PDFbedingungen Revision 2

Versicherungsbedingungen zur Gold Kreditkarte

www.naspa.de/content/dam/myif/nassauische-spk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/karten/128875000.pdf

Versionen

2 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v2
Revision 225.05.18Dokumenttext Aktuell geöffnet

128875000.pdf

www.naspa.de/content/dam/myif/nassauische-spk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/karten/128875000.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:2895%
Revision 101.01.26Dokumenttext

128875001.pdf

www.naspa.de/content/dam/myif/nassauische-spk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/karten/128875001.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:2895%

Text

TXT
Versicherungsbedingungen zur Gold Kreditkarte
                                                                                                                                          Nassauische Sparkasse
                                                          Fassung Dezember 2018                                                           Rheinstraße 42 - 46, 65185 Wiesbaden

                                                          I. Allgemeine Hinweise                                                             gen; aus den Rezepten müssen das verordnete Medikament, der Preis
                                                                                                                                             und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
                                                          1. Service- und Notrufzentrale                                                     Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird für Sie ausschließlich
                                                          Die Versicherer sind ganzjährig Tag und Nacht für Fragen und Schaden-              von den Spezialisten unserer Notruf-Zentrale organisiert.
                                                          meldungen unter der Telefonnummer +49 (0) 211 / 536-3888 erreichbar.
                                                                                                                                          5. Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung
                                                          2. Inhalt und Umfang der Leistungen                                                Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherte verpflichtet, den
                                                          Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Gold Kreditkarte               Versicherer bei der Geltendmachung der auf ihn gemäß § 86 VVG
                                                          bzw. Gold Zusatzkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehen-              übergehenden Ersatzansprüche zu unterstützen sowie ihm die erfor-
                                                          den jeweiligen Bestimmungen, aus den – zum Teil nur auszugsweise                   derlichen Auskünfte zu erteilen und Beweismittel auszuhändigen.
                                                          abgedruckten – Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den                      Ferner ist der Versicherte verpflichtet, Name, Anschrift und Versiche-
                                                          gesetzlichen Bestimmungen.                                                         rungsschein-Nummer (Mitglieds-Nummer) einer anderweitig bestehen-
                                                                                                                                             den Versicherung anzugeben, sofern bei dieser Versicherungsschutz
                                                          3. Beitragszahlung                                                                 für dieselbe Gefahr besteht.
                                                          Den Beitrag für diese Versicherungs- und Serviceleistungen trägt der Kar-
                                                                                                                                          6. Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten nach Ziffer 2 bis 5
                                                          tenemittent aus dem geleisteten Kartenjahrespreis.
                                                                                                                                             Verletzt der Versicherte eine in Ziffer 2 bis 5 genannte Obliegenheit
                                                          4. Rechte im Schadenfall                                                           vorsätzlich oder grob fahrlässig, so ist der Versicherer mit den in § 28
                                                          Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht den versicherten Perso-               Absätze 2 bis 4 vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teil-
                                                          nen direkt zu.                                                                     weise leistungsfrei.

                                                          5. Aufrechnungsverbot                                                           III. Versicherungs- und Serviceleistungen im
                                                          Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich die versi-                Gesamtüberblick
                                                          cherten Personen. Ansprüche der versicherten Personen dürfen die Ver-
                                                          sicherer nicht mit Forderungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrech-          Reiserücktrittskostenversicherung
                                                          nen. Der § 35 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als               Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53,
                                                          abbedungen.                                                                     80538 München
                                                                                                                                          Der Versicherer leistet dem Karteninhaber und den mitversicherten Per-
                                                          Hinweis:
                                                                                                                                          sonen Entschädigung bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder Abbruch
                                                          Sofern ein Inhaber der Gold Kreditkarte bzw. Gold Zusatzkarte im Besitz
                                                                                                                                          von gebuchten privaten Urlaubsreisen im Rahmen der nachstehenden
                                                          mehrerer gültiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen
                                                                                                                                          Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung
                                                          nur einmal in Anspruch genommen werden.
                                                                                                                                          (VB/RRV Gold 2018_150, Stand 25.05.2018) aufgeführten Gründe. Der
                                                          II. Wichtige Hinweise für den Schadenfall                                       Versicherungsschutz besteht, vorbehaltlich des Abschlusses eines gülti-
                                                                                                                                          gen Kreditkartenvertrages, ab Beantragung der Kreditkarte und erfasst
                                                          1. Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Reiseleistungen, die           alle Reisen, die ab diesem Zeitpunkt und während des versicherten Zeit-
                                                             zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Wird die         raums gebucht werden.
                                                             erste Teilleistung in Anspruch genommen, so gilt die Reise insgesamt
                                                             als angetreten. Die Reise endet mit der Nutzung der letzten Teilleis-        Auslandsreise-Krankenversicherung
                                                             tung. Als Antritt der Reise gilt im Einzelnen: Flugreisen: Check-in; bei     Versicherer: UKV Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2,
                                                             Vorab-Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag;           66123 Saarbrücken
                                                             Schiffsreisen: Einschiffung (Check-in auf dem Schiff ohne gebuchte           Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber und den mitversicher-
                                                             Anreise); Busreisen: Einstieg in den Bus; Bahnreisen: Einstieg in            ten Personen Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintretenden
                                                             den Zug; Autoreisen: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils                Erkrankungen. Sie erhalten im Rahmen der tariflich festgelegten Höchst-
                                                             (bei Anreise mit eigenem Pkw gilt der Antritt der ersten gebuchten Rei-      grenzen 100%igen Kostenersatz (abzüglich Selbstbeteiligung) für medi-
                                                             seleistung, z. B. Übernahme der Ferienwohnung). Sollte der Transfer          zinisch notwendige ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behand-
                                                             zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail&Fly), beginnt          lung einschließlich einfacher Füllungen, Arznei- und Heilmittel. Sie haben
                                                             die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Flugan-          selbstverständlich 1.-Klasse-Status und können den Arzt oder das Kran-
                                                             reise nach der Pass- oder Bordkontrolle. Sobald die Reise angetreten         kenhaus frei wählen. Erstattung von Mehrkosten durch einen medizi-
                                                             ist, enden die Leistungen aus der Reiserücktrittskostenversicherung          nisch sinnvollen oder wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport eines
                                                             und es können nur Kosten aus der Reiseabbruchversicherung geltend            Erkrankten an seinen ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächster-
                                                             gemacht werden.                                                              reichbare Krankenhaus ist ebenfalls gewährleistet.
                                                          2. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes sind im Schadenfall die               Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung
                                                             kompletten Buchungsunterlagen und die Nummer der Kreditkarte ein-
                                                manuell


                                                                                                                                          Versicherer: Deutsche Assistance Versicherung AG, Hansaallee 199,
                                                             zureichen. Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu               40549 Düsseldorf
                                                             halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Achten Sie des-
                                                             halb bitte darauf, geeignete Nachweise zum Schadeneintritt und zum           Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Karteninhaber/die mit-
                                                             Umfang des Schadens zu sammeln.                                              versicherten Personen anlässlich einer privaten Auslandsreise mit ihrem
                                                                                                                                          Fahrzeug eine Panne/einen Unfall erleiden, das Fahr