PDFbedingungen Revision 1

Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam 1. Leistungsangebot 1.12 Die Übermittlung von elektronischer Post erfolgt in ge

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*0051728298006650812220*                         0051728298006650812220
                                                                          Bedingungen für die Nutzung
                                                                          des Elektronischen Postfachs
                                                                                                                                                        Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
                                                                          Fassung April 2022                                                            Saarmunder Str. 61, 14478 Potsdam

                                                                          1. Leistungsangebot                                                           1.12 Die Übermittlung von elektronischer Post erfolgt in geeigneten
                                                                          1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung des „Elektronischen Post-            elektronischen Dateiformaten (z. B. als „Portable Document Format", kurz
                                                                          fachs" der Sparkasse. Das Elektronische Postfach dient zum Empfang            PDF). Die Sparkasse weist den Teilnehmer darauf hin, dass der
                                                                          von „elektronischer Post“ der Sparkasse und ihrer Verbundpartner              Ausdruck elektronischer Post eine Kopie darstellt und ggfs. beweis- und
                                                                          sowie zum Versenden von elektronischen Nachrichten an die Sparkasse.          steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist.
                                                                          1.2 Das Elektronische Postfach kann nur von einem Teilnehmer genutzt          2. Änderungen an den Bedingungen
                                                                          werden, der darüber eine Vereinbarung mit der Sparkasse auf Basis einer
                                                                                                                                                        Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 der
                                                                          Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking oder einer
                                                                                                                                                        Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking bzw. in
                                                                          Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Elektronischen Zugang zu
                                                                                                                                                        Nr. 8 der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Elektronischen
                                                                          digitalen Diensten (im Folgenden gemeinsam „Teilnahmevereinbarung“
                                                                                                                                                        Zugang zu digitalen Diensten maßgeblich.
                                                                          genannt) getroffen hat.
                                                                                                                                                        3. Kündigung
                                                                          1.3 „Elektronische Post“ sind rechtsverbindliche Erklärungen, Doku-
                                                                          mente und sonstige Mitteilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpart-          3.1 Der Teilnehmer kann die Vereinbarung über die Nutzung des Elektro-
                                                                          ner, die in das Elektronische Postfach eingestellt werden. Hierzu zählen      nischen Postfachs gegenüber der Sparkasse jederzeit mit einer Kündi-
                                                                          insbesondere rechtsverbindliche Erklärungen zur Geschäftsbeziehung            gungsfrist von einem Monat in Textform ordentlich kündigen.
                                                                          (z. B. Änderungsangebote der Sparkasse zu den Allgemeinen Geschäfts-          Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nutzung des Elektroni-
                                                                          bedingungen bzw. zu der Teilnahmevereinbarung einschließlich der Ent-         schen Postfachs bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer
                                                                          gelte), kontobezogene Informationen oder Geeignetheitserklärungen             Frist von zwei Monaten in Textform ordentlich kündigen.
                                                                          sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Kontobezogene Informa-      3.2 Die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektroni-
                                                                          tionen sind insbesondere Kontoauszüge einschließlich der darin enthalte-      schen Postfachs bewirkt zugleich eine Kündigung der Rahmenvereinba-
                                                                          nen Rechnungsabschlüsse, Anzeigen über die Nichtausführung von Auf-           rung über die Teilnahme am Elektronischen Zugang zu digitalen Diens-
                                                                          trägen, die Sperrung von Authentifizierungsinstrumenten und deren Ent-        ten. Die Kündigung der Vereinbarung über die Nutzung des Elektroni-
