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Versicherungsbedingungen-Mastercard-Gold-ab-01.01.2024.pdf

www.sparkasse-mainfranken.de/content/dam/myif/sk-mainfranken-wuerzburg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Versicherungsbedingungen%20Mastercard%20Gold%20ab%2001.01.2024.pdf

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Versicherungsbestätigung zur Gold Kreditkarte
                                                                                                                                Sparkasse Mainfranken
                                                  Fassung Januar 2024


                                                  Service- und Notrufzentrale                                                   10. Subsidiarität
                                                  +49 (0)89 55987-676                                                               Ist ein versichertes Interesse auch über einen anderen Versiche-
                                                  24-Stunden-Service                                                                rungsvertrag versichert, so gilt der Versicherungsschutz über die Kre-
                                                                                                                                    ditkarte nur subsidiär.
                                                  Inhalt                                                                        11. Verjährung
                                                                                                                                    Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei
                                                  I. Allgemeine Hinweise                                                            Jahren. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versi-
                                                                                                                                    cherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum von der Anmeldung
                                                  II. Versicherungs- und Serviceleistungen im
                                                                                                                                    bis zum Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versi-
                                                      Gesamtüberblick                                                               cherers beim Anspruchssteller bei der Fristberechnung nicht mit.
                                                     Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versicherung                           12. Sanktionsklausel
                                                     (AVB-RKV Gold Kreditkarte 2019)                                                Der Versicherer gewährt keinen Versicherungsschutz bzw. erbringt
                                                                                                                                    keine in den Versicherungsbedingungen beschriebenen Leistungen,
                                                     Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-                                wenn er sich dadurch Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen
                                                     Krankenversicherung                                                            aufgrund von Resolutionen der Vereinten Nationen oder Handels-
                                                     (AVB-AKV Gold Kreditkarte 2019)                                                oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Euro-
                                                                                                                                    päischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen
                                                     Kfz-Schutzbrief-Versicherung In- und Ausland                                   würden.
                                                     (AVB-SchBR Gold Kreditkarte 2019)                                              In den folgenden Ländern und Regionen gewährt er unabhängig
                                                     Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen                                davon keinen Versicherungsschutz: Iran, Syrien, Nordkorea, Krim-
                                                                                                                                    Region, Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk Region,
                                                                                                                                    Venezuela, Belarus, Russische Föderation, Afghanistan und Burma
                                                  I. Allgemeine Hinweise
                                                                                                                                    (Myanmar).
                                                  1. Inhalt und Umfang der Leistungen                                               Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Liste der Länder
                                                     Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bzw. der Leistungen                und Regionen, für die der Versicherer aufgrund von Sanktionen
                                                     der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte ergeben sich ausschließ-            keinen Versicherungsschutz gewähren kann:
                                                     lich aus den nachstehenden jeweiligen Bestimmungen, aus den All-               https://www.europ-assistance.de/rechtliches/internationale-sanktionen.
                                                     gemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Be-
                                                     stimmungen.                                                                Hinweis:
                                                                                                                                Sofern ein Inhaber der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte im Besitz
                                                  2. Beitragszahlung
                                                                                                                                mehrerer gültiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen
                                                     Den Beitrag für diese Versicherungs- und Serviceleistungen trägt der
                                                                                                                                nur einmal in Anspruch genommen werden.
                                                     Kartenemittent.
                                                  3. Rechte und Ansprüche im Schadensfall                                       II. Versicherungs- und Serviceleistungen im
                                                     Die Ausübung der Rechte im Schadensfall steht gemäß §§ 43 ff. VVG              Gesamtüberblick
                                                     den versicherten Personen direkt zu. Die Ansprüche im Schadensfall
                                                     sind an den in Ihren jeweiligen Bedingungen genannten Risikoträger         Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versicherung
                                                     zu richten.                                                                Der Versicherer leistet dem Karteninhaber und den versicherten Perso-
                                                  4. Schadensmeldung                                                            nen Entschädigung bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder Abbruch von
                                                                                                                                privat veranlassten Reisen im Rahmen der in den nachstehenden Allge-
                                                     Die Schadensmeldung erfolgt direkt vom Karteninhaber/der versicher-
                                                                                                                                meinen Bedingungen für die Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versi-
                                                     ten Person an den vom Versicherer beauftragten Dienstleister, die
                                                                                                                                cherung (AVB-RKV Gold Kreditkarte 2019) aufgeführten Gründe. Der
                                                     Europ Assistance Services GmbH, Adenauerring 9, 81737 Mün-
                                                                                                                                Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle privat veranlassten Reisen,
                                                     chen.
                                                                                                                                die innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Kreditkarte gebucht werden.
                                                  5. Aufrechnungsverbot
                                                     Anspruch auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die ver-         Auslandsreise-Krankenversicherung
                                                     sicherten Personen. Ansprüche der versicherten Personen dürfen die         Diese Versicherung bietet dem Karteninhaber und den versicherten Per-
                                                     Versicherer nicht mit Forderungen gegenüber dem Kartenemittenten           sonen Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Erkrankungen und
                                                     aufrechnen. § 35 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als       weitere Leistungen, die in den Bedingungen für die Auslandsreise-Kran-
                                                     abbedungen.                                                                kenversicherung (AVB AKV Gold Kreditkarte 2019) beschrieben sind.
                                                  6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes                                  Kfz-Schutzbrief-Versicherung für das In- und Ausland
                                                     Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderes                 Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber/die ver-
                                                     bestimmt ist, besteht der Versicherungsschutz, vorbehaltlich des           sicherten Personen anlässlich einer Reise mit einem unter den Versiche-
                                                     Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrags, ab Beantragung der        rungsschutz fallenden Fahrzeug eine Panne/einen Unfall erleiden, das
                                                     Kreditkarte.                                                               Fahrzeug gestohlen wird oder ein Totalschaden eintritt sowie bei Erkran-
                                                     Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versiche-              kung oder Tod des Fahrers und bei diversen sonstigen Notsituationen.
                                                     rungsfälle – spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaber-           Der Umfang des Versicherungsschutzes geht aus den Bedingungen für
                                                     schaft oder bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer          die Kfz-Schutzbrief-Versicherung In- und Ausland (AVB-SchBR Gold Kre-
                                                     und dem Kreditkartenemittenten mit dem Ende des durch die letzte           ditkarte 2019) hervor.
                                                     Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts.
                                                                                                                                Reisenotfallservices (Assistance-Services)
128 876.010 B D0 BCS (Fassung Jan. 2024) - v7.0