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Stand: 05/26


                                                 Sonderbedingungen zur Nutzung von Apple Pay


                              Hinweis: Bezüglich der Nutzung der an den Debit‐ oder Kreditkarteninhaber ausgegebenen Debit‐
                              oder Kreditkarte/‐n gelten die jeweiligen gültigen Bedingungen für die Debit‐ oder Kreditkarten
                              sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Openbank Deutschland AG (nachfolgend
                              „Bank“ genannt). Die nachfolgenden Sonderbedingungen für Apple Pay gelten für die Debit‐ oder
                              Kreditkarten der Bank soweit die Bank die Nutzung von Apple Pay für die betreffende Karte anbietet
                              und der Kunde diese Sonderbedingungen bei der Registrierung einer Karte akzeptiert.

                              1. Allgemeines
                              Die Bank ermöglicht Inhabern einer von ihr ausgegebenen physischen oder virtuellen Visa Debit‐
                              oder Kreditkarte, mittels Apple Pay weitere kartenbezogene Services zu nutzen, die zusätzlich zu den
                              in den Bedingungen für die VISA Debitkarten und den Kreditkartenbedingungen vereinbarten
                              Verwendungsmöglichkeiten gelten. Die Nutzung von Apple Pay setzt voraus, dass der Debit ‐ oder
                              Kreditkarteninhaber über ein entsprechend ausgestattetes Apple‐Gerät verfügt (siehe Ziffer 2) und
                              eine bei iCloud angemeldete Apple‐ID besitzt. Regelmäßige Updates des Betriebssystems des
                              Endgerätes des Nutzers sind Grundvoraussetzung für die Nutzung von Apple Pay. Es obliegt dem
                              Debit‐ oder Kreditkarteninhaber, sich vor der Aktivierung von Apple Pay darüber zu informieren, ob
                              die von dem Nutzer verwendete Hard‐ und Software die Nutzung ermöglicht. Für die erstmalige
                              Aktivierung von Apple Pay ist eine Online‐Verbindung erforderlich. Für den Zahlvorgang am
                              Händlerterminal mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) ist keine Online‐Verbindung notwendig.


                              2. Kompatible Geräte und Leistungsumfang
                              Apple Pay ist auf allen Apple‐Geräten mit einem Secure Element verfügbar, die im Folgenden
                              genauer spezifiziert werden. Der Leistungsumfang ist dabei abhängig von dem verwendeten
                              Endgerät und ermöglicht Zahlungen in Geschäften, in Apps und im Internet mit dem Safari‐Browser.

                              Die verfügbaren Geräte und Einsatzgebiete können sich mit neuen Produkten verändern. Eine
                              aktuelle Übersicht über die Apple Pay fähigen Geräte sowie deren Einsatzgebiete ist auf der
                              Webseite von Apple zu finden (https://support.apple.com/de‐de/HT208531). Unabhängig von der
                              Transaktionsart muss die Transaktion in allen Fällen mittels biometrischer Erkennung am Endgerät
                              oder mit dem eingestellten Entsperrcode des Gerätes („Passcode“) bestätigt werden. Die Transaktion
                              wird zulasten der vom Debit‐ oder Kreditkarteninhaber zuvor ausgewählten Debit‐ oder Kreditkarte
                              verbucht. Apple Pay kann aus technischen oder außerhalb des Einflussbereichs der Bank liegenden
                              Gründen (z.B. Störung des Telekommunikationsnetzes beim Händler, Einstellungen auf dem mobilen
Sonderbedingungen Apple Pay


                              Endgerät des Nutzers, höhere Gewalt) zeitweilig beeinträchtigt oder unmöglich sein. Sollte der Kunde
                              den Passcode vergessen haben oder ein Endgerät verwenden, auf dem die Nutzung von Apple Pay
                              deaktiviert ist, kann die Hilfeseite von Apple aufgesucht werden (https://support.apple.com/de‐de).
Openbank
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                              2.1 Zahlung in Geschäften:

                              (Verfügbar für iPhone sowie Apple Watch.) Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach
                              Aktivierung von Apple Pay weltweit an Kassen‐/ Zahlterminals mit Kontaktlosfunktion (NFC‐fähig) mit
                              seinem iPhone oder seiner Apple Watch zahlen.

                              2.2 Zahlung in Apps:

                              (Verfügbar für iPhone, iPad sowie Apple Watch.) Der Debit ‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach
                              Aktivierung von Apple Pay in Apps zahlen, welche die Zahlungsart akzeptieren. Mit der Auswahl des
                              Feldes „Mit Apple Pay kaufen“ oder „Apple Pay“ wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber in den
                              Zahlprozess geführt und erhält die Möglichkeit, Rechnungsdaten, Versandangaben und
                              Kontaktinformationen zu korrigieren oder einzugeben. Zum Abschluss der Zahlung wird der Debit‐
                              oder Kreditkarteninhaber aufgefordert, die Zahlung mittels biometrischer Erkennung oder Eingabe
                              des Passcodes zu bestätigen.

                              2.3 Zahlung im Internet mit dem Safari Internetbrowser:

                              (Verfügbar für iPhone, iPad sowie Mac‐Modelle mit biometrisches Erkennungsverfahren und Mac‐
                              Modelle, welche ab 2012 oder später eingeführt wurden, in Verbindung mit einem Apple Pay fähigen
                              iPhone oder einer Apple Pay fähigen Apple Watch.) Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann nach
                              Aktivierung von Apple Pay auf Internetseiten zahlen, welche die Zahlungsart akzeptieren. Mit der
                              Auswahl des Feldes „Mit Apple Pay kaufen“ oder „Apple Pay“ wird der Debit‐ oder
                              Kreditkarteninhaber in den Zahlprozess geführt und hat die Möglichkeit, Rechnungsdaten,
                              Versandangaben und Kontaktinformationen zu korrigieren oder einzugeben. Zum Abschluss der
                              Zahlung wird der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber aufgefordert, die Zahlung mittels biometrischer
                              Erkennung oder Eingabe des Passcodes zu bestätigen.


                              3. Registrierung und Anmeldung des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers
                              Vor der erstmaligen Nutzung von Apple Pay ist eine Akzeptanz der vorliegenden Bedingungen für
                              Apple Pay sowie eine Registrierung mindestens einer Debit‐ oder Kreditkarte (Referenzkarte)
                              erforderlich. Die Auswahl mehrerer Debit‐ oder Kreditkarten für Apple Pay ist ebenfalls möglich. Ein
                              Wechsel der voreingestellten Debit‐ oder Kreditkarte ist jederzeit in der Apple Wallet möglich. Die
                              Nutzung von Apple Pay ist bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung der Funktion durch den Kunden bzw.
                              der Deaktivierung durch die Bank (siehe Ziffer 6) möglich. Die Aktivierung der Debit‐ oder Kreditkarte
                              für Apple Pay erfolgt über ‐soweit verfügbar und diese Funktion unterstützend‐ die Santander Online
                              Banking App(iOS) oder über die Apple Wallet.

                              3.1 Aktivierung über Santander Online Banking App (iOS):

                              Nach erfolgreichem Log‐in in die Santander Online Banking App (iOS) wird dem Debit‐ oder
Sonderbedingungen Apple Pay


                              Kreditkarteninhaber bei Auswählen von Apple Pay eine Übersicht über die Debit ‐ oder Kreditkarten
                              angezeigt, die für Apple Pay genutzt werden können. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber kann aus
                              seinen zur Verfügung stehenden Debit‐ oder Kreditkarten die Debit‐ oder Kreditkarte auswählen, die
                              er für Apple Pay nutzen will. Mittels einer von der Bank zur Verfügung gestellten
                              Authentifizierungsmethode bestätigt der Kunde die Nutzung von Apple Pay.
Openbank


                              3.2 Aktivierung über Apple Wallet oder die Geräteeinstellungen

                              (Verfügbar auf allen Apple Pay fähigen Endgeräten.) Der Debit ‐ oder Kreditkarteninhaber hat in der
                              Apple Wallet und im Einstellungsbereich „Wallet und Apple Pay“ die Möglichkeit, Debit ‐ oder
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                              Kreditkarten hinzuzufügen. Die Debit‐ oder Kreditkartendaten können – falls vorhanden – von der im
                              Apple‐Account hinterlegten Debit‐ oder Kreditkarte übernommen werden, von bereits auf anderen
                              Geräten hinzugefügten Debit‐ oder Kreditkarten übertragen werden oder neu eingegeben werden.
                              Die Eingabe von Debit‐ oder Kreditkartennummer, Debit ‐ oder Kreditkartenablaufdatum sowie CVC
                              ist erforderlich. Mittels einer von der Bank zur Verfügung gestellten Authentifizierungsmethode
                              bestätigt der Kunde die Nutzung von Apple Pay.


                              4. Sorgfalts‐ und Mitwirkungspflichten des Debit‐ oder Kreditkarteninhabers
                              Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass Apple Pay nicht von
                              unberechtigten Dritten missbräuchlich genutzt werden kann. Insbesondere ist der Debit‐ oder
                              Kreditkarteninhaber dafür verantwortlich, lediglich seine eigenen biometrischen Daten im Gerät zu
                              hinterlegen. Er darf keiner anderen Person die Möglichkeit geben, Kenntnis über den Passcode zu
                              erlangen. Die Speicherung biometrischer Daten Dritter zum Entsperren des Gerätes sowie das Teilen
                              des Passcodes mit Dritten ermöglicht diesen, verifizierte Transaktionen zu tätigen, und entspricht
                              damit der Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung der Debit‐ oder Kreditkarten PIN. Sollte ein
                              Dritter Kenntnis über den Passcode erlangt haben, hat der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber diesen
                              unverzüglich zu ändern. Der Passcode sollte nicht aus dem Geburtsdatum, Zahlenfolgen oder
                              sonstigen einfach zu erratenen Sequenzen bestehen. Der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber darf Apple
                              Pay auf keinem Gerät verwenden, bei welchem die Nutzungsbeschränkungen in nicht autorisierter
                              Weise umgangen wurden (sogenannter „Jailbreak“), da bei diesen Endgeräten ein ausreichender
                              Schutz gegen Angriffe und Betrugsversuche nicht mehr gewährleistet werden kann. Des Weiteren hat
                              der Debit‐ oder Kreditkarteninhaber die Bank unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sollte das
                              mobile Endgerät, auf dem Apple Pay eingerichtet wurde, gestohlen werden/ verloren gehen. Hierzu
                              steht rund um die Uhr der telefonische Kundenservice der Bank unter [02161 2729‐889] zur
                              Verfügung. Sofern die Fu