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3220650_Bedingungen_fur_die_Verwendung_von_Sparkassen-Kundenkarten_Botenkarten.pdf

www.sparkasse-krefeld.de/content/dam/myif/spk-krefeld/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/3220650_Bedingungen_f%C3%BCr_die_Verwendung_von_Sparkassen-Kundenkarten_Botenkarten.pdf

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Sparkasse Krefeld
                      s Bedingungen für die Verwendung                                                            Ostwall 155
                                                                                                                  47798 Krefeld
                           von Sparkassen-Kundenkarten (Botenkarten)                                              Ust-IDNr. DE120141940


                      1. Allgemeine Regeln                                                 Den Verlust der Sparkassen-Kundenkarte kann der
                                                                                           Karteninhaber auch gegenüber dem Zentralen Sperrannahme-
                      1.1 Karteninhaber                                                    dienst Telefon 116 116 (gebührenfrei in Deutschland) anzeigen.
                      Die Sparkassen-Kundenkarte gilt für das auf ihr angegebene           In diesem Fall ist eine Kartensperre nur möglich, wenn der Name
                      Konto sowie ggf. für zusätzlich definierte Girokonten, auf die der   der Sparkasse - möglichst mit Bankleitzahl - und die
                      Karteninhaber Zugriff hat. Sie kann nur auf den Namen des            Kontonummer angegeben werden. Der Zentrale
                      Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der          Sperrannahmedienst sperrt alle für die betreffenden Konten
                      Kontoinhaber Vollmacht erteilt hat. Ein Widerruf der Vollmacht       ausgegebenen Sparkassen-Kundenkarten. Zur Beschränkung der
                      wird erst mit Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte an die             Sperre auf die abhanden gekommene Sparkassen-Kundenkarte
                      Sparkasse wirksam.                                                   muss sich der Karteninhaber mit seiner Sparkasse, möglichst mit
                                                                                           der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. Wird die
                      1.2 Finanzielle Nutzungsgrenze                                       Sparkassen-Kundenkarte gestohlen oder missbräuchlich
                      Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner Sparkassen-            verwendet, ist unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
                      Kundenkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines
                      vorher für das Konto eingeräumten Kredits vornehmen. Auch            3. Kontoauszugdrucker
                      wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen
                      Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse berechtigt, den         3.1 Zweckbestimmung
                      Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der        Der Kontoauszugdrucker ermöglicht dem Inhaber einer
                      Sparkassen-Kundenkarte entstehen. Verfügungen mit der                Sparkassen-Kundenkarte, Kontoauszüge einschließlich der darin
                      Sparkassen-Kundenkarte über den eingeräumten Kreditrahmen            enthaltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte
                      hinaus führen weder zur Einräumung eines Kredites noch zur           angegebene Konto ausdrucken zu lassen.
                      Erhöhung eines zuvor eingeräumten Kredits; die Sparkasse ist
                      berechtigt, in diesen Fällen den höheren Zinssatz für geduldete      3.2 Bereithaltung von Belegen
                      Kontoüberziehungen zu verlangen.                                     Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am
                                                                                           Kontoauszugdrucker nicht mit ausgedruckt werden können,
                      1.3 Rückgabe der Sparkassen-Kundenkarte                              werden dem Kunden auf Anforderung bei der kontoführenden
                      Mit Aushändigung einer neuen, spätestens aber nach Ablauf der        Stelle zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse ist berechtigt, dem
                      Gültigkeit der Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse              Kunden die Anlagen auch ohne Aufforderung gegen
                      berechtigt, die alte Sparkassen-Kundenkarte zurück zu                Auslagenersatz zuzusenden.
                      verlangen. Endet die Berechtigung, die Sparkassen- Kundenkarte
                      zu nutzen vorher (z.B. durch Kündigung der Kontoverbindung           3.3 Haftung der Sparkasse
                      oder des Sparkassen-Kundenkarten- Vertrages), so hat der             Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage
                      Karteninhaber die Sparkassen- Kundenkarte unverzüglich an die        bestehenden technischen Möglichkeiten erstellt. Die
                      Sparkasse zurückzugeben.                                             Kontoauszüge beinhalten die Kontobewegungen, die bis zum
                                                                                           Abruf verbucht und für den Kontoauszugdrucker bereitgestellt
                      1.4 Sperre und Einziehung der Sparkassen-Kundenkarte                 sind. Bei Funktionsstörungen haftet die Sparkasse im Rahmen
                      Die Sparkasse darf die Sparkassen-Kundenkarte sperren und den        ihres Verschuldens.
                      Einzug der Sparkassen-Kundenkarte veranlassen, wenn sie
                      berechtigt ist, den Sparkassen-Kundenkarten-Vertrag aus              3.4 Zusendung von Auszügen
                      wichtigem Grund zu kündigen. Die Sparkasse ist zur Einziehung        Ohne Aufforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt
                      oder Sperre der Sparkassen-Kundenkarte auch berechtigt, wenn         und dem Kontoinhaber gegen Auslagenersatz zugesandt
                      die Nutzungsberechtigung der Sparkassen-Kundenkarte durch            werden, wenn ein Kontoauszug innerhalb von 35 Tagen nicht am
                      Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet.            Kontoauszugdrucker abgerufen wurde oder die
                                                                                           Speicherkapazität des Geräts erschöpft ist.
                      2. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
                                                                                           3.5 Zugangssperre
                      2.1 Aufbewahrung der Sparkassen-Kundenkarte                          Ist eine Sparkassen-Kundenkarte gesperrt, so wird sie vom
                      Die Sparkassen-Kundenkarte ist mit besonderer Sorgfalt               Kontoauszugdrucker abgelehnt bzw. eingezogen. Der Kunde hat
                      aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie abhanden kommt             sich sodann an die kontoführende Stelle zu wenden. Die
                      oder missbräuchlich genutzt wird. Insbesondere darf die              Sparkasse haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass die
                      Sparkassen-Kundenkarte nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug        Sparkassen-Kundenkarte vom Gerät abgewiesen, eingezogen
                      aufbewahrt werden.                                                   oder ungültig gemacht wird, im Rahmen ihres Verschuldens.

                      2.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten                             3.6 Sorgfaltspflichten für die Benutzung von Sparkassen-
                      Stellt der Karteninhaber den Verlust seiner Sparkassen-              Kundenkarten
                      Kundenkarte oder missbräuchliche Verfügungen mit seiner              Die Sparkassen-Kundenkarte ist zur Vermeidung von
                      Sparkassen-Kundenkarte fest, so ist die Sparkasse, und zwar          Missbräuchen sorgfältig aufzubewahren. Bei einem Verlust der
                      möglichst die kontoführende Stelle, unverzüglich zu benach-          Sparkassen-Kundenkarte ist die Sparkasse unverzüglich zu
                      richtigen, damit diese die Sparkassen-Kundenkarte für die            benachrichtigen. Hat der Inhaber der Sparkassen-Kundenkarte
                      weitere Nutzung sperren kann.                                        durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens
                                                                                           beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des
32 206 50 - 10.2005


                                                                                           Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und
                                                                                           Kontoinhaber den Schaden tragen.

                                                                                           3.7 Widerruf der Sparkasse
                                                                                           Die Sparkasse kann jederzeit die Berechtigung des Kunden zur
                                                                                           Benutzung des Kontoauszugdruckers schriftlich widerrufen.


                      Fassung Oktober 2005