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Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“
des Sparkassenverband Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Sparkasse Pforzheim Calw
(gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörde ab 15.02.2023) Poststraße 3, 75172 Pforzheim
Zur Förderung des Spargedankens führen die Mitgliedssparkassen des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg sowie die Baden-Würt-
tembergische Bank (nachstehend nur Sparkasse genannt) auf der Grundlage einer Erlaubnis der Lotterieaufsichtsbehörde das „PS-Sparen
und Gewinnen“ durch (nachfolgend „PS-Sparen“ genannt), an dem jeder teilnehmen kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein PS-Los
über 5 Euro setzt sich aus einem Sparanteil von 4 Euro und einem Losanteil von 1 Euro zusammen.
Schuldnerin der Sparanteile ist die jeweilige Sparkasse, bei der die Sparanteile entrichtet wurden. Träger des Auslosungsverfahrens und
Schuldner aller Gewinnforderungen ist der Sparkassenverband Baden-Württemberg. Der Verkauf der Lose durch die Sparkassen erfolgt dem-
nach im Namen und für Rechnung des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg.
1 Erwerb von PS-Losen
Die Teilnahme am „PS-Sparen“ wird über das Dauerauftragsverfahren ermöglicht. Die schriftliche Bestätigung der Sparkasse enthält die Los-
nummer, mit der der PS-Sparer an der Auslosung teilnimmt. Der PS-Dauerauftrag kann auch für mehrere PS-Lose angelegt werden.
Der Spar- und Losanteil werden monatlich am 5. des Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden
Werktag von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht. Bei fehlender Deckung ist die Sparkasse nicht verpflichtet, den Dauerauf-
trag auszuführen.
PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen (vgl. Ziff. 2) mit der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat
der Sonderauslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt.
Informationen über Spielsucht, Prävention und deren Behandlung sind bei den Sparkassen erhältlich bzw. im Internetauftritt der Sparkassen
unter „PS-Sparen“ abrufbar. Beschwerden sind an die jeweilige Sparkasse vor Ort zu richten.
2 Auslosungsfonds
Die Losanteile sowie die Zinsen aus den Los- und Sparanteilen, die bis zur Gutschrift der Sparanteile am Jahresende anfallen, bilden das
Spielkapital. Unter Abzug des Reinertrages von 25% für mildtätige und gemeinnützige Zwecke, der zu zahlenden Steuern (16 ⅔ %) und der
Kosten (2,5%) wird der Auslosungsfonds für die Monats- bzw. Sonderauslosungen gebildet und an die PS-Sparer ausgeschüttet. Die Aus-
schüttung erfolgt in 12 Monatsauslosungen und mindestens einer Sonderauslosung pro Jahr.
Entstehen durch Grundnummernziehungen nicht voraussehbare Mehraufwendungen, so kann ein eventueller Fehlbetrag in künftigen Aus-
losungen verrechnet werden. Bilden sich im Zusammenhang mit der Auslosung von Sachgewinnen Überschüsse oder Mehraufwendungen,
so werden diese in künftigen Auslosungen verrechnet.
3 Auslosungen
Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Abweichun-
gen sind bis zu 5 Tage vor bzw. 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen aus technischen Gründen zulässig.
Die Sonderauslosungen finden im Rahmen einer Monatsauslosung statt. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosungen regeln die
Auslosungsbestimmungen.
4 Auslosungsplan
Grundlage für die Auslosung sind die der Lotterieaufsichtsbehörde vorgelegten Auslosungsbestimmungen und die nachfolgend dargestellten
Regelungen.
Für die einzelne Auslosung wird ein Auslosungsplan aufgestellt, der von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig ist.
Entsprechend dieser Anzahl werden in der Monatsauslosung 30.000er Losgruppen gebildet. Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000
Losen wird ein 5.000 Euro Gewinn ermittelt.
Für Auslosungsgruppen von 30.000 Losen werden Untergruppen zu je 7.500 Losen gebildet, aus denen zwei Gewinne zu je 500 Euro gezo-
gen werden. Bei der Monatsauslosung werden zudem Gewinne zu 50 Euro durch Ziehung in Form von vierstelligen Endziffern (Grundnum-
mern) sowie Gewinne zu 5 Euro durch Ziehung in Form von zweistelligen Endziffern (Grundnummern) ermittelt.
Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens
17.000 und maximal 46.999 Lose umfasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro und 500
Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schlussgruppe zur Verfügung stehende Gewinnsumme.
Die Anzahl und Art (Geld- bzw. Sachpreise) der Gewinne bei Sonderauslosungen werden vor der Auslosung durch Aushang im Kassenraum
der Sparkasse bekannt gegeben. Je 1 Mio. PS-Lose werden jährliche Sondergewinne im Wert von mindestens 1 Mio. Euro vergeben.
5 Bekanntmachung der Gewinne
Nach jeder Auslosung benachrichtigt die Sparkasse die ermittelten Gewinner. Die Benachrichtigung kann auch zusätzlich durch Aushang in
den Kassenräumen und durch Anzeige im Internetauftritt der jeweiligen Sparkasse erfolgen.
6 Verfügbarkeit und Verfall der Gewinne
Sofern der Gewinn in Geld ausgelost wurde, erhält der PS-Sparer eine Gutschrift auf dem von ihm angegebenen Konto. Gewinne, die nicht
gutgeschrieben werden können und über die nicht binnen eines halben Jahres seit der Auslosung verfügt wird, verfallen zugunsten des Auslo-
sungsfonds.
157 370.000 D0 SVBW (Fassung Nov. 2025) - v8.0
7 Verwendung der Sparanteile
7.1 Anlage auf Konten
© S-Management Services • DSV Gruppe
Wenn zwölf Sparanteile je Losnummer entrichtet sind, erfolgt die Gutschrift auf das vom PS-Sparer angegebene Konto. Das Guthaben wird
vom Zeitpunkt der Gutschrift an zu dem jeweils geltenden Zinssatz verzinst. Verfügungen sind entsprechend den für dieses Konto maßgebli-
chen Vereinbarungen möglich. Die Sparkasse ist berechtigt, die angesammelten Sparanteile zum Dezember eines jeden Jahres gutzu-
schreiben.
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Bedingungen für das „PS-Sparen und Gewinnen“
7.2 Anlage in Investmentfonds der DekaBank
Sofern die Sparkasse eine Anlage in Investmentfonds bei der DekaBank anbietet, gelten darüber hinaus folgende Regelungen:
– Bei einer Anlage der Sparanteile in Investmentfonds werden diese von der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank
Depot verwahrt.
– Der Sparanteil wird monatlich in den vereinbarten Investm