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ps_bedingungen_und_bestimmungen.pdf
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*0123456789012345678901* 0123456789012345678901 Bedingungen für das „PS-Lotterie-Sparen“
(gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2016)
1. Vorwort 5.000 Euro und ein Gewinn von 500 Euro sowie die folgenden Grund-
Zur Förderung des Spargedankens führen die Sparkassen der Länder nummern ermittelt:
Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sach- – eine Grundnummer in Form einer einstelligen Endziffer für den 2,50
sen-Anhalt das "PS-Lotterie-Sparen" durch, an dem jeder teilnehmen Euro-Gewinn
kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 100
Ein PS-Los setzt sich aus dem Sparbetrag von 4 € und dem Auslosungs- Euro-Gewinn
beitrag von 1 € zusammen. – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 250
Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge Euro-Gewinn.
entrichtet werden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000
Gewinnforderungen ist die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Spar- Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 27.000
kassen mbH. Lose umfasst. Gegebenenfalls wird der Losbestand der keine vollstän-
Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für dige Auslosungsgruppe von 30.000 Losen ergibt mit einer 30.000er-Aus-
Rechnung der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH losungsgruppe zu einer Schlussgruppe zusammengefasst. Innerhalb der
entgegen. Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro
und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummernge-
2. Erwerb von PS-Losen winne für die Schlussgruppe zur Verfügung stehenden Gewinnsumme.
Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, aufgrund
dessen Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend vom Konto abzubu- 5.2 Sonderauslosungen
chen sind. Die Art der Sondergewinne ist drei Monate vor der Auslosung im Kassen-
Die Erteilung des Dauerauftrages ist dem PS-Sparer schriftlich zu bestäti- raum der Sparkasse bekannt zu geben.
gen. Die Bestätigung muss die Losnummer enthalten. Es finden jährlich folgende Sonderauslosungen statt:
Ist aufgrund fehlender Deckung des Kontos des PS-Sparers die monatli- – Sonderauslosung im März:
che Abbuchung von 5 € je PS-Los bis zum Tag der Abbuchung (5. des Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro
Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, – Sonderauslosung im Juli:
am folgenden Werktag) nicht gesichert, kommt der Spar-Spielvertrag für Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro
den folgenden Teilnahmezeitraum nicht zustande und der bisherige Ver- – Sonderauslosung im November:
trag endet. Der PS-Sparer wird darüber von der zuständigen Sparkasse Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 750.000 Euro
schriftlich informiert.
PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Los-
6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse
nummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderaus-
Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Aus-
losung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind.
losung durch Aushang in den Kassenräumen der Sparkassen bekannt
3. PS-Gewinnfonds gegeben.
Der PS-Gewinnfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1) gebildet
und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbehör- 7. Verfügung über die Gewinne
den zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Steuern und der Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt durch automatische Gutschrift auf
Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) an die PS-Sparer dem angegebenen Konto.
ausgeschüttet.
4. Auslosungen 8. Rückzahlung der Sparbeträge
Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge werden Ende Novem-
In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Die Sonder- ber/Anfang Dezember dem angegebenen Konto gutgeschrieben und vom
auslosungen werden jedes Jahr am 10. März, 10. Juli und 10. November Zeitpunkt der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Zinssätzen verzinst.
durchgeführt.
Die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH kann Abwei- 9. Abtretung und Verpfändung der Ansprüche
chungen bis zu 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen aus techni- Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des PS-Sparers ist in
schen Gründen zulassen. seinem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf ein Konto
ausgeschlossen.
5. Auslosungsplan
Die Anzahl der auszulosenden Gewinne und die Gesamtgewinnsumme
ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. 10. Schlussbestimmungen
Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS-
5.1 Monatsauslosung Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der Spar-
Es werden Auslosungsgruppen mit jeweils 30.000 Losen gebildet. Inner- kasse bekannt gemacht ist.
halb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen werden ein Gewinn von
157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2016) - v2.3.1
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Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen
(gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2016)
Die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern bb) Variante II (teilweise manuelles Auslosungsverfahren)
Sachsen und Sachsen-Anhalt führen die Auslosungen grundsätzlich Mit der Auslosungssoftware erfolgt die laut Gewinnstruktur vorgese-
gemeinsam durch.