anschaulich ab. Die Transaktionen auf den frei- Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhal-
geschalteten Konten werden dazu durch eine algorithmische Datenana- tung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausge-
lyse automatisch gruppiert und definierten Kategorien zugeordnet. Der hende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung
Teilnehmer kann die Zuordnung von Umsätzen zu Kategorien manuell wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach
ändern sowie die Kategorisierung bestimmter Umsätze unterdrücken. den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
1.3 Zur erstmaligen Aktivierung des Finanzplaners muss der Teilnehmer 6. Bestehende Vereinbarungen des Teilnehmers mit der Sparkasse
die „Nutzungsbedingungen Finanzplaner“ akzeptieren und die Konten bei
Bestehende Vereinbarungen des Teilnehmers mit der Sparkasse werden
der Sparkasse sowie im Falle einer Nutzung der Multibanking-Funktion
durch die Nutzungsbedingungen Finanzplaner nicht geändert. Dies gilt
auch im Online-Banking der Sparkasse hinterlegte Konten bei Drittanbie-
auch für die zwischen dem Teilnehmer und der Sparkasse abgeschlos-
tern (andere Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister als die Sparkasse)
sene Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking. Im
freischalten, die beim Finanzplaner berücksichtigt werden sollen.
Falle von Widersprüchen zu anderen zwischen dem Teilnehmer und der
1.4 Für den Finanzplaner dürfen vom Teilnehmer nur solche Konten bei Sparkasse getroffenen Regelungen und den Nutzungsbedingungen
der Sparkasse sowie im Falle einer Nutzung der Multibanking-Funktion Finanzplaner gelten letztere vorrangig.
auch im Online-Banking der Sparkasse hinterlegte Konten bei Drittanbie-
tern freigeschaltet werden, bei denen der Teilnehmer alleiniger Inhaber 7. Laufzeit, Beendigung
oder Mitinhaber ist. Ist der Teilnehmer Mitinhaber, ist für die Freischaltung 7.1 Die Nutzungsbedingungen Finanzplaner gelten, sobald der Teilneh-
des Kontos für den Finanzplaner die Zustimmung aller weiteren Kontoin- mer diese akzeptiert und eine erstmalige Freischaltung eines oder mehre-
haber erforderlich. Die Sparkasse ist berechtigt, vom Teilnehmer hierfür rer Konten für den Finanzplaner vorgenommen hat. Die Vereinbarung zur
einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Der Teilnehmer wird alle Nutzung des Finanzplaners läuft auf unbestimmte Zeit.
weiteren Mitinhaber der Konten auf die Datenschutzinformationen der 7.2 Der Teilnehmer kann einzelne oder alle Konten jederzeit ohne Einhal-
Sparkasse gem. Art. 13, 14, 21 DS-GVO hinweisen. Diese sind auf der tung einer Frist in den Einstellungen des Finanzplaners im Online-Ban-
Webseite der Sparkasse unter „Datenschutz“ eingestellt. king der Sparkasse für den Finanzplaner deaktivieren.
1.5 Nach der erstmaligen Aktivierung des Finanzplaners kann der Teil- 7.3 Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am
nehmer in den Einstellungen des Finanzplaners im Online-Banking der Online-Banking endet die Vereinbarung über die Nutzung des Finanzpla-
Sparkasse für den Finanzplaner freigeschaltete Konten deaktivieren oder ners zeitgleich mit der Online-Banking-Rahmenvereinbarung.
bisher nicht ausgewählte Konten freischalten.
7.4 Der Teilnehmer kann die Vereinbarung über die Nutzung des Finanz-
2. Entgelte, Kosten planers gegenüber der Sparkasse jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
Für die Nutzung der Grundfunktionen (Analyse der Daten über Zahlungs- ordentlich kündigen. Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nut-
manuell
ein- und -ausgänge, Zuordnung der Zahlungsvorgänge zu Kategorien, zung des Finanzplaners bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit