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Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Safes

                                                Stand: Oktober 2017


                                                1 Geltungsbereich                                                           4.2 Kündigungsrecht der Sparkasse
                                                Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Anwendung „Elektronischer          Die Sparkasse ist berechtigt, den Elektronischen Safe bei Vorliegen eines
                                                Safe“ durch den Teilnehmer am Online-Banking der Sparkasse, also            sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten zum Monats-
                                                durch einen Kontoinhaber oder Bevollmächtigten („Teilnehmer“). Der          ende in Textform zu kündigen.
                                                Teilnehmer erkennt die Geltung dieser Bedingungen als vertragliche          Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
                                                Grundlage für das Angebot des elektronischen Safes durch die Spar-          Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer
                                                kasse an. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der         wiederholt oder schwerwiegend schuldhaft gegen diese Allgemeinen
                                                Sparkasse.                                                                  Geschäftsbedingungen verstößt.
                                                2 Leistungsangebot und -umfang                                              4.3 Kündigung des Online-Banking oder Elektronischen Postfachs
                                                                                                                            Da der Zugriff auf den Elektronischen Safe nur mittels Online-Banking
                                                2.1 Zweckbestimmung
                                                                                                                            möglich ist, stellt eine Kündigung der „Rahmenvereinbarung über die Teil-
                                                Der Teilnehmer kann im Elektronischen Safe im Rahmen seines Online-
                                                                                                                            nahme am Online-Banking/Telefon-Banking“ durch den Teilnehmer auch
                                                Banking-Zugangs eigene Dokumente und Dateien in einer gesicherten
                                                                                                                            eine Kündigung des Vertrages über die Nutzung des Elektronischen
                                                Umgebung verschlüsselt speichern, jederzeit abrufen und verwalten. Im
                                                                                                                            Safes dar.
                                                Elektronischen Safe können alle gängigen Dateiformate gespeichert
                                                werden, jedoch keine ausführbaren Programme. Einzelheiten des Pro-          4.4 Folgen der Vertragsbeendigung
                                                duktangebotes ergeben sich aus der Online-Bedienungsanleitung.              Nach Wirksamwerden der Kündigung hat der Teilnehmer keinen
                                                                                                                            Zugriff mehr auf seinen Elektronischen Safe und die darin befindli-
                                                2.2 Zugang
                                                                                                                            chen Daten werden gelöscht.
                                                Der Teilnehmer erhält Zugang zum Elektronischen Safe, wenn er sich mit
                                                seinem gemäß der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-           5 Haftung bei unentgeltlichem Angebot des Elektronischen Safes
                                                Banking/Telefon-Banking vereinbarten Authentifizierungsinstrument kor-      Für den Fall, dass der elektronische Safe unentgeltlich angeboten wird,
                                                rekt authentifiziert.                                                       haftet die Sparkasse ausschließlich für Vorsatz, Arglist und grobe
                                                2.3 Kein Zugriff der Sparkasse                                              Fahrlässigkeit.
                                                Die Sparkasse hat keinen Zugang zum Elektronischen Safe und auch
                                                                                                                            6 Haftungsausschluss und -beschränkung bei einem entgeltlichen
                                                keinen Zugriff auf die Dokumente und Dateien des Teilnehmers.
                                                                                                                            Angebot des Elektronischen Safes
                                                2.4 Verschlüsselung                                                         Für den Fall, dass der elektronische Safe entgeltlich angeboten wird,
                                                Die Sparkasse verwendet Sicherheitsvorkehrungen, die dem erprobten          haftet die Sparkasse abschließend wie folgt:
                                                Stand der Technik entsprechen, um die Vertraulichkeit der Dokumente
                                                                                                                            6.1 Unbeschränkte Haftung
                                                und Dateien zu gewährleisten.
                                                                                                                            Die Sparkasse haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei
                                                3 Nutzungsvoraussetzungen; Pflichten des Teilnehmers                        Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
                                                                                                                            heit unbeschränkt.
                                                3.1 Nutzungsvoraussetzung
                                                Voraussetzung für die Nutzung des Elektronischen Safes ist, dass der        6.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflicht
                                                Teilnehmer auch für das Online-Banking und für das Elektronische Post-      In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet die Sparkasse bei Verletzung einer
                                                fach freigeschaltet ist. Voraussetzung für die Nutzung des Elektronischen   wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne
                                                Safes ist damit auch der Abschluss der „Rahmenvereinbarung über die         dieser Ziffer ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertra-
                                                Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking“, die Akzeptanz der             ges erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner des-
                                                „Bedingungen für das Online-Banking“ und der „Bedingungen für die Nut-      wegen regelmäßig verlassen darf.
                                                zung des Elektronischen Postfachs“.                                         6.3 Typischer und vorhersehbarer Schaden
                                                3.2 Nutzung nur durch den Teilnehmer; Schutz der Zugangsdaten               Die Haftung gemäß Ziffer 6.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlus-
                                                Der Elektronische Safe ist ausschließlich für die persönliche Nutzung des   ses typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
                                                Teilnehmers bestimmt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsda-      6.4 Datenverlust
                                                ten zum Elektronischen Safe geheim zu halten.                               Die Haftung der Sparkasse gemäß Ziffer 6.2 ist im Falle von Datenverlust
                                                3.3 Nutzungsbeschränkungen                                                  auf die Kosten beschränkt, die auch bei Vornahme einer ordnungsgemä-
                                                Der Teilnehmer darf im Elektronischen Safe keine Dokumente oder             ßen Datensicherung durch den Teilnehmer angefallen wären.
                                                Dateien speichern, die gegen Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das     6.5 Haftung für Mitarbeiter, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen
                                                allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rechte am geistigen Eigentum, Veröf-       Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauf-
                                                fentlichungsrechte und Urheberrechte.                                       tragten und Erfüllungsgehilfen der Sparkasse entsprechend.
                                                Der Elektronische Safe darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbe-
                                                sondere dürfen keine rechts- oder sittenwidrigen Informationen und          6.6 Garantien und Produkthaftungsgesetz
                                                Inhalte übermittelt oder gespeichert werden und der Teilnehmer hat dafür    Eine etwaige Haftung der Sparkasse für gegebene Garantien und für
                                                Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung des Elektronischen Safes keine      Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
                                                Beeinträchtigungen für die Sparkasse oder sonstige Dritte entstehen.
                                                                                                                            7 Sonstiges
                                                3.4 Verwaltung des Elektronischen Safes                                     7.1 Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
                                                Der Teilnehmer ist allein für die Verwaltung der Dokumente und Dateien,     Der Teilnehmer bleibt für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfris-
                                                die er in den Elektronischen Safe eingestellt hat, verantwortlich.          ten (z. B. Steuerrecht, HGB) verantwortlich.
                                                3.5 Pflicht zur Datensicherung                                              7.2 Ausdrucke elektronischer Dokumente
                                                Der Teilnehmer ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verant-      Die Sparkasse weist darauf hin, dass der Ausdruck elektronischer Doku-
                                                wortlich. Er wird insbesondere alle Daten vor dem Hochladen in den Elek-
182 408.500 D1 (Fassung Okt. 2017) - v1.1 - o


                                                                                                                            mente eine Kopie darstellt und ggf. beweis- und steuerrechtlich einem
                                                tronischen Safe sichern. Im Falle einer Kündigung dieser Bedingungen,       Original nicht gleichgestellt ist.
                                                der „Bedingungen für das Elektronische Postfach“ oder der „Rah