Versicherungsbestätigung zur Gold Kreditkarte
Sparkasse Mainfranken
Fassung Januar 2024
Service- und Notrufzentrale 10. Subsidiarität
+49 (0)89 55987-676 Ist ein versichertes Interesse auch über einen anderen Versiche-
24-Stunden-Service rungsvertrag versichert, so gilt der Versicherungsschutz über die Kre-
ditkarte nur subsidiär.
Inhalt 11. Verjährung
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei
I. Allgemeine Hinweise Jahren. Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versi-
cherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum von der Anmeldung
II. Versicherungs- und Serviceleistungen im
bis zum Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versi-
Gesamtüberblick cherers beim Anspruchssteller bei der Fristberechnung nicht mit.
Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versicherung 12. Sanktionsklausel
(AVB-RKV Gold Kreditkarte 2019) Der Versicherer gewährt keinen Versicherungsschutz bzw. erbringt
keine in den Versicherungsbedingungen beschriebenen Leistungen,
Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise- wenn er sich dadurch Sanktionen, Verboten oder Beschränkungen
Krankenversicherung aufgrund von Resolutionen der Vereinten Nationen oder Handels-
(AVB-AKV Gold Kreditkarte 2019) oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Vorschriften der Euro-
päischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen
Kfz-Schutzbrief-Versicherung In- und Ausland würden.
(AVB-SchBR Gold Kreditkarte 2019) In den folgenden Ländern und Regionen gewährt er unabhängig
Ergänzende Bestimmungen für alle Versicherungen davon keinen Versicherungsschutz: Iran, Syrien, Nordkorea, Krim-
Region, Saporischschja, Cherson, Donezk und Luhansk Region,
Venezuela, Belarus, Russische Föderation, Afghanistan und Burma
I. Allgemeine Hinweise
(Myanmar).
1. Inhalt und Umfang der Leistungen Unter dem folgenden Link finden Sie die aktuelle Liste der Länder
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes bzw. der Leistungen und Regionen, für die der Versicherer aufgrund von Sanktionen
der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte ergeben sich ausschließ- keinen Versicherungsschutz gewähren kann:
lich aus den nachstehenden jeweiligen Bestimmungen, aus den All- https://www.europ-assistance.de/rechtliches/internationale-sanktionen.
gemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Be-
stimmungen. Hinweis:
Sofern ein Inhaber der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte im Besitz
2. Beitragszahlung
mehrerer gültiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen
Den Beitrag für diese Versicherungs- und Serviceleistungen trägt der
nur einmal in Anspruch genommen werden.
Kartenemittent.
3. Rechte und Ansprüche im Schadensfall II. Versicherungs- und Serviceleistungen im
Die Ausübung der Rechte im Schadensfall steht gemäß §§ 43 ff. VVG Gesamtüberblick
den versicherten Personen direkt zu. Die Ansprüche im Schadensfall
sind an den in Ihren jeweiligen Bedingungen genannten Risikoträger Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versicherung
zu richten. Der Versicherer leistet dem Karteninhaber und den versicherten Perso-
4. Schadensmeldung nen Entschädigung bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder Abbruch von
privat veranlassten Reisen im Rahmen der in den nachstehenden Allge-
Die Schadensmeldung erfolgt direkt vom Karteninhaber/der versicher-
meinen Bedingungen für die Reiserücktritts-/Reiseabbruchkosten-Versi-
ten Person an den vom Versicherer beauftragten Dienstleister, die
cherung (AVB-RKV Gold Kreditkarte 2019) aufgeführten Gründe. Der
Europ Assistance Services GmbH, Adenauerring 9, 81737 Mün-
Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle privat veranlassten Reisen,
chen.
die innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Kreditkarte gebucht werden.
5. Aufrechnungsverbot
Anspruch auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die ver- Auslandsreise-Krankenversicherung
sicherten Personen. Ansprüche der versicherten Personen dürfen die Diese Versicherung bietet dem Karteninhaber und den versicherten Per-
Versicherer nicht mit Forderungen gegenüber dem Kartenemittenten sonen Versicherungsschutz bei unvorhergesehenen Erkrankungen und
aufrechnen. § 35 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als weitere Leistungen, die in den Bedingungen für die Auslandsreise-Kran-
abbedungen. kenversicherung (AVB AKV Gold Kreditkarte 2019) beschrieben sind.
6. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Kfz-Schutzbrief-Versicherung für das In- und Ausland
Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen etwas anderes Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber/die ver-
bestimmt ist, besteht der Versicherungsschutz, vorbehaltlich des sicherten Personen anlässlich einer Reise mit einem unter den Versiche-
Abschlusses eines gültigen Kreditkartenvertrags, ab Beantragung der rungsschutz fallenden Fahrzeug eine Panne/einen Unfall erleiden, das
Kreditkarte. Fahrzeug gestohlen wird oder ein Totalschaden eintritt sowie bei Erkran-
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versiche- kung oder Tod des Fahrers und bei diversen sonstigen Notsituationen.
rungsfälle – spätestens mit dem Wegfall der Kreditkarteninhaber- Der Umfang des Versicherungsschutzes geht aus den Bedingungen für
schaft oder bei Beendigung des Vertrages zwischen dem Versicherer die Kfz-Schutzbrief-Versicherung In- und Ausland (AVB-SchBR Gold Kre-
und dem Kreditkartenemittenten mit dem Ende des durch die letzte ditkarte 2019) hervor.
Kreditkartenjahresgebühr gedeckten Zeitabschnitts.
Reisenotfallservices (Assistance-Services)
128 876.010 B D0 BCS (Fassung Jan. 2024) - v7.0