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Teilnahmebedingungen zur Bonus-Aktion der Berliner Sparkasse

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Teilnahmebedingungen zur Bonus-Aktion der Berliner Sparkasse
(Stand: 30.09.2026)


 Hinweise zur Sprache

 In diesen Teilnahmebedingungen werden die Begriffe „Neukundin“ und
 „Neukunde“ verwendet. Sie gelten unabhängig vom Geschlecht.


Die Bonus-Aktion wird von der Berliner Sparkasse, Niederlassung der BSK 1818 AG, durchgeführt.
Für die Teilnahme und die Gewährung des Bonus gelten die folgenden Bedingungen:


1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, die ein bonusberechtigtes Girokonto bei
der Berliner Sparkasse neu eröffnen und sämtliche Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen
erfüllen.

Als Neukundin bzw. Neukunde im Sinne dieser Aktion gilt eine Person, die:
    • zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung mindestens 18 Jahre alt ist,
    • in den letzten 12 Monaten vor der Kontoeröffnung kein eigenes oder gemeinschaftlich
       geführtes Girokonto bei der Berliner Sparkasse unterhalten hat und
    • das neu eröffnete Girokonto ausschließlich für private Zwecke nutzt.


2. Ausschlüsse
Von der Bonusgewährung ausgeschlossen sind:
   • Konten auf Guthabenbasis,
   • Pfändungsschutzkonten (P-Konten), sowie
   • Kontoeröffnungen, für die bereits eine andere Prämie oder Vergünstigung im Rahmen einer
       anderen Aktion der Berliner Sparkasse in Anspruch genommen wird.

Der Bonus ist nicht mit anderen Prämien-, Neukunden-, Empfehlungs- oder sonstigen Aktionen der
Berliner Sparkasse für dieselbe Kontoeröffnung kombinierbar, sofern eine Kombination nicht
ausdrücklich angeboten wird.

Die Berliner Sparkasse kann Personen von der Bonusgewährung ausschließen, wenn berechtigte
Gründe vorliegen, insbesondere bei Manipulation, Täuschung, falschen oder irreführenden Angaben
oder bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen.

3. Voraussetzungen für die Bonusgewährung
Ein Anspruch auf den Bonus entsteht nur, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt
sind:
    • Für die Gewährung des Bonus muss der von der Berliner Sparkasse zur Verfügung gestellte
        Anmeldeprozess vollständig genutzt werden.
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Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin
     •    Der Antrag auf Eröffnung des bonusberechtigten Girokontos wird vollständig und erfolgreich
          über den von der Berliner Sparkasse vorgesehenen Online-Kontoantrag abgeschlossen.
     •    Die anschließend erforderliche Legitimation muss innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des
     •    Online-Kontoantrags erfolgen. Sie kann entweder online über einen von der Berliner
          Sparkasse zur Verfügung gestellten Online-Legitimationsprozess (z. B. eID oder
          Videolegitimation) oder in einer Filiale der Berliner Sparkasse durchgeführt werden.
     •    Die Berliner Sparkasse nimmt den Kontoeröffnungsantrag an und das Girokonto wird
          wirksam eröffnet. Die Berliner Sparkasse bleibt berechtigt, Kontoeröffnungsanträge nach den
          für die Kontoeröffnung geltenden Regelungen abzulehnen.
     •    Das neu eröffnete Girokonto besteht ab dem Tag der Kontoeröffnung für mindestens sechs
          Monate ununterbrochen fort und wird innerhalb dieses Zeitraums weder geschlossen noch
          in ein von der Bonusbegünstigung ausgeschlossenes Konto umgewandelt.
     •    Das neu eröffnete Privatgirokonto dient ausschließlich privaten Zwecken und es erfolgt in
          mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils ein Einkommenseingang. Als
          Einkommenseingang gelten regelmäßige Zahlungseingänge, wie zum Beispiel Gehalt, Rente
          oder BAföG.
     •    Wird eine der Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, besteht kein Anspruch auf
          den Bonus.


4. Bonushöhe und Gutschrift
Die Berliner Sparkasse prüft nach Ablauf der sechsmonatigen Mindestbestandsdauer, ob sämtliche
Voraussetzungen für die Gewährung des Bonus erfüllt sind.
    • Die Neukundin bzw. der Neukunde erhält die zum Zeitpunkt des erfolgreichen Online-
        Kontoantrags für die Bonus-Aktion ausgewiesene Geldprämie.
    • Die jeweils geltende Höhe des Bonus wird in der zugehörigen Aktionskommunikation bzw.
        auf der für die Aktion vorgesehenen Internetseite der Berliner Sparkasse ausgewiesen.
    • Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der sechsmonatigen Mindestbestandsdauer und
        erfolgreicher Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen auf das im Rahmen der Aktion neu
        eröffnete Girokonto.
    • Eine Barauszahlung, eine Auszahlung auf ein Konto bei einem anderen Kreditinstitut oder
        eine Übertragung des Bonus auf Dritte ist ausgeschlossen.

Für die individuelle steuerliche Behandlung der Bonuszahlung ist die jeweilige prämienempfangende
Person selbst verantwortlich.


5. Online-Kontoeröffnung und Legitimation
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist die Nutzung des von der Berliner Sparkasse
bereitgestellten Online-Kontoantrags.

Die Legitimation ist Bestandteil des Kontoeröffnungsprozesses und muss innerhalb von 7 Tagen nach
erfolgreichem Abschluss des Online-Kontoantrags durchgeführt werden.

Hierfür stehen die von der Berliner Sparkasse im Rahmen der Kontoeröffnung angebotenen
Legitimationsverfahren zur Verfügung. Die Legitimation kann insbesondere:
    • online über einen von der Berliner Sparkasse zur Verfügung gestellten Online-
        Legitimationsprozess (z. B. eID oder Videolegitimation) oder
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Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin
     •    persönlich in einer Filiale der Berliner Sparkasse erfolgen.

Erfolgt innerhalb der Frist von 7 Tagen keine erfolgreiche Legitimation, besteht kein Anspruch auf
den Bonus.


6. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die zur Durchführung der Aktion erforderlichen personenbezogenen Daten werden für die
Abwicklung der Aktion, die Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen und die Auszahlung des Bonus
verarbeitet.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Kontoeröffnung und der anschließenden Kontoführung bleibt
hiervon unberührt.

Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der Berliner Sparkasse.


7. Änderung und Beendigung der Aktion
Die Berliner Sparkasse behält sich vor, die Bonus-Aktion aus sachlichem Grund mit Wirkung für die
Zukunft zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder zu beenden.

Ein Anspruch auf eine unveränderte oder dauerhafte Fortführung der Aktion besteht nicht.

Für Kontoeröffnungen, die vor dem Wirksamwerden einer Änderung oder Beendigung bereits
erfolgreich abgeschlossen wurden, gelten die Teilnahmebedingungen und die ausgewiesene
Prämienhöhe, die zum Zeitpunkt des erfolgreichen Online-Kontoantrags maßgeblich waren, sofern
sämtliche weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.


8. Maßgebliche Teilnahmebedingungen
Maßgeblich ist die Fassung dieser Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt des erfolgreichen
Online-Kontoantrags veröffentlicht ist.

Abweichende oder ergänzende Aktionsbedingungen gelten nur, wenn dies ausdrücklich angegeben
wird.


9. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Berliner Sparkasse
Berlin, 30.09.2026


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Berliner Sparkasse | Niederlassung der BSK 1818 AG | Alexanderplatz 2 | 10178 Berlin