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Sonderbedingungen für Wertpapier­

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Sonderbedingungen für Wertpapier­                                                             Seite 1/1

                    geschäfte in der Ausführungsart
                    „Direkthandel Commerzbank“
                    Stand: 3. Oktober 2017

                    Wenn Sie die Ausführungsart „Direkthandel Commerzbank“ wählen,                 			bei einem Referenzpreis < = EUR 0,40 muss die Abweichung
                    gelten folgende von den allgemeinen Ausführungsgrundsätzen der                                  entweder
                    Commerzbank (im folgenden „Bank“) abweichende Regeln:                          				                  – mehr als EUR 0,02 oder
                                                                                                   				– mindestens 10 % betragen
                    I.    Bedingung für den Geschäftsabschluss
                                                                                                     (5) 	Bei Geschäftsabschlüssen in Wertpapieren, die in Prozent notiert
                    	Die Bank zeigt für die in diese Ausführungsart einbezogenen Wertpa­                  werden, wird die erhebliche und offenkundige Abweichung vom
                      piere indikative Kaufkurse (Geldkurse) und Verkaufkurse (Briefkurse).                marktgerechten Preis wie folgt bestimmt:
                    	Der Vertragspartner (Kunde) kann der Bank durch Ausfüllen und Absen­         		      –	bei einem Referenzpreis > 101,50 %, muss die Abweichung
                      den (Freigabe) eines elektronischen Handelsformulars auf der Grund­                           mindestens 2,0 Prozentpunkte betragen,
                      lage dieser indikativen Kurse im eigenen Namen den Kauf oder Verkauf         		      –	bei einem Referenzpreis < = 101,50 % und > 60 %, muss die
                      von Wertpapieren antragen (Angebot i.S.d. § 145 BGB). Die Bank ist                            Abweichung mindestens 2,0 % des Kurswertes und mindestens
                      nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Die Annahme des Ange­                          2 Prozentpunkte betragen,
                      bots erfolgt durch Absenden einer elektronischen Annahmemeldung an           		      –	bei einem Referenzpreis < = 60 % und > 30 %, muss die Ab­
                      den Vertragspartner.                                                                          weichung mindestens 1,5 % des Kurswertes betragen,
                                                                                                   		         –	bei einem Referenzpreis < = 30 %, muss die Abweichung min­
                    II.   Preis
                                                                                                                    destens 1 Prozentpunkte betragen.
                    	Zu zahlen ist bei Kauf der Kurs zuzüglich der Ausführungsprovision, die        (6)	Referenzausführungsplatz kann jedes börsliche oder außer­börs­
                      gemäß dem mit Ihnen vereinbarten Depotpreismodell bei Kommissions­                   liche System sein, bei der Kurse nach den Grundsätzen des orga­
                      geschäften in solchen Wertpapieren anfällt. Bei Verkauf erhalten Sie den             nisierten Marktes festgestellt werden. Ist kein Referenzpreis nach
                      Kurs abzüglich der vereinbarten Ausführungsprovision. Fremdkosten                    der vorstehenden Bestimmung zu ermittelt oder besteht Zweifel, ob
                      (Börsenspesen, Maklercourtage) entstehen in beiden Fällen nicht.                     der so ermittelte Preis den fairen Marktverhältnissen entspricht, so
                                                                                                           ermittelt die aufhebungsberechtigte Partei den Referenzpreis nach
                    III. Aufhebungsrecht
                                                                                                           billigem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Markt­ver­
                    	Bei nicht marktgerechten Preisen (Mistraderegelung) für Aktien, Options­             hältnisse. Im Falle eines Dissenses kann verlangt werden, eine
                      scheinen, Aktienanleihen, Zertifikaten und in Wertpapieren, die in                   Preisberechnung durch einen Dritten vorzunehmen.
                      ­Prozent notiert werden, insbesondere bei Aktienanleihen gelten fol­           (7) Form und Frist der Meldung
                       gende Regelungen:                                                           		      (i)	Ein Geschäft kann und muss als Mistrade durch Sie oder durch
                      (1)	Beide Parteien – Sie und die Bank – haben ein Recht zur Aufhebung                        die Bank unverzüglich nach Feststellung, spätestens bis zum
                            des Geschäfts, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten                          Ablauf des 3 Bankarbeitstages nach dem jeweiligen Handelstag
                            Preis zustande kommt (im Folgenden Mistrade) und eine der                               durch mündliche, schriftliche oder elektronische Mitteilung an
                            ­Parteien nach Maßgabe der folgenden Regelungen die Aufhebung                           die andere Seite geltend gemacht werden (Mistrade-Meldung):
                             fristgemäß verlangt.                                                                   Eine mündliche Meldung ist nachfolgend schriftlich zu
                       (2)	Ein Mistrade liegt vor, wenn der Preis des Geschäfts aufgrund                           ­begründen.
                    		 (i)	eines Fehlers im technischen System der Bank oder eines                		         (ii)	Die schriftliche Begründung muss enthalten:
                                   ­dritten Netzbetreibers oder                                    			–	                Bezeichnung Wertpapier
                    		      (ii) 	eines Fehlers bei der Eingabe eines Preisgebots oder einer      			–	                Anzahl
                                    Preisindikation in das Handelssystem oder bei der Ermittlung   			              –	Abschlusszeitpunkt der betroffenen Geschäfte
                                    des zugrunde liegenden Preises erheblich und offenkundig von   			–	                gehandelten Volumen
                                    dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden         			–	                gehandelten Preisen
                                    Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Die   			              –	Angabe zur Berechnung des marktüblichen Preises
                                    fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Auf­     			 –	die für eine fehlerhafte Preisfeststellung maßgeblichen
                                    hebung des Geschäftsabschlusses.                                                     ­Tatsachen
                       (3)	Eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten         		     Sie können eine Mistrade-Meldung über Ihren Bankbetreuer
                             Preis wird bei Aktien, ETFs und Investmentfonds wie folgt bestimmt:           ­einreichen oder telefonisch direkt an die Bank richten. Die Bank
                    		      –	bei einem Referenzpreis >= EUR 10 muss die Abweichung min­                   hat dazu eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet
                                    destens 2 % betragen,                                          		         –	Rufnummer: 069 136 47845
                    		       –	bei einem Referenzpreis < EUR 10 muss die Abweichung min­          		         –	Servicezeiten: Wochentags von 8:00 bis 18:00 Uhr
                                    destens 1 % betragen.                                            (8) 	Die Aufhebung des Geschäfts erfolgt bei rechtzeitiger und ord­
                      (4) Bei Optionsscheinen, Aktienanleihen und Zertifikaten wird die                    nungsgemäß erteilter Mitteilung mittels Stornierung des Geschäftes
                              erheb­liche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten                    durch die Bank bzw. sofern eine Stornierung nicht möglich ist, durch
                              Preis wie folgt bestimmt:                                                     die Buchung eines entsprechenden Gegengeschäfts zwischen
                    		       (i)	bei Geschäftsabschlüssen in stücknotierten Wertpapieren:		                Kunde und Bank.
                                    –	bei einem Referenzpreis > EUR 0,40 muss die Abweichung        (9)	Die Vereinbarung dieses vertraglichen Aufhebungsrechts lässt
                                         entweder                                                           ­sonstige Rechte nach allgemeinen zivil- und handelsrechtlichen
                    				                 – mehr als EUR 2,00 oder                                            ­Be­stimmungen, insbesondere Anfechtungsrechte, unberührt.
                    				– mindestens 10 % betragen
22/58/23 – HD1017