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Informationen und Vertragsbedingungen („vorvertragliche Informationen“) zur Verfügung. Die Firma verpflichtet sich, die vorvertraglichen

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128725000_MasterCard-Business_Corporate_und_Visa_Card-Business_Corporate_Rahmenvertrag_Bedingungen.pdf

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000000000000D271606260
                                                                     Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/
                                                                     Corporate Rahmenvertrag Bedingungen
                                                                                                                                             Sparkasse Krefeld
                                                                     Fassung Januar 2025                                                     Ostwall 155, 47798 Krefeld

                                                                     Die umseitig genannte Firma (nachstehend „Firma“ genannt) vereinbart mit der Sparkasse/Landesbank die Ausgabe von Mastercard Busi-
                                                                     ness/Corporate bzw. Visa Card Business/Corporate (nachfolgend „Kreditkarte“) für Mitarbeiter der Firma gemäß den nachfolgenden
                                                                     Bedingungen.

                                                                     1. Ausgabe von Kreditkarten
                                                                     Die Sparkasse/Landesbank gibt an Mitarbeiter der Firma auf Antrag des Mitarbeiters und der Firma Kreditkarten zur Begleichung ausschließ-
                                                                     lich geschäftlich veranlasster Aufwendungen aus. Die Kreditkarten können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speiche-
                                                                     rung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben werden. Die Sparkasse/Landesbank behält sich die
                                                                     Ablehnung eines Kreditkartenantrages vor.
                                                                     Die Sparkasse/Landesbank stellt der Firma für deren Mitarbeiter die Antragsformulare für die Kreditkarte sowie die gesetzlich geforderten
                                                                     Informationen und Vertragsbedingungen („vorvertragliche Informationen“) zur Verfügung. Die Firma verpflichtet sich, die vorvertraglichen
                                                                     Informationen dem Mitarbeiter vor Unterzeichnung des Kreditkartenantrages in Textform auszuhändigen.
                                                                     Der Kreditkartenantrag ist vom Mitarbeiter („Karteninhaber“) und von der Firma rechtsverbindlich unterzeichnet und ordnungsgemäß ausge-
                                                                     füllt bei der Sparkasse/Landesbank einzureichen. Mit ihrer Unterschrift auf dem Kreditkartenantrag bestätigt die Firma die Firmenzugehörig-
                                                                     keit des kartenantragstellenden Mitarbeiters. Nach Annahme des Kreditkartenantrages übersendet die Sparkasse/Landesbank die Kreditkarte
                                                                     an die im Kreditkartenantrag angegebene Adresse. Die Kartendaten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen
                                                                     Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.

                                                                     2. Monatlicher Verfügungsrahmen/finanzielle Nutzungsgrenze
                                                                     a) Gesamtverfügungsrahmen der Firma
                                                                     Die Sparkasse/Landesbank räumt der Firma einen monatlichen Gesamtverfügungsrahmen ein, innerhalb dessen Verfügungen mit den an die
                                                                     Karteninhaber ausgegebenen Kreditkarten getätigt werden können.
                                                                     Die Firma wird der Sparkasse/Landesbank regelmäßig und zeitnah Einblick in ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gewähren und sämtliche von
                                                                     der Sparkasse/Landesbank angeforderten Unterlagen über ihre Finanz-, Vermögens- und Ertragslage (insbesondere Jahresabschlüsse und
                                                                     konsolidierte Abschlüsse jeweils für die vergangenen drei Geschäftsjahre) und sonstige Unterlagen (z. B. beglaubigte Handelsregisteraus-
                                                                     züge) zur Überprüfung vorlegen, die die Sparkasse/Landesbank für die Einräumung eines Gesamtverfügungsrahmens als notwendig oder
                                                                     zweckdienlich ansieht.
                                                                     Die Sparkasse/Landesbank kann Änderungen vereinbaren.

