PDFbedingungen Revision 1

DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

www.sparkasse-westmuensterland.de/content/dam/myif/spk-westmuensterland/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

Versionen

2 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v1
Revision 209.09.26HTTP Last-Modified

bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

www.sparkasse-westmuensterland.de/content/dam/myif/spk-westmuensterland/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:3450%
Revision 108.07.25HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet

bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

www.sparkasse-westmuensterland.de/content/dam/myif/spk-westmuensterland/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf

Zuletzt gesehen 09.09.26, 22:2950%

Text

TXT
*0000000000100482706250*                         0000000000100482706250
                                                                          Bedingungen für die Mastercard Basis/
                                                                          Visa Basis (Debitkarte)
                                                                                                                                                  Sparkasse Westmünsterland
                                                                          Fassung April 2025                                                      Overbergplatz 1, 48249 Dülmen

                                                                          1 Ausgabe der Karte
                                                                          Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten
                                                                          können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile End-
                                                                          geräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                                                          Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                                                          Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                                                          bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                                                          Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übri-
                                                                          gen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                                                          verfahren.

                                                                          2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                                                          Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend aus-
                                                                          gestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                                                          Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei
                                                                          Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten
                                                                          Bargeldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet.
                                                                          Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf
                                                                          der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierü-
                                                                          ber gesondert informiert.
                                                                          Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                                                          seine Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung
                                                                          stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisie-
                                                                          rung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                                                          3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                                                          3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl
                                                                          (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                                                          3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN
                                                                          eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kar-
                                                                          tenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der konto-
                                                                          führenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                                                          4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen
                                                                          4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Karten-
                                                                          guthabens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrieben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes
                                                                          vereinbart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen
                                                                          werden.
                                                                          Die Einzahlungsmöglichkeit auf das Kartenkonto kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt
                                                                          werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten
                                                                          Vereinbarung mit der Sparkasse/Landesbank.
                                                                          Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen.
                                                                          4.2 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfü-
                                                                          gungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit
                                                                          der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens vereinbaren.

                                                                          5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                                                          5.1 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                            manuell


                                                                          Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                                                          – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät
                                                                            des Geldautomaten gehalten wird
                                                                          – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                                                            schrift zu leisten oder
                                                                          – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers
                                                                            gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe
                                                                            der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird.
                                                                            Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz
                                                                          – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben.
    128 710.000 D0 (Fassung Apr. 2025) - v13.2


                                                                            Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für 3-D Secure
    © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                            mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/Landesbank
                                                                            unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/Landesbank ver-
                                                                            fügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                                                          – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
                                                                          5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                                                          Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                                                          5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.
                                                                          6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank