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vertragsgrundlagen-sparkassen-internet-schutz-svs.pdf

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Vertragsgrundlagen
für den
Internet-Schutz


Ausgabe Mai 2025

                     864Ma-0525
Übersicht der Vertragsgrundlagen
Hinweise und Verbraucherinformationen der Sparkassen-Versicherung Sachsen                  378B-0122
Allgemeine Versicherung AG

Datenschutzhinweise der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG        378Bp-0125

Allgemeine Informationen der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG    500B-0824

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Sparkassen-Internet-Schutz)                  502Ma-0524

Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Internet-Schutz, Ausgabe Mai 2025             864Mv-0525

Sanktionsklausel                                                                           378C-0523


                                                                                            864Ma-0525
Hinweise und Verbraucherinformationen der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine
Versicherung AG
Allgemeine Hinweise
Eine Ausfertigung des Versicherungsantrages wird Ihnen unverzüglich nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung zur Verfügung gestellt.
Die einzelnen Versicherungsverträge sind rechtlich selbständig und voneinander unabhängig. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten
regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein sowie den Vertragsgrundlagen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nicht, wenn die Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages weniger als einen Monat beträgt.


                                                       Widerrufsbelehrung
                                                          Abschnitt 1
                                    Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                          Widerrufsrecht
 Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
 E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Ihnen
      x    der Versicherungsschein,
      x    die Vertragsbestimmungen,
           einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum
           einschließlich der Tarifbestimmungen,
      x    diese Belehrung,
      x    als Verbraucher das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
      x    und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen

 jeweils in Textform zugegangen sind.
 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
 Der Widerruf ist zu richten an:
 Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG                    Widerruf per Fax: 0351 4235-555
 An der Flutrinne 12                                                           Widerruf per E-Mail: e-mail@sv-sachsen.de
 01139 Dresden
                                                         Widerrufsfolgen
 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach
 Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz
 vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der
 Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der Anzahl der Tage, an denen
 Versicherungsschutz bestanden hat, multipliziert bei jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher
 Zahlungsweise mit 1/360, 1/180, 1/90 bzw. 1/30 des genannten Beitrags. Haben Sie den Beitrag einmalig gezahlt,
 multiplizieren Sie den Einmalbeitrag mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestand, dividiert durch die
 Versicherungsdauer in Monaten und durch 30. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens
 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
 Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
 empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
                                                       Besondere Hinweise
 Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer
 vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
                                                           Abschnitt 2
                            Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
 Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im
 Einzelnen aufgeführt:
                                      Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
 Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
  die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist
    auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
  die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
    Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines
    Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
    Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
  die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
  die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des
    Versicherers;


                                                                                                                              378B-0122
 5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln
    auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn
    ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung
    des Preises ermöglichen;
 6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere
    Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden;
 7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
 8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter
    Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
 9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
    Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere
     Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs
     einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die
     Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,
     bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
 11. Angaben zur Laufzeit des Vertrags;
 12. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
     Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
     Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
 13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
     Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
     zuständige Gericht;
 15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
     werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der
     Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
 16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
     Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu
     beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
 17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
 Ende der Widerrufsbelehrung


Vereinbarung zur Fälligkeit des Erstbeitrages vor Ablauf der Widerrufsfrist
Ich stimme zu, dass der erste oder einmalige Beitrag (Einlösungsbeitrag) unverzüglich nach Aushändigung des Versicherungs-
scheines fällig wird, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Es besteht somit sofortiger
Versicherungsschutz nach Zahlung des Einlösungsbeitrages, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versiche-
rungsbeginn. Mit diesem Beginn des Versicherungsschutzes sind Sie einverstanden, auch wenn er ggf. vor Ablauf der Widerrufsfrist liegt.
Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Sind wir zum
Einzug der Beiträge durch Lastschrift ermächtigt, gilt die Versicherung als eingelöst, wenn das Konto am Fälligkeitstag des
Einlösebeitrages ausreichend gedeckt ist.


 Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Erstübermittlung an den Vermittler
 Damit Sie jederzeit optimal betreut werden können, werden Ihre Antrags- und Vertragsdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum,
 Art und Inhalt des Versicherungsvertrages) dem jeweils betreuenden Vermittler zur Verfügung gestellt und von ihm verwendet,
 soweit dies zum ordnungsgemäßen Durchführen der Versicherungsangelegenheiten (Zweck: z. B. Beantworten von Anfragen,
 Erfüllen von Beratungspflichten, Entgegennahme von Vertragserklärungen, Bearbeiten von Vertragsänderungen, Unterstützung im
 Versicherungsfall, Abwickeln des Versicherungsvertrags) erforderlich ist. Eventuell erhobene Gesundheitsdaten werden nicht über-
 mittelt, es sei denn hierzu liegt eine Einwilligung vor. Gesetzliche Übermittlungsbefugnisse bleiben hiervon unberührt.

 Die Einwilligung schließt vom Vermittler beschäftigte angestellte und selbständige Mitarbeiter ein, soweit sie mit der Versiche-
 rungsvermittlung befasst sind. Im Falle des Wechsels eines betreuenden Vermittlers werden wir Sie grundsätzlich vorab infor-
 mieren.

 Widerspruchsrecht zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Erstübermittlung an den Vermittler
 Sie können dem Übermitteln und Verwenden Ihrer Antrags- und Vertragsdaten an Vermittler mit Wirkung für die Zukunft ganz oder
 teilweise widersprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte schriftlich, mündlich oder in Textform an: Sparkassen-Versicherung
 Sachsen Allgemeine Versicherung AG, An der Flutrinne 12, 01139 Dresden, Tel. 0351 4235-0, Fax: 0351 4235-555,
 E-Mail: e-mail@sv-sachsen.de. Das Widerspruchsrecht steht auch einer versicherten Person zu.


                                                                                                                                Seite 2 von 4
Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Graurheindorfer