Versionen

1 Fassungen in dieser Dokumentgruppe

v1
Revision 105.03.26HTTP Last-Modified Aktuell geöffnet

bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

www.sparkasse-nuernberg.de/content/dam/myif/spk-nuernberg/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

Zuletzt gesehen 16.10.26, 22:3150%

Text

TXT
Bedingungen für die Nutzung der elektronischen
                                         Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online)
                                                                                                                Sparkasse Nürnberg
                                         Fassung März 2025


                                         1. Gegenstand der Bedingungen
                                         Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformati-
                                         onen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen
                                         gemäß Nummer 2.4).

                                         2. Leistungsangebot
                                         2.1 Allgemein
                                         Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit der Sparkasse/Landesbank bereits vereinbarten
                                         Zugang zur Verfügung gestellt.
                                         2.2 Freischaltung
                                         Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse/Landesbank kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künfti-
                                         gen Kreditkarteninformationen online nutzen.
                                         Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des
                                         Online-Banking bereitgestellt.
                                         2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer
                                         Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateifor-
                                         mats wird die Sparkasse/Landesbank den Teilnehmer rechtzeitig informieren.
                                         Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können
                                         über die Sparkasse/Landesbank nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden.
                                         Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar-
                                         kasse/Landesbank abzurufen und zu überprüfen.
                                         Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die
                                         Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden.
                                         2.4 Einzelumsatzanzeige
                                         Die Sparkasse/Landesbank kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrech-
                                         nung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen.
                                         2.5 Entgelte und deren Änderung
                                         Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in
                                         Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                         2.6 Änderung der Bedingungen
                                         Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                         2.7 Steuerrechtliche Anerkennung
                                         Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht
                                         gewährleistet werden.

                                         3. Kündigung
                                         Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/
                                         Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen.
                                         Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse/Landesbank das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend
                                         den zuvor getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugsdrucker zur Verfügung zu stellen.
© S-Management Services • DSV Gruppe
128 730.000 (Fassung März 2025) - v6.0


                                                                                                                                                                        Seite 1 von 1