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Bedingungen für den Sparverkehr
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                                                                                                                         Kreissparkasse Köln
                                            Fassung Juli 2024                                                            Neumarkt 18-24, 50667 Köln

                                            1. Spareinlagen                                                              3. Verzinsung
                                            Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und         3.1 Zinshöhe
                                            durch Ausfertigung einer Urkunde (Sparbuch Digital gemäß Ziffer 2.1) als     Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Sparer
                                            Spareinlage kennzeichnet.                                                    den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebe-
                                            Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht           nen Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zins-
                                            aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr.                          satzes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aus-
                                            Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten          hangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist.
                                            nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund
                                            von Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden.                              3.2 Zinslauf
                                                                                                                         Die Verzinsung beginnt mit dem Tag der Einzahlung und endet mit
                                            2. Sparbuch Digital                                                          dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu
                                            2.1 Digitaler Sparkontoauszug als Sparurkunde                                30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet.
                                            Die Sparurkunde wird ausschließlich als Sparkontoauszug mit Qualifizier-     3.3 Zinskapitalisierung
                                            ter Elektronischer Signatur im Elektronischen Postfach eingestellt (nach-    Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen
                                            folgend „digitaler Sparkontoauszug“).                                        zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzuge-
                                            Als Sparurkunde gilt allein der jeweils zuletzt im Elektronischen Postfach   rechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an
                                            eingestellte digitale Sparkontoauszug.                                       verzinst.
                                            Nach Einstellung eines neuen digitalen Sparkontoauszugs verliert der         Wird über die gutgeschriebenen Zinsen nicht innerhalb von 2 Monaten
                                            jeweils zuvor in das Elektronische Postfach eingestellte digitale Sparkon-   nach Gutschrift verfügt, unterliegen sie der im Übrigen vereinbarten Kün-
                                            toauszug seine Gültigkeit.                                                   digungsregelung. Beim Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen
                                            Aufgrund der Vorlage des digitalen Sparkontoauszugs können keine             sofort gutgeschrieben.
                                            Ansprüche geltend gemacht werden; dem digitalen Sparkontoauszug
                                            kommt keine Legitimationswirkung zu.                                         4. Kündigung
                                                                                                                         Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen
                                            2.2 Ausstellung
                                                                                                                         mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts ande-
                                            Nach der ersten Einlage erhält der Sparer den ersten digitalen
                                                                                                                         res vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,– EUR für jedes Spar-
                                            Sparkontoauszug.
                                                                                                                         konto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden.
                                            Auf dem digitalen Sparkontoauszug ist der Name des Sparers, die
                                                                                                                         Eine Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach Gutschrift
                                            Nummer des Sparkontos, die Firmenbezeichnung der Sparkasse,
                                                                                                                         gem. Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet.
                                            der Kontostand mit Angabe des Tages der Einzahlungen und Auszahlun-
                                                                                                                         Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht.
                                            gen sowie sonstige Gutschriften und Belastungen enthalten.
                                                                                                                         Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Rück-
                                            Die Einlage wird auf dem digitalen Sparkontoauszug als Spareinlage
                                                                                                                         zahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein Vor-
                                            ausgewiesen.
                                                                                                                         fälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des Vor-
                                            Bei Einzahlungen, Auszahlungen, sonstigen Gutschriften und Belastun-
                                                                                                                         fälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aus-
                                            gen wird dem Sparer ein neuer digitaler Sparkontoauszug in das Elektro-
                                                                                                                         hang/Auslage im Geschäftsraum bekannt gegeben.
                                            nische Postfach eingestellt, jedoch mindestens zum Schluss eines jeden
                                            Geschäftsjahres.                                                             5. Sperrvermerk
                                            Die Sparkasse darf mehrere Einzahlungen, Auszahlungen, sonstige Gut-         Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren.
                                            schriften und Belastungen in einem digitalen Sparkontoauszug                 Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung.
                                            zusammenfassen.
                                                                                                                         6. Teilnahme am SB-Sparverkehr
                                            2.3 Ein- und Auszahlungen                                                    Die Sparkasse kann mit dem Sparer für Sparkonten mit einem Sparbuch
                                            Der Sparer kann Ein- und Auszahlungen durch Umbuchungen zulasten             Digital die Möglichkeit zu Verfügungen über Selbstbedienungstechniken
                                            und zugunsten eigener Konten bei der Sparkasse sowie in bar – jeweils        mittels Spar-Card oder Sparkassen-Card (Debitkarte) besonders verein-
                                            nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 4 – vornehmen.                         baren (SB-Sparverkehr).
                                            Die Rückzahlung von Spareinlagen, die Auszahlung von Zinsen, Einzah-         Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Einzahlungen durch Umbuchung
                                            lungen und sonstige Gutschriften sowie Belastungen erfolgen ohne die         vom Girokonto bzw. einem anderen Konto bei der Sparkasse auf die
                                            Vorlage der Sparurkunde.                                                     Spareinlage oder in bar an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten
                                            2.4 Sorgfaltspflichten                                                       vornehmen.
                                            Der Sparer hat den digitalen Sparkontoauszug unverzüglich nach seinem        Ferner sind Auszahlungen durch Umbuchung auf das Girokonto bzw. auf
                                            Zugang auf seine Richtigkeit zu prüfen und Einwendungen zu erheben.          ein anderes Konto des Sparers bei der Sparkasse oder in bar am Geldau-
                                                                                                                         tomaten nach Maßgabe der Ziffer 4 möglich.
                                            2.5 Elektronisches Postfach
                                            Voraussetzung für die Führung eines digitalen Sparkontos ist das Beste-      Für die Teilnahme am SB-Sparverkehr mittels Spar-Card / Sparkassen-
                                            hen einer „Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking           Card (Debitkarte) sind jeweils die Bedingungen für die Verwendung der
                                            und am Elektronischen Postfach". Wird diese beendet (z. B. durch Kün-        Spar-Card / Bedingungen für die Sparkassen-Card maßgeblich.
                                            digung) ist die Sparkasse zur Kündigung des digitalen Sparkontos
                                            berechtigt.
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