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Bedingungen für Sammel-Echtzeitüberweisungen

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Bedingungen für Sammel-Echtzeitüberweisungen
                                            [Gültig bis zur Vereinbarung der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“
                                            in einer Fassung ab September 2024]


                                                                                                                         Nassauische Sparkasse
                                            Fassung Januar 2025                                                          Rheinstraße 42 - 46, 65185 Wiesbaden

                                            [Gültig bis 08.01.2025: Echtzeitüberweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeitüberweisungen sind einzeln vom Kunden autorisierte
                                            Überweisungen, die sofort nach der erfolgreichen Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen ausgeführt werden sollen.][Gültig ab 09.01.2025:
                                            Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.]
                                            Für Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Län-
                                            derliste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) die nach den für SEPA geltenden Interbankenab-
                                            kommen (SEPA-Rulebooks) als SEPA-Überweisungen ausgeführt werden, bietet die Sparkasse zur Rationalisierung des Zahlungsverkehrs
                                            Sammelaufträge an. Der Kunde wünscht Sammelaufträge auch für Echtzeitüberweisungen nutzen zu können, die nicht sofort aber schneller
                                            als in der gesetzlichen Ausführungsfrist für gewöhnliche SEPA-Überweisungen ausgeführt werden sollen. Auf dieser Basis vereinbart die
                                            Sparkasse mit dem Kunden die Einreichung von mehreren in einem Sammelauftrag gebündelten Echtzeitüberweisungen (Sammel-Echtzeit-
                                            überweisungen) zu folgenden Bedingungen.

                                            1. Prüfungszeitraum bis zur Ausführung einer (terminierten) Echtzeitüberweisung
                                            Die Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen für im Sammelauftrag enthaltene Echtzeitüberweisungen wird die Sparkasse binnen maximal
                                            4 Stunden nach Eingang des Sammelauftrages durchführen. Die Sparkasse strebt an, an Tagen ohne hohe Transaktionszahlen die Ausfüh-
                                            rungsvoraussetzungen binnen 1 Stunde nach Eingang zu prüfen.
                                            Benötigt der Kunde eine schnellere Ausführung einer Echtzeitüberweisung, ist diese als Einzelauftrag bei der Sparkasse einzureichen. Hat
                                            der Kunde einen Sammelauftrag mit einem vom Einreichertag abweichenden zukünftigen Ausführungsdatum eingereicht, so erfolgt die Prü-
                                            fung der Ausführungsvoraussetzungen am Fälligkeitstag. Ist das Fälligkeitsdatum zusätzlich mit einer Uhrzeit kombiniert, so beginnt die Prü-
                                            fung der Ausführungsvoraussetzungen an diesem Tag erst ab dieser Uhrzeit.
                                            Liegen die Ausführungsvoraussetzungen vor, werden im Sammelauftrag enthaltene Echtzeitüberweisungen sodann gemäß den Bedingungen
                                            für Echtzeitüberweisungen ausgeführt.

                                            2. Alternative Ausführung als SEPA-Überweisung
                                            Ist die Ausführung einer Sammel-Echtzeitüberweisung als Echtzeitüberweisung nicht möglich, weil das Empfängerinstitut Echtzeitüberweisun-
                                            gen nicht annimmt, die Betragsgrenze für eine Echtzeitüberweisung überschritten ist oder die Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen für
                                            die Echtzeitüberweisung nicht positiv innerhalb der Fristen gemäß Nr. 1 abgeschlossen werden kann (z. B. Verdacht einer nicht autorisierten
                                            Zahlung), soll die Sparkasse diese Sammel-Echtzeitüberweisung nicht als Echtzeitüberweisung, sondern abweichend zu Nr. 1.4 der Bedin-
                                            gungen für Echtzeitüberweisungen als gewöhnliche SEPA-Überweisung bis zum Ende des nächsten Geschäftstages ausführen, sofern zu
                                            diesem Zeitpunkt alle Ausführungsvoraussetzungen für diese vorliegen.

                                            3. Freischaltung elektronischer Statusreport
                                            Die für Sammelaufträge zu belastenden Konten werden für den elektronischen Statusreport für taggleiche Sammler freigeschaltet. Während
                                            der Verarbeitung kann der Kunde einen Statusreport abrufen, der den aktuellen Verarbeitungsstatus mitteilt. Dieser Statusreport wird solange
                                            aktualisiert, bis alle Überweisungen einen endgültigen Status haben.

                                            4. Darstellung Sammel-Echtzeitüberweisungen im Kontoauszug
                                            Alle in einem Sammelauftrag enthaltenen Überweisungen werden unabhängig vom Tag der Ausführung in einer Summe dem Girokonto des
                                            Kunden belastet. Aus dem Statusreport gemäß Nr. 3 ergibt sich, ob eine Überweisung als gewöhnliche SEPA-Überweisung oder als Echtzeit-
                                            überweisung ausgeführt wurde.

                                            5. Kündigung Ausführung von Echtzeit-Sammelüberweisungen
                                            Diese Vereinbarung kann sowohl vom Kunden als auch nach Maßgabe von Nr. 26 AGB-Sparkasse von der Sparkasse jederzeit mit einer
                                            Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für die Sparkasse zwei Monate, wenn ein Verbraucher an
                                            dieser Vereinbarung beteiligt ist.
111 948.100 D1 (Fassung Jan. 2025) - v5.0
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