Für Ihre Unterlagen
Geschäftsbedingungen der Volkswagen Bank
zum Basiskonto (Girokonto)
Inhaltsverzeichnis
I. Volkswagen Bank GmbH – Sonderbedingungen für das Basiskonto (Girokonto).................... 2
II. Bedingungen für den Überweisungsverkehr . .......................................................................... 2
III. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren...................... 6
IV. Bedingungen für interne Überträge zulasten des Girokontos, Basiskontos
und Plus Kontos . ..................................................................................................................... 7
V. Bedingungen für den Bank Card-Service (Debitkarte) . ............................................................. 9
VI. Bedingungen für die kontobezogene Nutzung
des Online-Banking (Online-Banking-Bedingungen).............................................................. 11
VII. Volkswagen Bank Sonderbedingungen zum
elektronischen Postfach (Online-Postfach) . .......................................................................... 13
VIII. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten
gemäß EU-Geldtransferverordnung . ......................................................................................14
01 17 181 00 27/26
IX.
Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis zu den Ausführungsfristen,
Annahmefristen und Geschäftstagen im Zahlungsverkehr . ...................................................... 14
X. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Allgemeine Informationen
zum Kontopfändungsschutz . ................................................................................................. 17
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I. Volkswagen Bank GmbH – Sonderbedingungen für das Basiskonto (Girokonto)
1. Allgemeines 8. Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer
Das Basiskonto (Girokonto) der Volkswagen Bank GmbH bietet dem Kunden die Möglich- Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über den anstehenden Informationsaustausch zur Kir-
keit, die Bankgeschäfte online abzuwickeln. Die Bank führt das Basiskonto (Girokonto) als chensteuer zu unterrichten. Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
Privatkonto. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. führen wir Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dies gilt
jedoch nur, sofern Ihre Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen, Sie uns kei-
2. Kontoführung
nen Freistellungsauftrag erteilt haben oder der anteilig erteilte Freistellungsauftrag über-
Das Konto wird im Online-Dialog geführt, d. h., Transaktionen (z. B. Überweisungen, Ein-
schritten wurde. Der Kirchensteuersatz beträgt in Baden-Württemberg und Bayern
richtung/ Änderung/Löschung von Daueraufträgen) sind grundsätzlich nur online möglich.
8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer
3. Kontokorrentabrede von 25 Prozent. Kapitalerträge als Teil des Einkommens waren auch bisher kirchensteuer-
Das Konto wird in laufender Rechnung geführt. Für das Basiskonto (Girokonto) erstellt die pflichtig, es handelt sich also nicht um eine neue Steuer.
Bank jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres einen Rechnungsabschluss. Die
Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre
Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflichten, den Inhalt zu prüfen
Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentral-
und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäfts-
amt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt
bedingungen geregelt.
Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und
4. Zinsen und Entgelte den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem
a) Guthabenzins 1. September und 31. Oktober.
Der Guthabenzinssatz ist variabel. Die Bank ist berechtigt, diesen Zinssatz nach billigem
Ihr Vorteil: Ihre Kirchensteuerpflicht für Kapitaleinkünfte ist damit komplett abgegolten.
Ermessen (gemäß §315 BGB) zu ändern. Der Kontoinhaber kann den aktuellen Zinssatz
Weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen.
jederzeit telefonisch bei den Kundenberatern der Bank abfragen. Zudem wird die jeweils
aktuelle Guthabenverzinsung auch unter www.volkswagenbank.de bekannt gegeben. Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Kirchensteuerdaten
verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres
b) – bleibt frei –
widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steu-
c) Entgelte ern. Das amtlich vorgeschriebene Formular dafür finden Sie auf www.formulare-bfinv.de als
Die Entgelte für die Erfüllung von Nebenpflichten zu Zahlungsdiensten – soweit solche „Erklärung zum Sperrvermerk“ unter dem Stichwort „Kirchensteuer“. Das Bundeszentralamt
Entgelte gesetzlich zugelassen sind – ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsver- für Steuern sperrt dann die Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals. Wenn Sie der
zeichnis“. Datenweitergabe bereits widersprochen haben, brauchen Sie den Widerspruch nicht erneut
Ergänzend gelten die Regelungen in Nummer 12 der Volkswagen Bank GmbH Allgemeine einzulegen. Ein Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Wir werden daraufhin keine Kir-
Geschäftsbedingungen sowie die übrigen Sonderbedingungen. chensteuer für Sie abführen. Das Bundeszentralamt für Steuern meldet den Widerspruch
Bei Entgelten und deren Änderung für die Erbringung von Zahlungsdiensten und die Erfül- dann Ihrem Finanzamt. Kirchenmitglieder werden von dort zur Abgabe einer Steuererklärung
lung von Nebenpflichten zu Zahlungsdiensten für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert.
– in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)6 oder
Rechtsgrundlage für dieses Verfahren: § 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz; Kir-
– innerhalb Deutschlands oder in andere EWR-Staaten in Währungen eines Staates
chensteuergesetze der Länder
außerhalb des EWR (Drittstaatenwährungen)7
verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 der Volkswagen Bank GmbH Allgemeine 9. – bleibt frei –
Geschäftsbedingungen.
10. Weitere Ausnahme vom Bankgeheimnis
5. – bleibt frei – Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen
nicht verpflichtet, wenn die Weitergabe der Informationen zur Wahrung berechtigter Inter-
6. – bleibt frei –
essen der Bank nach datenschutzrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Etwaige weitere
7. Kontoauszüge Ausnahmen vom Bankgeheimnis bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Bank wird die Kontoauszüge online – d. h. über das Medium Internet (im .pdf-Format)
– monatlich zur Verfügung stellen. Stand: 4. November 2024
Fußnoten siehe Seite 16 in den Bedingungen.
II. Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden (2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unterschrift oder in der ander-
Bedingungen. weitig mit der Bank vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online-Banking-PIN/TAN).
In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank
1. Allgemein die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbezogenen Daten des Kun-
den abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung einschließlich des Dauerauftrags (3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Bank vor Ausführung eines einzelnen Überwei-
Der Kunde kann die Bank beauftragen, durch eine Überweisung Geldbeträge bargeldlos sungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für diesen Zahlungsvorgang sowie die in
zugunsten eines Zahlungsempfängers an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- Rechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
fängers zu übermitteln. Der Kunde kann die Bank auch beauftragen, jeweils zu einem (4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
bestimmten wiederkehrenden Termin einen gleich bleibenden Geldbetrag an das gleiche auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Konto des Z