                                                                     b) Einzelverfügungsrahmen pro Kreditkarte
                                                                     Die Sparkasse/Landesbank stimmt mit der Firma im Rahmen des Gesamtverfügungsrahmens monatliche Einzelverfügungsrahmen (inklusive
                                                                     täglicher Bargeldservice) pro Karteninhaber ab. Auf dem jeweiligen Kreditkartenkonto vorhandene Guthaben gemäß Nummer 12 erweitern
                                                                     dabei den Einzelverfügungsrahmen. Die Sparkasse/Landesbank wird den mit der Firma abgestimmten Einzelverfügungsrahmen mit dem Kar-
                                                                     teninhaber vereinbaren und ihn auf das Bestehen und die Auswirkungen des Gesamtverfügungsrahmens der Firma hinweisen. Die Firma wird
                                                                     der Sparkasse/Landesbank die für den Kreditkartenantrag notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Etwaige Überschreitungen des Gesamt-
                                                                     verfügungsrahmens bzw. des Einzelverfügungsrahmens des Karteninhabers lassen die Haftung der Firma und des Karteninhabers unberührt.
                                                                     Auch bei Festlegung der Einzelverfügungsrahmen durch die Firma bleibt die Sparkasse/Landesbank berechtigt, eine Herabsetzung der Ein-
                                                                     zelverfügungsrahmen mit dem Karteninhaber zu vereinbaren und ggf. die Sperrung einzelner Kreditkarten zu veranlassen.

                                                                     3. Kreditkartenabrechnung; Forderungseinzug
                                                                     Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte getätigten Kar-tenverfügungen erfolgt in der mit der Firma vereinbarten Weise min-
                                                                     destens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Zahlungseingänge werden taggleich mit Belastungsbuchungen verrech-
                                                                     net. Der in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesene Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt dem von der Firma angegebenen Konto
                                                                     Abrechnungskonto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines bei einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch
                                                                     Lastschrift eingezogen.
                                                                     Ein in der Kreditkartenabrechnung ausgewiesenes Guthaben wird grundsätzlich auf das angegebene Abrechnungskonto übertragen. Sofern
                                                                     jedoch die Sparkasse/Landesbank die Möglichkeit der Überweisung eines Guthabens auf das Kreditkartenkonto anbietet (dies ergibt sich aus
                                                                     dem Preis- und Leistungsverzeichnis), verbleibt ein Guthaben über den Abrechnungsstichtag hinaus auf dem Kreditkartenkonto.
                          manuell


                                                                     Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, erhält die Firma eine Kreditkartenabrechnung. Unabhängig davon erhält die
                                                                     Firma eine Summenübersicht.
                                                                     Falls im Kartenantrag kein abweichendes Firmen- oder Mitarbeiterkonto angegeben ist oder der Einzug von dem dort genannten Konto nicht
                                                                     möglich ist, so ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihre Forderungen im Zusammenhang mit der Ausgabe und dem Einsatz der Kredit-
                                                                     karte einschließlich des jährlichen Kartenpreises dem Abrechnungskonto der Firma zu belasten.

                                                                     4. Zahlungsverpflichtung
                                                                     Die Firma haftet der Sparkasse/Landesbank für alle durch den Einsatz der unter diesem Vertrag emittierten Kreditkarten entstandenen Zah-
                                                                     lungsverpflichtungen, für welche der Karteninhaber und die Firma gesamtschuldnerisch oder die Firma nach Nummer 8 der Bedingungen für
                                                                     die Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen haben. Ferner haftet die Firma der Spar-
                                                                     kasse/Landesbank für Schäden aus nicht autorisierten Kartenverfügungen, für welche der Karteninhaber oder die Firma nach Nummer 12 der
128 725.000 D0 (Fassung Jan. 2025) - v6.1


                                                                     Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate (Kreditkarte) einzustehen haben. Überschreitungen
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                                                                     ´des Gesamtverfügungsrahmens bzw. des individuellen Verfügungsrahmens des Karteninhabers lassen die Haftung von Karteninhaber/Firma
                                                                     unberührt.
                                                                     Im Falle der Kündigung des Rahmenvertrages/Ausscheidens des Karteninhabers (nach Nummer 9) haftet die Firma bis zur Rückgabe der
                                                                     Kreditkarten an die Sparkasse/Landesbank für sämtliche mit den Kreditkarten getätigten Umsätze.

                                                                     5. Informationspflicht
                                                                     Die Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Partei alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen zukom-
                                                                     men zu lassen und sich gegenseitig zu unterstützen, soweit nicht gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


                                                                                                                                                                                                      Seite 1 von 3
                                                      Mastercard Business/Corporate und Visa Card Business/Corporate Rahmenvertrag Bedingungen