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MBS-Kundeninformation-Bareinzahlungen.pdf
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Mittelbrandenburgische
Sparkasse
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig
nur noch bei Vorlage eines Herkunftsnachweises entgegennehmen können.
Hintergrund: Per 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) von deutschen Kreditinstituten bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die
Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten
Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder
Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Mittelbrandenburgische Sparkasse
Quelle: https://kurzelinks.de/BaFin-AuA-KI-Herkunftsnachweis