                                                                          sperrung, Informationen zu Kartenprodukten (z. B. Debitkarten und Kre-        schen Postfachs stellt hingegen keine Kündigung der Rahmenvereinba-
                                                                          ditkarten) sowie weitere gesetzlich geschuldete Informationen.                rung über die Teilnahme am Online-Banking dar.
                                                                          1.4 Der Teilnehmer bestimmt das Elektronische Postfach als Vorrichtung        3.3 Die Kündigung der Teilnahmevereinbarung bewirkt die Kündigung der
                                                                          zum Empfang von elektronischer Post der Sparkasse und ihrer Verbund-          Vereinbarung über die Nutzung des Elektronischen Postfachs.
                                                                          partner (Widmung).                                                            3.4 Der Teilnehmer bleibt für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ende
                                                                          1.5 Das Elektronische Postfach steht dem Teilnehmer erst nach Frei-           der Kündigungsfrist berechtigt, auf das Elektronische Postfach zuzugrei-
                                                                          schaltung zur Verfügung. Der Empfang von Kreditkartenabrechnungen ist         fen, um elektronische Post und elektronische Nachrichten zu sichern.
                                                                          erst ab dem darauffolgenden Abrechnungsstichtag möglich. Bis zu dem           3.5 Können rechtsverbindliche Erklärungen, Dokumente und sonstige Mit-
                                                                          Abrechnungsstichtag bleibt es bei dem zuvor vereinbarten Kommunika-           teilungen der Sparkasse und ihrer Verbundpartner nicht im Elektroni-
                                                                          tionsweg (z. B. per Post, Kontoauszugsdrucker).                               schen Postfach zur Verfügung gestellt werden, wird die Sparkasse den
                                                                          1.6 Der Teilnehmer stellt sicher, dass ihm die vertraglich geregelte          (teilnehmenden) Konto-/Depotinhaber per Post oder in einer anderen ver-
                                                                          Benachrichtigung (i. d. R. E-Mail) der Sparkasse über den Eingang             einbarten Form informieren.
                                                                          neuer elektronischer Post in das Elektronische Postfach auf dem verein-       3.6 Ergänzend gilt Nr. 26 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                          barten elektronischen Kommunikationsweg zugehen kann. Der Teilneh-
                                                                          mer hat die hierfür erforderlichen Empfangsvorrichtungen empfangsbereit       4. Steuerrechtliche Anerkennung
                                                                          vorzuhalten (z. B. E-Mail-Postfach mit ausreichendem Speicherplatz, App       Die steuerrechtliche Anerkennung von im Elektronischen Postfach zur
                                                                          mit aktivierter Push Nachrichten Funktion) und der Sparkasse eine Ände-       Verfügung gestellten Rechnungen und Kontoauszügen durch die Finanz-
                                                                          rung der Erreichbarkeit unverzüglich mitzuteilen (z. B. Änderung der E-       verwaltung ist grundsätzlich gewährleistet. Bei Steuerpflichtigen ohne
                                                                          Mail-Adresse bei Benachrichtigungen per E-Mail, Änderung der Telefon-         Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten besteht – mit Ausnahme von
                                                                          nummer bei Benachrichtigungen per SMS).                                       Steuerpflichtigen, die positive Überschusseinkünfte von mehr als
                                                                                                                                                        500.000 € im Kalenderjahr erzielen – keine besondere Aufbewahrungs-
                                                                          1.7 Der Teilnehmer hat den Inhalt des Elektronischen Postfachs regel-
                                                                                                                                                        pflicht. Für die ggf. erforderliche revisionssichere Archivierung ist der
                                                                          mäßig, spätestens alle 14 Tage sowie unverzüglich nach Erhalt einer
                                                                                                                                                        Steuerpflichtige verantwortlich.
                                                                          Benachrichtigung zu kontrollieren.
                                                                          1.8 Der Teilnehmer kann jeglichen Inhalt des Elektronischen Postfachs
                                                                          jederzeit löschen. Die Sparkasse hat weder einen Lesezugriff auf den
                                                                          Inhalt des Elektronischen Postfachs noch kann sie den Inhalt ändern oder
                                                                          löschen.
                                                                          1.9 Die Sparkasse ist berechtigt, für den Zugriff durch den Teilnehmer auf
                                                                          elektronische Post der Sparkasse und ihrer Verbundpartner des