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                                                                          Bedingungen für das Online-Banking
                                                                                                                                                  Kreissparkasse Köln
                                                                          Fassung Juni 2025                                                       Neumarkt 18-24, 50667 Köln

                                                                          1 Leistungsangebot
                                                                          (1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Sparkasse angebote-
                                                                          nen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Sparkasse mittels Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f
                                                                          Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kontoinformations-
                                                                          dienste gemäß § 1 Absatz 34 ZAG zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
                                                                          (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei
                                                                          denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
                                                                          (3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der Sparkasse gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann
                                                                          der Konto-/Depotinhaber mit seiner Sparkasse gesondert vereinbaren. Bevollmächtigte können eine Änderung von Limiten mit der Sparkasse
                                                                          vereinbaren, soweit eine solche Berechtigung zur Erhöhung von Limiten gesondert mit der Sparkasse und dem Kontoinhaber vereinbart ist.
                                                                          Eine Erhöhung des Online-Banking-Limits, bei einem vereinbarten Online-Banking-Maximallimit über diesen Betrag hinaus, bedarf der geson-
                                                                          derten Zustimmung des Kontoinhabers, bei Gemeinschaftskonten der Zustimmung der Mitkontoinhaber. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet,
                                                                          eine Vereinbarung über höhere Verfügungslimite zu akzeptieren.
                                                                          2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking
                                                                          (1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Sparkasse ihn authentifiziert hat.
                                                                          (2) Authentifizierung ist das mit der Sparkasse gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Teilnehmers
                                                                          oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungs-
                                                                          elementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Sparkasse als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe
                                                                          Nummer 3) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4).
                                                                          (3) Authentifizierungselemente sind
                                                                          – Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]),
                                                                          – Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren
                                                                            Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die Sparkassen-Card mit TAN-Generator oder das mobile
                                                                            Endgerät), oder
                                                                          – Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).
                                                                          (4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Sparkasse das Wissenselement, den
                                                                          Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Sparkasse übermittelt.
                                                                          3 Zugang zum Online-Banking
                                                                          (1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking der Sparkasse, wenn
                                                                          – er seine individuelle Teilnehmerkennung (z. B. Kontonummer, Anmeldename) angibt und
                                                                          – er sich unter Verwendung des oder der von der Sparkasse angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und
                                                                          – keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9) vorliegt.
                                                                          Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 Aufträge erteilt werden.
                                                                          (2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des
                                                                          Konto-/Depotinhabers) fordert die Sparkasse den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszu-
                                                                          weisen, wenn beim Zugang zum Online-Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die
                                                                          Kontonummer sind für den vom Teilnehmer genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine sensiblen Zahlungsdaten
                                                                          (§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG).
                                                                          4 Aufträge
                                                                          4.1 Auftragsarten
                                                                          Es können Aufträge verschiedener Art erteilt werden, z.B. Verträge abschließen bzw. Vertragsänderungen zustimmen, Überweisungen oder
                                                                          Limitänderungen beauftragen oder Zahlbeträge für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Darunter kann auch die Erteilung von Lesebe-
                                                                          rechtigungen für Drittdienste und die Erlaubnis zur Benachrichtigung von Drittdiensten über spezielle Umsätze fallen (vgl. Nummer 1 Absatz 1
                                                                          dieser Bedingungen).
                                                                          4.2 Auftragserteilung
                                                                          Der Teilnehmer muss einem Auftrag (z. B. Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu
                                                                          Authentifizierungselemente (z. B. Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden.
                                                                          Die Sparkasse bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags.
                                                                          4.3 Widerruf von Aufträgen
                                                                          Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Über-
                                                                          weisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die Sparkasse sieht eine Wider-
                                                                          rufsmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.
                                                                          5 Bearbeitung von Aufträgen durch die Sparkasse
                                                                          (1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-
                                                                          Seite der Sparkasse oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen
     182 410.000 D1 (Fassung Juni 2025) - v6.0


                                                                          Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Sparkasse oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angege-
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                          benen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Online-Banking-Seite der Spar-
                                                                          kasse oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bear-
                                                                          beitung beginnt erst an diesem Geschäftstag.
                                                                          (2) Die Sparkasse wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
                                                                          – Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1).
                                                                          – Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor.
                                                                          – Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten.
                                                                          – Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3).
                                                                          – Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontode-
                                                                            ckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.