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Sonderbedingungen für Wertpapier Seite 1/1
geschäfte in der Ausführungsart
„Direkthandel Commerzbank“
Stand: 3. Oktober 2017
Wenn Sie die Ausführungsart „Direkthandel Commerzbank“ wählen, bei einem Referenzpreis < = EUR 0,40 muss die Abweichung
gelten folgende von den allgemeinen Ausführungsgrundsätzen der entweder
Commerzbank (im folgenden „Bank“) abweichende Regeln: – mehr als EUR 0,02 oder
– mindestens 10 % betragen
I. Bedingung für den Geschäftsabschluss
(5) Bei Geschäftsabschlüssen in Wertpapieren, die in Prozent notiert
Die Bank zeigt für die in diese Ausführungsart einbezogenen Wertpa werden, wird die erhebliche und offenkundige Abweichung vom
piere indikative Kaufkurse (Geldkurse) und Verkaufkurse (Briefkurse). marktgerechten Preis wie folgt bestimmt:
Der Vertragspartner (Kunde) kann der Bank durch Ausfüllen und Absen – bei einem Referenzpreis > 101,50 %, muss die Abweichung
den (Freigabe) eines elektronischen Handelsformulars auf der Grund mindestens 2,0 Prozentpunkte betragen,
lage dieser indikativen Kurse im eigenen Namen den Kauf oder Verkauf – bei einem Referenzpreis < = 101,50 % und > 60 %, muss die
von Wertpapieren antragen (Angebot i.S.d. § 145 BGB). Die Bank ist Abweichung mindestens 2,0 % des Kurswertes und mindestens
nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme des Ange 2 Prozentpunkte betragen,
bots erfolgt durch Absenden einer elektronischen Annahmemeldung an – bei einem Referenzpreis < = 60 % und > 30 %, muss die Ab
den Vertragspartner. weichung mindestens 1,5 % des Kurswertes betragen,
– bei einem Referenzpreis < = 30 %, muss die Abweichung min
II. Preis
destens 1 Prozentpunkte betragen.
Zu zahlen ist bei Kauf der Kurs zuzüglich der Ausführungsprovision, die (6) Referenzausführungsplatz kann jedes börsliche oder außerbörs
gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Depotpreismodell bei Kommissions liche System sein, bei der Kurse nach den Grundsätzen des orga
geschäften in solchen Wertpapieren anfällt. Bei Verkauf erhalten Sie den nisierten Marktes festgestellt werden. Ist kein Referenzpreis nach
Kurs abzüglich der vereinbarten Ausführungsprovision. Fremdkosten der vorstehenden Bestimmung zu ermittelt oder besteht Zweifel, ob
(Börsenspesen, Maklercourtage) entstehen in beiden Fällen nicht. der so ermittelte Preis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so
ermittelt die aufhebungsberechtigte Partei den Referenzpreis nach
III. Aufhebungsrecht
billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Marktver
Bei nicht marktgerechten Preisen (Mistraderegelung) für Aktien, Options hältnisse. Im Falle eines Dissenses kann verlangt werden, eine
scheinen, Aktienanleihen, Zertifikaten und in Wertpapieren, die in Preisberechnung durch einen Dritten vorzunehmen.
Prozent notiert werden, insbesondere bei Aktienanleihen gelten fol (7) Form und Frist der Meldung
gende Regelungen: (i) Ein Geschäft kann und muss als Mistrade durch Sie oder durch
(1) Beide Parteien – Sie und die Bank – haben ein Recht zur Aufhebung die Bank unverzüglich nach Feststellung, spätestens bis zum
des Geschäfts, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten Ablauf des 3 Bankarbeitstages nach dem jeweiligen Handelstag
Preis zustande kommt (im Folgenden Mistrade) und eine der durch mündliche, schriftliche oder elektronische Mitteilung an
Parteien nach Maßgabe der folgenden Regelungen die Aufhebung die andere Seite geltend gemacht werden (Mistrade-Meldung):
fristgemäß verlangt. Eine mündliche Meldung ist nachfolgend schriftlich zu
(2) Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis des Geschäfts aufgrund begründen.
(i) eines Fehlers im technischen System der Bank oder eines (ii) Die schriftliche Begründung muss enthalten:
dritten Netzbetreibers oder – Bezeichnung Wertpapier
(ii) eines Fehlers bei der Eingabe eines Preisgebots oder einer – Anzahl
Preisindikation in das Handelssystem oder bei der Ermittlung – Abschlusszeitpunkt der betroffenen Geschäfte
des zugrunde liegenden Preises erheblich und offenkundig von – gehandelten Volumen
dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden – gehandelten Preisen
Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Die – Angabe zur Berechnung des marktüblichen Preises
fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Auf – die für eine fehlerhafte Preisfeststellung maßgeblichen
hebung des Geschäftsabschlusses. Tatsachen
(3) Eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Sie können eine Mistrade-Meldung über Ihren Bankbetreuer
Preis wird bei Aktien, ETFs und Investmentfonds wie folgt bestimmt: einreichen oder telefonisch direkt an die Bank richten. Die Bank
– bei einem Referenzpreis >= EUR 10 muss die Abweichung min hat dazu eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet
destens 2 % betragen, – Rufnummer: 069 136 47845
– bei einem Referenzpreis < EUR 10 muss die Abweichung min – Servicezeiten: Wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr
destens 1 % betragen. (8) Die Aufhebung des Geschäfts erfolgt bei rechtzeitiger und ord
(4) Bei Optionsscheinen, Aktienanleihen und Zertifikaten wird die nungsgemäß erteilter Mitteilung mittels Stornierung des Geschäftes
erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten durch die Bank bzw. sofern eine Stornierung nicht möglich ist, durch
Preis wie folgt bestimmt: die Buchung eines entsprechenden Gegengeschäfts zwischen
(i) bei Geschäftsabschlüssen in stücknotierten Wertpapieren: Kunde und Bank.
– bei einem Referenzpreis > EUR 0,40 muss die Abweichung (9) Die Vereinbarung dieses vertraglichen Aufhebungsrechts lässt
entweder sonstige Rechte nach allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen
– mehr als EUR 2,00 oder Bestimmungen, insbesondere Anfechtungsrechte, unberührt.
– mindestens 10 % betragen
22/58/23 – HD1017