Sparkasse Krefeld
s Bedingungen für die Verwendung Ostwall 155
47798 Krefeld
von Sparkassen-Kundenkarten (Botenkarten) Ust-IDNr. DE120141940
1. Allgemeine Regeln Den Verlust der Sparkassen-Kundenkarte kann der
Karteninhaber auch gegenüber dem Zentralen Sperrannahme-
1.1 Karteninhaber dienst Telefon 116 116 (gebührenfrei in Deutschland) anzeigen.
Die Sparkassen-Kundenkarte gilt für das auf ihr angegebene In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name
Konto sowie ggf. für zusätzlich definierte Girokonten, auf die der der Sparkasse - möglichst mit Bankleitzahl - und die
Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des Kontonummer angegeben werden. Der Zentrale
Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der Sperrannahmedienst sperrt alle für die betreffenden Konten
Kontoinhaber Vollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht ausgegebenen Sparkassen-Kundenkarten. Zur Beschränkung der
wird erst mit Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte an die Sperre auf die abhanden gekommene Sparkassen-Kundenkarte
Sparkasse wirksam. muss sich der Karteninhaber mit seiner Sparkasse, möglichst mit
der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Wird die
1.2 Finanzielle Nutzungsgrenze Sparkassen-Kundenkarte gestohlen oder missbräuchlich
Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Sparkassen- verwendet, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Kundenkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines
vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch 3. Kontoauszugdrucker
wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen
Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse berechtigt, den 3.1 Zweckbestimmung
Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Der Kontoauszugdrucker ermöglicht dem Inhaber einer
Sparkassen-Kundenkarte entstehen. Verfügungen mit der Sparkassen-Kundenkarte, Kontoauszüge einschließlich der darin
Sparkassen-Kundenkarte über den eingeräumten Kreditrahmen enthaltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte
hinaus führen weder zur Einräumung eines Kredites noch zur angegebene Konto ausdrucken zu lassen.
Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits; die Sparkasse ist
berechtigt, in diesen Fällen den höheren Zinssatz für geduldete 3.2 Bereithaltung von Belegen
Kontoüberziehungen zu verlangen. Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am
Kontoauszugdrucker nicht mit ausgedruckt werden können,
1.3 Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte werden dem Kunden auf Anforderung bei der kontoführenden
Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der Stelle zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse ist berechtigt, dem
Gültigkeit der Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse Kunden die Anlagen auch ohne Aufforderung gegen
berechtigt, die alte Sparkassen-Kundenkarte zurück zu Auslagenersatz zuzusenden.
verlangen. Endet die Berechtigung, die Sparkassen- Kundenkarte
zu nutzen vorher (z.B. durch Kündigung der Kontoverbindung 3.3 Haftung der Sparkasse
oder des Sparkassen-Kundenkarten- Vertrages), so hat der Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage
Karteninhaber die Sparkassen- Kundenkarte unverzüglich an die bestehenden technischen Möglichkeiten erstellt. Die
Sparkasse zurückzugeben. Kontoauszüge beinhalten die Kontobewegungen, die bis zum
Abruf verbucht und für den Kontoauszugdrucker bereitgestellt
1.4 Sperre und Einziehung der Sparkassen-Kundenkarte sind. Bei Funktionsstörungen haftet die Sparkasse im Rahmen
Die Sparkasse darf die Sparkassen-Kundenkarte sperren und den ihres Verschuldens.
Einzug der Sparkassen-Kundenkarte veranlassen, wenn sie
berechtigt ist, den Sparkassen-Kundenkarten-Vertrag aus 3.4 Zusendung von Auszügen
wichtigem Grund zu kündigen. Die Sparkasse ist zur Einziehung Ohne Aufforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt
oder Sperre der Sparkassen-Kundenkarte auch berechtigt, wenn und dem Kontoinhaber gegen Auslagenersatz zugesandt
die Nutzungsberechtigung der Sparkassen-Kundenkarte durch werden, wenn ein Kontoauszug innerhalb von 35 Tagen nicht am
Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Kontoauszugdrucker abgerufen wurde oder die
Speicherkapazität des Geräts erschöpft ist.
2. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.5 Zugangssperre
2.1 Aufbewahrung der Sparkassen-Kundenkarte Ist eine Sparkassen-Kundenkarte gesperrt, so wird sie vom
Die Sparkassen-Kundenkarte ist mit besonderer Sorgfalt Kontoauszugdrucker abgelehnt bzw. eingezogen. Der Kunde hat
aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt sich sodann an die kontoführende Stelle zu wenden. Die
oder missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die Sparkasse haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass die
Sparkassen-Kundenkarte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug Sparkassen-Kundenkarte vom Gerät abgewiesen, eingezogen
aufbewahrt werden. oder ungültig gemacht wird, im Rahmen ihres Verschuldens.
2.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten 3.6 Sorgfaltspflichten für die Benutzung von Sparkassen-
Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Sparkassen- Kundenkarten
Kundenkarte oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner Die Sparkassen-Kundenkarte ist zur Vermeidung von
Sparkassen-Kundenkarte fest, so ist die Sparkasse, und zwar Missbräuchen sorgfältig aufzubewahren. Bei einem Verlust der
möglichst die kontoführende Stelle, unverzüglich zu benach- Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse unverzüglich zu
richtigen, damit diese die Sparkassen-Kundenkarte für die benachrichtigen. Hat der Inhaber der Sparkassen-Kundenkarte
weitere Nutzung sperren kann. durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens
beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des
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Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und
Kontoinhaber den Schaden tragen.
3.7 Widerruf der Sparkasse
Die Sparkasse kann jederzeit die Berechtigung des Kunden zur
Benutzung des Kontoauszugdruckers schriftlich widerrufen.
Fassung Oktober 2005